Protokoll der Sitzung vom 20.11.2014

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe noch eine Zusatzfrage, und die schließt auch an die erste Frage von. Frau Dr. Mohammadzadeh an. Sie haben ausgeführt, dass es 44 Anträge gibt, von denen 20 nicht vollständig sind, aber die verbleibenden 24 sind vollständig. Da habe ich ihre Frage so verstanden, wie mit diesen 24 Fällen umgegangen wurde, aber leider keine Antwort. Wurden sie positiv beschieden, oder wurden sie abgelehnt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nein, sie wurden zum Teil auch mit besonderen Auflagen versehen und sind entschieden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Da würde ich gern noch einmal nachfragen: Bei wie vielen Personen ist diese Anerkennung, sage ich einmal, positiv verlaufen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Dann würde ich Ihnen gern diese Antwort noch einmal in der Deputation geben.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Patrick Öztürk! – Bitte sehr!

Ich wollte noch einmal nachfragen, das Bremische Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sichert einem gewissen Personenkreis einen Rechtsanspruch auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu. Gehört der Personenkreis der Lehrer auch dazu?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ja!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Beschulung von minderjährigen Flüchtlingen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dogan, Dr. Schlenker, Frau Dr. Mohammadzadeh, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Dr. Schlenker!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Pläne gibt es in Bremen und Bremerhaven im Allgemeinen und insbesondere im Bereich der Sprachförderung, um begleitete und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beim Start ins Schulsystem gezielt zu fördern und sie entsprechend beschulen zu können?

Zweitens: Welche konkrete Unterstützung erhalten die Schulen und die Lehrkräfte in Bremen und Bremerhaven im Rahmen der Beschulung minderjähriger Flüchtlinge?

Drittens: Welche formalen Hindernisse, wie zum Beispiel Fragen des Datenschutzes, tauchen hierbei auf, und auf welche Weise können sie überwunden werden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Kück.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erwerben zunächst mit der Aufnahme an einer Bremer Schule in Vorkursen erste stabile Deutschkenntnisse. Für Kinder von Flüchtlingen und für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Vorkursangebote in der Nähe von Übergangswohneinrichtungen oder Einrichtungen der Jugendhilfe vorgehalten. Neben dem systematischen Erwerb der deutschen Sprache im Vorkurs wird eine schnelle Integration in Regelangebote der Schulen realisiert. Auf Basis der schulischen Sprachförderkonzepte werden Kinder von Flüchtlingen sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Regelbeschulung über eine durchgängige Sprachförderung in allen Fächern und über zusätzliche additive Sprachfördermaßnahmen unterstützt.

Zu Frage 2: Den Schulen werden Personal- und Sachressourcen für die Vorkurse zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhalten die Schulen zusätzliche Förderressourcen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Aufgrund der stark steigenden Aufnahmezahlen von Kindern von Flüchtlingen sowie unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen werden weitere Ressourcen für die Beschulung von Flüchtlingen sowie unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Der Senat wird hierzu im Laufe des Dezembers eine Entscheidung treffen.

Über das Landesinstitut für Schule werden den Lehrkräften Fortbildungen für den Bereich der Sprachförderung sowie zur psychosozialen Situation von Flüchtlingen angeboten. Die Einführung des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz für Schülerinnen und Schüler aus Vorkursen der Sekundarstufen I und II ist ein weiteres wichtiges Element zur Unterstützung von Lehrkräften bei der Beschulung von Kindern von Flüchtlingen sowie unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Über die Schulsozialarbeit wird eine zusätzliche wichtige Unterstützung für Schulen und Lehrkräfte zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 3: Bei der Beschulung von Kindern von Flüchtlingen sowie unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bestehen keine formalen Hindernisse. Die geltenden rechtlichen Regelungen ermöglichen eine schnelle Aufnahme und Beschulung in den Schulen. Die Übergangswohneinrichtungen beziehungsweise die Jugendhilfeeinrichtungen informieren die Senatorin für Bildung und Wissenschaft beziehungsweise den Magistrat der Stadt Bremerhaven über Neuzugänge und schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Um eine schnellere erste Beschulung für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu ermöglichen, die sich noch in der Zentralen Aufnahmestelle befinden, werden die Informationsflüsse zwischen den Ressorts optimiert. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Dr. Schlenker, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. D r. S c h l e n k e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Nein, ich danke für die aus- führliche Antwort des Senats!)

Eine Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Grönert! – Bitte, Frau Kollegin!

