Protokoll der Sitzung vom 11.07.2012

Frau Staatsrätin, ich habe Sie jetzt so verstanden, dass diese 1 000 Euro jährlich nur dann anfallen, wenn Einnahmen für den Senat wegfallen. Wenn ich jetzt also vor meinem Haus, vor dem der Senat heute keine Einnahmen erzielt, eine solche Parkfläche bewirtschaften wollte, dann würde ich dafür keine Sondernutzungsgebühr zahlen müssen?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Sie müssten dann bei uns in der Baubehörde einen entsprechenden Antrag stellen, es wäre ja eine Umnutzung des öffentlichen Straßenraums, und für diese Flächen fällt keine Gebühr an.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Halten Sie es vielleicht für sinnvoll, wenn dort etwas mehr Öffentlichkeit für die Bevölkerung hergestellt würde, damit auch ersichtlich wird, wie man an eine solche Parkraumbewirtschaftung kommen kann?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Die Anregung nehme ich gern auf.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Werner!

Frau Staatsrätin, können Sie grob sagen, wie viele Ladestationen und Anträge es dafür in Bremen schon gibt?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Das würde ich gern schriftlich beantworten, wenn ich es konkret weiß.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Neufassung des Sexualkunde-Leitfadens. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Vogelsang, Güngör, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Abgeordneter Vogelsang!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Warum hat der Senat den Leitfaden „Sexualerziehung“ von 1987 nicht wie zugesagt überarbeitet und vorgelegt?

Zweitens: Innerhalb welchen Zeitraums wird der Senat den überarbeiteten Leitfaden veröffentlichen oder einen adäquaten Ersatz vorlegen?

Drittens: Inwiefern soll das Thema Homosexualität hierin entsprechend der gegenüber 1987 veränderten Gesetzeslage und vielfältiger gesellschaftlicher Veränderungen berücksichtigt werden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Aufgabe schulischer Sexualerziehung ist es, Kinder und Jugendliche alters- und entwicklungsgemäß zu unterstützen in der Entwicklung einer selbstbestimmten und verantwortungsvollen Sexualität im Rahmen ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Schule schafft die Voraussetzungen, dass sich alle Schülerinnen und Schüler durch den Unterricht in Sexualerziehung auf Basis eines integrativen, fächerübergreifenden Ansatzes und in einer Atmosphäre gegenseitiger Achtung und gegenseitigen Respekts angesprochen fühlen. Ein Entwurf für einen neuen Leitfaden zur Sexualerziehung wurde unter breiter Beteiligung verschiedener Fachberatungsstellen und Bremer Institutionen erarbeitet, aber noch nicht für eine öffentliche Diskussion für geeignet befunden.

Zu Frage 2: Im April startete die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine sexualpädagogische Schriftenreihe. Diese Schriftenreihe enthält ein umfassendes Materialangebot zur Sexualaufklärung, aus dem Lehrerinnen und Lehrer gemäß den gültigen Bildungsplänen auswählen können. Eine Verwendung dieser umfassenden und qualifizierten Materialien für den Schulunterricht scheint aus Sicht des Senats sehr sinnvoll. Die Schulen werden noch vor den Sommerferien in einem begleitenden und erläuternden Informationsschreiben auf die Schriftenreihe hingewiesen. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob ein eigener Sexualleitfaden noch erstellt werden muss. Ergänzend zum schulischen Unterricht sollen externe Institutionen und Träger und deren spezifisches Be

ratungs- und Fortbildungsangebot einbezogen werden, um Schülerinnen und Schüler zu ermutigen, externe Beratungsangebote eigenständig für Information und Beratung zu nutzen.

Zu Frage 3: Der geänderten Gesetzeslage in Bezug auf das Thema Homosexualität – Paragraf 175, Sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts, Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare – wird auch in der Schriftenreihe der Bundeszentrale Rechnung getragen. Darüber hinaus gilt der alte Leitfaden nicht mehr. Zudem werden die Schulen weiterhin auf die entsprechenden externen Beratungsstellen zu diesem Thema hingewiesen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, Sie sagen, dass Sie mit dem Ergebnis des neuen Entwurfs zur Sexualerziehung nicht zufrieden waren. Hat es darüber eine Kommunikation mit den Verfassern dieses neuen Entwurfs gegeben?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein, solange der Leitfaden im Hause noch nicht zufriedenstellend abgearbeitet ist, nehme ich eine Kommunikation nach außen nicht auf, das ist ja selbstverständlich. Erst einmal muss es im Hause abgeglichen sein.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie uns sagen, welche Art von Problemen bei der Besprechung dieses neuen Entwurfs aufgetaucht waren, in welche Richtungen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich glaube nicht, dass ich jetzt über den hausinternen Prozess berichte, welcher Referent welche Probleme hatte. Es geht am Ende darum, dass Beratungsstellen gern ihre Sicht der Dinge in diesen Leitfaden hineinschreiben, und zwar eins zu eins. Ich habe die Aufgabe, dass dies so ausgeglichen wird, dass in den Schulen der Schulfrieden erhalten bleibt, da in den Schulen auch eine Neutralitätspflicht vorhanden ist, sodass sich auch christliche, muslimische und andere Eltern mit dem Inhalt des Unterrichts identifizieren können.

