Protokoll der Sitzung vom 23.01.2013

Bitte, Frau Senatorin!

Wenn man den Blick einmal in die skandinavischen Länder schweifen lässt, dann halte ich das insgesamt in Deutschland für verbesserungswürdig. Ich finde, es ist richtig, wenn sich Väter stärker an der Erziehungsarbeit ihrer Kinder beteiligen, davon profitieren alle.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Umsetzung der Vorschläge des Untersuchungsausschusses „Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Abgeordneter Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: Welche der im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven“, Drucksache 15/1360, unterbreiteten Handlungsvorschläge sind bislang auf Landesebene umgesetzt worden?

Zweitens: Welchen der unverbindlichen Empfehlungen des unter Frage 1 genannten Abschlussberichts sind Politik und Verwaltung bislang gefolgt?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Mit dem Untersuchungsauftrag des Untersuchungsausschusses wurden im Wesentlichen innerhalb der Stadtverwaltung Bremerhavens einge

tretene Vorfälle – teilweise Personalangelegenheiten des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bremerhaven – berührt. Lediglich soweit die Kommunalaufsicht oder auch die Verankerung und die Rolle des Rechnungsprüfungsamtes in der Stadtverwaltung berührt waren, wurden Feststellungen getroffen, die über den grundgesetzlich verankerten Bereich der kommunalen Selbstverwaltung hinausgehen.

Konkret hat der Untersuchungsausschuss seinerzeit festgestellt, dass es an einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage für die Art der Ausübung der Kommunalaufsicht des Landes Bremen über ihre Stadtgemeinden fehlt. Der Untersuchungsausschuss hat ausdrücklich nicht beurteilt, ob und in welchem Umfang hier Handlungsbedarf besteht. Die Bremische Bürgerschaft hat bisher von ihrem Gesetzgebungsrecht in diesem Bereich durch Schaffung einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage keinen Gebrauch gemacht. Aus Sicht des Senats sind die Regelungen zur Kommunalaufsicht in der Landesverfassung, in Spezialgesetzen wie der Landeshaushaltsordnung sowie in der Bremerhavener Stadtverfassung ausreichend.

Weiterhin hat der Untersuchungsausschuss vom Landesgesetzgeber gefordert, Einsichtsrechte des Rechnungsprüfungsamtes in Personalakten durch entsprechende Regelungen verbindlich zu sichern. Der Gesetzgeber ist dieser Forderung durch die Einfügung des Paragrafen 118 Absatz 3 a Landeshaushaltsordnung nachgekommen, wonach dem Rechnungsprüfungsamt personenbezogene Daten aus Personalakten zur Verfügung zu stellen sind, soweit sie zur Aufgabenerfüllung des Rechnungsprüfungsamtes erforderlich sind.

Zu Frage 2: Der Untersuchungsausschuss hat empfohlen, die Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt zu überarbeiten. Da es sich hierbei um eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung handelt, fällt dies nicht in die Zuständigkeit des Senats. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielen Dank für die umfassende Antwort! Sie hatten gerade gesagt, dass empfohlen wurde, die Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt zu überarbeiten. Haben Sie eine Rückmeldung, ob das erfolgt ist?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Das ist nicht erfolgt, aber es fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Senats, sondern es ist Sache der Stadtgemeinde Bremerhaven.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Beratungen zum Bundesmeldegesetz im Vermittlungsausschuss“. Diese Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Abgeordneter Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: Wie ist der Stand der Beratungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens, MeldFortG/Bundesmeldegesetz?

Zweitens: Was sind die Gründe, warum im Vermittlungsausschuss bislang noch keine Einigung über das Gesetz erzielt werden konnte, beziehungsweise welche inhaltlichen Differenzen bestehen konkret?

Drittens: Besteht über die künftige Ausgestaltung der einfachen Melderegisterauskunft, Paragraf 44 Bundesmeldegesetz, im Vermittlungsausschuss bereits ein Einvernehmen, und wenn ja, wie sieht dieser Konsens im Hinblick auf die Weitergabe der melderechtlichen Basisdaten von Einwohnern durch die Meldebehörde zu Zwecken der Werbung und des Adressenhandels sowie an natürliche Personen aus?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Vermittlungsausschuss hat am 21. November 2012 die Einsetzung einer informellen Arbeitsgruppe beschlossen. Diese soll im Hinblick auf die strittigen Punkte einen konsensfähigen Vorschlag erarbeiten.

Zu Frage 2: Bisher konnte insbesondere keine Einigkeit über den Umfang der Verarbeitung oder Nutzung von Melderegisterauskünften zu gewerblichen Zwecken erreicht werden.

Zu Frage 3: Nach dem derzeitigen Stand der Beratungen im Vermittlungsausschuss ist davon auszugehen, dass die Weitergabe der Daten der einfachen Melderegisterauskunft zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels von der ausdrücklichen Einwilligung der betreffenden Person abhängig gemacht werden wird. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Was ist denn mit der Weitergabe der Adressdaten an natürliche Personen?

Bitte, Herr Senator!

Das ganze Thema ist noch in der Schwebe, und ich kann das Ergebnis nicht prognos

tizieren. Ich denke, dass wir unsere neuen Mehrheiten im Bundesrat dazu nutzen werden, diesem Gesetz zu einer vernünftigen Endfassung zu verhelfen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf Übergriffe auf politische Vereinigungen im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Kollege Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: Liegen den Sicherheitsbehörden des Landes Bremen Erkenntnisse vor, dass die gewalttätigen Übergriffe auf eine Veranstaltung der Schüler Union am 13. Januar 2012 und des Vereins Deutscher Studenten zu Bremen am 16. November 2012 einen politisch motivierten Hintergrund hatten, und wenn ja, in welchem politischen Spektrum werden die Täter vermutet?

Zweitens: Hat der Staatsschutz in diesen Fällen die Ermittlungen aufgenommen, und wenn ja, welche Ermittlungsergebnisse liegen bereits vor?

Drittens: Wie viele Übergriffe auf politische Vereinigungen im Land Bremen hat es im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2012 gegeben, welche Organisationen waren davon betroffen, und was ist gegebenenfalls über den jeweiligen politischen Hintergrund der Täter bekannt?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Nach den Feststellungen der Polizei ist davon auszugehen, dass die Veranstaltungen von autonomen Gruppen gestört wurden.

Zu Frage 2: Die Ermittlungen in beiden Verfahren wurden durch die Staatsschutzabteilung der Polizei geführt. Tatverdächtige konnten nicht ermittelt werden.

Zu Frage 3: Von der Polizei wurden in den Jahren 2010 bis 2013 insgesamt 30 politisch motivierte Straftaten zum Nachteil politischer Vereinigungen erfasst. Davon waren zwei weitere Vorfälle mit den in Frage 1 genannten Störungen vergleichbar. Am 5. März 2010 kam es zu einer Besetzung der FDP-Parteizentrale, und am 26. Mai 2011 wurde ein Vortrag der Studentenverbindung Bremer Wingolf an der Universität Bremen massiv gestört. Diese Vorfälle wurden von der Polizei der politisch motivierten Kriminalität links zugeordnet. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Beschäftigung von schwerbehinderten Nachwuchskräften im öffentlichen Dienst“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.