Protokoll der Sitzung vom 12.07.2012

(Beifall bei der CDU)

Ich finde es schön, dass zum Schluss am Nachmittag hier noch ein bisschen Pfeffer hineinkommt, das zeigt, dass wir ein sehr lebendiges Parlament sind. – In diesem Sinne herzlichen Dank für die Diskussion!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Werner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Sohn von Frau Motschmann lebt von der GEMA, aber er lebt doch nicht besser von der GEMA, wenn die GEMA weniger Einnahmen hat. Wenn Sie von Unsinn reden, müssen Sie auch vorher kurz überlegen, ob es nicht bei Ihnen selbst gerade Unsinn wird. Ich finde Ihren Antrag wichtig, ich finde ihn nur nicht richtig.

(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Das ist Dialektik!)

Wir sollten gemeinsam gern einen genauen, ausführlichen und konkreten Antrag zur Reform der GEMA im Herbst erarbeiten.

(Unruhe bei der CDU)

Um zwei oder drei ganz kleine Beispiele zu den Zahlen zu nennen, die im Moment immer durch die Gegend geistern: Eine Diskothek auf dem Land mit 300 Quadratmetern, die vier Euro Eintritt nimmt – das ist da relativ realistisch, ich komme gleich noch zu anderen Beispielen –,

(Abg. I m h o f f [CDU]: Die kenne ich!)

hat nach dem alten Tarif 192,80 Euro bezahlt, und nach dem neuen werden das 120 Euro sein. Das ist in meiner Rechnung weniger. Wenn die Diskothek größer ist, zum Beispiel 700 Quadratmeter, das ist dann keine ganz kleine Clubdiskothek mehr, und auch mehr Eintritt nimmt, zum Beispiel neun Euro, dann kostet das laut Tarif bisher 668,90 Euro und künftig 630 Euro. Wieder ein bisschen weniger!

Ein Straßenfest mit 2 000 Quadratmetern Fläche zahlt nach den Berechnungen der GEMA für sieben Stunden Unterhaltungsmusik vom Band im Jahr 2012 261,50 Euro an die GEMA, im nächsten Jahr werden es 660 Euro sein. Das entspricht einer Steigerung von ungefähr 150 Prozent.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber keine 3 000 Prozent mehr!)

Nehmen wir an, da stehen zehn Stände, dann sind das 66 Euro für jeden Stand! 150 Prozent bleiben 150 ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Prozent, aber sie sind, glaube ich, für keinen dieser Stände existenzgefährdend.

Ich habe auch ein Beispiel – Dr. Güldner hat danach gefragt – der Klasse aufregender Beispiele mit 1 000 Prozent Steigerung: Der Megaclub Berghain in Berlin bezahlt nach eigener Aussage tatsächlich bisher 30 000 Euro im Jahr an die GEMA und angeblich in Zukunft 300 000 Euro. Dann muss man einmal nachrechnen, was es für die Einnahmengrundlage bedeutet.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Bei welchem Umsatzvolumen?)

Zehn Prozent des Eintrittspreises sind die Grundannahme!

Nehmen sie also eher 300 000 Euro pro Jahr ein – dann wären sie ungefähr mit der Bremer Shakespeare Company oder einem kleineren Theater vergleichbar –, oder sind es nicht doch vielleicht drei Millionen Euro, die sie einnehmen? Man redet beim Eintrittsumsatz – das habe ich vorhin schon einmal gesagt – gerade von Diskotheken nicht vom wesentlichen Umsatz, sondern wirtschaftlich geht es im Wesentlichen um den Getränkeumsatz.

Laut der Dokumentation der Initiative Musik – die kennt Frau Motschmann, glaube ich, auch ganz gut –, die das Bundeswirtschaftsministerium bezahlt hat, macht der Eintritt im Schnitt 20 Prozent des Umsatzes eines Clubs aus. Dann müsste der Gesamtumsatz eines Clubs, der im nächsten Jahr 300 000 Euro an die GEMA bezahlen müsste, bei ungefähr 15 Millionen Euro liegen.

