Das Spannende an dieser Anhörung – deshalb empfehle ich in der Tat dem Haus, den Bericht und das Protokoll, was dazugehört, zu lesen, weil das durchaus spannend ist – ist, dass man immer neue Dinge lernt.
Wir beschäftigen uns im Land Bremen ja sehr selten mit der Ausschließlichen Wirtschaftszone, der AWZ, und Fragen wie: Welche Standards gelten dort? Was ist mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit? Was ist mit Gesundheitsvorsorge? Was ist eigentlich mit der ganzen betrieblichen Frage, die üblicherweise an Land sehr klar im Betriebsverfassungsgesetz geregelt ist und sehr schnell umgesetzt werden kann, weil man örtlich gebunden ist. Wissen muss man, dass in den Zeiten, in denen installiert wird, bis zu 100 Arbeitnehmerinnen dort draußen tätig sind, und es stellt sich die Frage, welche Standards nach welchem Recht dort gelten. In der Ausschließlichen Wirtschaftszone gilt tatsächlich nicht einfach das, was an Land ist.
Die weitere Frage, die wir geklärt haben und die ich persönlich sehr spannend finde, ist: Was ist eigentlich mit der Subsidiarität dort vor Ort? Wer ist eigentlich zuständig? Sind es wie üblich bei Unternehmungen Unternehmen, ist es der Staat, weil man sich in der Ausschließlichen Wirtschaftszone befindet, oder sind es alle zusammen? Und wenn es alle zusammen sind, ist die Frage: Wer regelt eigentlich, dass alle zusammen dafür zuständig sind? Einfach zu sagen: „Wir haben ja die DGzRS mit ihren tollen Booten“, reicht nicht, denn wenn die nicht wissen, dass sie zuständig sind, und wenn auch das Havariekommando das nicht weiß, dann ist eben keiner zuständig. Das ist also eine sehr spannende Frage.
Die spannendste Frage, die übrig geblieben ist, die wir zwar im Ausschuss nicht klären wollten, die aber dennoch einer Klärung bedarf – das knüpft ein bisschen an das Thema an, was wir vor dieser Debatte haben –, ist: Wem wird eigentlich in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ertrag, vor allen Dingen der steuerliche Ertrag, zugeschlagen? Wie wird er verteilt? Wenn Infrastruktur an Land von verschiedenen Bundesländern oder Einzelnen im Besonderen zur Verfügung gestellt wird: Wie partizipieren sie eigentlich an den Erträgen, vor allen Dingen den steuerlichen Erträgen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone? Das haben wir angerissen, aber nicht geklärt. Vielleicht finden wir an anderer Stelle dazu ein geeignetes Instrument, vielleicht erst in der FöKo, die kommen mag, weil man auch neue Gebiete erschließt. Ansonsten freue ich mich über die Einigkeit in diesem Hause und wünsche dann gleich einen guten Feierabend! – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beschluss, den wir zusammen gleich fassen werden, wird die Aufgabe für den Senat beinhalten, unsere weiteren Fragen und Diskussionspunkte aufzugreifen. Darin sind natürlich viele Punkte, die man nur schlecht – ich habe es eben schon erwähnt – bremisch regeln kann, weil es national, für die Küstenländer übergreifend, aber auch europäisch zu lösen ist.
Insoweit haben wir auch in der Anhörung wahrgenommen, dass, wenn man die deutschen Standards für bestimmte Dinge nimmt, das nicht unbedingt für die Offshoreplattformen gelten muss, die vielleicht von Großbritannien oder von Frankreich gebaut werden. Deswegen ist ein Punkt für uns wichtig, den sie auch in der empfohlenen Beschlusslage wiederfinden, nämlich dass die Sicherung der hohen Standards wie Qualifikation, Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit, Bauvorschriften und anderer Normen ein Stück weit harmonisiert werden müssen. Denn die Frage ist ja, wenn dort ein Rettungseinsatz ist, auf welche Lokalitäten man vor Ort trifft, die durchaus unterschiedlich sind. Alle haben heutzutage auf diesen Offshoreplattformen zwar Landemöglichkeiten für Hubschrauber. Aber es gibt unterschiedliche Sichtweisen dazu, wie die Arbeitsbedingungen oder/und auch die Sicherheit auf der jeweiligen Plattform sind.
Ein wesentlicher Punkt, der auch in der Debatte eine Rolle gespielt hat, ist die Finanzierung. Ist das eine rein private Daseinsfürsorge? Wenn man in der Stadt Bremen oder in Bremerhaven unterwegs ist, weiß man sehr schnell, was Daseinsfürsorge heißt, falls man 110 anruft. Aber was ist die Daseinsfürsor
ge, wenn man draußen auf hoher See in der Nordsee ist und man Rettungskräfte braucht? Auch dazu ist klar, dass über die betriebliche Verantwortung und die staatliche Daseinsfürsorge miteinander gesprochen werden muss, damit klar ist, wer am Ende bezahlt.
