Protokoll der Sitzung vom 31.08.2011

Wenn wir gerade beim Thema Gefühle sind, hierzu auch eine sehr deutliche Aussage: Die Gräueltaten des Naziregimes sind mit nichts, aber auch wirklich mit gar nichts vergleichbar, und wenn sich ein Gewerkschaftsfunktionär, Personalrat und fast CDUBürgerschaftsabgeordneter dazu hinreißen lässt, die Kennzeichnungspflicht für Polizisten mit den eintätowierten KZ-Nummern von Juden und anderen Opfern des NS-Unrechtsstaats zu vergleichen, dann ist das nicht nur inakzeptabel, sondern auch beschämend, meine Damen und Herren!

(Starker Beifall beim Bündnis 90/Die Grü- nen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Wir wissen um den Dissens mit der GdP, aber wir sind auch weiterhin zum Dialog mit der Gewerkschaft und auch mit der Polizei bereit. Wir sind in vielen Feldern auch häufig einer Meinung, in diesem Fall nicht. Gleichwohl zeichnen sich die Diskussionen mit der GdP eigentlich mehr durch Sachlichkeit aus, und ich hoffe, dass wir zu diesem Stil auch zurückkehren können.

Ziel ist es, ein breit getragenes Ergebnis hinzubekommen, dafür hat unser Innensenator den Auftrag. Ich glaube, dass der von ihm gewählte Weg, näm

lich jetzt in die Gespräche zu gehen und gemeinsam die einzelnen Punkte abzuwägen und zu besprechen, genau der richtige ist. Wir setzen unser vollstes Vertrauen in unseren Innensenator und sind sicher, dass wir uns mit dieser Thematik dann nach kurzer Zeit nicht mehr beschäftigen müssen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Timke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Fraktion der LINKEN hat uns heute einen Antrag vorgelegt, in dem die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Land Bremen gefordert wird. Die LINKE möchte mit diesem Antrag erreichen, dass alle Polizistinnen und Polizisten zukünftig mit lesbaren Namensschildern gekennzeichnet werden.

Wir BÜRGER IN WUT lehnen diesen Antrag strikt ab, denn allein schon die Antragsbegründung ist hanebüchen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, meine Damen und Herren der LINKEN, dass Sie mit der Kennzeichnungspflicht das Vertrauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei fördern wollen, wohl wissend, denn das belegen alle Umfragen, dass die Ordnungshüter bereits seit Jahrzehnten ein sehr hohes Vertrauen in der Bevölkerung genießen. Es mag sein, dass die Fraktion der LINKEN und das ihr angeschlossene linksradikale Klientel ein gestörtes Verhältnis zur Polizei haben, die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land haben es aber mit Sicherheit nicht, deshalb sind auch der Antrag und die Begründung abzulehnen.

Dieser Antrag ist auch nicht geeignet, die Transparenz polizeilicher Arbeit zu fördern, so wie es DIE LINKE in ihrer Begründungsfortsetzung blumig umschreibt, vielmehr trägt solch eine Kennzeichnungspflicht dazu bei, ein ganzes Berufsfeld unter Generalverdacht zu stellen. Polizeibeamte sorgen häufig unter Gefährdung ihrer Gesundheit und trotz schlechter werdenden Rahmenbedingungen für einen größtmöglichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Den Ordnungshütern sollte daher unser volles Vertrauen und unsere uneingeschränkte Solidarität entgegengebracht werden, anstatt durch übertriebenen Kontrollwahn Verunsicherung in den Reihen der Polizei zu verbreiten.

Meine Damen und Herren, eine individuelle Kennzeichnungspflicht, und es ist ganz egal, ob durch Namensschilder oder einprägsame Nummern, kann erhebliche Folgen für die Beamten und ihr familiäres Umfeld haben. Gefährdet sind zum Beispiel Ermittler und Angehörige von Spezialeinheiten, die gegen organisierte Kriminalität oder gegen politische Extremisten vorgehen müssen. Schon jetzt sind diese

Beamten häufig Ziel von Bedrohungen und Straftaten. Vor allem innerhalb extremistischer Szenen haben die Beamten bei einer Kennzeichnungspflicht zu befürchten, personell ausfindig gemacht, bedroht und angegriffen zu werden. Es ist leider schon heute an der Tagesordnung, dass Videos und Fotos auf linksoder rechtsextremen Internetforen veröffentlicht und Beamte von den Usern identifiziert werden. Die personenbezogene Kennzeichnung ermöglicht den Tätern, seien sie rechts- oder linksradikal oder Angehörige der organisierten Kriminalität, auf die individuell gekennzeichneten Polizisten in hohem Maße Druck auszuüben. Durch eine mögliche Einführung der Kennzeichnungspflicht für die Polizei würde der Senat seine Beamtinnen und Beamten also schlechthin gefährden, anstatt seiner Fürsorgepflicht hinreichend Rechnung zu tragen.

