Protokoll der Sitzung vom 11.07.2012

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Das Land Bremen verfügt über keine Drohnen. Eine Beschaffung ist auch nicht geplant.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Auf Bitte Bremens wurde vor der NPD-Demonstration am 30. April 2011 eine Drohne der Polizei Niedersachsen eingesetzt, um aktuelle und kostengünstige Luftbilder der Aufzugsroute der NPD zu fertigen. Der Einsatz erfolgte auf der Grundlage von Paragraf 10 Bremisches Polizeigesetz. Ob Behörden des Bundes einschließlich der Bundeswehr Einsätze mit Drohnen über Bremen veranlasst haben, ist hier nicht bekannt. – Soweit die knappe Antwort des Senats!

Herr Timke, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, andere Bundesländer haben Drohnen schon erfolgreich bei Personensuchen eingesetzt. Sind Sie der Auffassung, dass dies ein geeignetes Mittel wäre, um bei vermissten Personen, zum Beispiel Kindern, ein rasches Auffinden herbeizuführen?

Bitte, Herr Senator!

Ja, ich teile Ihre Einschätzung. Man muss natürlich sehen, dass eine solche Drohne, auch wenn es nur eine Mini-Drohne ist, die man für solche Zwecke einsetzen kann, 50 000 Euro kostet. Man braucht dann ausgebildetes Personal, dazu ist der Erwerb eines Führerscheins notwendig. Wie gesagt, wenn es in Bremen Bedarf gibt, können wir sicher sein, dass uns Niedersachsen tatkräftig dabei unterstützten wird, jedenfalls sind die niedersächsischen Kollegen jederzeit bereit, uns auch einmal eine Drohne auszuleihen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Abgeordneter Strohmann!

Wir fragen den Senat:

Wird im Land Bremen für das Aufstellen von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum eine Sondernutzungsgebühr erhoben, und wenn ja, wie hoch ist diese?

Wird in anderen Bundesländern eine ähnlich hohe Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen von Ladestationen erhoben?

Wie bewertet der Senat diese Sondernutzungsgebühr im Hinblick auf die Förderung der Elektromobilität im Lande Bremen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Beschluss der Drucksache 17/1451, der beinhaltet, dass der Elektromobilität eine verstärkte Förderung zukommen soll?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Friderich.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In dem Erlass des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum in den Gemeinden Bremen und Bremerhaven ist geregelt, dass für die Nutzung der im bewirtschafteten Parkraum „verlorenen“ Fläche durch den Betreiber der Ladestation eine jährliche Sondernutzungsgebühr in Höhe von 1 000 Euro erhoben wird.

Zu Frage 2: Im Rahmen des in Berlin laufenden Modellversuchs zur Entwicklung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur wird derzeit keine Sondernutzungsgebühr erhoben. In Abhängigkeit der vom Betreiber für eine Ladestation beanspruchten öffentlichen Flä

che erhebt die Freie und Hansestadt Hamburg Sondernutzungsgebühren in Höhe von jährlich 250 bis 300 Euro pro Ladestation.

Zu Frage 3: Die Sondernutzungsgebühr wird nur dort erhoben, wo mit der Errichtung einer Ladestation aktuell bewirtschafteter Parkraum entfallen würde. Die Gebührenhöhe bemisst sich dabei an einem Einnahmeausfall von drei Euro pro Tag. Wenn eine geplante Fläche für eine Ladestation bislang nicht mit Parkgebühren belegt war, werden auch keine Sondernutzungsgebühren für Ladestationen fällig.

Der Erlass schafft die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung der Sondernutzungsflächen. Der Senat hält nicht nur an der Förderung der Elektromobilität fest, sondern muss bei der Nutzung öffentlicher Flächen auch weiterhin Einnahmen erzielen.

Mit diesem Modellversuch hat Bremen sowohl tatsächlich als auch rechtlich Neuland betreten. Sollte sich die hier veranschlagte Gebührenhöhe vor dem Hintergrund bundesweiter Entwicklungen als unangemessen hoch erweisen, wird die Höhe der Gebühr auf einen im Bundesdurchschnitt liegenden Wert angepasst. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die erste Frage lautet: Warum beantwortet eigentlich der Senator heute Morgen nicht diese Anfrage?

