Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Uns ist bewusst, dass heutzutage die Richterinnen und Richter und die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hohen Belastungen ausgesetzt sind. Zum Beispiel Wochenendarbeit, Überstunden und so weiter sind tatsächlich an der Tagesordnung. Dennoch erbringen die Richter und Richterinnen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte überdurchschnittliche Leistungen, und dafür gebührt ihnen unser Dank und unsere Anerkennung, meine Damen und Herren!
Liebe Kollegen von der CDU, Sie haben in Ihrer Anfrage auch die Frage dahin gehend gestellt, wie lange Richterinnen und Staatsanwälte in der Woche arbeiten. Sie wissen, aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit nach Artikel 97 Grundgesetz können Richterinnen und Richter ihre Arbeitszeit selber gestalten. Bei Staatsanwälten sind es 40 Stunden. Das ergibt sich auch aus der Antwort auf die Anfrage. Sie sehen anhand der Antwort auf die Anfrage auch: Es gibt keine Tendenz zur Unzufriedenheit und Abwanderung. Die Besetzung von Stellen von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gelingt bisher unproblematisch, und es gibt auch keine Abwanderungen in die Privatwirtschaft. Das hat sich eindeutig aus den Antworten auf die Anfrage ergeben.
(Abg. K n ä p p e r [CDU]: Aber warum haben die denn dann demonstriert? – Abg. Frau P i o n t k o w s k i [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke)
Ich glaube nicht, dass sie sehr unzufrieden sind. Das hat auch etwas mit – wenn Sie sich das anschauen, werden Sie das feststellen – den Bemühungen zu tun, die getroffen werden, um zum Beispiel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfolgreich umzusetzen. Das zeigt im Übrigen auch der hohe Frauenan
Unbestritten – darauf sind Sie, Herr Knäpper, eingegangen, darauf gehen Sie auch in Ihrer Anfrage ein – hat die Verabschiedung des Besoldungsanpassungsgesetzes im Sommer dieses Jahres durch uns zu großem Unmut bei den Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten geführt. Das haben Sie eben auch ausgeführt. Das muss man ehrlicherweise sagen. Ich möchte hier aber auch noch einmal deutlich sagen, dass dieser Beschluss von RotGrün nicht einfach leichtfertig gefällt worden ist, sondern Bremens Haushaltslage und den damit verbundenen engen finanziellen Spielräumen geschuldet ist. Ich kann die persönliche Betroffenheit der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nachvollziehen. Ich – ich bin selber Rechtsanwältin – werde immer darauf angesprochen. Diese Entscheidung ist uns wirklich nicht leichtgefallen, das möchte ich noch einmal betonen. Aber daraus jetzt den Schluss zu ziehen, dass es – dahin zielen ja Ihre Fragen – aufgrund dieser Verabschiedung Bremen nicht mehr gelingen wird, sehr gut ausgebildete Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu finden, kann der Antwort nicht entnommen werden. Ich habe versucht aufzuzeigen, dass sehr viele zufrieden sind, wie das zum Beispiel mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Fortbildungen und so weiter geregelt ist. Ich glaube, dass wir diese Probleme, die Sie hier aufzuzeigen versuchen, in der bremischen Justiz nicht haben werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch DIE LINKE hat damals stark kritisiert, dass die Tarifergebnisse für die Beamten nicht übernommen wurden. Wir haben das nicht getan, weil wir der Meinung waren, dass Richter und Staatsanwälte, die von der Nichtübernahme besonders betroffen waren, deshalb gleich am Hungertuch nagen würden. Wir haben die Nichtübernahme damals aus ganz systematischen Überlegungen heraus kritisiert.
nerin völlig recht gehabt. Man muss doch einfach feststellen, die CDU hat es damals kritisiert. Die Richter und Staatsanwälte gehören sicher eher zum Klientel der CDU. Dann haben Sie gesagt: Jetzt machen wir eine Anfrage und versuchen zu beweisen, dass das eintritt, was Sie damals argumentiert haben, dass nämlich Staatsanwälte und Richter aufgrund dieser nicht erfolgten Angleichung der Besoldung eher abwandern werden. Die Studie hat gezeigt, dass das nicht der Fall ist. Also war das – –.
Nein, das ist kein schlichtes Weltbild, das ist einfach ein schlichtes Ergebnis dieser Anfrage! Das ist dabei herausgekommen. Von daher haben Sie Ihr Ziel nicht erreicht, und wir haben eine schöne Anfrage gehabt. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Knäpper, es gibt etwas, was mir an dieser ganzen Diskussion überhaupt nicht gefällt, das will ich gleich vorweg sagen. Ich bin 28 Jahre lang Richter gewesen und kenne die Verhältnisse sehr genau. Herr Erlanson, es ist so, dass Richter und Staatsanwälte nicht einfach Klientel der CDU sind.
Man kann eigentlich fast dankbar über diese Große Anfrage sein. Die Frage ist: Ist das Niveau der Besoldung völlig unangemessen? Wenn Sie auf Seite zwei der Antwort die Besoldungssätze ansehen, dann sehen Sie, glaube ich, dass das gesamte Niveau der Besoldung nicht unangemessen ist. Das ergibt sich aus der Antwort selbst.
Es ist natürlich so, dass für die Besoldungserhöhung eine harte Entscheidung getroffen wurde. Ich kann den Unmut der Richter und Staatsanwälte verstehen. Die sind deshalb ungehalten, weil sie natürlich sagen: Wir haben eine doppelte Nullrunde. Wir bekommen zweimal keine Besoldungserhöhung. Aber der Punkt ist: Das trifft nicht allein Richter und Staatsanwälte, das trifft jeden Beschäftigten ab Besoldungs
gruppe A 13. Was mir nicht gefällt, ist die Diskussion, dass diese Diskussion hier für eine Gruppe geführt wird.
Das ist eine Standesdiskussion. Das trifft alle Beschäftigten ab A 13, und das ist natürlich eine harte Entscheidung.
Ja, das ist eine harte Entscheidung! Die Alternative wäre gewesen, auch die Menschen aus dem mittleren Dienst, aus dem gehobenen Dienst stärker zu beteiligen. Man hätte auch sagen können, für alle 1 Prozent oder 1,2 Prozent. Das wäre die Alternative gewesen. Es gibt gute Gründe, das nicht zu machen. Das ist natürlich eine nicht einfach zu vertretende Entscheidung, aber das ist der Punkt gewesen.
Ich möchte etwas zu der Belastung der Richterschaft sagen. Natürlich sind die Richter und Staatsanwälte hoch belastet, aber wir bemessen die Personalausstattung nach dem Bundesdurchschnitt. Wir orientieren uns genau daran: Wie ist eine Richterin, ein Richter in Bremen und im Bundesdurchschnitt belastet? Daran bemessen wir die Personalausstattung. Ich kann sagen, dass die Richter sich zwischen dem Bundesdurchschnitt und denen, die eine Spitzenleistung erbringen, bewegen. Sie sind teilweise etwas überm Bundesdurchschnitt, teilweise ein Drittel darüber. Das Amtsgericht ist ganz weit oben. Aber es ist nicht so, dass Bremen in der Belastung völlig vom Bundesdurchschnitt entfernt wäre. Das ist einfach falsch, das ist nicht richtig. Also von daher ist die Personalausstattung angemessen. Sie sind hoch belastet, das ist so, aber wir können nicht sagen, dass das völlig außer Verhältnis ist. Das ist einfach eine falsche Position.
Das freut mich natürlich besonders! Herr Stauch, ist Ihnen das Ergebnis der neusten Umfrage des Allensbach-Instituts bekannt, dass 85 Prozent der Richter und Staatsanwälte die personelle Ausstattung der Justiz für schlecht oder sehr schlecht halten?
In ganz Deutschland! Herr Stauch sprach ja eben auch ganz Deutschland an! 88 Prozent halten mehr Personal für erforderlich, 69 Prozent gaben an, nicht genug Zeit für ihre Arbeit zu haben, 80 Prozent empfinden eine hohe Arbeitsbelastung, und nur 10 Prozent gehen von einer angemessenen Bezahlung aus. Ist Ihnen das bekannt?
Das ist mir bekannt, und ich glaube, wenn Sie die Finanzbeamten und die Polizeibeamten fragen, werden Sie exakt die gleichen Antworten bekommen!
Natürlich ist das eine hohe Belastung im öffentlichen Dienst, aber ich glaube, es ist falsch zu sagen, dass man allgemein den öffentlichen Dienst ausweiten soll.
Wir müssen uns daran messen: Wie ist unsere Ausstattung in Bremen, wie ist die Ausstattung im Bundesbereich? Daran müssen wir uns orientieren, und das gilt auch für die Justiz!
Ich möchte etwas zu den konkreten Haushaltsbeschlüssen, bezogen auf die Belastungen, sagen. Im letzten Doppelhaushalt war es so, dass wir nach der PEP-Quote 50 Stellen bei einem Personalvolumen im Justizhaushalt von 1 230 hätten erbringen müssen. Das ist nicht der Fall gewesen. Wir konnten das durch strukturelle Maßnahmen abwenden. Indem wir die Justiz effektiver gemacht haben, indem wir Einrichtungen zusammengeführt haben, konnten wir das abwenden. In dem jetzigen Doppelhaushalt hätten wir nach PEP 40 Stellen bringen müssen, 10 Stellen sind übriggeblieben. Ich bin dankbar dafür, dass hier im Parlament die Belastungssituation der Justiz gewürdigt und auch vernünftig angesetzt worden ist.
In der Anfrage wird unterstellt, dass es eine so hohe Unzufriedenheit gibt, dass die Richter in die Privatwirtschaft abwandern. Eine solche Abwanderung haben wir nicht. Im Gegenteil, es ist so, das Anwälte aus hoch belasteten Anwaltsbüros kommen und in der Justiz eingestellt werden wollen. Wir haben keine wesentliche Abwanderung in die Privatwirtschaft.
Herr Staatsrat, möchten Sie noch einmal eine Zwischenfrage der Kollegin Frau Piontkowski beantworten?