Fraglich ist auch, wie man denn mit polizeilichen Einsatzkräften aus anderen Bundesländern verfahren will – Herr Hinners, Sie hatten das schon angesprochen! –, die zum Beispiel bei Demonstrationen ihre Kollegen an der Weser unterstützen. Es gibt auf Länderebene einen Arbeitskreis Innere Sicherheit – Herr Mäurer, Sie sind da ja Mitglied! –, in dem mehrheitlich die Auffassung vertreten wird, dass eine individuelle Kennzeichnung von einzelnen Beamten in geschlossenen Einheiten nicht erfolgen soll.

Die Befürworter einer Kennzeichnungspflicht führen immer wieder das Argument einer schwierigen Identifizierung von Ordnungshütern nach einer polizeilichen Maßnahme ins Feld. Dieses Argument kann man aber auch sehr schnell widerlegen, wenn man sich einmal mit dem polizeilichen Alltag beschäftigt, denn Einsätze von Polizeibeamten im Streifendienst sind heute schon lückenlos nachvollziehbar, zum Beispiel durch das elektronische Einsatztagebuch oder durch Fahrtenbücher, die natürlich geführt werden müssen.

Bei geschlossenen Einsätzen, zum Beispiel bei Demonstrationen oder bei Fußballspielen, sind stets Beweissicherungs- und Dokumentationstrupps der Polizei vor Ort, die nicht nur die Handlungen der gewaltbereiten Demonstranten oder Fans dokumentieren, sondern natürlich auch das Einschreiten der Polizei filmen. Diese lückenlose Dokumentation der Polizeieinsätze hat auch dazu geführt – und das ist von der Regierung oder von dem Antragsteller nicht widerlegt worden –, dass es in der Vergangenheit weder in Bremen noch in Bremerhaven zu einem Problem bei der Identifizierung von Ordnungshütern nach einer unverhältnismäßigen polizeilichen Handlung gekommen ist. Das hat auch noch einmal der Leiter der Schutzpolizei in Bremerhaven kürzlich bestätigt. Nicht zuletzt deshalb ist eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte heute hier abzulehnen.

Im Juli wurde in Berlin die Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten umgesetzt, und ich hätte mir gewünscht, meine Damen und Herren der LINKEN, wenn man erst einmal abgewartet und geschaut hätte,

wie sich denn diese neue Identifizierungsmöglichkeit in der Praxis überhaupt bewährt, bevor man gleich einen Antrag in Bremen einreicht. Im Übrigen halte ich auch die Kennzeichnungspflicht von Ordnungshütern in Zeiten steigender Gewalt gegen Polizeibeamte für das falsche Signal. Wir sollten uns vielmehr Gedanken darüber machen, wie wir die Polizeibeamten vor Übergriffen schützen, anstatt sie hier unter Generalverdacht zu stellen und zu kennzeichnen. Auch deshalb lehne ich diesen Antrag ab. – Vielen Dank!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tuncel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch in Bremen ist es so, dass leider Gottes, Herr Hinners, viele Ermittlungsverfahren eingestellt werden, weil es keine Kennzeichnung gibt.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Können Sie das belegen? Es gibt keine!)

Wir wollen eine Gesetzesänderung statt einer Dienstvereinbarung, weil sie für alle Polizeibeamten, die in Bremen im Einsatz sind, gültig ist. Warum sollten Bremer Beamte gekennzeichnet werden und Oldenburger nicht?

Ein Gesetz bietet Rechtssicherheit und kann von den Bürgern eingefordert werden. Wir beantragen dies jetzt, weil sich Rot-Grün auch in der letzten Legislaturperiode dort etwas vorgenommen hat, das bis jetzt nicht zustande gekommen ist. Auch in Berlin hat es zehn Jahre gedauert, bis es dann eingeführt wurde. Es spricht vieles dafür, dass wir jetzt aktiv werden, damit möglichst schnell eine bundesweite Regelung entsteht. Im Gesetzgebungsverfahren muss eine breite Beteiligung stattfinden, daran müssen auch Polizeigewerkschaft, Datenschützer, Menschenrechtsund Juristenorganisationen beteiligt werden. Dabei kann Bremen von bestehenden Erfahrungen in den anderen EU-Staaten profitieren, denn es gibt ja überall in der EU die Kennzeichnungspflicht, nur nicht in der BRD und in Österreich.

