Protokoll der Sitzung vom 18.06.2014

Bei polizeilichen Ermittlungen nach Gewalttaten gegen potenzielle Opfer rassistischer Gewalt muss Rassismus als mögliches Tatmotiv eingehend geprüft und dieses nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Kriterien für die Erfassung politisch rechter Straf- und Gewalttaten müssen überarbeitet werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich denke, dass es bezüglich der Hassverbrechen noch einen deutlichen Nachholbedarf in der Justiz und auch bei der Polizei gibt.

Der zweite wichtige Punkt ist die kontinuierliche Förderung von Projekten, die sich gegen Rechtsextremismus und Rassismus einsetzen. Zivilgesellschaftliche Projekte wie die Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt und mobile Beratungsstellen sollen verlässlich und kontinuierlich vom Bund gefördert und die Mittel für Demokratieförderung angehoben werden. Das kann man auch dem umfangreichen grünen Sondervotum zum Abschlussbericht des NSUUntersuchungsausschusses entnehmen.

Über den Fünften Bericht über die Auseinandersetzung zu Rassismus und Rechtsextremismus im Lande Bremenhaben wir schon in der Bürgerschaft debattiert. Aus diesem Bericht und auch aus der Antwort des Senats zu dieser Anfrage geht hervor, wie viel gegen Rechtsextremismus und Rassismus und auch gegen Fremdenfeindlichkeit getan wird und wie viele gute Projekte wir hier in Bremen haben. Ich denke, Bremen ist da wirklich sehr gut aufgestellt. Genau diese Initiativen brauchen jedoch Zuverlässigkeit und eine ausreichende finanzielle Ausstattung und das nicht nur in Bremen. Aus diesem Grund fordern wir, diese Initiativen finanziell deutlich besser auszustatten und ihnen durch reformierte Förderstrukturen eine dauerhafte, kontinuierliche und ausreichend finanzierte Arbeit zu ermöglichen mit einem

Bundesprogramm von 50 Millionen Euro. Da wir damit rechnen, dass die Große Koalition im Bund dieser Forderung nicht nachkommen wird, arbeiten wir gerade in Bremen in der rot-grünen Koalition an einem Antrag, wie wir diese Förderung langfristig absichern können.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir können also festhalten, wir sind auf einem guten Weg. Viele Empfehlungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses werden schon in Bremen praktiziert, und wir haben hier ein starkes zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Insgesamt jedoch muss vor allem bundesweit noch einiges geschehen, damit wir unserem Ziel einer offenen und toleranten Gesellschaft näherkommen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verbrechen des NSU gegen hier lebende Zuwanderer haben dem Ansehen Deutschlands in der Welt schweren Schaden zugefügt. interjection: (Beifall)

Für die CDU-Fraktion und auch für mich persönlich als ehemaligen Kriminalbeamten ist völlig unverständlich, dass die Rechtsterroristen des NSU mindestens zehn Morde und weitere schwere Verbrechen begehen konnten, ohne dass die durchaus vorhandenen Hinweise – in Bayern waren es beispielsweise ganz konkrete Hinweise auf rechtsextreme Motive – ausreichend verfolgt wurden, und das bei ganz verschiedenen Polizeibehörden. Hier ist mehrfach Kritik am Verfassungsschutz geübt worden, das ist sicherlich auch richtig, aber zunächst geht mein Vorwurf in Richtung der verschiedenen Landeskriminalämter, die diese Mordtaten aufzuklären hatten und überwiegend in die völlig falsche Richtung ermittelt haben.

Meine Damen und Herren, wir wissen aus den Ergebnissen der verschiedenen Untersuchungsausschüsse, dass es für dieses Versagen viele Gründe gegeben hat. Ich hatte eben schon darauf hingewiesen, dass Polizei und Verfassungsschutzbehörden das zu verantworten haben.