Ich glaube, dass wir bei diesem Antrag, der auch eine Arbeitsgrundlage für den Senat ist und den wir nach dem Ablauf von sechs Monaten weiterberaten sollten, schauen sollten, was aus unserer Initiative geworden ist. Es zeigt sich zunehmend, dass sich draußen auf See nicht nur die Frage nach der Verantwortung der Raumordnung stellt, also die Frage, in welchen Bereichen die Spargel eigentlich stehen, sondern es geht auch darum, wie sie versorgt werden und wie man Versorgungsinseln organisieren muss, damit man bei Notfallrettung entsprechend vorankommt.
Für die SPD-Fraktion kann ich Ihnen abschließend sagen, dass sich die Initiative, auch wenn sie für die Außenbetrachter doch länger gedauert hat, nämlich vom Oktober 2012 bis jetzt, allemal gelohnt hat. Ich habe eben als Berichterstatter gesagt: Solche Debatten sind wichtig, weil sie über das normale politische Handeln in unseren Gebietskörperschaften ein Stück weit hinausgehen. In Bremerhaven haben wir eine Einsatzgruppe, die zusammen mit dem Havariekommando im Notfall Einsätze fahren muss.
Also: Herzlichen Dank! Die SPD-Fraktion unterstützt logischerweise diesen Antrag. Ich gehe davon aus, dass wir das gemeinsam beschließen und im Verfahren weiter bereden sollten. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Errichtung von Offshorewindparks steht man im Kern vor zwei schwierigen Aufgaben: Was passiert eigentlich, wenn jemand auf so einer Windenergieanlage einen Unfall hat, wie kommt er so schnell wie möglich in ärztliche Versorgung, und was passiert, wenn in der Nordsee ein riesiger Tanker steuerlos treibt und der Wind ihn geradewegs auf einen Windpark zutreibt? Das sind zwei vollständig unterschiedliche Szenarien. Die Frage, wie man darauf reagiert und wer zuständig ist, war Gegenstand der Auseinandersetzung im Ausschuss.
Ich denke – ich teile die Einschätzung vom Kollegen Schildt –, dass der Ausschuss mit der Anhörung und den entsprechenden Ergebnissen eine ausgezeichnete Arbeit abgeliefert hat, weil er nachgewiesen hat: Erstens. Es gibt mittlerweile auch in Bremen und umzu die Sachkompetenz, um auf beide Vorgänge angemessen zu reagieren. Zweitens. Es wurde intensiv
darüber diskutiert, welche Verantwortung die Firmen haben, die die Windkraftanlagen aufbauen. Dabei ist über Standards diskutiert worden. Es ist auch darüber diskutiert worden, dass einen großer Teil, insbesondere die Koordination in einer Situation mit einem großen Schiff, eine einzelne Firma unmöglich alleine lösen kann. Insbesondere da liegt die Verantwortung von Havariekommando und Havariekoordinationsstellen. All das ist weitgehend diskutiert worden, und es sind gute Vorschläge gemacht worden.
Wir können meines Erachtens davon ausgehen, dass das, was bei dem Betrieb von Offshorewindanlagen sowohl eine große Havarie als auch die Versorgung von Menschen angeht, ganz gut gelöst ist. Dass es dazu Fragen gibt, was die Finanzierung angeht, ist ein Stück weit, so sage ich, selbsterklärend, weil sich natürlich angesichts der oft beschriebenen Haushaltsnotlage die Frage stellt, wer denn eigentlich bezahlt und wer davon profitiert. Ich denke, das ist eine Aufgabe, die man lösen muss. Natürlich müssen der Bund und die Länder in die Pflicht genommen werden, und möglicherweise müssen die, die am meisten von solchen Offshorewindparks profitieren, einen höheren Beitrag zahlen als die, die nicht davon profitieren.
Wichtig finde ich, dass Zuständigkeiten dahin verlagert worden sind, wo Leute sind, die es können. Auch das ist nicht immer der Fall. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme diesen Bericht und die Aufträge in Demut entgegen. Ich bin nicht der Auffassung, dass man dazu noch sehr viel sagen kann. Sie haben sich dieses komplexen Themas vorbildlich angenommen.
Ich muss sagen, dass auch aus der Sicht des Senats die Lage schwierig ist. Das, was bei greifbar ist, sind das Havariekommando und zwei Teams, die für die Höhenrettung zuständig sind. Ich weiß auch, dass der Bund vorübergehend die Kosten für diese Maßnahmen trägt. Aber alles andere ist in Bewegung. Das heißt: Es gibt auf Bundesebene keine Klarheit, wer im Bund für was zuständig ist. Es gibt im Verhältnis Bund und Länder Schnittstellen, die auch weiterhin ungeklärt sind. Letztlich bleibt die Frage, wer im Verhältnis zwischen privaten Betreibern und der öffentlichen Hand zuständig ist. Alles das sind Fragen, die geklärt werden müssen.
Ich hoffe, dass sich die neue Bundesregierung dieses Themas ernsthaft annimmt. Wir sind bei Ihnen mit dem Anliegen, dass wir diese Fragen nach Berlin tragen müssen. Ich hoffe, dass wir in dem Zeitrahmen,
Da die Fraktion der CDU ihren Antrag inzwischen zurückgezogen hat, lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen abstimmen.
Wer dem Antrag des Ausschusses für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen mit der Drucksachen-Nummer 18/1192 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, Drucksache 18/1192, Kenntnis.