Wir haben uns also mit der Anpassung der Prüfungs ordnungen für die schulische Ausbildung und mit der Frage der Weiterführung im akademischen Feld zu beschäftigen. An diesen Themen sind wir dran, das alles wird gegenwärtig erörtert. An diesen Themen wollen wir auch dran sein, weil wir den gesundheits wissenschaftlichen Bereich im Wissenschaftssystem unseres Landes weiter stärken und profilieren wollen. Das soll aber im Miteinander und nicht im Gegenei nander geschehen.
Der letzte Punkt, zu dem ich etwas sagen möchte, betrifft das Heilpraktikergesetz. Herr Bensch hat sich dazu schon geäußert. An dieser Stelle werden wir wahrscheinlich nicht zueinander kommen, weil es wohl das Ansinnen aller Länder – auch mein An sinnen – ist, im Zuge der Neufassung des Heilprakti kergesetzes zu einer Vereinheitlichung zu kommen. Gegenwärtig haben wir einen bunten Flickenteppich. Sie haben sich mit einer Anfrage zu diesem Thema an den Senat gewandt, und ich habe darauf geantwortet.
So ist in Niedersachsen, also innerhalb eines Landes, derzeit die Podologie nicht einheitlich geregelt. Die einen machen es so, die anderen machen es anders. Die sektorale Heilpraktikererlaubnis ist eher frag würdig zu bewerten.
Die Gesundheitsminister haben sich auf ihrer Kon ferenz in Rostock darauf verständigt, zu einer Ge samtneuordnung zu kommen. Wir brauchen einen „Gesamtaufschlag“, nicht aber eine weitere Ausfa serung. Das bietet sich bei dem Heilpraktikergesetz auch deshalb an, weil es aus dem Jahr 1939 stammt, also antiquierten Charakter hat.
Wenn Sie das Ziel haben, den sektoralen Ansatz zu stärken, kommen wir also vermutlich nicht zueinan der. Wir werden vielleicht dann zueinander kommen, wenn es darum geht, eine einheitliche Regelung herbeizuführen. Vielleicht wird dabei ein Teil Ihrer Vorstellungen zu diesem Thema berücksichtigt.
In diesem Sinne hoffe ich, dass ich auf Ihre Fragen zu diesem Thema ausreichend geantwortet habe. – Herzlichen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/656, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Pflegebedürftige, Angehörige und Sozialkassen besser vor Betrügern schützen! Antrag der Fraktion der CDU vom 25. Mai 2016 (Neufassung der Drucksache 19/502 vom 25. Mai 2016) (Drucksache 19/504)
Sehr geehrter Herr Prä sident, meine Damen und Herren! Pflegebetrug, Sozialbetrug, Betrug in der medizinischen Versor gung in Krankenhäusern und auch in Arztpraxen – es gibt anscheinend keine sicheren Bereiche mehr. Es ist zutiefst bedrückend, dass Ansprechpartner, denen man eigentlich vertrauen können sollte, die Situation von Menschen in sozialen, pflegerischen oder gesundheitlichen Notlagen schamlos zu ihrem Vorteil ausnutzen. Betrug zerstört Vertrauen. Das ist immer schlimm. Doch in besonders sensiblen Lebenslagen will ich mich einfach gar nicht damit abfinden, dass Betrüger Erfolg haben, das heißt, sich auf Kosten anderer bereichern, und Nachahmer finden. Die CDU-Fraktion will, dass alle bekannten Fälle schnell und restlos aufgeklärt werden und dass alle Hinweise auf mögliche weitere Fälle ernst genommen werden. Die Klärung keines dieser Fälle gehört auf die lange Bank geschoben.
Mit unserem heutigen Antrag greifen wir speziell das Thema Pflegebetrug auf. Betroffen sind alle Pflege bereiche, zum Beispiel Sachleistungen, die Verhin derungspflege oder auch die Tagespflege. Betrogen wird durch ambulante Pflegedienste ebenso wie in
stationären Einrichtungen. Da werden nicht erbrachte Sachleistungen abgerechnet oder Rechnungen von Pflegediensten zum Schaden von Patienten manipu liert. Es werden sogar in Absprache mit Angehörigen Leistungen für Patienten mit den Kassen abgerechnet, die in Wahrheit gar nicht oder privat gepflegt werden. Einrichtungen und Pflegediensten wird jedenfalls durch das skrupellose Verhalten einiger Menschen zunehmend Misstrauen entgegengebracht. Das ist schlimm, und das kann nur durch schnelle Aufklä rung und Verurteilung aller Beteiligten aufgefangen werden. Betrug, speziell auch Pflegebetrug, darf sich nicht ausbreiten.