Die Sexualerziehung in der Schule ist ein kompliziertes Thema, deshalb gehört dazu auch ein intensiver Prozess mit Eltern. Wir haben gerade, auch was den Sexualunterricht angeht, häufig bei muslimischen Eltern Schwierigkeiten zu vermitteln, wie wir das ma

chen wollen. Deshalb strebe ich auch an, dass wir an dieser Stelle auch eine gemeinsame Richtlinie erstellen, und ich will Ihnen auch deutlich sagen, es gilt das, was in den Bildungsplänen steht, und nicht das, was in irgendeinem uralten Leitfaden steht.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gibt es einen bundesweit gültigen Leitplan zur Sexualerziehung?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein, den kann es nicht geben, weil wir an dieser Stelle eine Länderhoheit haben, und es sind immer Materialien, die zur Verfügung gestellt werden, wenn die Bundeszentrale so etwas herausgibt. Es gelten, wie gesagt, unsere Bildungspläne.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Nach Paragraf 11 des Schulgesetzes muss Sexualerziehung ja mit den Erziehungsberechtigten abgestimmt werden. Ich frage mich, ob es nicht etwas schwierig ist, dies den einzelnen Lehrern ohne einen verbindlichen Leitfaden selbst zu überlassen, da leicht angenommen werden kann – Sie haben eben die Schwierigkeiten schon beschrieben –, dass es ein persönliches Hobby des betreffenden Kollegen ist.

Bitte, Frau Senatorin!

Es kann kein Hobby sein, weil Bildungspläne gelten. Bildungspläne sind verbindlich für Lehrkräfte in diesem Land, sofern sie sie dann hoffentlich auch kennen und gelesen haben. Das ist nicht immer der Fall, das gebe ich zu, aber das ist die Verbindlichkeit, die vorhanden ist. Ein Leitfaden darüber hinaus ist auch für andere komplizierte Themen nicht unbedingt gegeben, auch in anderen Fächern nicht.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Fecker!

Frau Senatorin, können Sie bitte dem Parlament vielleicht kurz erläutern, in welcher Form im Bildungsplan, auf den Sie sich gerade bezogen haben, die Thematik Sexualerziehung und die Frage der Anerkennung anderer sexueller Orientierung widergespiegelt wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Das übersteigt, glaube ich, die Form der Fragestunde. Ich kann Ihnen dies aber erstens gern zukommen lassen, und zweitens

können wir das in der Deputation besprechen. Das sind Inhalte, die natürlich in den einzelnen Fächern auch abgearbeitet werden müssen, weil Sexualerziehung kein Fach an sich ist, sondern es wird in Biologie, in Gesellschaftslehre, in den verschiedenen Fächern wie Deutsch mit Literatur seinen Niederschlag finden, und dazu wird man in den Bildungsplänen einiges finden.

Herr Fecker, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Kann ich also davon ausgehen, dass das Thema, für das sich die Regierungskoalition eingesetzt hat, nämlich Schwule und Lesben, im Unterricht in den entsprechenden Unterrichtsstunden seinen Niederschlag findet?

Bitte, Frau Senatorin!

Ob Sie davon ausgehen können, dass es genauso ist, wie es sich die Fraktion oder die Koalition vorstellt, wage ich nicht zu sagen. Das würde sehr weit gehen, weil es auch eine gewisse pädagogische Freiheit gibt und gerade in dem Bereich der Sexualerziehung noch einmal etwas ganz Besonderes ist, wenn ein Lehrer vor der Klasse steht und sich auch mit den Eltern natürlich vorher abstimmen muss, weil auch die Zusammensetzung der Klasse eine große Rolle spielt. Insofern ist es schon eine ganz besondere Situation, Sexualkundeunterreicht zu geben, auch in der Grundschule. Ich finde, man muss auch viel Rücksicht darauf nehmen, wie Eltern das sehen. Da gibt es eine Menge an Empfindlichkeiten, ich erlebe es immer wieder in Briefen. Wir haben auch häufig Interventionen durch die Schulaufsicht zu machen, weil manchmal auch solche Dinge misslingen.