Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

Zu Frage 1: In der Werkstatt Bremen werden regelmäßig Evakuierungsübungen mit den dort arbeitenden behinderten Menschen durchgeführt. Das gilt auch für die anderen Werkstätten und Wohnheime. Zur Verbesserung der Vorbereitung behinderter Menschen auf den Brandfall sollen die bisherigen Standards überprüft werden. Das Gespräch zwischen der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, die fachlich und aufsichtsrechtlich zuständig ist, und dem Senator für Inneres und Sport, der für die Feuerwehr zuständig ist, zur Verbesserung der Vorbereitung von Menschen mit Behinderungen auf einen Brandfall in Wohn- und Werkstatteinrichtungen findet im Juli statt. Über die Ergebnisse des Gesprächs wird die Deputation für Soziales, Kinder und Jugend informiert.

Zu Frage 2: Die Frage nach vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen wurde in den Prüfleitfaden der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht aufgenommen. Sie ist daher regulärer Bestandteil der Prüfungen durch die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht. Um aus dem aktuellen Anlass die Aufmerksamkeit der Leistungsanbieter und des Leitungsper

sonals zusätzlich zu der Beratung in den Prüfungen auf das Thema Brandschutz zu lenken, wurden im März 2013 alle Einrichtungen von der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht zu dem Thema angeschrieben. Es ist geplant, Mindeststandards zu vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen in die noch zu erarbeitende bremische Nachfolgeregelung zur Heimmindestbauverordnung aufzunehmen.

Zu Frage 3: Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erwähnt, findet das Gespräch erst im Juli statt. – Soweit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidtmann! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, sehen Sie auch bei sogenannten Altenwohngemeinschaften Handlungsbedarf? Sobald es eine Pflegestufe gibt, handelt es sich bei diesen Menschen ja auch um Menschen mit Beeinträchtigungen. Wenn ja, wo soll das geregelt werden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das wird in der Nachfolgeregelung zur Heimmindestbauverordnung geregelt werden, darin müsste man das meines Erachtens auch rechtlich verankern. Das gilt sowohl im Bereich der Behinderten als auch im Bereich der Alten. Wir müssen dort schauen, ob die bisherigen Regelungen ausreichen. Das Problem hierbei ist, wenn man das ein bisschen überzieht, dann schafft man so hohe Standards, dass man ganz flexible Formen wie zum Beispiel Altenwohngemeinschaften kaum noch in bestehenden Wohnbereichen realisieren kann, und das wollen wir ja. Wir müssen deshalb genau überlegen, wie wir hier den Brandschutz mit dem Bedürfnis abwägen können, auch alte und behinderte Menschen unterzubringen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie stehen Sie denn zu Überlegungen, in der Bauordnung und im Baugesetzbuch generell zu verankern, wenn man barrierefrei baut, auch gleich an den Brandschutz denken zu müssen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich denke, dass man an den Brandschutz denken muss, und der Brandschutz spielt dort auch eine große Rolle, das ist ja in der Landesbauordnung verankert. Ich finde, gerade auch bei öffentlichen Bauten sollten wir vielleicht noch mehr tun,

als bisher getan worden ist. Ich will ein Beispiel nennen: Wir haben beim Bau des Fachgerichtszentrums hohe Standards der Barrierefreiheit erreicht. Leider ist dann zum Beispiel die Möglichkeit weggefallen, auf einen Rettungsbalkon zu gehen, weil sie eingespart worden sind. Das habe ich damals sehr bedauert. Solche Möglichkeiten könnte man schaffen, um Rettungsmöglichkeiten zu verbessern. Wenn ich mir ganz konkret vorstelle, dass ich im 15. Stock des TivoliHochhauses sitze und dann mit einem Rettungsstuhl nach unten transportiert werden soll, dann erscheint mir das auch relativ schwierig.

Sie müssen aber auch da immer wieder das Gegenteil bedenken: Es würde dann bedeuten, dass man bestimmte Menschen von der Nutzung dieser Räumlichkeiten ausschließt. Wir haben es gerade in Berlin, wo es teilweise überzogene Brandschutzvorstellungen gibt, die dann die Nutzungsmöglichkeiten gerade öffentlicher Gebäude und öffentlich genutzter Gebäude ausschließen. Bei der Glocke kam zum Beispiel auch die Frage auf, ob man dort die Anzahl von Rollstuhlfahrern beschränkt, obwohl es dort Rettungsmöglichkeiten über Balkone und Ähnliches gegeben gibt. Ich bin dafür, das sehr fachlich abzugeben, dass die Feuerwehr uns dabei sehr intensiv berät und dies dann auch in der Landesbauordnung verankert wird.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. S c h m i d t m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, aber ich freue mich schon auf den Bericht in der Deputation!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Auswirkungen der Tarifentscheidung des Senats auf die Sicherheit in Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: Wie viele Polizeibeamte im Land Bremen haben sich in Reaktion auf den Beschluss des rotgrünen Senats, die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst nur eingeschränkt auf die Besoldung der Polizei zu übertragen, seit Mitte Mai 2013 aus dem telefonischen Alarmierungssystem austragen lassen, wie es die Gewerkschaft der Polizei in ihrer Pressemitteilung vom 14. Mai 2013 angekündigt hat?

Zweitens: Welche zeitlichen und organisatorischen Auswirkungen auf den polizeilichen Einsatzverlauf sind zu erwarten, wenn sich einzelne Beamte aus dem Alarmierungssystem löschen lassen und damit nicht mehr privat erreichbar sind?

