Protokoll der Sitzung vom 11.07.2012

Bitte, Herr Abgeordneter Bensch!

Wir fragen den Senat:

Wann ist mit der in der Sitzung des Hafenausschusses vom 12. Oktober 2011 angekündigten Umbenennung des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutzund Veterinärdienstes des Landes Bremen, LMTVet, zu rechnen, die der Übernahme von humanmedizinischen Leistungen seit dem 1. Januar 2012 in Bremerhaven Rechnung trägt, und gibt es dafür schon Namensvorschläge?

Wo, auf welche Weise und in welchen Sprachen wird beispielsweise auf Wegweisern, Gebäudeschildern, Informationsbroschüren und der Internetpräsenz des LMTVet auf dessen humanmedizinische Aufgaben in Bremerhaven hingewiesen?

Wie stellt der Senat sicher, dass Seeleute, insbesondere auch ausländischer Herkunft, bei einer kurzfristig notwendigen Inanspruchnahme des Hafenärztlichen Dienstes in Bremerhaven, wissen, wohin sie sich wenden müssen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Übernahme von humanmedizinischen Leistungen durch den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen, LMTVet, wurde unmittelbar nach Inkrafttreten der Zusammenlegung mit dem Hafengesundheitsamt in der zugesagten Weise kenntlich gemacht. Seit Anfang des Jahres weisen alle Dokumente dieser neuen Fachabteilung im LMTVet unter der Bezeichnung des Landesamtes den deutlichen Schriftzug „Hafenärztlicher Dienst“ in deutscher und englischer Sprache auf. Mit dieser Praxis gab es bisher keinerlei Probleme, Nachfragen oder Beschwerden, das heißt, es entstand bisher auch zu keinem Zeitpunkt der Eindruck, dass die amtlichen Aufgaben des Hafenärztlichen Dienstes von Tierärzten ausgeführt werden. Das Thema „Umbenennung des LMTVet“ befindet sich noch in der Diskussion und Abstimmung mit dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. Eine abschließende Entscheidung zur Namensgebung ist noch nicht gefallen.

Zu Frage 2: Mit der Ankündigung des Umzugstermins des Hafengesundheitsamtes wurden Ende des Jahres 2011 alle maßgeblichen Daten und Informationen allen beteiligten Firmen, Behörden und Schiffsmaklern bekannt gegeben. Geändert haben sich durch die Standortänderungen lediglich die Postanschriften. Eingehende Anrufe auf den Festnetznummern werden wie bisher auf die Mobiltelefone der jeweils im Einsatz befindlichen Hafengesundheitsaufseher weitergeleitet.

Am Standort Bremerhaven sind am Eingang im Erdgeschoss und in der zweiten Etage außerdem die englischsprachigen Hinweise „Port health office“ und „Port doctor“ angebracht worden. Die entsprechende Aktualisierung der Internetseite des LMTVet wurde zum 3. Januar 2012 vorgenommen.

Zu Frage 3: An dem Verfahren der Erreichbarkeit hat sich durch die Zusammenlegung der beiden Ämter nichts geändert. Die Kontakte werden wie bisher über die Schiffsmakler hergestellt. Diese haben regelmäßigen Kontakt zur gesamten Besatzung der Schiffe. Ihnen liegen alle Informationen zur Erreichbarkeit des Hafenärztlichen Dienstes im LMTVet vor. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wann können wir denn damit rechnen, dass der neue Name vorliegt?

Bitte, Frau Senatorin!

Sie fragen mich etwas Schwieriges! Wir hatten vor, ihn jetzt zur Sommerpause vorzulegen. Es gibt noch Streit oder unterschiedliche Auffassungen, wer sich denn nun in diesem Namen besonders ausdrückt. Deshalb hoffen wir, dass wir in den nächsten Monaten, sage ich einmal, aber nach meinem Wunsch, sonst entscheide ich es selbst, Ende des Jahres zu einem Namen kommen, ich hoffe einvernehmlich!

Zusatzfrage? – Bitte sehr, Frau Böschen!

Wir haben bei der Namensgebung oder bei der Zusammenlegung auch diskutiert, dass es auch Menschen gibt, die in den Urlaub fahren, Impfungen benötigen und jetzt einfach ins Telefonbuch schauen und früher auch die Möglichkeit hatten, unter dem Namen Hafengesundheitsamt diese entsprechende Dienstleistung telefonisch zu erreichen. Das ist relativ schwierig, wenn die Überschrift LMTVet heißt, denn auf diese Idee kommen Menschen, die damit nichts zu tun haben, nicht automatisch. Ich gehe davon aus, dass es bei der neuen Namensgebung entweder tatsächlich aus dem Namen Hafengesundheitsamt ersichtlich wird oder dass sichergestellt ist, wenn es einen anderen Namen gibt, dass unter „Hafendienstleistung“ im Telefonbuch ein Eintrag erfolgt, sodass den Menschen, die damit professionell nichts zu tun haben, die Möglichkeit der Erreichbarkeit gegeben wird.

Bitte, Frau Senatorin!

Ich muss gestehen, ich weiß nicht, wie es im Augenblick im Telefonbuch steht, aber darum werden wir uns kümmern.

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Herz- lichen Dank!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage steht unter dem Betreff „Zu gut für die Tonne“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Imhoff, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Abgeordneter Imhoff!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die Informationskampagne des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz „Zu gut für die Tonne“?

Erwägt der Senat, sich an der Kampagne des Ministeriums zu beteiligen?