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Sie sagen BRD, ich sage immer Deutschland!)

Ach so, ja!

Brandenburg zeigt gerade, dass die Gesetzgebung in einem konstruktiven Prozess mit allen Beteiligten, auch der CDU – man höre und staune! –, auf Basis eines CDU-Antrags gut funktioniert und damit Akzeptanz schafft. Die CDU in Brandenburg scheint da weiter zu sein, denn sie hat selbst die namentliche Kennzeichnung beantragt. Nichts anderes fordern wir hier auch.

Zusammengefasst: Die Kennzeichnung kostet nichts, sie richtet keinen Schaden an, kann aber Schaden abwenden, da sie Opfer von polizeilichen Übergriffen schützt. Eine Kennzeichnung wäre daher ein Gewinn für die Polizei und für die Bürger. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Tuncel hat mich dann doch dazu gebracht, mich noch einmal ganz kurz zu melden, um auf drei Punkte näher einzugehen.

Ich fange einmal an: Rot-Grün hätte das bereits in der letzten Legislaturperiode vereinbart, aber nicht umgesetzt, diese Aussage ist falsch. Es ist kein Passus in der alten Koalitionsvereinbarung zu finden, das steht erst jetzt im Koalitionsvertrag. Richtig wäre gewesen: Es gab in der Koalition in der letzten Legislaturperiode unterschiedliche Auffassungen, und da es nicht geregelt wurde, wurde nichts gemacht.

Das Zweite ist: Warum die Bremer Beamten und nicht die Oldenburger Beamten? Das ist relativ einfach, da wir die Hoheit über die Beamtinnen und Beamten des Landes Bremen haben! Die Beamtinnen und Beamten der Oldenburger Polizei unterliegen der Gesetzgebung und der Kompetenz des Landes Niedersachsen, und das möchten wir auch so beibehalten. Das war das, was ich soeben versucht habe anzudeuten: Wir sind hier an jedem zweiten Wochenende gefordert, Polizeien anderer Länder anzufordern, und zwar dann, wenn beispielsweise Werder Bremen hier spielt. Sie stellen fest, dass dann eine ganze Menge Polizeibeamte, angefangen von der Bundespolizei, über Kräfte aus Niedersachsen, SchleswigHolstein und Hamburg, hier aktiv sind, und in dem Moment, in dem Bremen Ansprüche stellen würde, die diese Länder nicht erfüllen könnten, könnten diese Bundesländer auch sagen, nein, dann kommen wir nicht. Ich glaube, dass wir uns tatsächlich an diese Struktur im Föderalismus halten sollten, dass wirklich jeder für die Polizei seines Landes verantwortlich ist. Im Übrigen glaube ich auch, liebe Kollegen von der LINKEN, dass wir gemeinsam am Ende die besseren Argumente für dieses Projekt haben werden, und ich glaube, dass Argumente immer noch besser sind, als Dinge von oben zu verordnen.

Der letzte Punkt ist die Frage der namentlichen Kennzeichnung aller Beamten. Wir haben uns sehr intensiv damit auseinandergesetzt und haben wohlweislich auch als Grüne diese Formulierung, wie sie im Koalitionsvertrag steht, unterstützt. Erstens stellen Sie fest, wenn Sie heute eine Polizeiwache besuchen oder aber im Rahmen einer Verkehrskontrolle von einem Streifenwagen angehalten werden, dass die Beamtinnen und Beamten in der Regel schon ein

Namensschild tragen. Das machen sie freiwillig und als Zeichen der Bürgernähe und des Bürgerservice, aber sie haben auch die Möglichkeit, darauf zu verzichten. Wenn zum Beispiel an der Wache bestimmte Straftäter vorgeführt werden oder es bestimmte Situationen gibt, die es aus ihrer Sicht notwendig machen, sich dieser namentlichen Kennzeichnung zu entledigen, dann tun sie dies auch. Dafür haben wir Verständnis, denn letzten Endes geht es uns darum, dass wir als Bürger die Chance haben, uns im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder Ähnlichem gegen staatliches Handeln zur Wehr zu setzen.

