Die siebte Anfrage bezieht sich auf Privattelefonate in den Behörden. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Mitarbeiter für private Telefonate mit den Diensttelefonen in den Behörden und Dienststellen der Stadt und des Landes Bremen?
Wie hoch ist der personelle und materielle Aufwand zur Erhebung und Abrechnung der Kosten für private Telefonate?
Wie bewertet der Senat das Pilotprojekt in Frankfurt am Main, bei dem die städtischen Mitarbeiter umsonst Privatgespräche von ihren Diensttelefonen führen dürfen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hinners! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Seit dem Jahr 2008 ist die private Mitbenutzung bestimmter Dienste und Infrastrukturleistungen am Arbeitsplatz auf Basis des Rundschreibens Nr. 29/2008 für die bremische Verwaltung einheitlich geregelt. Für private Orts-, Fern- und Mobilfunkgespräche, private Faxe, private Kopien und private Ausdrucke wird auf Basis einer, in der Regel einmaligen Selbsteinschätzung ein geringes Entgelt bei der Gehaltszahlung einbehalten. Für die Kernverwaltung, einschließlich Universitäten und Hochschulen, den Eigenbetrieben und Museen sowie bei Immobilien Bremen beläuft sich dieser Betrag auf insgesamt rund 13 000 Euro im Monat, davon nach Schätzungen etwa 90 Prozent für private Telefonie.
Nach einer Ressortabfrage im Jahr 2007 belief sich der Abrechnungsaufwand für private Telefonie gemäß der damaligen Praxis auf rund 60 000 Euro pro Jahr. Dieser Aufwand wurde durch die Regelung zur Selbsteinschätzung für sämtliche Telefonate inzwischen vollständig eingespart. Der Senat sieht derzeit keine Notwendigkeit, andere Regelungen zur privaten Telefonie einzuführen. Die bestehende Entgeltregelung auf der Basis einer Selbsteinschätzung trägt zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der aus Steuergeldern finanzierten dienstlichen Infrastruktur bei. Der Aufwand für die Kostenerfassung und -abrechnung geht gegen null. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, würden Sie mir auch noch die dritte Frage beantworten, nämlich wie Sie das Pilotprojekt in Frankfurt bewerten?
Wir sind der Meinung – wir beobachten es natürlich –, dass wir weiter sind. Wir sind in der Frage eigentlich schon viel weiter. Wie gesagt, ich habe mich auf die Mitteilungen aus dem Jahr 2008 bezogen. Seitdem lösen wir das Problem schon, wir haben kaum noch Aufwand damit, und bisher gibt es damit keine Probleme, so habe ich es jedenfalls erfahren. Vielleicht eine Anmerkung noch. Die Frage der Telefonkosten, die auch ein Hauptpunkt in Frankfurt ist, ist inzwischen in einer völlig anderen finanziellen Struktur. Die Betriebskosten, die Telefonkosten des Festnetzes, machen bei uns in Bremen 200 000 Euro im Jahr aus. Daran sieht man vielleicht die Vergleiche und über welche Themen man dann noch redet.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Programme gegen Extremismus im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Dr. Korol und Gruppe BÜRGER IN WUT.
Erstens: Welche Programme gegen Extremismus im Land Bremen gibt es, und mit welchen Finanzmitteln sind diese Programme ausgestattet? Bitte differenzieren nach Programmen gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus und religiösen Extremismus!
Zweitens: Welche Projekte und Initiativen erhielten im Jahr 2014 Unterstützung aus diesen Programmen? Bitte unter Angabe der jeweils gewährten Mittel ausweisen!
Drittens: Ist für das Jahr 2015 eine Ausweitung der bestehenden Programme gegen Extremismus oder die Auflage neuer Programme geplant, und wenn ja, welche zusätzlichen Mittel werden dafür bereitgestellt?
Zu den Fragen 1 und 2: Das Land Bremen hat sich am Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ von Januar 2011 bis Dezember 2014 beteiligt und somit das Landesberatungsnetzwerk „pro aktiv gegen rechts – Mobile Beratung in Bremen und
Bremerhaven“ sowie die Mobile Beratung aufgebaut. Gemeinsam mit freien Trägern wurden Ausstiegs- und Distanzierungsangebote etabliert und ein Opferberatungsangebot erprobt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 184 000 Euro, davon 63 000 Euro Landesmittel.
Zum Themenschwerpunkt Salafismus wird auf die Antwort des Senats vom 11. November 2014 verwiesen, „Präventive Strategien gegen dschihadistische Rekrutierungsversuche“, Drucksache 18/1621.
Die Stadtgemeinde Bremen finanziert die überregional anerkannte „Akzeptierende Jugendarbeit mit rechten Cliquen“ des Vereins zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e. V., VAJA, mit 163 000 Euro aus Haushaltsmitteln. Der Verein bietet mit dem Projekt „kitab“ zudem Beratung für Eltern, Angehörige und Betroffene in der Auseinandersetzung mit Islamismus an. Das Projekt wird finanziert über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Bundesministerium des Innern.