Mit welchen Maßnahmen will sich der Senat gegen das Wegwerfen von Lebensmitteln einsetzen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Heseler.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Dem Senat sind eine verstärkte Wertschätzung von Lebensmitteln sowie die Verminderung der Lebensmittelverschwendung ein wichtiges Anliegen. Er hält die Entsorgung von knapp elf Millionen Tonnen an Lebensmitteln jährlich für nicht hinnehmbar. Mit dieser Einschätzung befindet er sich im Einklang mit den Ministerinnen und Ministern sowie Senatoren der Agrarressorts der Länder, die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, BMELV, aufgefordert haben, in Zusammenarbeit mit den Ländern konkrete Handlungsstrategien für alle Akteurinnen und Akteure entlang der Wertschöpfungskette zu entwickeln. Zu Frage 2: Wie dargestellt soll in Zusammenarbeit von Bund und Ländern das Thema der Lebensmittelverschwendung weiter aufgearbeitet werden. Der Senat befürwortet die Initiative und wird prüfen, in welcher Weise sich Bremen an dieser Aktion beteiligen kann. Im Übrigen ist auch der Handel gefordert, seinen Kunden mehr Informationen über den verantwortungsbewussten Umgang mit Lebensmitteln anzubieten und gleichzeitig zu prüfen, mit welchen Stellschrauben und Maßnahmen eine weitere Reduzierung der Wegwerfraten erreicht werden kann. Zu Frage 3: Als einen wichtigen Ansatzpunkt sieht der Senat die Stärkung der Verbraucherkompetenz, die in allen gesellschaftlichen Bereichen angesiedelt sein muss. Darüber hinaus verweist der Senat auf die überaus erfolgreiche Arbeit der Verbraucherzentrale Bremen, die im Rahmen ihrer Beratungsarbeit insbesondere über den richtigen Umgang mit Lebensmitteln und die Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums informiert. Ebenso befürwortet der Senat, dass nicht mehr verkaufbare, aber uneingeschränkt genießbare Lebensmittel den Bremer Tafeln für arme Menschen zur Verfügung gestellt werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich finde es hervorragend, dass der Senat sich hinter alle diese ambitionierten Forderungen oder Ansinnen stellt. Eben haben Sie gesagt, Sie wollten prüfen, inwiefern sich der Senat oder die Stadt Bremen dort in Kampagnen mit einbringen kann. Ist diese Prüfung schon angelaufen, oder entwickeln Sie gerade eine Prüfung?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nein, wir sind da in Gesprächen, und wir haben auch darauf hingewiesen, dass insbesondere die Verbraucherzentrale, aber auch zum

Beispiel das Bildungswerk des Hausfrauenbundes wichtige Ansprechpartner sind. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir diese Akteure darin unterstützen – die Verbraucherzentrale unterstützen wir ja ganz stark – und gemeinsam, das ist ja nicht nur das Wirtschaftsressort, sondern das sind auch sehr stark das Gesundheitsressort und das Bildungsressort, diese Aktivitäten unterstützen. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir die Verbraucherkompetenz in diesem Bereich stärken.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Saffe!

Liegen Zahlen darüber vor, was in bremischen Kantinen in Schulen und Behörden so weggeworfen wird, und wenn ja, wie lauten sie?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich weiß es nicht, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, ich werde mich erkundigen. Wenn wir Zahlen haben, werde ich sie Ihnen zur Verfügung stellen. Es muss, vermute ich einmal, bei den elf Millionen Tonnen bundesweit einen entsprechenden Anteil für Bremen geben. Ich weiß es aber nicht genau.

Zusatzfrage? – Bitte sehr, Herr Gottschalk!

Herr Staatsrat, die Kampagnen, die an der Verbraucherseite ansetzen, sind gut, und sie verdienen Unterstützung. Diese Kampagne der Bundesregierung erweckt aber natürlich auch den Eindruck, dass die Probleme und die Verantwortung für dieses Wegwerfen im Wesentlichen auf der Seite der Verbraucher liegen würden. Teilen Sie mit mir die Einschätzung, dass die Ursachen und die Verantwortlichkeiten genauso gut oder sogar noch mehr auf der Seite der Hersteller und des Vertriebs gesucht werden müssen und dass eine wirklich effektive Kampagne auch auf der Seite der Anbieter und Hersteller ansetzen müsste?

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Bitte, Herr Staatsrat!

Das ist völlig klar, ich sehe es auch so. Wir müssen sehen, ob da bundesweit etwas gemacht werden kann, denn ich glaube, da gibt es keine bremischen Kompetenzen. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch die Firmen dazu bringen, mehr zu informieren und die Verbraucher frühzeitig darauf hinzuweisen, dann bekommen wir vielleicht auch die Möglichkeit, dass sie nicht einfach frühzeitig Lebensmittel in der Tonne entsorgen. Die Verantwortung liegt auf beiden Seiten, das ist völlig klar.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Einsätze von Überwachungsdrohnen im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Abgeordneter Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: In wie vielen Fällen wurden zwischen 2010 und 2012 im Luftraum über dem Land Bremen unbemannte Luftfahrzeuge, sogenannte Drohnen, zur Überwachung und Aufklärung beziehungsweise zur gezielten Personensuche eingesetzt?

Zweitens: In wie vielen Fällen wurde der Einsatz von Drohnen durch Behörden des Landes, in wie vielen Fällen durch Behörden des Bundes einschließlich der Bundeswehr veranlasst, und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschah dies jeweils?

Drittens: Über wie viele unbemannte Luftfahrzeuge für die unter Frage 1 definierten Zwecke verfügt das Land Bremen, und ist geplant, diesen Bestand aufzustocken?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.