(Unruhe beim Bündnis 90/Die Grünen)

Bitte, Frau Staatsrätin!

Soweit mir bekannt ist, ist der Senator aktuell damit befasst, noch ganz aktuell die Aktuelle Stunde vorzubereiten, um Ihnen dann Rede und Antwort stehen zu können.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Im Rahmen einer Pressekonferenz!)

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Jetzt zum Thema! Sie haben vergleichbare Zahlen der Summen, die als Sondernutzungsgebühr eingenommen werden sollen, aus anderen Bundesländern genannt. Wie erklären Sie sich, dass diese Gebühr nun ausgerechnet in Bremen viermal höher ist als zum Beispiel in Berlin?

Bitte, Frau Staatsrätin!

In Berlin ist es ja zunächst einmal ein Modellversuch, dem andere Kriterien zu

grunde liegen. Wir haben, das hatte ich vorgetragen, diese drei Euro ausgefallener Einnahmen pro Tag angenommen und davon ausgehend hochgerechnet. Wir betreten ja in der Tat Neuland, haben aber mit unserer Antwort auch signalisiert, dass wir, wenn sich diese Gebühr als zu hoch erweisen sollte, natürlich auch bereit sind, sie entsprechend anzupassen. Derzeit liegen uns aber keine Anträge für Ladestationen im öffentlichen Straßenraum vor.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Liegt das vielleicht an den zu hohen Nutzungsgebühren? Wie sind da Ihre Prioritäten? Wir unterstützen auch andere Projekte wie Fallobstwiesen und dergleichen. Warum wird das gerade in diesem so wichtigen Bereich nicht getan?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Wir unterstützen die Elektromobilität wirklich mit hohem Engagement. Es stehen hier einfach zwei Tatbestände gegeneinander: einerseits das Engagement für die Elektromobilität, andererseits fallen hier eben Einnahmen weg, und damit muss man umgehen. Es wäre das erste Mal in meinem Leben, dass ich erleben würde, dass sich jemand abschrecken ließe, wenn er so ein Modellvorhaben hätte, mit uns darüber ins Gespräch zu kommen, nur weil in einem Erlass etwas steht.

In der Regel ist es so, dass diejenigen, die sich hier engagieren wollen, das Gespräch mit unserer Behörde suchen. Daran würden wir dann auch erkennen, ob wir hier falsch liegen, und wir könnten es jederzeit nachbessern. Für uns ist wichtig, dass das Thema Elektromobilität befördert wird, und da weiß ich mich ja mit Ihnen auch im Einklang. Sie haben das ja auch so beschlossen – ich glaube, im Jahr 2010 ist dieser Beschluss gefasst werden –, und selbstverständlich unternimmt unsere Behörde alles Notwendige, um diesen Beschluss zu unterstützen.

(Beifall bei der SPD)

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Also kann ich davon ausgehen, dass es gegebenenfalls nicht an diesen 1 000 Euro liegen würde?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Nein, das ist so, denke ich!

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Kottisch!

Frau Staatsrätin, an wen müsste sich jemand wenden, der eine solche Bewirtschaftung eines Parkraums durchführen möchte?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Es gibt mit Sicherheit unterschiedliche Anlaufstellen, aber bei uns im Haus gibt es diverse Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die damit betraut sind. Herr Glotz-Richter ist zum Beispiel ein hervorragender Ansprechpartner für diese Antragsteller, aber wir haben auch im Internet die entsprechenden Hinweise. Ich glaube, jeder, der es möchte und ein hohes Interesse daran hat, findet den Weg zu uns.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Staatsrätin, ich habe Sie jetzt so verstanden, dass diese 1 000 Euro jährlich nur dann anfallen, wenn Einnahmen für den Senat wegfallen. Wenn ich jetzt also vor meinem Haus, vor dem der Senat heute keine Einnahmen erzielt, eine solche Parkfläche bewirtschaften wollte, dann würde ich dafür keine Sondernutzungsgebühr zahlen müssen?