Die Jugendbildungsstätte LidiceHaus bietet außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen zur demokratischen Teilhabe an der Gesellschaft an. Sie führt Qualifizierungsmaßnahmen zur Beratung von Eltern und Angehörigen von rechtsextremen Jugendlichen durch und betreut ein bundesweites Netzwerk für Elternberatung. Land und Stadtgemeinde Bremen finanzieren den Betrieb und die Angebote der Jugendbildungsstätte über institutionelle Zuwendungen, eine Aufschlüsselung nach thematischen Schwerpunkten liegt nicht vor.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ hat die Stadtgemeinde Bremen von August 2011 bis Ende 2014 mit dem zuständigen Amt für Soziale Dienste einen „Lokalen Aktionsplan gegen Diskriminierung im Stadtteil“ im Bereich Bremen-Mitte, Findorff, östliche Vorstadt durchgeführt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Projekt im Jahr 2014 mit 110 000 Euro gefördert, die Stadtgemeinde hat zur Kofinanzierung den notwendigen eigenen Personalaufwand eingesetzt. Auf der vergleichbaren Grundlage wurde seit Oktober 2010 vom Amt für Jugend, Familie und Frauen in Bremerhaven ein Lokaler Aktionsplan durchgeführt.
Zu Frage 3: Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Antrag der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen das Programm „Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler Opfer- und Ausstiegsberatung“. Das Land beteiligt sich an der Finanzierung in der Höhe des Vorläuferprogramms für den Lokalen Aktionsplan gegen Diskriminierung im Stadtteil.
trag auf Förderung aus demselben Bundesprogramm für die Einrichtung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“ bewilligt. Somit ist es beiden Stadtgemeinden möglich, die präventiven demokratiefördernden Aktivitäten zu konsolidieren und weiter auszubauen.- Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gibt es keine Differenzierung nach politischen Richtungen in diesem Programm, aber Sie erwähnten sehr viele Projekte gegen Rechtsextremismus, obwohl wir ja in Bremen eine starke linksorientierte extremistische Szene haben. Ich erinnere nur an Attentate auf Häuser und Wohnungen von Abgeordneten dieses Hauses aus dieser Richtung. Ist dort nicht auch ein gewisser Nachholbedarf festzustellen?
Im Bereich der Jugendbildung und Jugendförderung sehen wir die größte Notwendigkeit im Bereich der Arbeit mit Jugendlichen, die rechtsextremen Ideologien folgen. Das ist der größte Aufgabenbereich. Nach meinem Kenntnisstand gibt es dort wesentlich mehr Arbeitsbedarf als in dem von Ihnen erwähnten Bereich. Für das Thema, das Sie angesprochen haben, ist sicherlich die Innendeputation der richtige Ort, um das noch einmal zu erörtern, aber wie gesagt, der Bereich, der jetzt in mein Haus fällt und für den ich dann nur antworten kann, und ich antworte hier auch für den Senat, sehen wir keine Notwendigkeit, es an dieser Stelle so zu differenzieren.
Frau Senatorin, Sie haben vorhin die Jugendbildungsstätte LidiceHaus genannt. Soweit ich weiß und Kenntnis habe, müsste Ihnen eigentlich auch die Information vorliegen, dass die Einrichtung gegen jegliche Art von Diskriminierung, Rechtsextremismus, Linksextremismus und religiösen Extremismus wirkt. Ist Ihnen dies auch bekannt?
die seit Jahren sehr erfolgreich an dem Thema Demokratieförderung arbeitet, und ich glaube, dass es ganz wichtig ist, in der dortigen Jugendarbeit keine Scheuklappen aufzuhaben, sondern eben auch zu schauen, welche Fragen die Jugendlichen stellen, und diese Fragen auch zuzulassen und offen darüber zu diskutieren. Das ist ganz wichtig, denn die Jugendarbeit lebt auch von der Auseinandersetzung über unterschiedliche Meinungen und Haltungen. Die Jugendlichen sind auf der Suche nach Orientierung, und im LidiceHaus werden vielfältige Maßnahmen angeboten, sowohl für die freie und offene Jugendarbeit als auch für die Schulen, und das ist eine gute Sache, die wir gern fortführen wollen.
Mich würde einmal interessieren, Frau Senatorin, welche Angebote es speziell in der Justizvollzugsanstalt gegen den oder zur Prävention von Extremismus und extremistischen Tendenzen gibt und inwieweit – da wäre die Verbindung zu Ihrem Ressort – eventuell eine Kooperation auch mit bestehenden Beratungsstrukturen geplant ist oder schon läuft!