Protokoll der Sitzung vom 10.12.2015

Frau Senatorin, können Sie darlegen, wie häufig der Kinderpsychiatrische Dienst in diesem Jahr zum Einsatz gekommen ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Ich kann allerdings die Zahl erfragen und sie Ihnen nachliefern.

(Abg. Frau Leonidakis [DIE LINKE]: Sehr gern, dan- ke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Neues Geschäftsmodell der Mhallamiye“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Dr. Yazici, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, dass arabische Clans im Land Bremen Wohnungen an Flüchtlinge vermieten?

Wie bewertet der Senat die Berichterstattung im Magazin „Focus“ und der Zeitung „Die Welt“ über solche Fälle in Bremen?

Wie stellt der Senat sicher, dass solche Vermietungen nicht im Land Bremen vorkommen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Den bremischen Sicherheitsbehörden und dem für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständigen Ressort der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport liegen aktuell keine Erkenntnisse darüber vor, dass arabische Clans im Land Bremen Wohnungen an Flüchtlinge vermieten. Zu Frage 3: Hinweise auf strafbare Handlungen, wie beispielsweise der Geldwäsche, werden im Rahmen einer festgeschriebenen Meldeverpflichtung unter anderem durch Kreditinstitute, Steuerberater, Notare und Immobilienmakler an die Sicherheitsbehörden übermittelt und entsprechende Ermittlungen eingeleitet. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, es ist ja so, dass die Volksgruppe der Mhallamiye in einem besonderen Fokus der Kriminalpolizei steht. Wäre es nicht merkwürdig, wenn die Kriminalpolizei gerade von diesem Vorgang nicht wüsste?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Hinners, richtig ist, dass wir mit der ISTEC eine Fachstelle bei der Polizei haben, die den Bereich der arabischen Clans, insbesondere den der Mhallamiye, im Blick hat und dieses Feld nach wie vor intensiv betrachtet. Trotzdem ist es ja nicht so, dass sie Kenntnis über jeden einzelnen Mietvertrag haben kann, der von dem Kreis der 100 bis 1 000 Personen, die diesem Familienumfeld zuzurechnen sind, gegebenenfalls abgeschlossen worden ist. Genau genommen nimmt natürlich die Kriminalpolizei vor allen Dingen diejenigen in den Blick, die wegen einer Straffälligkeit aufgefallen sind. Ich kann es nur wiederholen: Den Kolleginnen und Kollegen der ISTEC sind solche Auffälligkeiten nicht bekannt, auf jeden Fall haben sie keine gemeldet. Ich bin mir sicher, wenn sie Erkenntnisse gehabt hätten, dann hätten sie sie auch gemeldet. Ich gehe also davon aus, dass wir es schlicht und ergreifend nicht ausschließen können, dass sich gerade in der gegenwärtigen Situation, in der die öffentliche Hand ganz dringend in großer Zahl Wohnraum benötigt, das eine oder andere schwarze Schaf einschmuggelt. Darüber, dass es so ist, haben wir schlicht und ergreifend keine positiven Erkenntnisse.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist dem Senat bekannt, in welchem Umfang diese Clans Immobilien in Bremen kaufen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Hinners, das ist mir nicht bekannt. Wenn die rechtlichen Grundlagen dafür bestehen, könnte man das möglicherweise über eine Grundbuchauswertung nachvollziehen. Bei der Polizei besteht kein Register, mit dessen Hilfe die Immobilienaktivitäten nachvollzogen werden.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein Großteil der Clanangehörigen polizeilich unauffällig ist, sodass wir insofern keine Grundlage hätten, dazu bei der Polizei Daten zu erheben.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Wir wissen, dass es im Bereich – wir haben das ja hier im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität diskutiert – der organisierten Kriminaltät natürlich auch attraktiv ist, über Immobilien Geld, das aus Straftaten resultiert, in „sauberes“ Geld, in Kapital umzuwandeln. Wir haben seinerzeit auch festgehalten, dass der Nachweis dieser Praxis ausgesprochen schwierig ist. Allein die Tatsache, dass wir vermuten, dass es solche Aktivitäten geben kann, begründet nicht die Zeit, per Rasterfahndung das Grundbuch zu durchsuchen.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie sind ja auch Jurist. Wie bewerten Sie die Aussage eines Notars, dass er den Kauf eines Mehrfamilienhauses in Bremen beurkundet hat und der Käufer – ein Mitglied dieses Clans – während der Beurkundung 300 000 Euro in bar auf den Tisch gelegt hat?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Hinners, ich gehe davon aus, dass der Notar seinen Rechtspflichten nachgekommen ist und eine entsprechende Meldung erstattet hat. Dem Notar wird sicherlich klar gewesen sein, dass er möglicherweise Zeuge einer Steuerhinterziehung, einer Falschbeurkundung oder einer anderen strafbaren Handlung geworden ist. Ich kenne den Sachverhalt nicht, allerdings müsste er den Sicherheitsbehörden bekannt geworden sein. Ich bin mir sicher, dass die Sicherheitsbehörden tätig geworden sind.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Güldner! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, vielen Dank, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass eine ethnische Gruppe nicht umfassend kriminalitätsbelastet ist, sondern dass es immer einzelne Personen sind! Wie beurteilt der Senat vor diesem Hintergrund die in der dritten Frage implizierte