Einer der entscheidenden Gründe ist jedoch für mich, dass der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden, sowohl seitens der Polizei und innerhalb der Polizeibehörden als auch seitens des Verfassungsschutzes und auch hier wiederum innerhalb der Verfassungsschutzbehörden, völlig desolat war. Ich hatte es eingangs schon gesagt, dieser In

formationsaustausch hat dazu geführt, dass durchaus vorhandene Hinweise auf rechtsterroristische Aktivitäten in keiner Weise das erforderliche Ausmaß an Bedeutung bekommen haben, aber auch – und das ist die Kritik, die in den Untersuchungsausschüssen zutage getreten ist – die durchgeführten Fallanalysen nicht das Maß an Professionalität hatten, wie es für eine sachgerechte Ermittlungsarbeit bei solchen schweren Verbrechen erforderlich gewesen wäre. Der kriminalistische Grundsatz der größtmöglichen Unvoreingenommenheit wurde offensichtlich sträflich vernachlässigt. Insoweit begrüßt die CDU-Fraktion, das sage ich hier ausdrücklich, die Große Anfrage der LINKEN.

Aus der Antwort des Senats ergeben sich viele Selbstverständlichkeiten, auf die jedoch, und das zeigen die Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse, immer wieder hingewiesen werden muss. Dies geschieht nach Angaben des Senats verstärkt in der Ausund Fortbildung von Polizeivollzugsbeamten – Frau Kollegin Neddermann hat eben schon darauf hingewiesen – und insbesondere, und das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Aspekt, bei der Reflexion polizeilichen Handelns. Im Übrigen gehört bei der Reflexion polizeilichen Handelns natürlich der Verfassungsschutz für mich genauso dazu, das muss, glaube ich, nicht ausdrücklich erwähnt werden. Dazu gehört auch, dass ungeklärte schwere Verbrechen in der neuen AG Fallanalyse wiederkehrend behandelt und untersucht werden.

Meine Damen und Herren, das ist auch deswegen von großer Bedeutung, weil sich durch die Möglichkeiten der kriminaltechnischen Untersuchungen stetig Verbesserungen ergeben und damit Ergebnisse ermöglicht werden, die vorher nicht erzielt werden konnten, beispielsweise im Bereich der DNA-Untersuchungsmöglichkeiten. Nach meiner Einschätzung sollten allerdings damit jeweils neue Teams beauftragt werden – auch hier lag in der Vergangenheit ein Fehler im Bereich der Aufklärung der NSU-Morde –, um die Fallanalyse wirklich neu, unbeeinflusst beginnen zu können.

Meine Damen und Herren, wenn wir über die Notwendigkeit des besseren Informationsaustausches reden, und ich halte das in diesem Zusammenhang für extrem wichtig, müssen wir auch konsequenterweise über den Datenschutz reden, denn alles andere entspräche dem Motto: Wasch mich, aber mach mich nicht nass! Genau hier ist es schwierig, wie wir aus vielen Diskussionen allein hier im Haus wissen, denn einerseits legen wir alle großen Wert auf den Schutz der Daten und die Einhaltung von Löschfristen und andererseits – anhand des Beispiels, das wir heute diskutieren – auf die Aufklärung schwerer Verbrechen, wie sie der NSU begangen hat. Meine Damen und Herren, aus Sicht der CDU-Fraktion ist deswegen eine für alle Beteiligten verbindliche europäische Datenschutzregelung von großer Bedeutung.

Der Senat weist in seinen Antworten darauf hin, dass die Kommunikation mit Opfern und Hinterbliebenen ganz wichtig ist und dies in die Ausbildung von Polizeivollzugsbeamten auch verstärkt übernommen werden soll, an der Stelle sind die Polizeibeamten nämlich nicht als Vollzugsbeamte, sondern eher als Psychologen und Sozialarbeiter gefordert. Das ist nun nicht unbedingt das, was sie von Hause aus mitbringen müssen – müssen schon! –, aber nicht unbedingt mitbringen.

(Glocke)

Ich komme bald zum Schluss!

