Zu Frage 1: Die Vorlage der Wirtschaftsdeputation vom 26. September 2012 sah eine Umgestaltung der Entgeltordnung in mehreren Etappen vor:
die Einführung eines lärmabhängigen Entgelts, basierend auf einer Klassifizierung anhand von Lärmzertifikaten zum 1. April 2014,
die Einführung schadstoffabhängiger Entgelte nach Erhalt aussagekräftiger Ergebnisse der Modellversuche in Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg.
Die Einführung zeitlich gestaffelter Zuschläge für verspätete Landungen am Verkehrsflughafen Bremen ist mit Wirkung zum 1. September 2013 erfolgt.
Ab Januar 2015 soll am Flughafen Bremen ein lärmabhängiges Entgeltsystem eingeführt werden, das auf den zertifizierten Lärmwerten gemäß den Lärmzeugnissen der Luftfahrzeuge beruht. Für einen späteren Zeitpunkt ist geplant, eine Entgeltsystematik einzuführen, die wesentlich auf vor Ort gemessenen Durchschnittslärmpegeln eines vorausgegangenen Referenzzeitraums basiert.
Zu Frage 2: Zur Beantwortung der Frage wurden Erkundigungen über die Ergebnisse und Erfahrungen mit lärm- und schadstoffabhängigen Entgelten am Großflughafen Frankfurt sowie an dem von Größe, Lage und Verkehr ungefähr mit Bremen vergleichbaren Flughafen Nürnberg eingeholt. Die Entgeltordnung des Frankfurter Flughafens sieht seit einigen Jahren lärm- und schadstoffabhängige Entgelte vor. Am Flughafen Nürnberg wurden Anfang 2013 lärmabhängige Entgelte eingeführt, schadstoffabhängige Entgelte gibt es dort noch nicht.
Definitive Aussagen über ausschlaggebende Lenkungswirkungen der jeweiligen Entgeltordnungen sind nach übereinstimmenden Aussagen der zuständigen Behörden in Hessen und Bayern aufgrund der Komplexität der Materie nur schwer möglich. Die jeweiligen Entgeltsystematiken sollen aber beibehalten werden.
Nach Einschätzung der bremischen Luftfahrtbehörde kann dahinstehen, ob und inwieweit eine einzelne Entgeltordnung nachhaltige Veränderungen bei der Flottenpolitik von Luftfahrtgesellschaften hervorzurufen vermag. Langfristige Wirkungen können nach hier vorherrschender Einschätzung durch ein gemeinsames Vorgehen möglichst vieler deutscher Flughäfen erzielt werden.
Zu Frage 3: Statistische Auswertungen von Flugbewegungen, Nachtflügen und Nachtflügen mit Ausnahmeerlaubnissen in den letzten fünf Jahren zeigten die folgenden Entwicklungen:
Die Anzahl der Nachtflüge mit Ausnahmeerlaubnissen ist in dem Fünfjahreszeitraum von September 2009 bis August 2014 von knapp 18,8 Prozent auf 14,7 Prozent der Nachtflugbewegungen insgesamt zurückgegangen, wobei es in den letzten zwölf Monaten allerdings wieder eine leichte Zunahme von Nachtflügen mit Ausnahmeerlaubnissen gegeben hat. – Soweit die Antwort des Senats!
Danke für diese sehr ausführliche Antwort! Es gibt diesen Korridor von 22.00 bis 23.00 Uhr. Können Sie mir etwas dazu sagen, wie sich dieser Korridor in Bremen entwickelt hat?
In dem Korridor sind nach wie vor noch Nachtflugbewegungen vorhanden. Wir haben ein spezielles Problem mit dem Kor
ridor: Die Genehmigung für den Flughafen umfasst den Zeitraum bis 22.30 Uhr. Wir haben also ein Problem in der Staffelung des Zeitraums zwischen 22.00 und 23.00 Uhr.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Meine Damen und Herren, die fünfte Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Anerkennung von im Ausland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern“ Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mohammadzadeh, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie viele ausländische Lehrerinnen und Lehrer haben seit dem Inkrafttreten des Bremischen Gesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, BremBQFG, im Februar 2014 Antrag auf Anerkennung gestellt?
Zweitens: Wie viele Anträge sind davon positiv, gegebenenfalls unter welchen Auflagen zur Nachqualifikation, beschieden worden?
Drittens: Wie bewertet der Senat die gegenwärtige Anerkennungspraxis von im Ausland ausgebildeten Lehrkräften, und wo sieht der Senat Bedarf zur Verbesserung?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Einen Antrag gestellt haben 30 Personen aus Drittstaaten und 14 aus EU-Ländern. Davon liegen bei den Anträgen aus Drittstaaten in elf Fällen die Antragsunterlagen noch nicht vollständig vor und bei den Anträgen aus EU-Ländern in neun Fällen. Diese 20 Anträge sind also noch nicht entscheidungsreif.
Zu Frage 2: Drei Personen aus Drittstaaten haben eine Anerkennung ohne Auflage erhalten und vier Personen unter der Bedingung der Teilnahme an einem Anpassungslehrgang. Zwölf Anträge aus Drittstaaten und fünf Anträge aus EU-Ländern konnten aus Rechtsgründen noch nicht entschieden werden.
Zu Frage 3: Der Senat ist erfreut darüber, dass bereits im Ausland erworbene Lehrerqualifikationen vollständig anerkannt werden konnten. Aktuell ist die europäische Rechtsgrundlage für die Anerkennung der Berufsqualifikationen von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern aktualisiert worden. Die Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Notwendigkeit
von Sprachkompetenzen für die Ausübung eines Berufes, auf die Anerkennung von Berufserfahrungen und auf die Bedeutung des lebenslangen Lernens. Dies hat Auswirkungen auf die landesrechtlichen Regelungen zur Anerkennung von Lehrkräften aus EU-Ländern sowie aus Drittstaaten.
Der Senat strebt deshalb eine neue einheitliche Qualifikationsanerkennungsverordnung für Lehrkräfte an. Hierfür sind Änderungen der Verordnung für die Anerkennung der Lehrkräfte aus EU-Ländern, des Bremischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes erforderlich. Das Ziel ist, ausgebildeten Lehrkräften aus aller Welt mit dem Nachweis der fachlichen Qualifikation und der für die Arbeit in der Schule erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse Zugang entweder zu einer Lehrerlaubnis in einem Fach in einer Schulstufe oder zu einer kompletten Lehramtsbefähigung zu ermöglichen. – Soweit die Antwort des Senats!
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort, Herr Staatsrat Kück! Ich habe Sie bezogen auf die Beantwortung der Frage 1 so verstanden, dass es 24 Anträge gibt, die entscheidungsreif sind, über die entschieden werden kann. Ist das bereits erfolgt?
Nein, wir haben bisher über 14 Fälle, 20 Fälle sind also noch nicht entschieden, weil noch nicht alle Antragsunterlagen, die eingereicht werden müssen, vorliegen.
Bezogen auf die Antwort auf die Frage 2 sprechen Sie von Rechtsgründen, die ein Hindernis für die Antragsentscheidung sind. Was sind diese Rechtsgründe? Wir haben bisher in diesem Bereich keine Rechtsverordnung, sie liegt ja nicht vor. Welche Rechtsgründe liegen vor?
Rechtsgründe bedeuten in diesem Fall eben auch den Nachweis der entsprechenden Qualifikationen, Deutschkenntnisse, und zum Teil ist auch noch einmal in einem Fach ein Anpassungsbedarf erforderlich. Wir arbeiten aber gemeinsam mit der Universität Bremen und dem Fremdsprachenzentrum an Modellen, dass dies dann auch nachgeholt werden kann.
Ich habe eine letzte Frage, und da beziehe ich mich auf die Antwort auf die Frage 3. Da sagen Sie, dass Änderungen vorgesehen sind. Wann kommen diese Änderungen, und wenn die Anträge bis dahin gestellt worden sind, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen wird dann entschieden?
Im Moment noch nach den geltenden Regeln, wir haben noch nicht die EU-Richtlinie in deutsches Recht oder ins jeweils staatliche Recht übernommen. Deswegen wird das auf Grundlage der bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschehen. Was das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz angeht, beabsichtigen wir, auch in Abstimmung mit den anderen Bundesländern einen möglichst einheitlichen Text und ein einheitliches Vorgehen zu verabreden.
Herr Staatsrat, ich muss noch einmal nachfragen, ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe: Sie sprechen davon, dass es eine neue einheitliche Qualifikationsanerkennungsverordnung für Lehrkräfte geben soll. Wann ist damit zu rechnen, dass es diese geben wird?
Dann habe ich wohl gerade die Frage nicht beantwortet. Ich versuche zu erreichen, dass unser Haus das im Jahr 2015 abschließend bearbeitet. Ich bin allerdings darauf angewiesen, dass es bestimmte Absprachen auch mit den anderen Bundesländern gibt, und das macht es nicht leichter.