Forderung, dass alle Mitglieder einer ethnischen Gruppe, und zwar unabhängig von einer Straffälligkeit, keinen Wohnraum vermieten dürfen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Abgeordneter, hätten wir die Frage wie Sie eben interpretiert, dann hätten wir sie anders beantwortet, weil dann natürlich klar wäre, dass dem Senat keine rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen und er auch nicht bestrebt ist, bei den Angehörigen einer ethnischen Minderheit die Vermietung von Wohnraum zu unterbinden.

Wir haben die Frage dahingehend interpretiert, dass es um Vermietungen geht, die im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität stehen könnten, die also zum Zwecke der Geldwäsche eingesetzt werden und unterbunden werden sollten, denn nur für diesen Bereich besteht ein nachvollziehbarer Rechtsrahmen. Aus diesem Grund lautet die Antwort auf diese Frage, dass der Senat bei dem Hinweis auf strafbare Handlungen entsprechend vorgeht.

Im Übrigen haben wir natürliche keine zivilrechtlichen Möglichkeiten, den Abschluss von Mietverträgen zu unterbinden, und wir beabsichtigen es auch nicht.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Güldner! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, darf ich im Umkehrschluss weiterhin davon ausgehen, dass die Freie Hansestadt Bremen mit unbescholtenen Bürgern, die Mitglieder einer bestimmten ethnischen Gruppe sind, Mietverträge abschließt, um Flüchtlinge unterzubringen, und dass sie wie alle anderen unbescholtenen Bürger behandelt werden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Selbstverständlich, Herr Abgeordneter! Die Freie Hansestadt Bremen ist im Moment sehr bestrebt, mit Vermietern, die zu annehmbaren Konditionen vernünftigen Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen, Mietverträge abzuschließen. Solange es dabei keinen Hinweis auf strafbare Handlungen gibt, werden diese Mietverträge auch abgeschlossen. Selbstverständlich!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Entlastung der Kinder- und Jugendhilfe“. Die Anfrage ist unterzeichnet von der Abgeordneten Frau Grönert, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Grönert!

Wir fragen den Senat:

Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge konnten bisher umverteilt werden?

Nach welchen Kriterien erfolgt derzeit die Umverteilung, und welche Probleme treten auf?

Welche Auswirkungen hat die schleppende Umverteilung auf das überlastete Kinder- und Jugendhilfesystem?

Diese Frage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Vom 1. November 2015 bis zum 2. Dezember 2015 wurden insgesamt 381 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer zur Verteilung angemeldet. Die Übergabe der Minderjährigen an die zuständigen Aufnahmejugendämter wurde in der 47. Kalenderwoche begonnen. Bis zum 2. Dezember sind 77 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer an niedersächsische Jugendämter übergeben worden.

Zu Frage 2: Die Verteilkriterien und -verfahren sind bundesgesetzlich geregelt. Die konkrete Verteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer und die von diesen benannten Kommunen. Probleme bei der Umverteilung sind bisher nicht aufgetreten.