Protokoll der Sitzung vom 09.11.2011

kann, um damit einen reibungslosen Ablauf auf der Mittelweser zu gewährleisten.

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich gehe davon aus, dass Sie anstreben werden, mit dem Bremer Anteil den Begegnungsverkehr möglichst gering zu halten, und ich gehe davon aus, dass Sie dann im nächsten Haushalt die Mittel bereitstellen!

Bitte, Herr Senator!

Haben Sie mir eine Frage stellen wollen? Erstens, es ist so, Bremen ist seinen vertraglichen Verpflichtungen bisher nachgekommen. Wir haben bisher ziemlich genau 22,5 Millionen Euro, wie im Senatsbeschluss von 1997 festgelegt, bezahlt. Zweitens: In den Jahren 2012/2013 sind im Haushalt jeweils 2,5 Millionen Euro für das Vorhaben Mittelweser eingestellt.

Drittens: Es ist so, dass wir mit dem Bundesverkehrsministerium – beide Seiten müssen eine Kostensteigerung um das Dreifache zur Kenntnis nehmen, wir haben ursprünglich einmal über 54 Millionen geredet, von denen Bremen einen Anteil von einem Drittel bezahlen soll, wir reden inzwischen von 164 Millionen Euro, einschließlich Bauleitungskosten und Kosten für die Bundesanstalt für Wasserbau – auch darüber reden müssen, wie man sparen kann. Ich muss Ihnen das nicht sagen, Sie erinnern uns ja immer daran, dass der Senat eigentlich aufgefordert wäre zu sparen und in wesentlich höheren Maße sparen müsste, als er es zurzeit macht. Das machen Sie ja regelmäßig, um dann in der nächsten Minute zu kommen und uns aufzufordern, mehr Geld auf den Tisch zu legen. Dass das natürlich auch für den Bund gilt, der ebenfalls sparen muss, sollten Sie eigentlich auch wissen, es ist ja Ihre Bundesregierung.

Dementsprechend reden wir darüber, wie wir sicherstellen können, dass auf der Mittelweser entsprechend leistungsfähige Verkehre möglich sind, lassen dabei aber gleichzeitig nicht außer Acht, wie die finanzielle Lage sowohl in Bremen als auch auf der Seite des Bundes ist.

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. B ö d e k e r [CDU]: Nein, danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Innovationsförderung und Sicherheitswirtschaft“. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Abgeordnete Vogt!

Wir fragen den Senat: Erstens: Im „Innovationsprogramm 2020“ ist die Rede von einem „Bundescluster Sicherheitswirtschaft“, in den das WFB-Verbundprojekt „MARISSA“ integriert werden soll. Um welches Bundesprojekt handelt es sich dabei konkret? Zweitens: Welche Ziele hat dieses Projekt? Drittens: Wie beurteilt der Senat diese Zielsetzung?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Günthner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Unter dem Begriff „Bundescluster Sicherheitswirtschaft“ sind die Aktivitäten der Bundesregierung zur Sicherung und Förderung Deutschlands als attraktiver Standort für zivile Sicherheitswirtschaft zu verstehen. Eine Erläuterung des Begriffs Sicherheitswirtschaft findet sich in der BMWi-Schrift von 2010, „Zukunftsmarkt Zivile Sicherheit“. Dort heißt es: „Die ‚zivile Sicherheitswirtschaft‘ ist eine wichtige und überproportional wachsende Branche. Sie stellt Technologien und Dienstleistungen für den Schutz vor Bedrohungen durch Terrorismus, schwere und organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen, Pandemien und technische Großunfälle zur Verfügung.“ Der Bund möchte in diesem Kontext regionale Netzwerke und Cluster der Sicherheitswirtschaft als „Center of Excellence“ und als Kerne für seine Referenzprojekte stärken. In dem jüngst verabschiedeten Nationalen Masterplan Maritime Technologien greift der Bund das Thema Sicherheitswirtschaft auf. Dabei handelt es sich um einen klassischen Querschnittsbereich mit Anwendungen in der Verkehrs-, Hafen-, Logistik-, Schiffs- und Umweltsicherheit sowie Ressourcensicherung. Auf dieses Segment zielt das regionale Verbundprojekt „MARISSA“ ab. Mit MARISSA entsteht derzeit ein branchenübergreifendes Netzwerk führender Unternehmen, das das Leuchtturmprojekt „Maritime Sicherheit mit Demonstrationsvorhaben Deutsche Bucht“ innerhalb des Maritimen Masterplans gestaltet und führt. Zu Frage 3: Der Senat begrüßt die Bundesaktivitäten und steuert mit MARISSA einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung der Sicherheitswirtschaft unter gleichzeitiger Förderung der Technologieaktivitäten und Sicherung von Arbeitsplätzen im Lande Bremen bei. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Abgeordnete Vogt, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Frau Vo g t [DIE LINKE]: Nein, danke!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage steht unter dem Betreff „Entwicklung, Beschaffung oder Einsatz unzulässiger Trojaner-Programme“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Senkal, Hamann, Frau Garling, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Abgeordneter Senkal!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wurde durch den Senator für Inneres und Sport oder ihm unterstehende Behörden die Entwicklung oder Beschaffung von Computerüberwachungsprogrammen in Auftrag gegeben, die entgegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts unter anderem das Ausspähen von Mailentwürfen durch laufende Screenshots von E-Mail-Programmen ermöglichen, die Nachladbarkeit von weiteren Überwachungsmodulen erlauben und Sicherheitsprobleme der untersuchten PCs verursachen, wie sie vom Chaos Computer Club, CCC, aktuell ausgewertet und kritisiert wurden? Zweitens: Wurden durch den Senator für Inneres und Sport oder ihm unterstehende Behörden derartige sogenannte Trojaner-Programme für Ermittlungs- oder Überwachungsaufgaben eingesetzt? Drittens: Wie stellt der Senator für Inneres und Sport sicher, dass ihm unterstehende Behörden keine Software bei der Ermittlungs- oder Überwachungstätigkeit einsetzen, die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern verletzen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Weder der Senator für Inneres und Sport noch die Polizei Bremen haben die Entwicklung oder die Beschaffung eines derartigen Programms in Auftrag gegeben und ein solches auch nicht eingesetzt. Dies gilt auch für eine QuellenTelekommunikationsüberwachung, die die Polizei im Jahr 2007 im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens auf Anordnung des Amtsgerichts Bremen durchgeführt hat. Die hierzu eingesetzte Software verfügte nicht über die in Frage 1 beschriebenen Funktionen.

Zu Frage 3: Die dem Senator für Inneres und Sport unterstehenden Ermittlungsbehörden werden im Hinblick auf Telekommunikationsüberwachungen allein im Rahmen der richterlichen Beschlüsse tätig. Soweit die Fragen 1 bis 3 das Landesamt für Verfassungsschutz betreffen, wird der Senator für Inneres und Sport die zuständigen besonderen parlamentarischen Kontrollgremien informieren. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Hamann!

Herr Senator, Sie sagen in der Antwort, dass nur Software beschafft wird, die einen bestimmten Funktionsumfang hat. Wie wird das denn genau sichergestellt? Das Problem ist, wenn Sie Software bestellen, dann können Sie relativ einfach nachvollziehen, ob sie die Funktionen beinhaltet, die Sie bestellt haben. Mir ist aber kein Verfahren bekannt, wie man sicherstellt, dass eine bestimmte Software eine bestimmte Funktion nicht hat. Wie kommen Sie denn zu der Aussage, dass das in Bremen sichergestellt wird?

Bitte, Herr Senator!

Dazu kann ich Folgendes berichten: Erstens, Bremen verfügt gar nicht über eigene Einheiten, die in der Lage sind, technisch eine solche Quellen-Telekommunikationsüberwachung durchzuführen, wir haben ein Verbundsystem mit Niedersachsen. Das heißt also, wenn in Bremen eine Maßnahme durchgeführt wird, besorgen wir uns die Beschlüsse beim Amtsgericht. Wenn das Amtsgericht sagt, es ist in Ordnung, bitten wir Hannover, dies dann aufzuschalten und die Daten nach Bremen überzuleiten. Das heißt also, es ist nicht mehr so, dass wir aufgrund der extremen Kosten, die damit verbunden sind, überhaupt in der Lage sind, eine originär bremische Lösung zu suchen. Gerade auch die Entwicklung dieses Beispiels von 2007 hat gezeigt, dass man da nicht in der Lage ist, das selbst zu machen.

Deswegen ist die Perspektive, dass wir zukünftig dann auch im Verbund mit den norddeutschen Ländern eine zentrale Einrichtung unterhalten, die diese Fragen koordiniert, und wir werden darauf achten, dass der Einsatz aller Mittel im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt.

Herr Hamann, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Den Kern der Frage haben Sie an der Stelle jetzt nicht beantworten können. Die Frage ist aber: Wie wird denn sichergestellt, dass die Software, die man dann bekommt, die man in Auftrag gibt – das ist ja jetzt das Problem gewesen mit diesem sogenannten Staatstrojaner –, keine Funktionen beinhaltet, die nicht bestellt wurden? Wie kann man Ihrer Meinung nach oder nach Meinung des Senats dafür sorgen, dass das nicht passiert? Stichwort quell offene Software: Wird darauf geachtet, dass Sie als Behörde bei der Beschaffung dann Zugriff auf den Quellcode haben?

Bitte, Herr Senator!

Ich halte mich bei der Bewertung dieser technischen Fragen gern zurück. Ich gehe davon aus, wenn Hannover im Verbund mit uns einen Auftrag erteilt, eine Software zu entwickeln,

dass dann derjenige, der diese liefert, sich auch an die Regularien, an die Verträge hält. Das Problem als solches ist bekannt, und insofern wird man auch darauf schauen, dass hier in der Tat auch nur das geliefert wird, was man bestellt hat.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das Problem haben Sie adressiert, es ist sehr schwierig, das nachzuvollziehen, und wenn es ein Verfahren gibt, wäre es gut, wenn man das Verfahren dann der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen würde.

Eine andere Frage: Diese Software hat ja viele Schwierigkeiten verursacht. Es gibt Aussagen von Firmen, wie zum Beispiel Skype, dass es gar nicht notwendig ist, man kann also direkt über die Firma Skype solche Abhörprotokolle bekommen. Warum wird dieser Weg nicht gegangen?

Bitte, Herr Senator!

Ich habe bisher die Information gehabt, dass gerade das Problem darin besteht, dass bei Skype die Datenmengen verschlüsselt sind und deswegen eine normale Überwachung nicht möglich ist, sondern man dann hier auf den PC zurückgreifen muss. Wenn es anders sein sollte, nehme ich das gern einmal auf.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es gibt eine Mitteilung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom März 2011. Darin wird darauf abgehoben, dass es einer gesetzlichen Grundlage bedarf, um diese Quellen-Telekommunikationsüberwachung noch durchzuführen. Innenminister Friedrich soll sich auch dahin gehend geäußert haben, und die Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger soll das auch meinen. Wie steht der Senat dazu?

Bitte, Herr Senator!

Ich wäre sehr erfreut darüber, wenn man eine eindeutige klare Rechtslage hat, damit diese Debatte beendet wird.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf den Einsatz privater Sicherheitsdienste zum Schutz vor Seepiraterie. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bödeker, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Abgeordneter Bödeker!

Wir fragen den Senat:

Wie beurteilt der Senat den Einsatz privater Sicherheitsdienste an Bord deutscher Schiffe zum Schutz vor Seepiraterie, und hält er deren Einsatz zumindest in einer Übergangszeit für sinnvoll?

Welche Bedingungen müssten aus Sicht des Senats für den Einsatz privater Sicherheitsdienste an Bord deutscher Schiffe erfüllt sein?