Protokoll der Sitzung vom 12.09.2012

Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, und welche sind geplant, um bei steigenden Betreuungszahlen von unter Dreijährigen in Kindertagesstätten im Land Bremen das Infektionsrisiko zu verringern?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Ansteckungsrisiko der unter Dreijährigen steht nicht maßgeblich im Zusammenhang mit der Zunahme der Betreuung in diesem Altersbereich. Allgemein führt der frühe Gruppenkontakt zwar zu einem höheren Ansteckungsrisiko in dieser Altersgruppe, überwiegend werden dabei aber spätere Erkrankungsrisiken nur vorgezogen. Mit Blick auf die durch Impfungen vermeidbaren Infektionserkrankungen ist daher für den U3-Bereich eine frühestmögliche Immunisierung gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Bundes anzustreben. Nach den Erhebungen der Gesundheitsämter hat sich die Impfquote gegen Masern in den letzten Jahren ständig erhöht. Die hohe Masernimpfquote der Kinder in Bremen – über 90 Prozent – trägt dazu bei, dass die Weiterverbreitung der Masernerkrankung unterbunden werden kann, ist aber noch nicht ausreichend und wird kontinuierlich weiterentwickelt.

Zu Frage 2: Die Überprüfung des Impfstatus bei der Aufnahme von Kindern in den Krippenbereich ist in zweierlei Hinsicht vorteilhaft: Zum einen können bei dieser Gelegenheit Impflücken erkannt und die Eltern zum Nachholen der Impfung motiviert werden, zum anderen ermöglicht das durch Dokumentation der Impfungen entstehende Impfkataster schnelle und fundierte Handlungsempfehlungen für Kindergruppen und Kindereinrichtungen im Falle des Auftretens einer ansteckenden Erkrankung. Zu Frage 3: In den Konzepten zur Betreuung der unter Dreijährigen nehmen Einrichtungshygiene und Ernährungshygiene einen breiten Raum ein. Ebenso enthalten Fortbildungen für Betreuungskräfte der unter Dreijährigen regelmäßig Themen zum Infektionsschutz. In der Stadtgemeinde Bremen erhalten die Eltern der unter Dreijährigen mit der Aufnahmezusage vom Gesundheitsamt eine schriftliche Information zum altersgerechten Impfschutz. In Bremerhaven werden die Informationen zum Impfschutz den Eltern im Rahmen des Aufnahmeverfahrens über die Kindertagesstätten ausgehändigt. Im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens durch das Landesjugendamt Bremen werden die Träger von Kindertageseinrichtungen, die Kinder im Alter von weniger als zwölf Monaten aufnehmen, verpflichtet, eine Beratung zu gesundheitlichen Aspekten der Förderung und Betreuung von Kleinkindern, insbesondere zu Impfschutz und Hygiene, beim zuständigen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes einzuholen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie sagten am Beispiel der Masernimpfungen, dass die Beteiligung schon über 90 Prozent beträgt, aber letztendlich keine 100 Prozent und somit noch nicht ausreichend ist, und Sie haben gesagt, dass es dort eine Weiterentwicklung gibt. Wie muss ich mir das vorstellen, zumal in den Gebieten, wo es immer schwer ist, Eltern und ihre Verantwortung zu erreichen und an sie zu appellieren? Plant der Senat spezielle Maßnahmen, um die schwer zu Erreichenden zu erreichen?

Bitte, Frau Senatorin!

Diese MMR-Impfung – das sind ja Masern, Mumps und Röteln in Kombination – wird von den Eltern eigentlich ganz gut angenommen. Allerdings haben wir bisher ja keine Diskussion zu einer Impfpflicht. Das geht auf der Bundes- und auf der Länderebene nicht und verbietet sich meines Erachtens auch im Sinne des Persönlichkeitsschutzes,

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

weil nicht alle diese Impfung vertragen und es auch eine Einzelentscheidung bleiben muss.

Ich finde, für die Impfzurückhaltung, die es ja sonst durchaus in Bremen gibt, soweit ich es überblicken kann, ist dies eigentlich eine gute Beteiligung. Das geht nur, indem man die Eltern bei der Aufnahme in die Einrichtungen darauf hinweist beziehungsweise über das Gesundheitsamt. Wir werden daran weiter arbeiten, um das möglichst gut hinzubekommen, aber man muss auch akzeptieren, wenn Eltern sagen, nein, mein Kinderarzt hat gesagt, dieses Kind sollte eine solche Impfung nicht bekommen, weil der Impfschaden manchmal größer ist als die Wirkung, die durch die Impfung erzielt werden kann.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Schmidtke!

Frau Senatorin, ist meine Wahrnehmung richtig, dass für manche Kinder, insbesondere für Kinder mit entsprechenden Hirnschädigungen, zum Beispiel eine Masernimpfung und auch andere Impfungen verboten sind?

Bitte, Frau Senatorin!

Ja, das meinte ich! Es gibt einen Anteil, den ich jetzt nicht prozentual bestimmen kann, bei dem sich eine Impfung eben nicht empfiehlt, weil man abwägen muss zwischen dem Impfschaden, der eintreten könnte oder würde, und der Wirkung der Impfung.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn ich jetzt dieser Debatte zugehört und Herrn Bensch richtig verstanden habe, stellt sich mir die Frage, und die stelle ich an Sie: Halten Sie das möglicherweise erhöhte Infektionsrisiko für die unter dreijährigen Kinder für so schwierig, dass es sich eigentlich anbietet, Kinder unter drei Jahren nicht in die Einrichtungen zu geben, sondern lieber das Betreuungsgeld in Anspruch zu nehmen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich glaube, wir sollten da an dieser Stelle keinen Zusammenhang herstellen. Ich habe der Kollegin schon empfohlen, dass wir auf die Art und Weise natürlich auch die Platzfrage regulieren können, aber wir lassen das, glaube ich, an der Stelle einmal!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf gesundheitliche Risiken des Digitalfunks. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Welche gesundheitlichen Risiken bestehen bei Benutzung des Digitalfunks, und welche Symptome sind bei den Benutzern im Land Bremen bisher aufgetreten?