Bislang wird gerade bei der Beschulung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge immer wieder nachgebessert, wenn neue Flüchtlinge kommen, wenn sich also die Bedarfe erhöhen. Gibt es Überlegungen, einmal das ganze Beschulungssystem – vielleicht auch mit Blick auf andere Bundesländer, in denen dies ja anders gehandhabt wird – in Augenschein zu nehmen und zu verändern? In München gibt es zum Beispiel die SchlauSchule, die gerade einen Preis gewonnen hat.

Wir beobachten als Ressort sehr genau, was in anderen Bundesländern geschieht. Ich kann sagen: Vor dem Hintergrund unserer jetzigen Erkenntnis ist das in Bremen gewählte System ein gutes.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

Ja, gern! – Sie haben vorhin auch die unbegleiteten Minderjährigen erwähnt, die sich in der Zentralen Aufnahmestelle aufhalten. Dort wird in unseren Schulferien kein Sprachangebot gemacht. Halten Sie das für sinnvoll? Oder anders gefragt: Welchen Sinn ergibt das? Gerade wenn sie kurz vor den Sommerferien ankommen und dann einige Wochen nicht beschult werden, halte ich das für kontraproduktiv.

Wir arbeiten daran, dass ein Sprachunterricht auch in den Schulferien realisiert werden kann.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau G r ö n e r t [CDU]: Nein, vie- len Dank!)

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Fecker.

Herr Staatsrat, nun haben Sie eben geschildert, dass Sie sich in ständigem Austausch befinden. Wie schnell sind denn die Reaktionszeiten Ihrer Behörde, wenn es um den Zuzug von Flüchtlingen in bestimmte Stadtteile geht? Man hört gerüchteweise immer davon, dass Vorkurse

bereits voll sein sollen und deswegen eine Beschulung nicht umgehend sichergestellt werden kann. Wie schnell reagiert in diesen Fällen die Behörde?

Wenn weitere Klassenverbände eingerichtet werden müssen, weil die entsprechende Anzahl vorhanden ist, so reagieren wir – aus unserer Sicht jedenfalls – so schnell wie möglich. Sie wissen, dass wir dadurch, dass sich die Zahl erheblich erhöht hat, zusätzliche Vorkurse haben einrichten müssen. Wir werden das auch in Zukunft tun. Deswegen auch der Hinweis darauf, dass sich der Senat im Dezember noch einmal mit der Thematik auseinandersetzen und zusätzliche Ressourcen hierfür zur Verfügung stellen wird.

Herr Kollege Fecker, eine weitere Zusatzfrage?

Wie geht denn der Senat bzw. die Senatorin für Bildung mit dem Umstand der Übergangswohnheime um, in denen Flüchtlinge phasenweise für zwei, vier oder sechs Wochen oder aber auch für zwei Monate untergebracht sind? Werden die Kinder, unabhängig von ihrer Verweildauer dort auch in den Vorkursen untergebracht, oder werden sie sozusagen im Flüchtlingsheim gelassen?

Nein. Es gibt ja gerade auch Regelungen, was die Zentrale Aufnahmestelle angeht. Wir haben in Habenhausen Deutsch- und Sprachkurse zusätzlich eingerichtet, auch ohne dass bereits eine Zuordnung zu einer Schule erfolgt.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage?

Dann stelle ich die Frage präziser: Es gibt auch außerhalb der Zentralen Aufnahmestelle Übergangsheime, in denen die Sozialbehörde Flüchtlinge für ein, zwei oder drei Monate unterbringen muss, bevor die vorgesehenen Wohnheime fertiggestellt sind. Wie geht man denn mit diesen Kindern um?

Wir versuchen, auch diese Kinder in den Schulen und in dieser bestehenden Vorkursstruktur unterzubringen.

Herr Kollege?

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Vielen Dank!)

Eine weitere Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Frau Dr. Mohammadzadeh. Bitte, Frau Kollegin!

Ich freue mich besonders, dass Sie vorhaben, die Informationsflüsse zwischen den verschiedenen Ressorts diesbezüglich zu verbessern; denn die Verbesserung der Situation der unbegleiteten Minderjährigen ist von verschiedenen Bereichen – Bildung, Soziales, Gesundheit und so weiter – abhängig. Meine Frage lautet: Wann und wie werden Sie diesen Informationsfluss verbessern? Was haben Sie vor?

Anfang des Jahres muss das gelöst sein.

(Abg. Frau D r. M o h a m m a d z a d e h [Bündnis 90/Die Grünen]: Und wie?)