Meine Damen und Herren, auch Richter und Staatsanwälte sollten aber nach den Ergebnissen des NSUUntersuchungsausschusses mehr über das Thema Rechtsextremismus und -terrorismus erfahren – auch darauf hat Frau Neddermann hingewiesen – und deshalb an den entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen können.

Für die CDU-Fraktion kann ich abschließend feststellen, dass wir uns sehr für einen besseren Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden untereinander, aber natürlich auch zu den Verfassungsschutzbehörden einsetzen. Wir erwarten vom Senat, dass er diesbezüglich alles unternimmt, um dem gerecht zu werden. Wir haben ein neues Verfassungsschutzgesetz, auf das schon hingewiesen worden ist, dort wurde schon vieles verbessert.

Wir begrüßen auch sehr, dass die Analysefähigkeiten der Polizei- und Verfassungsschutzbehörden deutlich verbessert werden sollen. Meine Damen und Herren, dies darf aber nicht nur auf die schweren Verbrechen aus dem rechtsterroristischen Bereich beschränkt werden, sondern muss auf alle anderen terroristischen Aktivitäten sowie die organisierte schwere Kriminalität übertragen werden. Das ist natürlich dann auch ein Erfordernis der Personal- und Sachausstattung, denn nicht nur in Sonntagsreden oder im Wahlkampf darf man über dieses Verfahren reden, sondern es müssen auch tatsächlich Dinge umgesetzt werden. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Die nächste Rednerin ist die Abgeordnete Frau Vogt, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Dr. Güldner hat mich eben darauf hingewiesen, dass auch in Nordrhein-Westfalen inzwischen die Grünen einem Untersuchungsausschuss zustimmen – wir haben das eben hier noch einmal bilateral geklärt –, das ist auch so!

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Damit hier keine Missverständnisse entstehen!)

Das war bis Mai nicht so. Die CDU fordert wie mittlerweile auch die SPD dort einen Untersuchungsausschuss. Das möchte ich dann an dieser Stelle auch noch richtigstellen. Meine Informationen waren noch vom Mai, da war es noch nicht so.

Ich will aber noch einmal auf zwei Punkte eingehen, bei denen ich immer noch Handlungsbedarf sehe, ohne erneut auf den Verfassungsschutz einzugehen. Wie gesagt, meine Kritik an der parlamentarischen Kontrolle ist Ihnen nicht neu. Ich will noch einmal zur Polizei kommen, und zwar zu der interkulturellen Kompetenz der Polizei. Ich glaube, in der Ausbildung ist viel passiert, da stimme ich meinen Vorrednerinnen und Vorrednern zu. Ich glaube, sie hat sich ganz stark geändert. Es gibt aber eine Baustelle, und die möchte ich hier einmal benennen, das ist die Neuanstellung von Auszubildenden bei der Polizei Bremen.

Es ist nach Gesprächen, die ich mit der Polizei und mit der Gewerkschaft der Polizei geführt habe, einfach nicht so, dass in den letzten Jahren die gewünschte Erhöhung der Anwärter mit Migrationshintergrund erfolgreich umgesetzt werden konnte. Um es einmal ganz klar zu sagen, vor zehn Jahren lag die Zahl der Neueinstellungen von Anwärtern mit Migrationshintergrund deutlich höher. Das ist für uns eine Sache, wo ich denke, da müssen wir sehr genau hinschauen. Vielleicht wäre die Deputation für Inneres der richtige Rahmen, denn das Personalkonzept für den öffentlichen Dienst sieht eigentlich vor, dass Menschen mit Migrationshintergrund verstärkt auch in den Polizeidienst eingestellt werden sollen. Das ist auch eine ganz klare Forderung und Konsequenz, die sich aus dem Untersuchungsausschuss des Bundestags ergeben hat.