Unsere zunehmend älter werdende Bevölkerung muss sich bei der Inanspruchnahme von Hilfen sicher fühlen können. Pflege ist noch mehr als vieles andere auch eine Vertrauensfrage. Wie gut tut es, zu wissen, dass die meisten in der Pflege tätigen Menschen einen guten Job machen und dass es nur wenige sind, die sich schamlos auf Kosten anderer bereichern. Doch jeder, der das tut, ist einer zu viel.
Für die Sicherheit und das Vertrauen ist es aber auch unerlässlich, aufzudecken, ob und wenn ja, wie viele Patienten bereits körperlich, seelisch oder finanziell zu Schaden gekommen sind und wie damit nach der Aufdeckung bislang umgegangen wurde. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, besonders auch zu diesen Fragen bis Ende 2016 einen Bericht in der Sozialdeputation vorzulegen. Wir akzeptieren nicht, dass der Senat auf Fragen nach solchen Schädigungen einfach auf fehlende statistische Erhebungen verweist.
In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage beschreibt der Senat andererseits recht ausführlich, wie eng doch die gegenseitige Unterstützung bei der Ermittlung von Pflegebetrugsfällen zwischen der Kriminalpoli zei, der Staatsanwaltschaft, der Sozialsenatorin und der AOK ist. Das ist gut so. Trotzdem scheinen die Betrüger jahrelang unbehelligt davonzukommen: In einem Fall wird von mindestens vier Jahren kri mineller Machenschaften ausgegangen. Damit wird unübersehbar, dass die bestehenden Möglichkeiten deutlich zu kurz greifen.
Deshalb fordern wir in einem zweiten Punkt, dass an allen erreichbaren Stellschrauben gedreht wird, um die Prävention von Pflegebetrug und dessen frühzeitige Entdeckung zu fördern. Wir wollen des halb die Ausweitung der Aufgaben der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht – nach dem Vorbild Hamburgs und Nordrhein-Westfalens – auf ambulante Pflegedienste erreichen.
Drittens halten wir es für unerlässlich, dass Geschädigte und besonders auch das Amt für Soziale Dienste ihr Geld bis auf den letzten Cent zurückfordern. Alleine in einem der aktuell verfolgten fünf Fälle geht der Betrugsschaden nach Auskunft des Senats in den Millionenbereich. Da bereits abgeschlossene Verfahren nach Aussage des Senats wiederum statistisch nicht erfasst werden, wurde uns leider nicht berichtet, wie viele Fälle es in den letzten Jahren insgesamt gab, nach welchem Muster sie verliefen, welche Schä den entstanden oder wie die Strafen ausfielen. Die Anzahl und die Betrugsmuster aller Fälle der letzten Jahre aber wenigstens ungefähr zu kennen finde ich schon deshalb wichtig, um weitere richtige Schritte zum Schutz vor Pflegebetrügern und -betrügerinnen machen zu können.
Wir werden dem Vorschlag der Koalition, unseren Antrag in die Sozialdeputation zu überweisen, auch in der Hoffnung auf weitere Antworten zustimmen. Ich bin gespannt auf die dort noch folgenden Dis kussionen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr ver ehrten Damen und Herren! Es kommt nicht oft vor, dass ich Frau Grönert im Wesentlichen Recht gebe. An dieser Stelle will ich das aber tun und mich auch ausdrücklich für diesen Antrag bedanken. In der Tat ist es so, dass pflegebedürftige Menschen – ob die Pflegebedürftigkeit aufgrund von Krankheiten oder aufgrund des Alters eingetreten ist – eine ganz sensible Behandlung brauchen und tiefes Vertrauen in das Pflegepersonal haben müssen. Wenn dies durch kriminelle Machenschaften in Gefahr gerät, dann schadet es den Pflegeberufen insgesamt. Das ist dann nicht der Einzelfall, sondern am Ende ist das Vertrauen in die Pflege generell nicht mehr vorhanden.
Ich erinnere an die Diskussion über Gewalt in der Pfle ge. Einige waren der Meinung, solche Vorkommnisse könne man nicht mit hundertprozentiger Sicherheit verhindern. Ich glaube aber, dass die Menschenwürde nicht teilbar ist. Ziel muss es sein, dass die Pflege der alten und der kranken Menschen sehr sorgfältig und vertrauensvoll erfolgt.
