Ja, darum müssen Sie sich einmal kümmern, wir mussten uns ja auch darum kümmern! Trotzdem bedanke ich mich ausdrücklich, dass auch dieses Thema in dem Antrag enthalten ist.
Abschließend möchte ich noch ein Wort zur Staatsferne sagen, auf die wir im Hinblick auf die Landesmedienanstalt peinlich genau achten müssen, nicht nur deshalb, weil sie sich auf den privaten Sektor bezieht, sondern auch grundsätzlich. Zu viel Senatskanzlei und Rechtsaufsicht sind für uns in dem Bereich nicht gut. Wir müssen auch aufpassen, dass wir nicht zu stark die Inhalte der Privaten bestimmen wollen, denn wir sind hier kein Programmausschuss. Das muss man so deutlich sagen. Deshalb bin ich etwas zurückhaltender in der Frage, auch wenn mein Kollege Herr Imhoff natürlich glücklich ist, dass alle privaten Sender dann irgendwie mit Plattdeutsch um die Ecke kommen. Ich bin aber nicht so sicher, ob das wirklich eine gute Idee ist, denn viele reden schon davon, dass dies eher die Programme unterbricht, als sie zu befördern. Das ist aber nicht unser Problem. Ich bedanke mich noch einmal für die interfraktionelle Verständigung.
Ich bin ausnahmsweise zum Glockenschlag fertig, Herr Präsident, und bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Präsident Weber bittet uns ja in jeder Interfraktionellen Besprechung darum, dass wir uns in Diskussionen etwas stringenter verhalten sollen. Ich werde dieser Bitte einmal nachkommen, weil ich finde, dass die Berichterstatterin die Ergebnisse der Ausschussberatungen schon durchaus gut dargestellt hat. Ich will nur zwei Dinge anmerken! Die beiden wichtigsten Punkte im neuen Landesmediengesetz, die DIE LINKE sehr begrüßt, sind natürlich die Stärkung der Migrantinnen und Migranten in dem Gremium und im Landesmediengesetz überhaupt und die besondere Heraushebung der Medienkompetenz, die mit Sicherheit nicht nur in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden ist, sondern deren Wichtigkeit auch zukünftig noch zunehmen wird. Ich habe allerdings zwei Anmerkungen zu machen! Die eine betrifft den Bürgerrundfunk. Ich denke, hier sollte der zukünftige Landesmedienrat auch einmal über eine Modernisierung nachdenken. Ich glaube, im digitalen Zeitalter wäre es sehr wichtig, dass der Bürgerrundfunk auch über eine Mediathek verfügt. Ich glaube, das würde die Attraktivität durchaus steigern. Die zweite ist: In der letzten Sitzung des Landesrundfunkausschusses kam zur Sprache, dass aus dem Bereich der Urheber und der Sozialverbände ein wenig Kritik an der zukünftigen Zusammensetzung des Landesmedienrates geübt wurde. Es ist immer ein bisschen schwierig – das hatte ich im Wissenschafts- und Medienausschuss auch gesagt –, da natürlich alle Parteien unterschiedlicher Auffassung sind, was gesellschaftlich relevante Gruppen sind. Ich habe mich dann bereiterklärt, die medienpolitischen Sprecher der drei Fraktionen anzuschreiben, und gesagt, dass diese und jene Gruppen berücksichtigt werden mögen, nicht als Person oder Institution, sondern als Gruppe. Der Sozialverband und die Kulturschaffenden sind jetzt berücksichtigt, die Urheber jedoch nicht. Wir werden aber trotzdem dem Gesetz und auch dem Antrag zur Filmförderung zustimmen. Ich möchte Ihnen nur noch einmal mit auf den Weg geben, dass man, wenn in der nächsten Legislaturperiode das Gremium des Landesmedienrats wieder verkleinert wird, sich vielleicht in Ruhe und in aller Sachlichkeit mit den gesellschaftlich relevanten Gruppen, die Medienkompetenz haben, zusammensetzt und schaut, wie dieses Gremium in fünf Jahren zusammengesetzt werden kann. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur eine ganz kurze Ergänzung und ein Satz zu Frau Vogt! Erstens wollte ich mich noch für die Vermittlung zwischen dem Landesrundfunkausschuss und uns Sprechern bedanken, das habe ich in der Tat vorhin vergessen. Zweitens, wir hatten das Gefühl, dass die Urheber durchaus durch eine Journalistengewerkschaft, einen Journalistenverband und dann auch noch durch den DGB, in dem der Verband der Schriftsteller Mitglied ist, zumindest vertreten sein könnten, wenn sie sich darum kümmern würden, Urheber zu entsenden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte die Debatte von vorgestern noch einmal aufgreifen, weil ich mich dazu nachgerade aufgerufen fühlte. Auch wenn ich vorgestern von Verfolgung gesprochen habe und Sie alle sofort Angst bekommen haben, ging es um die Frage: Können Bürgerinnen und Bürger Debatten verfolgen? Es ging nicht um die persönliche Verfolgung einzelner Abgeordneter –
das Thema wäre auch viel zu ernst, um es hier mit einem Lächeln behandeln zu wollen –, sondern um die Frage der Öffnung des Parlaments nach außen. Das können wir jetzt, wenn wir diese Änderungen vollzogen haben, tatsächlich zukünftig auch tun. Ich denke, das wird von hier aus begrüßt. Nach wie vor habe ich die Einschätzung, dass wir darüber Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer gewinnen werden. Auch das begrüße ich sehr!