Diese interkulturelle Öffnung sollten wir uns noch einmal verstärkt auf die Fahne schreiben, denn wir haben einmal nachgefragt, wie sich die Zahl der Polizeiauszubildenden mit Migrationshintergrund entwickelt hat. Die Antwort des Senats war, bislang leider, dass die Zahl nicht bekannt sei, weil keine validen Zahlen vorhanden seien. Freundlich ausgedrückt, ich finde das etwas dürftig, weil es eine klare Definition für den Begriff Migrationshintergrund gibt, und darauf kann man sich einigen.

Wir denken, dass Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst gefördert werden müssen. Dann muss natürlich auch überprüft werden können, ob die eingesetzten Förderinstrumente überhaupt funktionieren. Ich glaube, gerade bei der Neueinstellung von Polizeianwärtern stellen sich natürlich folgende Fragen: Wie erreichen sie die Einstellungshürden, wie überspringen sie die Einstellungshürden, und wenn, wie kann man nachbessern, und wie kann man Menschen mit Migrationshintergrund diese Hürden zugänglicher machen oder es ihnen einfacher machen, dass sie diese Hürden überspringen können? Ich glaube, hier sollten wir dringend einmal evaluieren, damit wir zu geeigneteren Instrumenten kommen.

Ein anderer Punkt, den Frau Neddermann eben auch erwähnt hat, sind die präventiven Ansätze und die Förderprojekte gegen Rassismus und Neonazismus. Es ist leider so – und das hat Frau Neddermann eben zu Recht schon erwähnt –, dass diese Projekte, die wir auch in Bremen haben, zum Beispiel im Lidice-Haus, ganz stark davon abhängen, ob im Bundestag Haushaltsmittel beschlossen worden ist.

Das Bundesfamilienministerium verwaltet diese Gelder. Die Dauer der Projektförderung ist leider auf wenige Jahre befristet, und die Projektträger, auch das Lidice-Haus, klagen immer wieder über die fehlende Verlässlichkeit. Der Senat schreibt an dieser Stelle selbst, dass es teilweise zu vorsorglichen Kündigungen von Mitarbeitern kommt, weil die Bundesregierung diese Förderung nicht rechtzeitig absichert. Ich denke, da sind wir uns auch einig, das geht gar nicht. Hier muss dringend nachgebessert werden. Vor Kurzem waren wir mit einer Fraktionsklausur im Lidice-Haus. Es wurde uns gesagt, wir haben eigentlich nur noch einen Haushalt bis 2015 und können darüber hinaus nicht planen. Ich glaube, wir sind uns hier einig, dass das unverantwortlich ist und etwas geändert werden muss.

Ansonsten, denke ich, einen Punkt könnten wir auch noch einmal an anderer Stelle besprechen. Es wurde auch noch einmal darum gebeten, schwere Straftaten, die in der Vergangenheit liegen, noch einmal auf einen rechtsextremistischen Hintergrund zu überprüfen. Ich weiß, dass diese Diskussion in der Deputation für Inneres vor Kurzem stattgefunden hat. Es stellt sich natürlich die Frage, wie man schwere Straftaten definiert. Muss es da immer um Tötungsdelikte gehen?

Mir sind aus den Neunzigerjahren einige Bremer Fälle in Erinnerung: Es gab Anschläge, die nicht als rechtsextremistisch erfasst worden sind, weil sie dem Täterprofil nicht zuzuordnen waren, sie hatten aber einen ganz klaren rassistischen Hintergrund. Vielleicht sollten wir uns diese Straftaten auch noch einmal genauer ansehen. Ich glaube nämlich, dass die Überarbeitung, wie Straftaten gewertet werden, auch wenn sie einen rechtsextremistischen Hintergrund haben, bundesweit noch einmal dringend auf den Prüfstand muss. Dazu ist es natürlich auch wichtig, noch einmal vor der eigenen Haustür zu schauen.

Ansonsten, finde ich, müssen wir diese Diskussion einfach fortsetzen, weil die Gefahr, dass sich so etwas wiederholt, für mich noch lange nicht vom Tisch ist. Auch wenn ich anerkennen muss, dass der Verfassungsschutz mit Sicherheit hier ganz anders arbeitet als in Thüringen, denke ich, sollten wir bei jedem Fall wachsam bleiben.

Ich werde die Frage einer wirksameren parlamentarischen Kontrolle mit Sicherheit immer wieder an passender Stelle zur Diskussion stellen. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort erhält Herr Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben uns 43 Fragen gestellt, die wir beantwortet haben. Ich hatte von Anfang an den Verdacht, dass diese Fragen nicht nur in Bremen gestellt werden, sondern, wie sie formuliert sind, auch in anderen Landtagen, sei es drum! Insofern ist diese Debatte auch ein bisschen an den Haaren herbeigezogen.

Wir haben in diesem Hause eine sehr ausführliche Debatte im letzten Jahr geführt. Wir haben abgewartet, bis im September die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses vorlagen, und wir haben dann innerhalb von zwei Wochen all dies, was uns aus Berlin an Anregungen mitgegeben wurde, in die Novelle des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes eingearbeitet. Die Novelle haben wir in einem Zeitraum von über sechs, sieben Monaten gemeinsam mit den Fraktionen diskutiert, in der Parlamentarischen Kontrollkommission und mit allen, die interessiert waren, in der Deputation, und am Ende dieses Prozesses hat die Bremische Bürgerschaft diesem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilt. Das Gesetz ist dann am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.

Ich muss mit einem gewissen Stolz sagen, wir waren die Ersten, die dies in der Bundesrepublik geleistet haben. Ich glaube, dass unser Gesetz in der Tat ein Vorbild auch für alle anderen ist. Insofern ist das eine Große Anfrage, die man vielleicht in Baden-Württemberg oder in einem anderen Landtag stellen mag, für Bremen passt sie nicht ganz.

Wenn man sich die Punkte anschaut, die Sie kritisieren, dann sind es drei Aspekte, die wir alle im Visier haben. Wir haben die Frage der parlamentarischen Kontrolle geregelt und umfassend diskutiert. Es gab eine breite Mehrheit in diesem Hause, diese Rechte so auszugestalten, wie wir sie heute haben.

Mit dieser Regelung ist verbunden, dass DIE LINKE als kleinste Fraktion weiterhin einen Gaststatus hat. Das war der Wille der Bremischen Bürgerschaft. Es steht der Bürgerschaft immer anheim, dies zu ändern, aber ich bitte, das erst einmal zur Kenntnis zu nehmen. Ich glaube nicht, dass der Gaststatus irgendwie eine Auswirkung auf die Qualität der parlamentarischen Beratungen hat und Sie deshalb weniger erfahren als andere. Ich glaube auch nicht, dass ein Mitarbeiter Ihnen helfen wird. Wenn wir darüber berichten, was in Syrien passiert ist, wollen Sie dann einen Mitarbeiter nach Syrien schicken, um das zu überprüfen? Ich glaube, dass die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission in der Lage sind, das Mitgeteilte in eigener Verantwortung zu bewerten und zu analysieren.

(Beifall bei der SPD – Glocke)

Herr Senator, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Vogt anzunehmen?

Ja, gern!

Bitte, Frau Vogt!

Der springende Punkt ist doch aber, der NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat die Schlussfolgerung gezogen, dass die parlamentarische Kontrolle nicht wirksam ist, gerade weil sie der kompletten Geheimhaltung unterliegt. Er hat genau deshalb eine bessere Sach- und Personalausstattung, unter anderem auch die Mitwirkung der Mitarbeiter der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, vorgeschlagen. Genau das ist hier nicht umgesetzt worden. Die Mitarbeiter der Fraktionen sind immer noch nicht in die Lage versetzt, an den Sitzungen teilnehmen zu können. Meine Frage ist: Warum ist das im Herbst nicht umgesetzt worden, obwohl es die klare Aussage des NSU-Untersuchungsausschusses zur Wirksamkeit gegeben hat?