Nun stehen wir vor der Frage nach den Kontrollmög lichkeiten. Es gibt die Heimaufsicht. Diese kontrolliert aber nach meinen Kenntnissen nur die Heime, nicht die ambulanten Einrichtungen. Das muss geändert werden. Wir müssen eine bessere Kontrolle hin bekommen. Die Heimaufsicht ist bereits personell aufgestockt worden, es sind schon mehr Menschen mit Kontrollaufgaben beschäftigt. Offensichtlich hat das System noch Lücken. Das ist dann besonders
perfide, wenn die Not der armen Menschen, auch ihre Unfähigkeit, sich zu artikulieren, ausgenutzt wird. Die Menschen beschweren sich nicht, zum Beispiel über nicht erbrachte, aber abgerechnete Pflegeleistungen, weil sie sich möglicherweise gar nicht beschweren können. Hinter all diesen Geschichten verbirgt sich eine kri minelle Tätigkeit, die ich, ehrlich gesagt, abgrundtief verabscheuungswürdig finde.
Frau Grönert, es ist schön, dass Sie erwähnt haben, dass sich eine Vielzahl von Einrichtungen um gute Arbeit bemüht. Bei denen mag es hier und da Sa chen geben, die verbessert werden können. Aber dafür gibt es die Heimaufsicht. Das will ich nicht kritisieren. Schwierig wird es, wenn Einrichtungen versuchen, ohne Leistungen zu erbringen einfach Geld zu scheffeln. Ich glaube, dass der Antrag in der Deputation gut aufgehoben ist. Deswegen sollten wir ihn dorthin überweisen. Das ist eben nicht eine Beerdigung erster Klasse, wie Sie von der CDU es sonst immer sagen. Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz ist ohnehin in der Novellierung. Wir arbeiten also an dem Thema. Jedenfalls ist das mein Kenntnisstand aus dem Sozialressort. Über all die aufgeworfenen Fragen können wir im Gesetzgebungsverfahren noch einmal ausführlich debattieren. Wir alle gemeinsam sollten von hier das Signal aus senden, dass wir den Menschen, die in der Pflege arbeiten – es ist oft harte, schwere Arbeit, die noch dazu nicht sehr gut bezahlt ist –, große Anerkennung entgegenbringen und dass wir die kriminellen Ma chenschaften verurteilen. Ich gehe davon aus, dass es dazu Einstimmigkeit in diesem Haus gibt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer pflegebedürftig ist, muss sicher sein können, im Alter gute Hilfe und Unterstützung zu finden, zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Darauf müssen wir alle uns verlassen können, gleich, ob wir selbst betroffen oder ob wir Angehörige sind. Oder einfach nur, weil wir – als Teil einer Solidar gemeinschaft – uns darauf verständigt haben, dass Menschen, die Unterstützung benötigen, diese selbst verständlich bekommen, und zwar bezahlt von den Solidarkassen, also den Kranken- und Pflegekassen. Das ist ein enorm hohes Gut, das wir haben. Was ist nun in Bremerhaven und in anderen deutschen Kommunen passiert? Es ist schon darauf hingewiesen
worden. Die Anklage geht so, dass zulasten der Soli darkassen Leistungen im Bereich der Verhinderungs- und Tagespflege abgerechnet wurden, die gar nicht erbracht worden waren. Warum ist das in vielfacher Hinsicht so schäbig? Erstens, weil die Hilfe- und Pflegebedürftigen Hilfen, die sie vielleicht benötigt hätten, nicht bekommen haben, und zweitens, weil die gesamte Solidargemeinschaft geschädigt wurde. Es sind Leistungen berechnet worden, die nicht er bracht wurden. Das ist in zweifacher Hinsicht richtig kriminell und schäbig. Das ist Ausdruck von Profitgier zulasten der Betroffenen und zulasten von uns allen. Solchen Machenschaften müssen wir mit aller Kraft entgegentreten!
Was ist also zu tun? Das Bremische Wohn- und Be treuungsgesetz muss novelliert werden. In diesem Zuge müssen die Lücken, die durch diesen Abrech nungsbetrug aufgefallen sind, geschlossen werden. Insbesondere muss die Bremische Wohn- und Be treuungsaufsicht künftig auch die Überwachung und Kontrolle der ambulanten Dienste übernehmen. Wie genau dies praktikabel ist, wird bundesweit gerade erprobt, und zwar in Modellen in Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Diese Modelle unterscheiden sich aber. Frau Grönert, deshalb leuchtet es mir nicht ein, wenn Sie in Ihrem Antrag fordern, sich an beiden Modellen als Vorbild zu orientieren. Unserer Meinung nach ist es auch deshalb sinnvoll, den Antrag an die Sozialdeputation zu überweisen, um zu schauen, welche sinnvollen Bestandteile aus welchem Modell wir für Bremen übernehmen sollten.
