Protokoll der Sitzung vom 22.01.2015

Mich würde einmal interessieren, Frau Senatorin, welche Angebote es speziell in der Justizvollzugsanstalt gegen den oder zur Prävention von Extremismus und extremistischen Tendenzen gibt und inwieweit – da wäre die Verbindung zu Ihrem Ressort – eventuell eine Kooperation auch mit bestehenden Beratungsstrukturen geplant ist oder schon läuft!

Bitte, Frau Senatorin!

Frau Piontkowski, wir haben ja die Jugendhilfe in Strafverfahren, die Jugendliche begleitet, die mit Straftaten auffällig geworden sind, die zur Anklage gebracht und vom Jugendgericht behandelt werden. Dann findet auch sofort eine Vernetzung mit zuständigen präventiven Angeboten statt. Die Kolleginnen und Kollegen suchen dann also auch den Kontakt, beispielsweise zum VAJA oder eben zu erfahrenen Kollegen, die in diesem Feld arbeiten.

Darüber hinaus müsste ich mich auch noch einmal informieren, welche weiteren Verbindungen bestehen, aber ich weiß, dass es in der alltäglichen Arbeit ganze enge Bezüge zueinander gibt und ein ganz en

ger Austausch stattfindet, damit die Jugendlichen auch begleitet werden.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Daran anknüpfend: Kommen denn auch Berater speziell in die Justizvollzugsanstalt, um dort eine Beratung vorzunehmen? Ich erinnere nur an den Fall, den wir hier auch diskutiert haben, Salafismus in der Justizvollzugsanstalt war ja durchaus ein Thema, und da hat der Senat bislang auch reagiert, aber es würde mich interessieren, ob auch speziell in der Justizvollzugsanstalt etwas angeboten wird, um die Menschen dort direkt zu erreichen.

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist mir selbst bislang nicht bekannt, ich würde mich noch einmal danach erkundigen und auf Sie zukommen, damit ich Ihnen den Sachstand mitteilen kann.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau P i o n t k o w s k i [CDU]: Nein, das ist sehr nett, vielen Dank!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Auskunftssperren von Polizeibeamten“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke und Gruppe BIW.

Bitte, Herr Timke!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Polizeibeamte mit Wohnsitz im Land Bremen haben im Jahr 2014 unter Hinweis auf mögliche Gefährdungen im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister gemäß Paragraf 32 Absatz 5 des Bremischen Melderegistergesetzes beantragt, und wie hat sich die Zahl dieser Anträge seit 2010 entwickelt?

Zweitens: Wie viele Anträge auf Eintragung einer Auskunftssperre der in Frage 1 genannten Personengruppe wurden 2014 genehmigt beziehungsweise abgelehnt?

Drittens: Müssen Polizeibeamte mit Wohnsitz im Land Bremen ihren Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre jeweils individuell begründen, oder werden die mit ihrer Tätigkeit regelmäßig verbundenen Gefährdungen von der Meldebehörde als hinreichend angesehen, um eine Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen oder dritter Perso

nen, zum Beispiel Familienangehörige, als Antragsvoraussetzung im Sinne von Paragraf 32 Absatz 5 des Bremischen Melderegistergesetzes anzunehmen?

Diese Frage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Daten werden statistisch nicht erfasst und können nicht mit einem vertretbaren personellen Aufwand ermittelt werden. Zu Frage 3: Eine individuelle Begründung durch den einzelnen Beamten ist nicht erforderlich. Wird durch das zuständige Fachkommissariat eine konkrete Gefährdung festgestellt, kann die Einrichtung einer Auskunftssperre erfolgen.- Soweit die Antwort des Senats!

Herr Timke, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, es wundert mich, dass Sie die Daten nicht erheben können, denn die Hürde für die Einrichtung einer Auskunftssperre ist ja sehr hoch. Der Personenkreis, der insgesamt in Bremen und Bremerhaven einer Auskunftssperre haben dürfte, ist begrenzt. Wenn man dazu noch die Begründung angibt, dass man Polizeibeamter ist, dürfte es doch gar kein Problem sein, hier verlässliche Daten für die Beantwortung meiner Anfrage herbeizuführen.

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, ich glaube, dass Sie die Praxis in Bremen nicht ganz überschauen. Es ist doch so: Jeder Bürger dieser Stadt hat die Möglichkeit, seine Daten im Melderegister sperren zu lassen. Davon kann, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, Gebrauch gemacht werden, und das machen mit Sicherheit auch einige Beamte. Das erfassen wir aber nicht statistisch. Entscheidend ist einfach, dass wir von uns aus, von Amts wegen automatisch alle Beamten sperren, die in gefährdeten Dienststellen ihren Dienst absolvieren. Das bedeutet in der Praxis, dass alle Mitarbeiter des SEK, des MEK, im Staatsschutz oder Beamte, die im Bereich gegen die organisierte Kriminalität tätig sind, automatisch von der Polizeispitze gemeldet werden, damit ihre Daten gesperrt werden. Insofern haben wir damit überhaupt kein Problem.

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, mir ist die Praxis in Bremen schon bekannt, auch wenn Sie das nicht

glauben. Mit geht es jetzt aber nicht nur um die Sondereinheiten und die besonders gefährdeten Polizeibeamten, sondern mir geht es auch um die Polizeibeamten, die ihren normalen Dienst im Streifenwagen verrichten, und darauf zielte auch meine Anfrage ab. Deswegen frage ich noch einmal: Ist es möglich, dass Sie mir die Daten zur Verfügung stellen, auch vor dem Hintergrund, dass eben die Hürde für Eintragung einer Melderegistersperre doch sehr hoch ist und die Zahl der insgesamt durchgeführten Auskunftssperren ja überschaubar sein müsste?

Bitte, Herr Senator!

Nein, ich wiederhole das noch einmal: Wir haben darüber keine Erkenntnisse, denn es ist ja kein besonderes Recht von Polizeibeamten, sondern das Recht von jedem, jeder kann zur Meldebehörde gehen und einen Antrag stellen. Da wir, wie gesagt, die Mehrzahl der gefährdeten Beamten von Amts wegen bereits hinsichtlich ihrer Daten sperren lassen, gibt es kein praktisches Problem, und diese Praxis hat sich bewährt.

Herr Abgeordneter, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, gehen Sie davon aus, dass sich die Zahl der Auskunftssperren von Polizeibeamten durch die Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten erhöht?

Bitte, Herr Senator!

Diese Frage haben wir sehr ausführlich diskutiert, und wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass mit dieser Erweiterung um eine Zahl keineswegs eine Gefährdung der Polizeibeamten verbunden ist. Das System hat sich inzwischen in sehr vielen Bundesländern bewährt, man sieht es auch immer an den Bildern. Viele Einsatzkräfte, die in Bremen aus anderen Bundesländern hinzukommen, haben inzwischen auch vier Ziffern, und es gibt keinen Zusammenhang zwischen einer Gefährdung der Polizeibeamten und dieser Kennzeichnung.

Herr Abgeordneter, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Innensenator, das war nicht meine Frage! Meine Frage war, ob Sie davon ausgehen, dass die Zahl der Auskunftssperren zunehmen wird, zumal ich Sie da in einer Hinsicht korrigieren muss: In Berlin hat die Zahl der Auskunftssperren nach der Kennzeichnungspflicht der Polizeibeamten sprunghaft zugenommen. Deswegen meine Frage: Geht der Senat auch davon aus, dass sich weitere Polizeibeamte jetzt einer Auskunftssperre unterziehen werden?

Bitte, Herr Senator!

Dazu besteht keinerlei Veranlassung.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Mit der Beantwortung dieser Frage ist die Fragestunde beendet.

Besetzung des Amtes des Landesbehindertenbeauftragten

Mitteilung des Präsidenten der Bürgerschaft vom 15. Januar 2015 (Drucksache 18/1707)

Paragraf 14 Absatz 1 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes sieht vor, dass die oder der Landesbeauftragte auf Vorschlag des Präsidenten der Bürgerschaft, nachdem er von den verbandsklageberechtigten Verbänden nach Paragraf 12 Absatz 4 eine Stellungnahme zu seinem Vorschlag eingeholt hat, von der Bürgerschaft (Landtag) gewählt und vom Vorstand der Bürgerschaft ernannt wird. Die verbandsklageberechtigten Verbände haben dem Besetzungsvorschlag zugestimmt.

Der Präsident der Bürgerschaft schlägt der Bürgerschaft (Landtag) Herrn Dr. Joachim Steinbrück zur Wahl als Landesbehindertenbeauftragten vor.

Der Wahlvorschlag ist in der Mitteilung des Präsidenten der Bürgerschaft enthalten, und Herr Dr. Steinbrück ist persönlich anwesend.

Ich begrüße Sie recht herzlich!

(Beifall)

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Meine Damen und Herren, da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, bitte ich, damit einverstanden zu sein, dass wir die Wahl gemäß Paragraf 58 Absatz 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung per Akklamation vornehmen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!