Habe ich Sie eben richtig verstanden, Herr Senator, Digitalfunk und Handys in der Garage der Bürgerschaft oder auch in anderen Hoch- oder Tiefgaragen machen keine Probleme beim Empfang?
Nein! Sie leben doch auch damit, dass Sie permanent unterbrochen werden, wenn Sie im Zug sitzen oder sich in der Garage oder im Parkhaus befinden, und plötzlich wird das Telefonat unterbrochen. Das ist auch genau das Problem, das wir beim Digitalfunk haben.
Können Sie Angaben darüber machen, ob in der Tiefgarage andere gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen als im freien Raum?
Nein, das hat mit Gesundheit überhaupt nichts zu tun, sondern es ist ein physikalisches Problem, dass die Übertragungsqualität in bestimmten Bereichen schlecht ist. Deswegen muss man auch technische Installationen vornehmen und Vorsorge treffen, damit gerade in den Bereichen, die besonders sensibel sind – ich habe Krankenhäuser er
Sie stimmen mir aber zu, dass es nicht nur um den Empfang geht, damit die Polizei schneller im Bilde ist, wo Täter zu fangen sind, sondern es sollte auch um die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen der Polizei gehen?
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Daten von möglichen Steuerhinterziehern“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke.
Erstens: Hat das Land Bremen schon einmal Daten potenzieller Steuerhinterzieher von Privatpersonen angekauft, und wenn ja, um wie viele Datensätze handelte es sich dabei, und welcher Betrag wurde dafür bezahlt?
Zweitens: Sind der Bremer Finanzbehörde Daten von möglichen Steuerhinterziehern mit Wohnsitz im Land Bremen, die andere Bundesländer zuvor von privaten Anbietern angekauft hatten, zur Verfügung gestellt worden, und wenn ja, wie viele und zu welchem Gesamtpreis?
Drittens: In wie vielen Fällen kam es aufgrund des Datenerwerbs nach Frage 1 und 2 zu Strafanzeigen gegen Steuerhinterzieher, und wie hoch ist das Mehrergebnis für das Land Bremen, das dadurch erzielt wurde oder voraussichtlich erzielt werden kann?
Zu Frage 2: Der bremischen Finanzverwaltung wurden bisher Daten aus vier CD-Ankäufen anderer Bundesländer zur Verfügung gestellt. An den Kosten der bisher erfolgten Ankäufe hat sich der Bund jeweils zur Hälfte beteiligt. Der verbleibende Rest wurde zwischen den Ländern aufgeteilt, wobei auf Bremen jeweils circa ein Prozent entfiel. Hieraus ergab sich für Bremen ein Gesamtzahlbetrag von 46 006,64 Euro.
Zu Frage 3: Aus den durch die vier CD-Ankäufe zur Verfügung gestellten Daten kam es zu 24 Strafverfahren gegen Bremer Steuerpflichtige, aus denen bisher insgesamt ein steuerliches Mehrergebnis von circa 6 784 823 Euro resultiert. Mittelbar hat sich der Gesamtkomplex Datenankauf aber auch sehr stark auf die Anzahl der Selbstanzeigen mit Bezug zu unversteuerten Kapitalerträgen aus dem Ausland ausgewirkt, denn seit Februar 2010 haben in Bremen 184 Selbstanzeigen ein steuerliches Mehrergebnis von gut 13 Millionen Euro erbracht. – Soweit die Antwort des Senats!
Sind dem Land denn schon einmal Daten potenzieller Steuersünder von privater Seite angeboten worden?
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die siebte Anfrage bezieht sich auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke. Bitte, Herr Abgeordneter Timke!
Ich frage den Senat: Erstens: Wie viele Personen im Land Bremen haben derzeit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, und welche Kosten sind den öffentlichen Haushalten dafür im Jahr 2011 entstanden – bitte getrennt nach Asylbewerbern, Ausländern mit Duldung und sonstigen Anspruchsberechtigten ausweisen? Zweitens: Wie verteilen sich die Gesamtkosten aus Frage 1 auf das Land und die Kommunen in Bremen, und in welcher Höhe beteiligt sich gegebenenfalls der Bund an den Aufwendungen? Drittens: Welche Mehrkosten werden den Gebietskörperschaften im Land Bremen in den Jahren 2011 und 2012 aufgrund der Entscheidung 1 BvL 10/10 des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 zur Höhe der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz voraussichtlich entstehen, und wie will der Senat den auf das Land entfallenen Anteil dieser Mehrkosten gegenfinanzieren?