Wir finden es gut, dass diese Diskussion nach der Überweisung in der Sozialdeputation geführt werden soll. Dort soll die begonnene Novellierung des Bre mischen Wohn- und Betreuungsgesetzes im Hinblick auf die Betrugsfälle durchleuchtet und dann auch zielführend umgesetzt werden. Beides muss passie ren. Wir können uns vorstellen, dass man dafür in der Sozialdeputation eine Anhörung durchführt, in der die verschiedenen Lösungsoptionen erörtert werden.
Heute sollte von diesem Parlament eine zentrale Botschaft ausgehen. Diese heißt, dass wir jegliche Form des Abrechnungsbetrugs auf das Schärfste verurteilen. Wir fordern, durch eine zielführende Gesetzesnovellierung künftigen Abrechnungsbetrug in der Pflege zu verhindern. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe CDU, ich habe Sie zweimal richtig gelobt – wegen der zwei Großen Anfragen –, aber jetzt ist
auch einmal genug. Ich finde den Antrag, den Sie eingebracht haben, nicht zielführend. Natürlich kann kein Zweifel daran bestehen – Frau Dr. KappertGonther hat es schon für die Grünen gesagt –, dass auch wir LINKE wie wohl das gesamte Parlament Abrechnungsbetrug, den es in den verschiedensten Pflege- und ärztlichen Bereichen gibt, verurteilen. Das ist ganz klar.
Werfen wir einen Blick auf Ihren Antrag! Darin for mulieren Sie drei Forderungen an den Senat. Ers tens erwarten Sie, dass der Senat aufklärt, „ob und in welchem Maße Patientinnen und Patienten im Rahmen der bekannten Fälle des Pflegebetrugs in Bremen“ körperlichen, seelischen und finanziellen Schaden genommen haben. Wenn es darum geht, dies strukturell zu untersuchen, sage ich Ja! Aber diese Einzelfälle zu untersuchen ist doch nicht Aufgabe des Senats. Das ist im Falle des Betrugs Aufgabe der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.
Unter dem dritten Punkt Ihres Antrags fordern Sie, „die Rückforderung des finanziellen Schadens beim Amt für soziale Dienste zeitnah zivilrechtlich geltend zu machen“. Das ist eine Selbstverständlichkeit! Natürlich wird das Sozialressort entsprechend tä tig, wenn es so etwas herausbekommt. Wenn etwas verifizierbar ist, dann wird es verfolgt und das Geld wird zurückgefordert. Die Forderungen unter den Antragspunkten 1 und 3 gehören also zum Selbst verständlichsten dieser Welt. Das braucht man nicht extra zu erwähnen.
Bleibt Punkt 2, in dem Sie fordern, das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz, das ohnehin novelliert werden muss, nicht auf die stationären Einrichtungen zu beschränken, sondern auch auf die ambulanten Pflegedienste auszuweiten. Okay, das kann man machen. Sie führen als Vorbild immer wieder das Hamburger Modell an. Dazu hören wir jedoch auch kritische Aussagen. Die letzte, die ich gelesen habe – soweit ich mich richtig erinnere, auf „Spiegel on line“ –, stammt von dem Vorsitzenden des dortigen Sozialverbandes. Er hat gesagt – in Hamburg hat man ja die ambulanten Pflegedienste hinzugenommen – dass 70 Prozent überhaupt nicht kontrolliert wurden und dass von den 30 Prozent, die kontrolliert wurden, die meisten dem stationären Bereich zugehörig waren. Nach diesen Aussagen zu urteilen ist das Hamburger Modell eindeutig gescheitert. Das Modell ist einfach nicht tauglich. Ich habe auch mit unseren Genossen in Hamburg darüber gesprochen.
Natürlich kann man sich vorstellen, die ambulanten Pflegedienste ebenfalls auf der Grundlage des Wohn- und Betreuungsgesetzes überprüfen zu lassen. Wenn man die ambulanten Pflegedienste aber hinzunimmt, dann bedeutet das mehr Personal. Es tut mir leid, wenn ich es wiederholen muss, aber mehr Kont rolle erfordert in diesem Fall garantiert auch mehr Personal, da die Mitarbeiter neben den stationären Einrichtungen noch die ambulanten Pflegedienste aufsuchen müssen. Herr Bensch, Sie müssten das