Protokoll der Sitzung vom 23.01.2013

Bitte, Herr Senator!

Das ist richtig. Man muss aber auch sehen, dass diese Fallkonferenzen immer erst am Ende einer Entwicklung stehen. Wir haben uns angeschaut, was in den Fällen passiert ist, in denen im Jahr 2012 Fallkonferenzen zustande gekommen

sind. In der Mehrzahl der Fälle endet das Verfahren mit der Beantragung der Untersuchungshaft. Das zeigt, dass das eine Form der Eskalation ist, die wirklich ganz am Ende steht.

In der Praxis hat sich auch gezeigt, dass es besser ist, schneller aufeinander zuzugehen, zu reagieren, das heißt, inzwischen haben sich unterhalb dieser Fallkonferenz auch informelle Strukturen entwickelt, wo dann ortsnah die Polizei, das Sozialressort und alle Beteiligten zusammenkommen, ohne auf die formelle Einberufung einer Fallkonferenz zu warten. Ich glaube, da müssen wir zukünftig genauer hinschauen. Die Praxis wird sehr wahrscheinlich zeigen, dass es auch Alternativen zu dieser Fallkonferenz gibt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Trifft es zu, dass die delinquenten Jugendlichen zustimmen müssen, wenn eine solche Fallkonferenz durchgeführt wird?

Bitte, Herr Senator!

Ja, das ist mit ein Problem! Das Problem des Datenschutzes kann man dort nicht außer Acht lassen, und weil das so ist, hat sich auch die Praxis entsprechend verändert, das heißt, wenn heute ein Problem besteht, dann gehen die Beteiligten vor Ort gleich aufeinander zu und berufen keine Fallkonferenz ein, weil das einfach zu aufwendig, zu kompliziert und mit diesem datenschutzrechtlichen Problem verbunden ist. Das kann man auch besser machen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gibt es denn keine vergleichbaren Probleme in Hamburg? Wenn in Hamburg diese Fallkonferenzen durchgeführt werden, und zwar sind es nicht wenige, und es geht relativ unkompliziert, warum geht es dort und in Bremen nicht?

Bitte, Herr Senator!

Das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Das Hamburger Konzept sieht in vielen Punkten ganz anders aus. Wir haben die Rechtsfragen in Bremen geprüft und sind zu diesem Ergebnis gekommen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Blutspenden im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bensch, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Bensch!

Wir fragen den Senat:

Betrachtet der Senat die Zahl von Blutspendern im Land Bremen derzeit als ausreichend, und wie viel Prozent der Versorgung mit Blut können im Land Bremen durch Spenden derzeit gedeckt werden?

In welchen Kliniken im Land Bremen wurden im letzten Jahr aus personellen oder anderen klinikinternen Gründen Blutspender abgewiesen?

Welche Maßnahmen hat der Senat unternommen, um in den Krankenhäusern im Land Bremen sicherzustellen, dass zukünftig keine weiteren Blutspender abgewiesen werden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Blutspenden und damit die Blutversorgung sind in Deutschland gemessen an der aussagekräftigen Zahl der hergestellten und verbrauchten Erythrozytenkonzentrate nach wie vor als gut anzusehen. Probleme bei der Blutversorgung im Land Bremen sind dem Senat nicht bekannt. Insbesondere ist der DRK-Blutspendedienst NSTOB in der Lage, die ausreichende Versorgung der Krankenhäuser mit Blut im Land Bremen sicherzustellen.

Auf das Land Bremen bezogene Zahlen können nicht vorgelegt werden. Nach dem Transfusionsgesetz ist es ausschließlich Aufgabe der Bundesoberbehörden Paul-Ehrlich-Institut, PEI, und Robert-KochInstitut, RKI, Daten über die Zahl der Blutspenden, die Blutspender und des Verbrauchs von Blutprodukten und Plasmaproteinen zu sammeln und zu veröffentlichen. Dazu bestimmt das Transfusionsgesetz in Paragraf 21 und Paragraf 22 ausdrücklich, dass die gemeldeten Daten zu anonymisieren sind und melderbezogene Daten streng vertraulich zu behandeln sind. Die anonymisierten kumulierten Daten bezogen auf Deutschland, einschließlich des Exports und Imports von Blutprodukten, werden jährlich von der Bundesoberbehörde Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht.

Zu Frage 2: Lediglich im kleinen Blutspendedienst des Krankenhauses Bremerhaven-Reinkenheide, der über drei Spendeplätze verfügt, konnten aufgrund personell organisatorischer Veränderungen im Jahr 2012 vorübergehend keine neuen Spender als Dauerspender angenommen werden. Dennoch konnten diese Spendewilligen auch in Bremerhaven beim DRK Blut spenden. Auf diese Möglichkeit hat der Blutspendedienst des Krankenhauses Reinkenheide die Spendewilligen ausdrücklich hingewiesen.

