Filmförderung im Land Bremen weiterentwickeln Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU vom 10. Juli 2012 (Drucksache 18/522)
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 21. Sitzung am 6. Juni 2012 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/498 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. Juni 2012 beraten. In dieser Sitzung hatten die Senatskanzlei, die Bremer Landesmedienanstalt sowie Radio Bremen Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Ferner lagen dem Ausschuss schriftliche Stellungnahmen verschiedener Organisationen vor, die ebenfalls in die Beratungen einbezogen wurden. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Bremische Landesmediengesetz umfassend novelliert und neu gefasst werden. Es wird vor allem zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen Anpassungen geben.
Bei der Überarbeitung gibt es folgende Änderungskomplexe: Erstens wurde das Gesetz komplett gegendert. Im Rahmen der Neufassung des Programmauftrags sollen die Belange von Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigt werden. Dazu sind auch die privaten Rundfunkanstalten verstärkt aufgefordert. Der Gesetzentwurf enthält außerdem Bestimmungen zur Stärkung der Rechte von Migrantinnen und Migranten und zur Pflege der niederdeutschen Sprache.
Ein weiteres Anliegen ist die Übernahme von Transparenzvorschriften. Dazu gehört unter anderem zum Beispiel, dass der Medienrat künftig öffentlich tagen wird. Der Landesmedienanstalt wird im Bereich der Medienkompetenz eine zentrale Rolle zugewiesen. Ihr wird die Aufgabe übertragen, Medienkompetenzprojekte im Land Bremen zu fördern und zu koordinieren.
Ein weiterer Bereich ist die Neufassung der Gremienvorschriften. Die Bezeichnung Landesrundfunkausschuss wird durch den Begriff Medienrat ersetzt. Bei der neu geltenden Gremienstruktur soll der Grundsatz der Staatsferne stärker berücksichtigt werden. Die bisherige Praxis, Vertreterinnen und Vertreter des Landesrundfunkausschusses durch das Parlament zu entsenden, wird also in Zukunft entfallen. Lediglich die in der Bürgerschaft vertretenen Parteien sowie die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven werden künftig noch Mitglieder entsenden. In das künftige Gremium werden – vergleichbar mit dem Rundfunkrat von Radio Bremen – vor allem Mitglie––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
der gesellschaftlich relevanter Verbände und Organisationen entsandt. Neu ist in diesem Zusammenhang die Aufnahme eines Vertreters der in Bremen lebenden Muslime. Für die Mitglieder wird es künftig eine Amtszeitbegrenzung auf drei Legislaturperioden, also zwölf Jahre, geben.
Das sind die wesentlichen Neuerungen des Bremischen Landesmediengesetzes. Die Fraktionen hatten sich im Ausschuss noch Änderungsanträge für die zweite Lesung vorbehalten, die auch vorliegen und gleich beraten werden. Insgesamt hat sich der Ausschuss aber dafür ausgesprochen, dem Gesetzentwurf hier in zweiter Lesung zuzustimmen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schall ick dat nu op Platt moken? Nee, dat kann ich nämlich nicht. Es reicht für einen Zwischenruf, aber für viel mehr nicht. Auch deswegen finden wir, dass die niederdeutsche Sprache auch bei den privaten Rundfunkanbietern eine größere Rolle spielen soll, als sie es bislang tut. Wir sind der Meinung, das überfordert keinen privaten Anbieter. Es gibt bereits einen privaten Anbieter, der auch in Bremen ausstrahlt, der das auf eine sehr humoristische Art und Weise macht und auch, denke ich, die Leute morgens regelmäßig zum Lächeln bringt. Wir finden das richtig.
Erst vor wenigen Wochen haben wir hier beschlossen, dass wir die niederdeutsche Sprache stärken wollen, und einen entsprechenden Beirat eingerichtet, also ist es auch unsere Aufgabe, in allen anderen Bereichen, in denen wir eine Gesetzgebungskompetenz haben, dafür zu sorgen, dass zumindest gewollt wird, dass wir uns in diesem Bereich bewegen.
Gleichzeitig verkennen wir nicht, dass wir Bremerinnen und Bremer nicht alle ausschließlich deutschsprachiger Herkunft sind, ob es nun Plattdeutsch oder Hochdeutsch ist – einige hier sprechen manchmal auch eher Süddeutsch –, sondern wir erkennen an, dass es viele Migranten in Bremen und Bremerhaven gibt, die sich ebenfalls im privaten Rundfunk widerspiegeln wollen. Deswegen haben wir in das Landesmediengesetz auch die Verpflichtung aufgenommen, sich stärker mit den Belangen von Migranten zu beschäftigen. Ich bin besonders stolz darauf, dass wir das erste Landesparlament sind, das in einem Gremium, das über die Vergabe von Lizenzen für private Rundfunk
Vieles ist über dieses Gesetz bereits geschrieben worden: Der Staat verschleiere nur, dass er seine Staatsferne jetzt viel direkter ausübe, es werde viel stärker kontrolliert, in Wirklichkeit täten wir nur so, als würden wir uns verabschieden! Das Gegenteil ist richtig: Wir wollen heute gemeinsam entscheiden, was die Zusammensetzung des künftigen Medienrats angeht, dass eben nicht mehr das Parlament die Menschen, die die Arbeit machen sollen, entsendet, sondern dass es die gesellschaftlich relevanten Organisationen dieser Stadt sein sollen. Ich verkenne nicht, dass das, was gesellschaftlich relevante Organisationen in dieser Stadt und in diesem Land sein können, durchaus unterschiedlich gesehen wird. Diese Debatte wird auch nie abgeschlossen sein.
Trotzdem glaube ich, dass wir mit den Entwürfen und auch mit unseren Änderungen einen sehr vernünftigen Vorschlag gemacht haben, um in diese Debatte einzusteigen. Wir sind, was die Zusammensetzung des Medienrats angeht, sogar weiter als die Zusammensetzung des Rundfunkrats von Radio Bremen, eben weil wir zum Beispiel die Musliminnen und Muslime aufgenommen haben. Andere Bereiche haben wir geregelt, weil wir finden, dass es ansteht, so zum Beispiel die Transparenzregelungen. Auch da finden wir es richtig, dass sich das im Landesmediengesetz widerspiegelt.
Auf einen wesentlichen Punkt möchte ich noch hinweisen. Die heutige Struktur der Landesmedienanstalten ist eigentlich noch auf das gute alte System des analogen Rundfunks ausgerichtet. Angesichts der Entwicklungen im Medienbereich wird man über kurz oder lang wahrscheinlich nicht um eine grundlegende Änderung herumkommen. Ich nenne nur das Stichwort Medienanstalt der Länder. Auch für bundesweit tätige Sender könnte dies eine vernünftige Lösung sein. Da wir aber noch nicht an diesem Punkt sind, haben wir gesagt, wir wollen wenigstens unsere Landesmedienanstalt so gut wie möglich machen, und ich denke, das ist mit dem Entwurf und dem Änderungsantrag gelungen. – Vielen Dank!
die Aktualisierung des Landesmediengesetzes beschließen. Die Kolleginnen Frau Schön und Frau Grotheer haben die Grundzüge dankenswerterweise schon skizziert.
Zu einer Aktualisierung von Mediengesetzen und zu einer zeitgemäßen Bildungs- und Kulturpolitik gehört für uns Grüne ganz wesentlich auch die Stärkung der Medienkompetenzvermittlung. Es ist ein langes, kompliziertes Wort, ich benutze es trotzdem bewusst und will die Herausforderungen nicht auf die Stärkung der Medienkompetenz verkürzen, denn wir müssen gerade auch die Vermittlung der Medienkompetenz stärken und verbessern.
Strukturell wollen wir die Koordination von Medienkompetenzprojekten und -programmen deshalb bei der Bremischen Landesmedienanstalt bündeln. Konzeptionell müssen wir alle mit den Einrichtungen daran arbeiten, denn nicht zuletzt ist bei der Bremer Landesmedienanstalt auch der Bürgerrundfunk angesiedelt, und damit verfügt sie über eine sehr wertvolle Infrastruktur, die noch viel intensiver und besser für die Medienkompetenzentwicklung und -vermittlung genutzt werden kann und weiterentwickelt werden muss.