Zu Frage 1: Zum Stichtag 31. Juli 2012 erhielten im Land Bremen 3 771 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Davon lebten 3 275 Personen in Bremen und 496 in Bremerhaven. Die Gesamtaufwendungen für diesen Personenkreis betrugen im Jahr 2011 23 357 785 Euro. Eine Aufteilung der Kosten getrennt nach Aufenthaltsstatus ist nicht möglich. Zu Frage 2: Die Gesamtausgaben 2011 unterteilen sich wie folgt: städtische Ausgaben Bremen 19 768 866 Euro; städtische Ausgaben Bremerhaven 2 605 770 Euro, Landesausgaben zur Unterhaltung der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge 983 149 Euro. Eine Bundesbeteiligung erfolgt nicht. Zu Frage 3: Für den Zeitraum 1. August 2012 bis 31. Dezember 2012 werden, ausgehend von der derzeitigen Zahl der Flüchtlinge und nach aktuellster Einschätzung, Mehrausgaben in Höhe von mindestens 880 000 Euro erwartet. Davon entfallen 130 000 Euro auf Bremerhaven und 750 000 Euro auf Bremen. Die Mehrausgaben sind wie verschiedene andere Sozialleistungen auch aus Haushaltsmitteln der jeweiligen Gebietskörperschaften zu finanzieren.
Die Mehrkosten für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Juli 2012 sind kurzfristig nicht zu beziffern, weil zu dem Umfang nicht bestandskräftiger Bescheide für diesen Zeitraum keine statistischen Daten vorliegen. Die Mittel können in diesem Jahr im Haushalt der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen dargestellt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Zusatzfragen liegen nicht vor. Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Kontrollen des Lebensmittelüberwachungsdienstes“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke.
Erstens: Wie viele Kontrollen zur Einhaltung von Hygienevorschriften oder fehlende Kennzeichnung von Lebensmitteln hat der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen 2011 durchgeführt – bitte getrennt nach den Standorten Bremen und Bremerhaven ausweisen?
Zweitens: In wie vielen Fällen gab es 2011 Beanstandungen, und wie viele Betriebe wurden aufgrund dieser Beanstandungen geschlossen – bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen?
Drittens: Für wie viele Betriebe der Lebensmittelbranche ist der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst zuständig, und wie viele Kontrolleure stehen an den Standorten Bremen und Bremerhaven für Kontrollen nach Frage 1 jeweils zur Verfügung?
Zu Frage 1: Die Durchführung amtlicher Kontrollen im Lebensmittelbereich erfolgt risikoorientiert und wird vom Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutzund Veterinärdienst des Landes Bremen, LMTVet, nicht allein auf die Einhaltung von Hygiene- oder Kennzeichnungsvorschriften ausgerichtet. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 6 934 amtliche Kontrollen im Land Bremen durchgeführt, davon 5 367 in Bremen, 1 369 in Bremerhaven und 198 in Cuxhaven im Rahmen der Kooperation mit dem Land Niedersachsen.
Zu Frage 2: Im Jahr 2011 wurden in Bremen 2 389 und in Bremerhaven 375 Lebensmittelbetriebe beanstandet. Per Ordnungsverfügung wurden bei drei Betrieben vorübergehende Betriebsschließungen veranlasst. Hiervon betroffen war nur die Kommune Bremen. Ausführliche Erläuterungen zu den festgestellten Beanstandungen sind dem Jahresbericht „Gesundheitlicher Verbraucherschutz 2011“ zu entnehmen, der auf der Internetseite des LMTVet unter vwww.lmtvet.bremen.de und unter www.verbraucherschutz.bremen.de sowie www.gesundheit. bremen.de eingestellt ist.
Zu Frage 3: In die Zuständigkeit des LMTVet fallen rund 7 500 Betriebe der Lebensmittelbranche, 5 852 in Bremen und 1 344 in Bremerhaven. Für die Lebensmittelüberwachung sowie die Überwachung zugelassener Betriebe stehen im LMTVet zurzeit 17 Lebensmittelkontrolleurinnen beziehungsweise Lebensmittelkontrolleure und sechs Veterinärinnen beziehungsweise Veterinäre zur Verfügung. Von den insgesamt 23 Personen werden in der Regel 16 in Bremen und sieben in Bremerhaven eingesetzt, wobei sich anlassbezogen Verschiebungen ergeben. Darüber hinaus gibt es standortübergreifende Bündelungen von Aufgaben, die bei der Aufteilung des Personals berücksichtigt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Grönert, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie viele Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen hat es im Jahr 2011 für den öffentlichen Dienst im Land Bremen gegeben, wie viele der Bewerber wurden eingestellt, und wie hoch ist der Anteil schwerbehinderter Menschen an den Neueinstellungen?