Der zweite Teil ist die Berücksichtigung der Kulturschaffenden. Wir haben eine Reihe von Gesprächen geführt. Wir haben immer das Problem gehabt: Was sind entsprechend relevante Gruppen? Wir haben es alle, glaube ich, inzwischen angesprochen. Ich hätte großes Interesse daran, in diesem Gremium hier einmal die Debatte zu führen, woran man eigentlich eine gesellschaftlich relevante Gruppe erkennt. Ich finde das unglaublich spannend. Ich glaube, da haben die Sozialdemokraten manchmal eine etwas andere Herangehensweise als andere. Das kann den Diskussionsprozess aber nur befruchten.
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Früher war das so!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Ich würde mich freuen, wenn wir es im Laufe des nächsten Jahres einfach einmal miteinander schaffen würden, und lade Sie alle herzlich ein, diese Debatte zumindest mit mir zu führen. (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. R u p p [DIE LINKE]: Aber Sozialdemokraten sind eine gesell- schaftlich relevante Gruppe!)
Noch einmal zu dem Filmbüro! Die Debatte um die Verwertung der Überschüsse, die sozusagen nach Abzug der Kosten der Landesmedienanstalt übrig geblieben sind, haben wir sehr ernsthaft geführt. Auch bei uns sind verschiedene Kulturschaffende, insbesondere aus dem Bereich des Films, gewesen und haben ihre Besorgnis darüber geäußert, jetzt keine Möglichkeit zur Finanzierung von Projekten mehr zu haben. Diese Angst haben wir versucht ihnen zu nehmen.
Um die besondere Bedeutung, die die Förderung kleiner Filmprojekte auch für uns Bremerinnen und Bremer und Bremerhavenerinnen und Bremerhavener hat, zu unterstreichen, haben wir diesen Zusatzantrag heute dem Parlament zur Abstimmung gestellt. Bei uns hieß er scherzhaft immer der Zu-Antrag, weil er der Antrag zu dem Antrag ist. Er dient aber insbesondere der Betonung der Bedeutung dieser Arbeit. Da wir sehr schlecht sagen können, nach den Haushaltsberatungen wollen wir hier einen Etat schaffen, haben wir den Senat aufgefordert darzulegen, wie er sich die weitere Arbeit, insbesondere die Absicherung dieser Institutionen, vorstellt. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Medien und ihre Nutzung sind von umfassenden Veränderungen geprägt. Das wurde von den Vorrednern auch schon beschrieben. Diese Veränderungen machten die vorliegende Aktualisierung zwingend notwendig. Obwohl das Thema bisweilen etwas spröde herüberkommt, muss man sich auch vor Augen führen, dass die Unabhängigkeit der Medien und ihre Vielfalt eine der ganz wesentlichen Säulen einer lebendigen Demokratie sind.
In Bremen bildet das Landesmediengesetz hierfür einen Rahmen, und auch wenn es in weiten Teilen neu gefasst wird – auch darauf ist schon hingewiesen worden –, wird es sicherlich nicht die letzte Änderung sein. Frau Grotheer hat das Stichwort Medienanstalt der Länder erwähnt, das gerade auch aus
gegebenem Anlass sehr intensiv zwischen den Bundesländern diskutiert wird. Zu rasant schreiten die Entwicklung der Digitalisierung, die Konvergenz der Medien und die aus meiner Sicht kritisch zu bewertende Konzentration im Mediensektor voran. Dabei reicht es meiner Auffassung nach nicht aus, allein mit Verboten zu arbeiten, sondern es sollen Rahmenbedingungen für die Medienschaffenden geschaffen werden. Auch dazu dient das Mediengesetz.
Die Änderungsbedarfe sind hier verschiedentlich angesprochen worden, deswegen nur einige zusammenfassende Stichworte! Frau Motschmann, die Problematisierung der Staatsferne, zu viel Senatskanzlei und Rechtsaufsicht,
Ich nenne im Weiteren auch noch die Transparenzvorschriften, die Beteiligung von Migrantinnen und Migranten und das bundesweite Novum der Vertretung von Musliminnen und Muslimen im zukünftigen Medienrat. Der Medienrat bleibt mit der neuen Regelung in der Anzahl der Vertreter aus den Bereichen Kultur, Bildung und Jugend stabil, gleichzeitig wird die Zahl der sonstigen gesellschaftlichen Gruppen erhöht. Zu welchen Problemen das führen kann, darauf wurde auch hingewiesen. Bei einer Neufassung des Landesmediengesetzes wird man sicherlich auch dort zu einer Verkleinerung kommen müssen.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch auf den Änderungsantrag verweisen, durch den nach der Debatte im Medienausschuss Justierungen vorgenommen werden, die aus Sicht des Senats ausdrücklich zu begrüßen sind und den Gesetzentwurf abrunden.
Ich möchte mich abschließend bei allen Ausschussmitgliedern, den Institutionen und auch der Verwaltung bedanken, die so engagiert an der Entstehung der Novellierung des Gesetzes mitgewirkt und damit die Voraussetzungen geschaffen haben, den Medienschaffenden und der Medienpolitik in Bremen in den nächsten Jahren einen sicheren Rahmen zu geben. – Vielen Dank!
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/521 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über das Bremische Landesmediengesetz, Drucksache 18/422, in zweiter Lesung abstimmen.
Wer das Bremische Landesmediengesetz, BremLMG, Drucksache 18/422, unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen.
Wer sich den Anmerkungen des Ausschusses mit der Drucksachen-Nummer 18/498 anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!