(Abg. I m h o f f [CDU]: Da wird mir ja ganz schwindelig!)

Jedenfalls hat das Unternehmen Berghain 1,25 Millionen Euro in einen neuen, zusätzlichen Saal für 2 500 Menschen investiert.

Wie gesagt, man muss sich die gefährdeten Geschäftsmodelle schon genauer anschauen und fragen, ob sich ein Unternehmen mit geschätzten 15 Millionen Euro Umsatz – das Unternehmen Berghain sagt natürlich, sie veröffentlichen ihren Umsatz nicht – nicht 300 000 Euro für das Zentrum seines Angebots, nämlich die Musik, leisten kann, soll und darf. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kottisch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur, damit der Kollege Kastendiek heute nicht ganz enttäuscht den Plenarsaal verlässt! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Das Thema ist in Ordnung, und darüber zu debattieren, ist richtig, das wollen wir in keiner Weise in Abrede stellen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir lehnen Ihren Antrag aber ab, weil er handwerklich einfach nicht gut gemacht ist, das habe ich erläutert. Er kommt auch zum falschen Zeitpunkt. Wir können uns in der zweiten Jahreshälfte, nach der Sommerpause zusammensetzen und überlegen, ob wir einen interfraktionellen Antrag einbringen. Dieser müsste dann aber auch – das hat der Kollege Werner aufgezeigt – im Wesentlichen von strukturellen Reformanstrengungen handeln und das mit umfassen, ansonsten macht das keinen Sinn.

Wenn wir einfach nur den Senat bitten, dass er sich für einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kulturschaffenden und den Musikveranstaltungen einzusetzen und mehr Transparenz zu fordern hat, ist das einfach zu dünn. Ich sage einmal, Einfluss auf ein laufendes Verfahren zu nehmen, dessen Ausgang wir noch gar nicht kennen: In welcher Weise wollen Sie denn Einfluss nehmen? Sollen die Gebühren erhöht werden oder nicht? Das ist alles zu dünn. Da fehlt einfach Substanz, die wir aber gern gemeinsam aufarbeiten können, und wir können uns dann nach der Sommerpause hier erneut treffen und etwas Fundierteres diskutieren. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/484 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Zu einer persönlichen Erklärung erhält das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Bürgermeister Böhrnsen hat mich im Anschluss an seine Rede aufgefordert, die seiner Meinung nach unverschämte Behauptung, dass mit der Beschlussfassung zum Fiskalpakt unter Umständen gegen die Verfassung verstoßen worden ist, zurückzunehmen, insbesondere weil er ausgeführt hat, dass der Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit das Recht hat, für die Bürgerschaft Stellung zu nehmen. Das stimmt, das steht im Einsetzungsbeschluss. Darin heißt es aber in einem Nebensatz auch noch, „wenn dies zur Einhaltung von Fristen notwendig ist“. Also nicht grundsätzlich! Unsere Rechtsauffassung ist, dass es möglich gewesen wäre, eine Bürgerschaftssitzung fristgerecht einzuberufen. Möglicherweise relativiert das ein wenig den Vorwurf der Unverschämtheit, weil wir davon überzeugt sind, dass das eine Rechtsauffassung ist, die durchaus eine Chance hat, allgemein anerkannt zu werden. Deswegen fühle ich mich nicht in der Situation, irgendeine Form von Problematisierung dieses Verhaltens und der Frage, ob das verfassungsgemäß ist oder nicht, zurückzunehmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Wir fahren nun mit der Tagesordnung fort.

Bremisches Landesmediengesetz (BremLMG) Mitteilung des Senats vom 22. Mai 2012 (Drucksache 18/422) 2. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 10. Juli 2012 (Drucksache 18/521)

Wir verbinden hiermit:

Bremisches Landesmediengesetz (BremLMG) Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 4. Juli 2012 (Drucksache 18/498)

s o w i e

Filmförderung im Land Bremen weiterentwickeln Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU vom 10. Juli 2012 (Drucksache 18/522)