Erstens: Erfolgt für nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verpartnerte Homosexuelle nach der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen steuerrecht
lichen Gleichstellung vom Juni 2013 seitens der Finanzämter in Bremen automatisch eine Änderung der Steuerklassen in die Steuerklassen für Verheiratete?
Zweitens: Wie stellen die Finanzämter sicher, dass diese Regelungen zur steuerlichen Gleichstellung gemäß § 52 Abs. 2a EStG auf noch nicht bestandskräftige Altfälle angewendet werden?
Drittens: Wie wird der Senat in Anbetracht des erheblichen Verstoßes gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften mit Ehen mit bestandskräftigen Altfällen umgehen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Aus technischen Gründen ist bundesweit zurzeit leider noch keine automatische Umstellung der Steuerklassen möglich. Zwar wird die Finanzverwaltung von den Meldebehörden vom Bestehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft unterrichtet, allerdings wird dabei die Identifikationsnummer des jeweils anderen Lebenspartners nicht mitgeteilt, sodass keine programmgesteuerte Bildung der für Ehegatten möglichen Steuerklassenkombinationen erfolgen kann.
Zu Frage 2: Sofern die Steuerfestsetzung eines Lebenspartners nicht bestandskräftig geworden ist, wird die Bearbeitung der bislang ruhenden und deshalb in entsprechenden Listen aufgeführten Einspruchsverfahren nunmehr von den Finanzämtern von Amts wegen wieder aufgenommen. Die hierfür notwendigen maschinellen Steuerfestsetzungsprogramme stehen den Finanzämtern seit Anfang September 2013 zur Verfügung. Im Übrigen wird durch die Einlegung eines Einspruchs der Eintritt der Festsetzungsverjährung gehemmt, sodass insoweit keine zeitliche Beschränkung für die Erteilung von geänderten Steuerbescheiden besteht.
Sofern für einzelne Kalenderjahre noch keine bestandskräftigen Steuerbescheide vorliegen und die Lebenspartner mit der Steuererklärung noch keinen Antrag auf Zusammenveranlagung gestellt haben, ist zur Anwendung der gesetzlichen Neuregelung ein entsprechender Hinweis gegenüber dem Finanzamt erforderlich.
Zu Frage 3: Eine Anwendung der gesetzlichen Neuregelung auf Fälle, in denen für beide Lebenspartner bereits bestandskräftige Einkommensteuerbescheide vorliegen, ist nach der geltenden Rechtslage nicht möglich. Die jetzt erfolgte Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten ist zwar rückwirkend, aber aufgrund der gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich nur bei noch nicht bestandskräftigen Steu
erbescheiden anzuwenden. Diese Einschränkung entspricht dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der den Gesetzgeber verpflichtet hat, eine rückwirkende Rechtsänderung nur für alle noch offenen Steuerfälle herbeizuführen. – Soweit die Antwort des Senats!
Rechtlich ist auch die Antwort auf Frage 3 natürlich korrekt. Ist es denn aber eine befriedigende Art und Weise, damit umzugehen, wenn 2001 eine Partnerschaft eingeführt wird, in der Menschen gegenseitig füreinander einstehen müssen, ganz viele Leute auch schon gesagt haben, dass das einer Ehe vergleichbar ist, das Bundesverfassungsgericht einen erheblichen Verstoß gegen die Gleichbehandlung festgestellt hat und nun nur diejenigen, die sozusagen nicht gekämpft haben, nicht in den Genuss einer entsprechenden rechtlichen Gleichstellung kommen?
Nein, befriedigend ist das nicht. Dabei fühlt man sich nicht gut. Bremen hat auch im Vorfeld im Bundesrat mehrmals versucht, darauf hinzuweisen, dass das, was wir bei den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften machen, nicht in Ordnung ist. Wir konnten uns nicht durchsetzen. Diejenigen, die nicht gewusst oder gemerkt haben, dass sie frühzeitig Widerspruch einlegen müssen, sind jetzt – ich sage einmal ein bisschen flapsig – die Gekniffenen. Das ist nicht gut.
Wir haben im Vermittlungsausschuss versucht, das Jahressteuergesetz so zu verändern, dass man auch bei schon bestandskräftigen Steuerbescheiden eine Regelung finden kann. Aus übergeordneten Gründen hat auch das keine Mehrheit gefunden. Unbefriedigend bleibt es schon, aber, wie gesagt, wir haben keine Rechtsgrundlage; ich darf das gar nicht.
Ich habe eine zweite Frage. Sie haben die Auskunft erteilt, dass aus technischen Gründen die automatische Umstellung zurzeit noch nicht möglich ist. Wird denn daran gearbeitet, das technisch umzusetzen, oder muss man den betroffenen Kreis darauf verweisen, dass sie jetzt den entsprechenden Antrag stellen müssen?
Wir haben selber ein ganz großes Interesse daran, dass das automatisch funktioniert. Wir hängen dabei an den IT-Programmen sowohl der Einwohnermeldeämter als auch an der Konsenssoftware, die ja in Deutschland zentral, in
Nordrhein-Westfalen, betreut wird. Wir werden uns selbstverständlich weiter darum bemühen, schon im eigenen Interesse und auch, weil es endlich aufhören muss, dass die Menschen als diskriminierend wahrnehmen müssen, wie wir da verfahren. Das sind ja im Grunde ganz viele Regelungen, die dieses „Die Ehe ist etwas Besseres!“ zementieren sollen, und das wollen wir nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat auch klar von uns verlangt, dass wir das nicht machen, und daran arbeiten wir jetzt.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf Sachbeschädigungen durch Graffiti im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Erwin Knäpper, Wilhelm Hinners, Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Welche Sachschäden sind durch Graffiti an Lärmschutzwänden, Brücken, privaten und öffentlichen Gebäuden, an Straßen- und Eisenbahnen und so weiter in Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2011 und 2012 entstanden?