Ein weiteres Anliegen ist uns die Staatsferne der Medien. Die Bremische Bürgerschaft – Frau Grotheer hat es gesagt – verzichtet heute darauf, per Ausschussund Parlamentsbeschluss Mitglieder in den Medienrat, der bisher Landesrundfunkausschuss hieß, zu entsenden. Wir wollen dies gesellschaftlich relevanten Gruppen überlassen. Dass dies eine anspruchsvolle, demokratische, aber auch kreative Herausforderung ist, haben wir in den öffentlichen Diskussionen und Stellungnahmen der vergangenen Wochen deutlich gemerkt, denn wer und was gesellschaftlich relevant ist, darüber kann man lange streiten, und das wird man, glaube ich, auch immer wieder neu bestimmen müssen.
Deshalb ist es mir sehr wichtig, auch heute noch einmal deutlich zu machen, dass die 26 Institutionen, Verbände und Organisationen sowie die hier in der Bürgerschaft vertretenen Parteien – die kommen noch hinzu –, die nun Mitglieder in den Medienrat entsenden, dies nicht nur tun sollen, um ihre jeweils eigenen Interessen zu verfolgen, sondern weil sie vom Parlament die Aufgabe und die demokratische Verantwortung dafür übernehmen, dass ein fachkompetenter, aktionsfähiger und impulsgebender Medienrat entsteht, der gesellschaftlich und medienpolitisch relevante Themen identifiziert und befördert.
Wir wollen, dass sich die bremische Gesellschaft auch nach Alter, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Tätigkeit und Herkunft in den Mitgliedern des Medienrats widerspiegelt. Diese Mitglieder sind nicht die entsendenden Einrichtungen, sondern die Menschen, die sie dorthin entsenden. Ich bin auf diesen
Findungsprozess gespannt, der dazu jetzt einsetzen muss, und ich glaube und hoffe, dass die politische und öffentliche Diskussion darüber heute noch nicht zu Ende ist, sondern in und mit den Verbänden und Organisation jetzt richtig beginnt. Uns war und ist wichtig, dass auch mehr junge Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund, Kulturund Medienschaffende und Vertreterinnen und Vertreter sozialer und ökologischer Themen über die Zukunft unserer Medien mit beraten und mit entscheiden. Deshalb haben wir die Liste der entsendenden Einrichtungen gegenüber dem Gesetzentwurf des Senats noch einmal deutlich erweitert. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass die Diskussionen im Medienrat von breit gestreuter Kompetenz und Relevanz geprägt sind, und bitten darum, dies bei der Bestimmung der Mitglieder zu bedenken. Die Digitalisierung der Gesellschaft, die Veränderung der Medienlandschaft und der Kulturtechniken betreffen nicht nur die Rundfunkmedien selbst und ihren Konsum, sie betreffen ganz besonders auch die kulturelle Film- und Medienarbeit. Heute kann jeder Mensch Künstler sein, meinen manche. Jedenfalls ist es technisch einfacher geworden, Werke aller Art in die Welt zu bringen. Damit entwickeln sich auch Kunstformen weiter, und deshalb muss sich auch die Film- und Medienförderung weiterentwickeln. Neben großen Film- und Fernsehproduktionen verdienen auch Kurzfilme, Dokumentationen, Internetkunst, Hörspiele, Medienkunst, die Pflege und der Erhalt älterer Kulturtechniken und die Vernetzung der Filmschaffenden in, aus und um Bremen politische Beachtung und staatliche Förderung. Deshalb verbinden wir mit der Neufassung des Mediengesetzes einen Antrag zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Medien- und Filmförderung in Bremen. Das betrifft in Bremen neben der nordmedia vor allem auch das Filmbüro. Diese sind uns wichtig, und wir bitten den Senat, ihre wichtige Funktion in der Medienlandschaft, vor allem aber auch im Kontext unserer Strategien zur Stärkung der Kreativwirtschaft und des Kulturstandorts zu beachten, zu entwickeln und zu sichern. Deshalb bitte ich Sie auch um Ihre Zustimmung für unseren Antrag zur kulturellen Filmförderung. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Erstes steht auf meinem Zettel: Dank für die gute Zusammenarbeit an Frau Grotheer! Herr Werner kommt auch noch an die Reihe, aber ein bisschen später.
Zunächst an Frau Grotheer! Wir haben, glaube ich, unsere beiden Änderungsvorschläge in einer sehr guten, ausgewogenen Diskussion zusammengebracht, und darum unterstützt die CDU-Fraktion den vorliegenden Änderungsantrag. Gleiches gilt auch für den Antrag zur Filmförderung. Trotzdem bleiben natürlich immer noch Wünsche übrig. Das ist so, wenn man Kompromisse findet. Ich denke, wir hätten etwas früher mit der Arbeit beginnen können, damit nicht alles so zeitlich gedrängt – erste Lesung, zweite Lesung, Anhörung – hätte durchgezogen werden müssen.