Hervorzuheben ist auch für das Jahr 2012, dass der Blutspendedienst des Krankenhauses Reinkenheide

aufgrund der aus diesen Spenden gewonnenen Erythrozytenkonzentrate das Krankenhaus annähernd selbst versorgen konnte und bei dem aus diesen Spenden gewonnenem gefrorenem Frischplasma sogar eine Überversorgung besteht. Eine Steigerung der Blutspenden beim Blutspendedienst des Krankenhauses Reinkenheide ist nicht immer sinnvoll, da eine ökonomisch vertretbare Herstellung für Dritte aufgrund der guten Versorgungssituation mit Blut in Deutschland nur begrenzt möglich ist und nicht benötigte Blutspenden verfallen und vernichtet werden müssten. Insofern kann es sogar geboten sein, dass Blutspender vom Blutspendedienst des Klinikums Reinkenheide an das DRK verwiesen werden.

Dem Senat ist nicht bekannt, dass spendetaugliche Blutspender vom DRK oder der CSL Plasma GmbH, einem kommerziellen Akteur in diesem Feld, abgewiesen wurden. Im Übrigen werden mit Ausnahme des Krankenhauses Reinkenheide in Kliniken im Land Bremen keine Blutspendedienste betrieben.

Zu Frage 3: Maßnahmen des Senats sind aufgrund des dargestellten Sachverhalts nicht erforderlich. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Bensch, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. B e n s c h [CDU]: Nein, aber ich freue mich über die gute Nachricht, dass es in Bremerhaven eine gute Blutversorgung gibt!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft den Bezug von Elterngeld von Vätern. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Frau Motschmann, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Abgeordnete Ahrens!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die Meldung des Statistischen Bundesamtes, dass im Land Bremen unterdurchschnittlich viele Väter das Elterngeld in Anspruch nehmen?

Was bedeutet dies nach Ansicht des Senats für die gleichberechtigte Teilnahme von Vätern und Müttern am Erwerbsleben?

Welche Maßnahmen hat der Senat unternommen, um auch Väter zur verstärkten Inanspruchnahme des Elterngeldes zu ermutigen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Es entspricht den Tatsachen, dass im Land Bremen unterdurchschnittlich viele Väter das Elterngeld in Anspruch nehmen. Der Senat bedauert ausdrücklich, dass trotz eines leichten Anstiegs im vergangenen Jahr die Zahl der beteiligten Väter so gering ist.

Zu Frage 2: Die Daten aus der Bundeselterngeldstatistik bestätigen die bekannte Tatsache, dass Väter in erheblich größerem Umfang erwerbstätig sind als Mütter. Außerdem sind sie offenbar weniger bereit, die Folgen des Risikos von Berufsausstiegszeiten zu tragen. Schließlich spiegelt sich darin wider, dass die Einkommen von Männern einen höheren Anteil am Familieneinkommen ausmachen und deshalb schwerer ersetzbar sind. Anzustreben ist nach Ansicht des Senats ein höheres Maß an gleichberechtigter Beteiligung von Frauen und Männern am Erwerbs- und Familienleben. Diese Haltung findet ihren Ausdruck unter anderem in der Tatsache, dass das Land Bremen im Bundesrat gegen die Einführung des Betreuungsgeldes gestimmt hat.

Zu Frage 3: Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz setzt Anreize für eine stärkere Beteiligung von Vätern an der Familienarbeit. Danach wird nur dann Elterngeld für volle 14 Lebensmonate gezahlt, wenn der andere Elternteil – also meistens der Vater – mindestens für zwei Lebensmonate Elterngeld beansprucht. Ansonsten wird das Elterngeld nur für zwölf Lebensmonate gewährt. Auf diese Regelungen weisen die Elterngeldstellen in Bremen und Bremerhaven im Rahmen der Beratung ausdrücklich hin. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Ahrens, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie mir sagen, aus welchen Gründen es zu diesem Rückgang gekommen ist, denn bei der Einführung des Elterngeldes gab es die Meldung, dass in Bremen die meisten Väter am längsten das Elterngeld in Anspruch genommen haben, nicht nur den Zweimonatszeitraum, sondern erheblich längere Zeiträume? Was hat zu diesem Rückgang geführt?

Bitte, Frau Senatorin!

Sehr geehrte Frau Ahrens, darüber rätseln wir auch. Tatsache ist, dass in der Stadt Bremen mehr Väter das Elterngeld in Anspruch genommen nehmen und es in Bremerhaven von einer besonders niedrigen Quote in Anspruch genommen wird. Wir werben in verschiedenen Broschüren dafür, dass dies für Väter eine wertvolle Zeit ist, sie mit ihren Kindern zu verbringen, auch um das Bindungsverhalten vom Vater zum Kind zu stärken. Ich sehe aber einen Hauptgrund darin, dass das Familieneinkommen wirklich oft aus dem Einkommen der Väter bestritten wird und dass es immer noch ein Lohngefäl

le zwischen Männern und Frauen in Deutschland gibt. Das ist ungerecht. Ich finde, wir müssen in der Politik auch daran arbeiten, dass wir bei gleicher Tätigkeit zu einer gleichen Bezahlung kommen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Frau Ahrens, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind Sie mit mir einer Meinung, dass wir dies gerade im Land Bremen besonders stark in Angriff nehmen müssen, weil der bundesweite Lohnunterschied bei 23 Prozent liegt und hier im so sozialen Bremen bei 26 Prozent, und dass vielleicht auch das eine oder andere Versäumnis der Regierung dabei ist?

Bitte, Frau Senatorin!