Zweitens: Welche Präventionsmaßnahmen führt der Senat zur Vermeidung von Graffiti, insbesondere durch Jugendliche, durch?
Drittens: Wie lange dauert es durchschnittlich, bis Graffiti an Lärmschutzwänden, Brücken, öffentlichen Gebäuden, an Straßen- und Eisenbahnen entfernt werden?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Zahl der Graffiti an Lärmschutzwänden, Brücken und öffentlichen Gebäuden im Lande Bremen wird nicht systematisch erfasst. Genaue Angaben wären nur aufgrund einer Aktenauswertung möglich. Bei der BSAG werden die Vandalismusdelikte insgesamt erfasst. Eine Differenzierung nach Schäden, die durch Graffiti oder Vandalismus verursacht wurden, ist nicht möglich. Durch Vandalismus entstanden der BSAG im Jahr 2011 Kosten von etwa 700 000 Euro, im Jahr 2012 von etwa 800 000 Euro.
Zu Frage 2: Die Polizei nutzt anlassbezogen ein Informationsfaltblatt des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes zur gezielten Aufklärung an Schwerpunktbereichen wie Schulen und Jugendtreffs. Die Kooperationsstelle Kriminalprävention des Senators für Inneres und Sport unterstützt seit 2012 das Graffitiprojekt „Freiräume“ finanziell, eine konzeptionelle Fassaden- und Raumgestaltung des Fußgängerübergangs in der MartinBuber-Straße im Bremer Stadtteil Arsten-Nord durch Jugendliche und junge Erwachsene unter Anleitung eines Künstlers. Das Projekt fördert die Kriminalitätsprävention durch eine intensive Auseinandersetzung der beteiligten Jugendlichen mit den Themen Graffiti, Kunst und Vandalismus. Darüber hinaus hat Bremen die Schirmherrschaft für die Initiative der Deutschen Bahn „Mach nicht alles kaputt!“ gegen Vandalismus und illegale Graffiti übernommen.
Zu Frage 3: An exponierten Stellen werden Graffiti an Straßenbauwerken von der Straßenbauverwaltung kurzfristig entfernt. Eine Beseitigung auf Lärmschutzwänden erfolgt in der Regel nicht, da diese grundsätzlich begrünt und die Graffiti dadurch überwachsen werden. Die Begrünung verhindert dann auch zukünftige Graffiti. Die BSAG lässt Graffiti sofort entfernen, um Nachahmungen zu vermieden. – Soweit die Antwort des Senats!
Ja, eine! Bestehen in Bremen und in Bremerhaven Ermittlungsgruppen, die sich mit der Verhinderung beziehungsweise Aufklärung von Farbvandalismus in diesem Bereich befassen?
Die Frage, ob Ermittlungsgruppen bestehen, kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten; das müssten wir nachreichen. Prävention und Aufklärung wird, wie gesagt, mit Projekten wie diesem Projekt „Freiräume“ betrieben, in dem ein Künstler mit den Jugendlichen arbeitet. Gleichzeitig erhalten Eltern durch ein Faltblatt Hinweise darauf, wie Auffälligkeiten ihrer jugendlichen Kinder auch von ihnen bemerkt werden können, und zu Maßnahmen, wie sie sich als Eltern verhalten können. Das heißt, es wird schon daran gearbeitet, in der Prävention voranzukommen.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Rückforderung von Krankheits- und Genesungskosten verletzter Polizeibeamter“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke.
Erstens: Wie viele Polizeibeamte wurden 2010, 2011 und 2012 bei der Ausübung ihres Dienstes durch Dritte, zum Beispiel infolge von Widerstandshandlungen oder bei gewalttätigen Demonstrationen, verletzt und mussten sich aufgrund dieser Verletzung in ärztliche Behandlung begeben?
Drittens: In wie vielen der unter Ziffer 1 genannten Fälle wurden die angefallenen Krankheits- beziehungsweise Genesungskosten sowie sonstige dem Staat entstandene Kosten, zum Beispiel Sachbeschädigungen, bei den Tätern eingeklagt, und wie hoch waren die Beträge, die in den Jahren 2011 bis 2012 aufgrund erfolgreich durchgesetzter Schadensersatzansprüche vereinnahmt werden konnten?
Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: In der Polizei Bremen wurden im Jahr 2010 40, im Jahr 2011 44 und im Jahr 2012 48 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte bei der Ausübung des Dienstes durch Dritte verletzt und mussten sich aufgrund dessen in ärztliche Behandlung begeben.
In der Ortspolizeibehörde Bremerhaven mussten sich im Jahr 2010 drei, im Jahr 2011 acht und im Jahr 2012 zehn Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in ärztliche Behandlung begeben.
Zu Frage 2: Die Polizei Bremen hat in über 98 Prozent und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven in allen Fällen die Täter ermittelt.