Es nutzt nichts zu sagen, wir hätten gern eine bestimmte Anzahl Personen, sondern wir müssen konkret mit Dataport darüber sprechen, welche Möglichkeiten bestehen. Was kann uns eine Zeitarbeitsfirma geben? Die dritte Variante nutzen wir natürlich auch, dass wir das Auslesen dann an zertifizierte Institute übergeben, auch davon machen wir
Gebrauch. Es gibt also nicht nur den einen Weg, sondern wir müssen alle Register ziehen, um das Problem anzugehen.
Herr Senator, nach den Vorfällen um die NSA gab es ja die Ansage des damaligen Innenministers, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden sollten, indem sie Daten verschlüsseln. Jetzt haben Sie ja gerade gesagt, es gibt eben Schwierigkeiten, die Datenmengen zu bewältigen. Wie sieht das denn mit Verschlüsslungstechnologien aus? Haben Sie da bisher Erfahrungen sammeln können?
Das rundet eigentlich die Probleme noch ab. Das heißt, in dem Maße, wie die Daten dann noch verschlüsselt sind, wachsen die Anforderungen, und der Aufwand, etwas auszulesen, wird noch größer.
Zurzeit wird ja von einigen gefordert, dass Verschlüsselungen für Privatpersonen verboten werden sollen. Hat der Senat sich damit schon befasst?
Ich denke, dass wir dieses Problem erst einmal selbst lösen müssen, bevor wir den Senat damit befassen. Das ist ein Thema, das auch Gegenstand der Beratungen der Fachausschüsse der Innenministerkonferenz ist, und erst wenn die uns nicht mehr helfen können, gehen wir damit in den Senat.
Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bernhard, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Wie hoch ist der aufgelaufene Stand an Überstunden im öffentlichen Dienst der Freien Hansestadt Bremen, Land und Stadtgemeinde, derzeit?
Zweitens: Wie hoch ist der finanzielle Gegenwert dieser insgesamt derzeit aufgelaufenen Überstunden?
Drittens: Für wie viele Tage müsste der öffentliche Dienst im Land Bremen geschlossen werden, um die aufgelaufenen Überstunden auf null abzubauen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Die Anzahl der angeordneten Mehrarbeitsstunden lag zum Zeitpunkt der Anfrage bei insgesamt 277 294 Stunden.
Zu Frage 2: Im Mittel, jährliche Personalkosten bezogen auf das durchschnittliche Beschäftigungsvolumen aller Angestellten und Beamten im Kernbereich, entstehen Durchschnittskosten von circa 26 Euro pro Stunde in der Bremischen Verwaltung. Bezogen auf diesen Wert belaufen sich die Kosten der 277 294 Überstunden auf 7 209 644 Euro.
Zu Frage 3: Geleistete angeordnete Mehrarbeitsstunden werden vorrangig im Wege des Zeitausgleichs ausgeglichen. Die daraus erfolgende Abwesenheit der betroffenen Bediensteten wird durch Vertretungsregelungen aufgefangen. Können angeordnete Mehrarbeitsstunden innerhalb eines Jahres aus dienstlichen Gründen nicht durch Zeitausgleich ausgeglichen werden, so können diese Mehrarbeitsstunden entsprechend vergütet werden. Eine vorübergehende Schließung des bremischen öffentlichen Dienstes oder einzelner Teilbereiche ist für den Abbau von Überstunden nicht notwendig.- Soweit die Antwort des Senats!
Können Sie mir beantworten, warum die Anfrage die Koalition vom 25. Juni 2013 zu den Überstunden im öffentlichen Dienst nicht beantwortet worden ist?
Da müssten Sie die Fraktionen fragen, die die Anfrage auf unbestimmte Zeit zurückgezogen haben, so wie ich es verstanden habe. Dazu kann ich aber nichts sagen.
in dem zur Beantwortung dieser Frage folgender Hinweis aus Ihrem Ressort erging: „In der Anfrage wird nach Überstunden gefragt. Überstunden sind nur solche Arbeitsstunden, die auf Anordnung des Arbeitgebers oder des Dienstherrn über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistet werden oder die sich aus einem angeordneten Dienst- oder Schichtplan ergeben. Ein Zeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto im Sinne der Vereinbarung über die gleitende Arbeitszeit erfüllt nicht den Begriff der Überstunde. Das steht im Widerspruch zum TV-L.“ Halten Sie die Anfrage damit für ausreichend beantwortet?
Ich halte die Anfrage für ausreichend beantwortet. Es ist tatsächlich so, dass natürlich Überstunden anfallen, die aber übrigens auch von den Angestellten zum Teil selbst gewünscht werden, die in dem normalen vereinbarten Verfahren, nämlich bis zum Kalendermonatsende oder auch zum Teil bei den Beamten bis zum Jahresende, ausgeglichen werden. Dieses Verfahren gibt es ja noch, insofern, finde ich, ist die Anfrage auch korrekt beantwortet.
Weil sich meine Einschätzung da ein bisschen von Ihrer unterschiedet: Haben Sie ungefähr eine Einschätzung, wenn man die Überstunden, die im Rahmen des Arbeitszeitkorridors geleistet werden, mit hinzurechnen würde, inwiefern sich die von Ihnen genannte, doch schon recht hohe Anzahl angeordneter Überstunden noch erhöhen würde?
Das kann ich Ihnen nicht sagen. Die Frage ist aus meiner Sicht so nicht gestellt worden. Das ist übrigens auch nicht einfach. Man kann natürlich nicht stichtagsbezogen Fragen stellen, und eine Woche später hat man vielleicht schon eine ganz andere Zahl Überstunden, die die Angestellten selbst regeln, das gehört ja auch zu der Vereinbarung.
Ich will an dieser Stelle auch sagen, einige vermitteln den Eindruck, als würde die städtische Verwaltung hier unglaublich viele Überstunden machen. Wir haben in unserem eigenen Ressort eine Abfrage dazu gemacht, und es ist tatsächlich so, dass es vielen ein Hauptanliegen ist, ihre Projekte zu einer vernünftigen Zeit zu Ende zu bringen. Dazu gehören dann manchmal auch Überstunden, die aber auch ausge
glichen werden. Ich finde, man muss diese Tonlage auch einmal verstehen. Wir haben jedenfalls bei uns im Haus eine hohe Diskussionskultur zu der Frage, weil man natürlich auch aufpassen muss, dass das nicht über die Maßen genutzt wird.
Ich bin natürlich aufgrund dieser Ansage, die aus Ihrem Ressort kam, nicht ganz zufrieden mit der Antwort. Es muss doch irgendwo erfasst sein, in welchem Rahmen die freiwillig geleisteten Überstunden im Rahmen des Arbeitszeitkorridors erfüllt werden. Mir ist völlig bewusst, dass man das nicht von einem Stichtag auf den anderen macht. Wird das irgendwo bei ihnen im Haus erfasst?
Man muss ja noch einmal zugestehen, dass es Zuständigkeiten in der Verwaltung gibt, wie mit diesen Überstunden umgegangen wird. Da sind Dienstvorgesetzte, Abteilungsleiter, übrigens auch Geschäftsführer zuständig, das in ihrem Bereich zu regeln und zu klären. Eine zentrale Verwaltung gibt es an dem Punkt nicht. Das finde ich übrigens auch richtig. Darum können wir auch keine Zahlen für diesen Bereich liefern. Für den anderen Bereich ist das anders, die angeordneten Mehrarbeitsstunden können wir aus dem Programm, aus MiP oder ELAZE oder wie das heißt, herauslesen, aber in dem anderen Bereich können wir das nicht.
Wenn Sie sagen, Sie können es nicht erfassen, müssten Sie als Dienstherr dann aber ja auch zugeben, dass man die Arbeitsbelastungen im öffentlichen Dienst durch den Senat nicht so richtig einschätzen kann.
Das will ich nicht zugestehen, weil ich gerade noch einmal gesagt habe, es gibt Zuständigkeiten im Senat und in den Ressorts, es gibt Zuständigkeiten, die auch auf die Abteilungsleitungen und auch auf die Amtsleitungen abgegeben werden. Natürlich ist ein hohes Bedürfnis unser aller Führungskräfte an dem Punkt auch zur Verständigung gekommen. Ich kann auch darauf hinweisen, dass natürlich auch die Personalräte an dem Thema hoch interessiert sind. Mit den Personalräten sind wir in konstruktiven Gesprächen zu dieser Frage.