Wenn ich mich zum Beispiel wegen einer Unfreundlichkeit auf einer Polizeiwache beschweren möchte, ist es ganz einfach: Ich habe einen Ort, ich habe eine Uhrzeit, einen Dienstplan der Polizei und ein Gesicht. Das alles macht es gar nicht nötig, wenn ich mich beschweren möchte, dass der Beamte oder die Beamtin ihren Namen oder eine Nummer trägt, das ist Unsinn. Ebenso verhält es sich mit Verkehrskontrollen, worüber ich mich natürlich auch, weil mir der Tonfall nicht gefällt oder aus anderen Gründen, beschweren kann. Auch da habe ich eine ganze Menge an Fakten, die dabei helfen, Aufklärung zu betreiben.

Der einzige Bereich, in dem es momentan noch stark begrenzt ist, ist der Bereich der geschlossenen Einsätze. Nehmen Sie die Demonstration anlässlich des 3. Oktober oder die NPD-Demonstration! Da haben Sie Beamte, die aus gutem Grund bis einschließlich Kinnschutz geschützt, und dadurch für den Einzelnen nicht zu erkennen sind. Es ist auch richtig, dass sie so geschützt sind. Sie sind in Bremen bis auf die Gruppe hinunter zu identifizieren. Die Gruppe besteht aus fünf bis sieben Personen, aber sie werden am Ende nicht sagen können, diese oder jene Person war es, es sei denn, es gibt starke Größenunterschiede. Deswegen haben wir gesagt, es macht an dieser Stelle Sinn, dass wir eine nummerierte Kennzeichnung durchführen werden, damit auch hier sofort individualisiert zugeordnet werden kann. Alles andere ist aus unserer Sicht wirklich nicht erforderlich, sondern wir machen das, was notwendig und erforderlich ist, damit rechtsstaatlichen Prinzipien Genüge getan wird. Alle weiteren Schritte sind für uns nicht notwendig. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte nur ganz kurz – wobei es eben ein bisschen länger war, Herr Kollege Fecker! – antworten! Herr Tuncel, Sie reden immer wieder davon, dass Verfahren einge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

stellt worden sind, weil Polizeibeamte nicht ermittelt werden konnten. Das ist falsch! Sie behaupten hier etwas, und ich fordere Sie auf, das dann zu belegen! Amnesty International – ich hatte schon darauf hingewiesen – sagt selbst, es gibt eigentlich keinen Fall. Deswegen ist dies aus unserer Sicht ein ganz wichtiges Argument: Wenn es denn keinen Fall gibt, warum dann diese Kennzeichnungspflicht? Das hat schon etwas mit Generalverdacht zu tun, das muss man deutlich sagen, wenn man trotzdem der Meinung ist, man müsse die Polizeibeamten zu dieser Kennzeichnungspflicht zwingen.

Im Übrigen gibt es diese Kennzeichnungspflicht im Sinne des Tragens des Namensschildes auf freiwilliger Basis innerhalb der Polizei sehr wohl. Das wird auch von sehr vielen praktiziert, aber eben nicht in geschlossenen Einsätzen – Herr Fecker hat eben darauf hingewiesen – wegen der sehr prekären Situation, in die solche Beamten im Nachhinein kommen können. Auch ich hatte darauf hingewiesen, was diesen Beamten, besonders in der ersten Reihe, so alles passiert. Also, das ist aus unserer Sicht keine Möglichkeit, hier wirklich etwas fachlich und sachlich umzusetzen, sondern das ist reiner Populismus oder Klientelpolitik.

(Zuruf des Abg. T s c h ö p e [SPD])

Herr Tschöpe, wenn Sie etwas sagen möchten, kommen Sie hier ans Mikrofon, und alles ist gut!

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Grundeinstellung zum Parlament!)

Wenn es etwas Sachliches ist, dann höre ich mir das gern an!

Ein Hinweis, der bisher noch nicht aufgetaucht ist und über den sich hier in diesem Raum scheinbar viele gar keine Gedanken machen, ist, dass angezeigte Polizeibeamte sofort einer Beförderungssperre unterliegen. Das bedeutet, wenn man das systematisch betreiben würde, würde man ganze Einheiten oder einzelne Beamte davon abhalten, befördert zu werden.

(Zurufe des Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/ Die Grünen] und der Abg. Frau V o g t [DIE LINKE])

Frau Vogt, das mag für Sie nicht wichtig sein, aber für die betroffenen Beamten ist das schon wichtig!

(Zuruf der Abg. Frau V o g t [DIE LINKE])

Auch das ist ein Gesichtspunkt, der natürlich aus sozialer fürsorgerischer Sicht, Herr Dr. Kuhn, mit berücksichtigt werden sollte. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.