Wie bewertet der Senat Langzeitstudien zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Digitalfunks in Großbritannien, und welche Erkenntnisse zieht der Senat daraus?

Welche Maßnahmen plant der Senat, um gesundheitliche Risiken bei der Benutzung des Digitalfunks zu minimieren oder auszuschließen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In Bremen sind bisher keine gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit dem Betrieb des Digitalfunks aufgetreten.

Zu Frage 2: Ergebnisse von Langzeitstudien in Großbritannien liegen zurzeit nicht vor. Konkrete Aussagen können erst nach deren Abschluss im Jahr 2018 getroffen werden.

Zu Frage 3: Der Betrieb und alle den Digitalfunk betreffenden Installationen sind im Land Bremen nach den bundesweit gültigen Vorschriften umgesetzt. Nach heutigen Erkenntnissen sind keine weiteren Maßnahmen des Gesundheitsschutzes erforderlich. Gleichwohl werden die Endergebnisse der Studien erwartet, um die darin eventuell enthaltenen Handlungsempfehlungen umzusetzen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie sagten eben, dass die Langzeitstudie aus Großbritannien noch nicht abgeschlossen ist. Das ist so weit richtig, aber es gibt ja Zwischenergebnisse, und aus diesen Zwischenergebnissen kann man ableiten, dass in Großbritannien Benutzer des Digitalfunks vermehrt über bestimmte Symptome wie Nasenbluten, Schlafstörungen, Hautausschlag und Ähnliches geklagt haben. Sie sagten

in Ihrer Antwort, dass diese Symptome in Bremen bisher nicht aufgetreten sind. Gleichwohl möchte ich meine Frage wiederholen: Ist sichergestellt, dass in Bremen solche Symptome auch im Zusammenhang mit der Benutzung des Digitalfunks – Polizei und Feuerwehr benutzen ihn ja – gesehen werden würden, wenn sie denn auftreten?

Bitte, Herr Senator!

Noch einmal: Der Digitalfunk ist keine bremische Angelegenheit, sondern ein bundesweites Projekt, das seit über zehn Jahren läuft und zu Zeiten der Großen Koalition, glaube ich, einmal beschlossen wurde. Wir sind jetzt in der Endphase der konkreten Umsetzung, und bisher gab es in der Bundesrepublik keinerlei Hinweise darauf, dass damit ein besonderes Risiko verbunden ist. Wir sind im Länderkonzert, wir beobachten dies, und wenn es dort irgendwelche neueren Erkenntnisse gibt, dann können Sie sicher sein, dass wir bundesweit darauf reagieren und dafür sorgen, dass unsere Mitarbeiter so gut wie möglich geschützt werden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe noch eine weitere Frage, die nicht unbedingt etwas mit den gesundheitlichen Risiken zu tun hat, sondern mit dem Digitalfunk insgesamt. Es geht um die sogenannte Objektversorgung. Es gab ja Probleme, dass beispielsweise in Kaufhäusern, Hochgaragen oder Mehrfamilienhäusern der Digitalfunk möglicherweise nicht so funktioniert hat, wie er hätte funktionieren sollen. Können Sie dazu etwas sagen?

Bitte, Herr Senator!

Das kann ich nicht verleugnen. Es ist in der Tat so, es gibt physikalische Gesetze, die uneingeschränkt gelten. Sie wissen ja auch, wenn Sie mit ihrem Handy in die Tiefgarage der Bürgerschaft fahren, dann haben Sie sehr wahrscheinlich Probleme.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Nein, überhaupt nicht! Das funktioniert super!)

Nein? Ja, gut, dann ist das eine andere Garage! Ich wollte aber damit sagen, dass Sie immer Probleme haben, wenn sehr viel Beton verbaut wurde, wenn Sie sich im Keller befinden. Es macht dann keinen Unterschied, ob Sie den Digitalfunk der Polizei nutzen oder Ihr normales Handy. Deswegen ist es notwendig, dass in den Bereichen, in denen ein besonderes Risiko besteht – zum Beispiel in Krankenhäusern –, dann auch Zwischenstationen und letztlich Verstärker geschaltet werden müssen, die dafür sorgen, dass dann in diesen Bereichen die Feuerwehr und

die Polizei auch mit ihrem Digitalfunk zurechtkommen.

Das ist aber von Anfang an allen Beteiligten klar gewesen, und Sie haben ja in der Deputation über zehn Jahre beraten, dass diese physikalischen Probleme existieren. Man kann sie nur lösen, indem man die konkreten Objekte definiert und auch die technischen Voraussetzungen dafür schafft, dass dann auch im Krankenhaus Polizei und Feuerwehr über Digitalfunk erreicht werden können.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Senator, Sie wollten nicht sich verleugnen, oder?

Bitte, Herr Senator!

Nein, ich wollte nur die Antwort herüberbringen!

Zusatzfrage? – Bitte sehr, Herr Saffe!