Der Medienrat, der hier ja schon wiederholt erwähnt wurde, orientiert sich in seiner Zusammensetzung künftig an den Mitgliedern des Rundfunkrates von Radio Bremen. Das halten wir für sehr sinnvoll. Ob es sinnvoll ist, dieses Gremium auf 30 Mitglieder aufzustocken, lasse hier einmal dahingestellt. Eher nicht! Einig sind wir uns aber wiederum darüber, dass nach der nächsten Novellierung des Gesetzes der Medienrat sehr viel kleiner und fachlich orientiert sein soll.
Medienpolitik ist ein sehr kompliziertes Thema – Herr Werner hat es soeben gesagt –, die Medienlandschaft verändert sich, die Technik verändert sich, das Feld wird immer größer. Deshalb sind Kompetenz, Fachwissen und Erfahrung aus unserer Sicht unerlässlich. Deshalb bleibt für uns die Regelung, dass nach drei Legislaturperioden ein Wechsel der Vertreterinnen und Vertreter im Medienrat erfolgen muss, eher problematisch.
Die Neueinsteiger sind in der Regel eben wegen der Kompliziertheit des Themas abhängig von denen, die professionell und dauerhaft mit Medienpolitik befasst sind, und es dauert eine ganze Weile, ehe man sich eingearbeitet hat. Insofern sind fachfremde Mitglieder in den Gremien schon ein Problem. Ich und wir als CDU-Fraktion können es uns auch anders vorstellen, denn dieses Gremium soll ja beraten und auch kontrollieren. Es ist fast wie ein Aufsichtsrat, und dazu gehört auch Kompetenz.
Es freut mich, dass es gelungen ist, die Begrenzung der Rücklagen der Landesmedienanstalt noch einmal zu erhöhen. Rücklagen sind deshalb wichtig, weil wir nicht sicher sind, dass der Zuschuss dauerhaft in der jetzigen Höhe bleibt, wenn die neue Regelung der haushaltsbezogenen Erhebung von Rundfunkgebühren greift. Alle Experten rechnen eher mit sinkenden Einnahmen.
Im Übrigen werden die Rücklagen für Investitionen in die Technik oder für Kooperationen gebraucht. Es ist auch schon vorgekommen, dass es mit der Zuschusszuweisung von Radio Bremen gestockt hat, weil dort Systemveränderungen und Umstrukturierungen vorgenommen worden sind. Auch für einen solchen Fall muss Vorsorge getroffen werden.
Es ist uns auch wichtig, dass wir uns vergegenwärtigen, dass der Zuschuss an die Landesmedienanstalt kein von Radio Bremen geborgtes Geld ist. Im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag – auch so ein Wort
ungetüm – ist eindeutig geregelt, dass 1,9 Prozent der Rundfunkgebühren für die Landesmedienanstalten bestimmt sind.
Ich möchte auf den Dringlichkeitsantrag zur Filmförderung eingehen. Jetzt komme ich zu Herrn Werner: Vielen Dank für die Vorarbeit und die Vorbereitung dieses Antrags! Die kulturelle Filmförderung war auch in einem Entwurf unseres Änderungsantrags enthalten. Sosehr wir die Arbeit von nordmedia in diesem Bereich schätzen, so sehr sind wir daran interessiert, dass das Filmbüro sowie andere kleine innovative Projekte und Bremer Filmschaffende, die im Bereich des kulturellen Films aktiv sind, auch berücksichtigt werden können, sofern sie förderungswürdige Anträge stellen. Das ist übrigens die Voraussetzung dafür.
Ein bisschen schade finde ich, Herr Werner, dass es in der vorigen Debatte um die GEMA-Gebühren im Hinblick auf die kleinen Künstler, die ja so wichtig sind, nicht so gut gelaufen ist. Man hätte auch da mit ein bisschen gutem Willen – auch vonseiten der Koalition – natürlich einen gemeinsamen Antrag hinbekommen können.
Ja, darum müssen Sie sich einmal kümmern, wir mussten uns ja auch darum kümmern! Trotzdem bedanke ich mich ausdrücklich, dass auch dieses Thema in dem Antrag enthalten ist.