Drittens: Wie gedenkt der Senat, zukünftig die Mobilisierung der Polizeibeamten im Land Bremen trotz

der verminderten privaten Erreichbarkeit im Einsatzfall sicherzustellen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Nach einer vorläufigen Erhebung sind bis zum 28. Mai 2013 insgesamt 343 Anträge bei der Polizei Bremen eingegangen. Der Polizeipräsident hat die Anträge auf Streichung beziehungsweise Löschung abgelehnt. In der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurde die Thematik diskutiert, offiziell wurden jedoch keine Streichungen beantragt. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie haben die Frage 2 nicht beantwortet. Welche zeitlichen und organisatorischen Auswirkungen gibt es denn, wenn sich Polizeibeamte aus dem Alarmierungssystem streichen lassen oder sie nicht mehr an ihr Handy gehen?

Bitte, Herr Senator!

Noch einmal: Es gibt keine Möglichkeit, aus diesem telefonischen Alarmierungssystem auszusteigen. Man kann seinen Dienst aufgeben, aber wenn man Polizeibeamter ist, dann gehört man mit dazu. Sie verwechseln dies mit der Aktion der Rückgabe der Handys, das ist etwas völlig anderes. Hier geht es um freiwillige Dinge.

Um es noch einmal ein bisschen deutlich zu machen: Wir haben in Bremen ein sehr differenziertes System, zum Beispiel ist beim SEK immer eine Gruppe im Dienst, eine andere ist in der Rufbereitschaft. Bisher haben wir es erreicht, dass die meisten Einsätze ohne eine Ausweitung der Rufbereitschaft möglich wurden. Wir haben aber gesehen, dass es zum Beispiel Probleme bei unserer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit gibt. Die hatte bisher keine Rufbereitschaft, das haben wir geändert. Seit dem 12. Juni ist eine weitere Gruppe in der Rufbereitschaft und steht damit zur Verfügung.

Die Frage ist natürlich, ob das nun alles sinnvoll ist. Ich glaube, wenn diese Auseinandersetzung vorüber ist, dann wird man sich in aller Ruhe zusammensetzen, denn die Ausdehnung der Rufbereitschaft ist auch nicht das, was die Kolleginnen und Kollegen unbedingt haben wollen. Es schränkt die persönliche Freiheit ein, es beeinflusst die Wochenenden, und ich glaube, dass wir am Ende dieses Prozesses wieder zu einer vernünftigen Regelung zurückkommen werden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, dann frage ich einmal anders: Wir konnten den Medien in der letzten Woche entnehmen, dass bei einem Probealarm von 1 700 alarmierten Beamten 70 Prozent nicht reagiert, 10 Prozent abgesagt und nur 20 Prozent zugesagt haben. Welche Schlüsse zieht denn der Senat aus dieser schlechten Quote auch im Hinblick auf zukünftige Alarmierungen?

Bitte, Herr Senator!

Zu dieser Alarmierungsaktion kann ich sagen, dass man dabei selbst diejenigen alarmiert hat, die im Dienst waren. Ich glaube, man sollte in der Tat die Kirche im Dorf lassen. Wir befinden uns zurzeit in einer sehr anstrengenden Phase, und nicht alles, was über die Medien geht, wird am Ende des Tages dann auch so geschehen. Das ist nicht das Thema. Es gehört natürlich zu den Kernpflichten eines Beamten, dass er in diesem Alarmierungssystem bleibt.

Ich sage auch noch einmal zur Ehrenrettung aller Feuerwehr- und Polizeikräfte: Ich habe diese Bereiche als absolut zuverlässig kennengelernt, und ich glaube, auch weiterhin wird jeder Polizeibeamte und jeder Feuerwehrbeamte kommen, wenn Gefahr besteht, wenn die Kollegen in das Feuer müssen, es wird niemand zu Hause bleiben, wenn er gerufen wird. Das ist das eine.

Gleichzeitig müssen wir uns aber Gedanken darüber machen, wie wir mit den Bereichen umgehen, die regelmäßig gerufen werden. Das ist in der Tat ein Problem, wenn man zwar keine Rufbereitschaft hat, aber faktisch dann doch jedes zweite Wochenende gerufen wird. Daran arbeitet die Polizei, und sie wird bis September eine Überarbeitung der Dienstpläne und der Einsätze bei Rufbereitschaften vorlegen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Selbst wenn wir davon ausgehen, dass Beamte bei dem Probealarm informiert wurden, die schon im Dienst waren, so weiß man ja nicht, zu welchem Prozentsatz sie zählen: Zählen sie zu denen, die zugesagt, oder zu denen, die abgesagt haben. Es bleibt aber eine schlechte Quote. Ich bitte um Beantwortung der folgenden Frage: Welche Lehren zieht der Senat aus dieser schlechten Quote, oder gehen Sie einfach zum Tagesgeschäft über?

Bitte, Herr Senator!

Da, wo konkrete Probleme bestehen, und das heißt, da, wo die Belastung zu hoch

ist, hat die Polizei die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Wir werden bis zum September eine Überprüfung dieser Bereiche vornehmen, auch mit Änderungen im Bereich der normalen Schichtplanung, denn das gehört zusammen. Wenn man die Rufbereitschaft ausdehnt, dann muss man auch die Schichtpläne verändern, und daran arbeiten wir.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Werden Sie die Ergebnisse in der Deputation für Inneres und Sport vorstellen?

Bitte, Herr Senator!

Gern!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Mit Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet.