Protokoll der Sitzung vom 20.11.2014

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Und die Plakatkampagne?

Bitte, Herr Senator!

Die Plakatkampagne ist, soweit ich sehe, gegenwärtig auf Bremen beschränkt.

Herr Timke, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Gibt es einen Grund dafür, dass sie nur auf Bremen beschränkt ist?

Bitte, Herr Senator!

Nein!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Stirbt das Schulbuch?“. Die Anfrage ist unterschrieben von Abgeordneten Dogan, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Herr Kollege Fecker, wollen Sie die Anfrage stellen?

(Zuruf des Abg. R ö w e k a m p [CDU])

Die Grünen haben heute vor allem sehr viele kranke Kolleginnen und Kollegen, Herr Röwekamp!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie schätzt der Senat mittel- bis langfristig eine nötige Erweiterung in der Zulassung der bestehenden Schulbücher und Unterrichtsmaterialien durch digitale Medien ein?

Zweitens: Welche konkreten Planungen verfolgt der Senat zur Erweiterung beziehungsweise zum Umstellen von Schulbüchern beziehungsweise Unterrichtsmaterialien auch in digitaler Form?

Drittens: Wie bewertet der Senat die Bereitschaft in den Schulkollegien für eine zunehmende Nutzung auch digitaler Schulmaterialien im Unterricht, und welche Formen einer Weiterbildung bietet er hierfür den Schulen an?

Diese Anfrage wird von Herrn Staatsrat Kück beantwortet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Eine Erweiterung in der Zulassung von Schulbüchern ist weder gegenwärtig noch zukünftig nötig, da die zugelassenen Lehrbücher den curricularen Anforderungen im Lande Bremen genügen. Die von den Verlagen entwickelten digitalen Schulbücher sowie zusätzlichen Komponenten, wie zum Beispiel digitale Übungsmaterialien, beziehen sich auf analoge Lehrbücher und deren fachdidaktische Ansprüche und bedürfen daher keiner gesonderten Prüfung.

Zu Frage 2: Viele Lehrkräfte arbeiten bereits mit digitalen Unterrichtsmaterialien, sei es mit zusätzli

cher (Lern-)Software von Schulbuchverlagen oder auch mit offen zugänglichen freien Lern- und Lehrmaterialien, sogenannten „Open Educational Resources“. Seit einigen Jahren bieten Verlage den Schulen auf Basis der analogen Schulbücher auch digitalisierte Schulbücher an. Diese erweitern zum Teil durch ihre interaktiven Möglichkeiten, Verlinkungen und Zusatzangebote das bestehende analoge Schulbuchangebot. Sie stellen zurzeit aber noch keinen Ersatz dar, da sie längst nicht alle Fächer und Themen abdecken. Zudem ist die zur umfassenden schulischen Nutzung digitaler Schulbücher und Materialien erforderliche flächendeckende Ausstattung mit WLAN und digitalen Endgeräten in Schulen zurzeit noch nicht vorhanden. Im Rahmen der weiteren Ausstattung werden dann auch zusätzliche Schulbücher bzw. Unterrichtsmaterialien in digitaler Form genutzt werden. Schulbücher in gedruckter Form werden auch zukünftig einen wesentlichen Teil der schulischen Unterrichtsmaterialien ausmachen.

Zu Frage 3: In Schulen werden digitale Angebote in unterschiedlichem Umfang im Unterricht verwendet. Ihre Nutzung ist in hohem Maße abhängig von der medialen Ausstattung einer Schule sowie vom Grad der medienpädagogischen Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer. Die Bereitschaft der Lehrkräfte, sich mit der Nutzung neuer Medien zu beschäftigen, ist umfangreich vorhanden. Das Landesinstitut für Schule bietet eine Vielzahl von Veranstaltungen zum Einsatz digitaler Materialien im Unterricht an, zum Beispiel zum Umgang mit Lernsoftware, zur Nutzung von Materialen an interaktiven Whiteboards oder zur Nutzung von Online-Angeboten wie „Internetabc“.

Das Zentrum für Medien des LIS stellt darüber hinaus den bremischen Lehrerinnen und Lehrern ein umfassendes Angebot von weit mehr als 10 000 hochwertigen Online-Medien mit einer Fülle an digitalen fachdidaktischen Zusatzmaterialien zur Verfügung, die sich Lehrkräfte von zu Hause oder in der Schule herunterladen und unmittelbar im Unterricht einsetzen können. Alle diese Angebote sind urheber- und lizenzrechtlich für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler abgesichert. Zudem sind rechtliche Aspekte der digitalen Mediennutzung Gegenstand von regelmäßigen Fortbildungsangeboten. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, welche Resonanz es auf den Einsatz dieser neuen Medien im Unterricht seitens der Schülerinnen und Schüler gibt?

Er wird sehr positiv aufgenommen. Es gab vor Kurzem eine neue Untersuchung über die Frage des Einsatzes von neuen Medien im Schulun

terricht. Dies war eine bundesweite Umfrage. Von den Schülerinnen und Schülern wird das sehr unterstützt.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage?

Ja! – Herr Staatsrat, Sie haben in Ihrer Antwort auf vielerlei Probleme hingewiesen. Kann ich trotzdem davon ausgehen, dass der Senat, wenn diese Probleme beseitigt sind, dem Einsatz neuer Medien im Unterricht sehr aufgeschlossen und positiv gegenübersteht?

Diese Frage kann ich mit ja beantworten. Die vielfältigen Probleme, die ich beschrieben habe, beziehen sich insbesondere auf die WLANAusstattung, die in den Schulen eben noch nicht flächendeckend vorhanden ist.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage?

Aber daran arbeiten wir?

Ja, daran arbeiten wir!

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Vielen Dank!)

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Hamann. Bitte, Herr Kollege!

Herr Staatsrat, mich hat eben sehr gefreut, dass Sie OER angesprochen haben. Im Bundeshaushalt sind dafür 2 Millionen Euro veranschlagt worden. Was werden wir in Bremen machen? Werden wir uns auch aktiv einschalten?

Wir sind bereits in diesem Feld tätig, und entsprechende Materialien sind in den Schulen im Einsatz. Aber wenn der Bund zusätzliche Ressourcen anbietet und auch zusätzliche neue Materialien erarbeitet, die für die Schulen nutzbar werden, würden wir gerne darauf zurückgreifen.

Herr Kollege Hamann, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. H a m a n n [SPD]: Nein, vielen Dank!)

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Einführung von lärmund schadstoffabhängigen Flughafengebühren. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten

Frau Dr. Schaefer, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Kollege Saxe, bitte!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Sind, wie in der Vorlage der Wirtschaftsdeputation vom 26. September 2012 angekündigt, zum 1. April 2014 neue lärmabhängige Flughafenentgelte beziehungsweise schadstoffabhängige Aufschläge in Bremen eingeführt worden, und falls nicht, wann ist mit deren Einführung zu rechnen?

Zweitens: Welche Ergebnisse und Erfahrungen liegen von anderen Flughäfen nach der Einführung von lärm- und schadstoffabhängigen Flughafenentgelten beziehungsweise Aufschlägen vor?

Drittens: Wie beurteilt der Senat die Erfahrungen in Bremen nach der Einführung des Nachtzuschlags beim Flughafenentgelt, die zum Ziel hatte, die Anzahl der verspäteten Flugzeuge zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu reduzieren?

Diese Frage wird von Herrn Staatsrat Professor Stauch beantwortet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Vorlage der Wirtschaftsdeputation vom 26. September 2012 sah eine Umgestaltung der Entgeltordnung in mehreren Etappen vor: