Protokoll der Sitzung vom 14.12.2016

Herr Hinners, dem Grunde nach ja. Ich will nur auch hier mit einem Missverständnis aufräumen. Die Gerichte und auch wir in der Antwort stellen auf das Alter zum Zeitpunkt der Eheschließung ab. Wir stellen in der Anfrage nicht darauf ab, wie alt die Menschen sind, die hier sind. Bei der 13-Jährigen, über die wir sprechen, lag der Zeitpunkt ihrer Einreise ins Bundesgebiet einen Monat vor ihrem 16. Geburtstag. Sie ist hier nicht als 13-Jährige angekommen, sondern die Eheschließung hat in Afghanistan nach islamischem Recht im Alter von 13 Jahren stattgefunden. Das Mädchen ist bei der Ankunft hier 16 Jahre alt gewesen. Inwieweit hier eine Anwendung von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen vorliegt, muss man differenziert prüfen. Das wird bei einer Reihe dieser Eheschließungen so sein.

Das ist aber auch der Maßstab, nach dem die Gerichte urteilen. Abgestellt wird auf den Zeitpunkt der Eheschließung. Natürlich muss man den Status quo betrachten, aber die Grundthese lautet, weil wir immer über Freiwilligkeit geredet haben – das ist übrigens auch die Annahme, die wir beim sexuellen Missbrauch Minderjähriger zugrunde legen –, dass eine verantwortliche, selbstbestimmte, freiwillige Entscheidung erst ab einem bestimmten Alter möglich ist, darunter eben nicht. Deshalb dreht es sich hier um die Frage, ob wir irgendwann eine abstrakte Grenze brauchen, wo wir sagen: Alles, was darunter, auch im individuellen Empfinden der Betroffenen, noch so freiwillig sein mag, können wir trotzdem aus

Kindesschutzgesichtspunkten nicht akzeptieren. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass wir sie brauchen.

Zu Ihrer Frage: Ja, wenn wir den Eindruck haben, dass eine Strafbarkeit vorliegt, dann müssen Verfahren geführt und die minderjährige Ehefrau vom volljährigen Ehemann aus Kinderschutzgesichtspunkten getrennt werden. Das ist dann eine notwendige Maßnahme, übrigens auch eine, die dem Verfahren Aschaffenburg/Bamberg zugrunde lag.

Ich bin, glaube ich, aus der Beantwortung der Frage heraus; Herr Hinners steht dort immer noch.

(Abg. Hinners [CDU]: Dann kann ich mich wieder setzen!)

Auch da war der Hintergrund, dass das Jugendamt die Minderjährigen in Obhut genommen hat und im Rahmen der Inobhutnahme und dann über die Bestellung eines Amtsvormundes das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausgeübt hat. – Björn kann es nicht mehr hören. Ich will nur darauf hinweisen: Es ist eine komplizierte Rechtsmaterie. Es sind viele Zweifel und Fragen mit zu bearbeiten.

Über was reden wir auf Bundesebene eigentlich noch? Einheitlich scheint man mir überwiegend der Auffassung zu sein, dass Eheschließungen unter 16 Jahren nach deutschem Recht nicht akzeptiert werden sollen. Es gibt auch eine gewisse Tendenz, das Heiratsalter generell auf 18 Jahre zu setzen. Die im Wesentlichen noch existierende Streitfrage ist: Was ist zwischen 16- und 18-Jährigen? Dazu wird interessanterweise jeweils aus der gleichen Richtung – insbesondere von Frauenrechtsorganisationen – mit großem Engagement die eine wie die andere Position vertreten. Die einen sagen: Lasst um Gottes Willen keine Ausnahmen zu, denn jede ist nicht nur eine zu viel, sondern führt auch wieder zu Unklarheiten, erweckt den Eindruck, es würde doch akzeptiert, es könne Ausnahmen geben. Wenn es aber hier Ausnahmen geben kann, warum dann nicht auch da? Diese Position gibt es.

Genauso gibt es die Position: Sie stehen doch, wenn wir die Ehe nicht akzeptieren, unter Umständen unter unterhalts- oder aufenthaltsrechtlichen Gesichtspunkten noch schlechter da als vorher. Also lasst doch bitte Ausnahmen zu!

Wie auch immer der Bundesgesetzgeber entscheidet – für diese letzte Frage brauchen wir ohnehin Lösungen. Selbst wenn wir aus unterhalts-, aufenthalts- oder rentenrechtlichen Gesichtspunkten für die 16- bis 18-Jährigen Ausnahmen zulassen wollen, scheint die bundespolitische Auffassung dahin zu gehen – und das finde ich richtig –, zu sagen: Gut, aber bei unter 16-Jährigen interessiert uns das nicht, da erkennen wir das nicht an.

Es kann aber nicht sein, dass ausgerechnet die Jüngeren, die noch Schwächeren mit diesen Problemen allein gelassen werden. Wir brauchen vernünftige

Regelungen der unterhalts-, aufenthalts- und rentenrechtlichen Situation dieser Personen. Das ist auch möglich, wenn man mit einem Aufhebungstatbestand regelt, aber wir sollten das nicht als Argument in die Debatte werfen, warum es nicht geht, sondern es als Aspekt begreifen, den wir lösen müssen, um, wie es hier verschiedentlich gesagt wurde, den Schutz der betroffenen jungen Frauen – in der Regel sind es solche – tatsächlich und wirklich zu realisieren und nicht nur eine Debatte an der Oberfläche geführt zu haben, bei der die Betroffenen am Ende mit ihren Problemen allein gelassen werden. – Danke!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Steiner zu einer Kurzintervention.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte kurz Herrn Öztürks Frage beantworten. Bei uns war die Vermutung, dass in dem Moment, wo Kinderehen geschlossen werden, sie der Schule fernbleiben. Das war eine Vermutung, die wir bewusst aufgestellt und daher diese Frage gestellt haben. Die Antwort war aber eine pauschale Zahl, wie viele Ordnungswidrigkeiten wegen Schulschwänzens angezeigt wurden. Die Antwort ging insofern noch weiter, als darunter stand, dass eben nicht erfasst wird, warum das Ganze passiert: In welcher Anzahl gab es die Einzelfälle, wie viele Tage sind sie der Schule ferngeblieben und aus welchem Grund? Das ist schade. Ich denke, dort sollte man nacharbeiten, damit man wirklich weiß, warum Kinder schwänzen, um gegebenenfalls genauere Daten erheben zu können. Im Endeffekt können wir jetzt nur sehen, dass es in der Stadtgemeinde Bremen eine große Zunahme gab, aber eben nicht, warum das so ist und ob sie in dem Zusammenhang steht, den wir vermutet haben.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats in Drucksache 19/858 auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis.

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale – Mitteilung des Senats vom 29. November 2016 (Drucksache 19/856) 1. Lesung (2. Lesung)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Gottschalk.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beschließen heute über das Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und Niedersachsen über die Bremer Landesbank. Diese Änderung des Staatsvertrages ist eine der Bedingungen für den Kauf- und Abtretungsvertrag über die Trägerschaft an der Bremer Landesbank.

Über die Gründe, die zu diesem Verkauf geführt haben, und die theoretisch und praktisch möglichen Alternativen haben wir ausführlich diskutiert und sind mehrheitlich zu dem klaren Ergebnis gekommen, dass der Verkauf die sinnvollste Lösung ist. Würde die Bremische Bürgerschaft diesem Vertrag heute nicht zustimmen, hätte die NORD/LB ein Rücktrittsrecht. Die Unsicherheit über ein solches Rücktrittsrecht würde für die Bremer Landesbank eine akute Krise heraufbeschwören. Daran – ich denke, wir sind uns einig – kann niemand ein Interesse haben. Im Gegenteil, wir brauchen jetzt ruhiges Fahrwasser für die Bank, damit sie ihre Probleme lösen kann und wieder die Sicherheit findet, die wir uns in Bremen für diese Bank wünschen.

(Beifall SPD)

Für eine gewisse öffentliche Aufmerksamkeit hat zuletzt das Thema des Beherrschungsvertrages gesorgt, der in Paragraf 13 des Staatsvertrages angesprochen wird. Damit ist im Wesentlichen die Befürchtung geäußert worden, dass jetzt von der NORD/LB möglicherweise noch stärker hierher nach Bremen durchregiert wird und die verbliebene Eigenständigkeit der Bank weitgehend verloren gehen würde.

Ich denke, dies ist ein Thema, das Auswirkungen hat. Ich sehe aber keinen hinreichenden Grund, den Beherrschungsvertrag, die Möglichkeit, die jetzt beschlossen und im Vertrag angelegt ist, zu dramatisieren. Uns muss klar sein: Die Machtverhältnisse zwischen NORD/LB und Bremer Landesbank sind in diesem Unternehmen ohnehin klar. Es wird eine hundertprozentige Beteiligung sein – und hundert Prozent sprechen nun einmal eine klare Sprache.

Außerdem müssen wir sehen, dass der Beherrschungsvertrag aufsichtsrechtlich einen sogenannten KapitalWaiver ermöglicht, einen Verzicht im aufsichtsrechtlichen Sinne: Hiermit werden die aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für erleichterte Eigenkapitalbedingungen der Bremer Landesbank geschaffen. Das ist und bleibt eine sensible Frage für die Bremer Landesbank, eine herausfordernde Frage für den Gesamtkonzern, auch mit Blick darauf, wie er längerfristig die Eigenkapitalanforderungen erfüllen und damit seine Selbstständigkeit sichern kann. Ich denke, dass diese Möglichkeit genutzt wird, ist nicht unüblich, sondern in Konzernverbünden oft anzutreffen.

Man muss auch sehen, dass durch die Kapital-Waiver, durch den Verzicht, zusätzliche Möglichkeiten für die Bremer Landesbank geschaffen werden, nämlich die Voraussetzungen – aufsichtsrechtlich, aber auch konzernintern – für die Verlustübernahme aus der Bremer Landesbank hin zur NORD/LB und umgekehrt. Die Konsequenz dieser Regelung wird sein, dass der Umfang der erlaubten Geschäfte sich nicht am Eigenkapital der Bremer Landesbank, sondern am Konzernkapital bemisst. Insoweit denke ich, dass in diesem Bereich eine andere Bewertung jetzt auch nicht angemessen wäre.

Lassen Sie mich noch auf einen Punkt eingehen: Wir haben hier debattiert – das habe ich eingangs gesagt –, und die CDU hat bei der letzten Debatte ihre Haltung, dass sie dem Staatsvertrag nicht zustimmen könne, insbesondere auch damit begründet, dass letztlich intransparent gewesen sei, wie der Kaufpreis zustande gekommen ist, und es an hinreichenden Beurteilungsmöglichkeiten fehle, ob der Kaufpreis angemessen oder viel zu niedrig sei. Wir haben demgegenüber betont, dass wir diesen Preis, der jetzt mit der Korrektur etwas höher liegt – bei 276 Millionen Euro inklusive der Beteiligung –, im Kern und von seinem Charakter her als einen politisch ausgehandelten Preis bewerten und er in seiner Höhe einen Erfolg für Bremen darstellt.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Das wird nicht nur in Bremen so gesehen. Wer die Medien verfolgt, wird sehen, dass es insbesondere in Niedersachsen so beurteilt wird. Wir sehen uns in dieser Einschätzung insbesondere durch zwei Entwicklungen bestärkt.

(Glocke)

Das eine – ich bin gleich fertig – ist: Wir wissen inzwischen seit Ende September, dass die Bremer Landesbank noch tiefer in die roten Zahlen rutschen wird, dass die Risikovorsorge auf 1 Milliarde Euro steigen wird und die Aussichten trübe bleiben. Wer verfolgt hat, dass einer der größten Reeder weltweit pleitegegangen ist, weiß, welche enormen Risiken noch in diesem Bereich bestehen.

Das Zweite, um auch das anzumerken: Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich den Gesamtvorgang geprüft und im Ergebnis keine Einwände. Das ist durchaus bedeutsam. Wenn sie in diesem Verfahren festgestellt hätte, dass Bremen zu wenig Geld bekommen hätte, hätte sie das als unerlaubte staatliche Beihilfe kritisiert. Diesen Einwand gibt es nicht. Deshalb, Herr Eckhoff, haben wir gewissermaßen von der EU-Kommission die Bestätigung, dass der Kaufpreis für Bremen auf jeden Fall nicht zu niedrig ist. – Danke schön!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Kas- tendiek [CDU]: Bei dieser Begründung müssen Sie selbst schmunzeln!)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Der Staatsvertrag, der heute auf dem Tisch liegt, bedeutet im Kern, dass Bremen seine Anteile an der Bremer Landesbank an die NORD/LB verkauft. Der Kaufpreis ist genannt worden: Wir bekommen 276 Millionen Euro, davon 82 Millionen Euro in Form von Anteilen, die die Bremer Landesbank an der GEWOBA, der BREBAU und der Bremer LagerhausGesellschaft Logistics Group gehalten hat. Dass wir diese Anteile wiederbekommen beziehungsweise wiederbekommen werden, ist einer der Teile des Deals, die als positiv zu bewerten sind, denn es sind Anteile an bremischen und kommunalen Betrieben, die für Bremen wichtig sind und vor allem in Zukunft auch eine gewisse Rendite abwerfen.

Ich teile nicht die Einschätzung, dass der Verkauf ein Erfolg ist. Es ist ein Ergebnis, das auch schlechter hätte ausfallen können. Wenn man aber eine Landesbank verliert – das ist faktisch so, Bremen hat ab dem 01.01. keine Anteile an einer eigenen Landesbank mehr –, dann kann ich das überhaupt nicht als Erfolg werten, denn die Landesbank hat in der Vergangenheit und hätte meines Erachtens auch in Zukunft eine wichtige Rolle in Bremen gespielt. Die interessante Frage ist jetzt: Welche Konsequenzen hat das? Ich bin nicht ganz so optimistisch, dass die Orientierung der Bremer Landesbank auf die Region in Bremen und bestimmte Geschäftsfelder von der NORD/LB eins zu eins weitergeführt werden. Das wird man sehen, ob nicht die Interessen nach Niedersachsen wandern. Wir werden einen Verlust von Arbeitsplätzen in Bremen haben, auch wenn betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind.

Was mich am meisten umtreibt, ist, dass es in der Frage, was man tun kann, wenn eine Bank in ein solches Risiko hineinfährt – sie hat über Schiffskredite eine Risikovorsorge von mittlerweile 1 Milliarde Euro aufgebaut –, keine Mechanismen mehr gibt, sich politisch zu entscheiden, eine solche Bank durch die Eigner, wenn sie ein Land, eine Kommune sind, zu retten. Die EU-Beihilferichtlinien haben es offensichtlich unmöglich gemacht, dass Bremen sich dafür entscheidet, die Bremer Landesbank zu retten, um sie in der Perspektive zu erhalten. Unabhängig von der Frage, ob das sinnvoll ist oder nicht und ob man es im konkreten Fall gemacht hätte, gibt es diesen Mechanismus nicht mehr.

Wir waren offensichtlich – so haben alle Beteiligten bekundet – zu keinem Zeitpunkt mehr frei, zu entscheiden: Wir erhöhen unseren Kapitalanteil an der

Bremer Landesbank. Bei 1 Milliarde Euro muss man darüber richtig nachdenken, aber wenn es nur 100 oder 250 Millionen Euro gewesen wären und absehbar gewesen wäre, dass es langfristig wieder deutlich besser wird, hätte man meines Erachtens diese Frage stellen müssen. Die Beihilfemechanismen lassen nach meiner Kenntnis solche Beihilfen nicht mehr zu. Das finde ich höchst bedenklich. Das ist meines Erachtens ein Angriff auf Banken, Sparkassen und Geldinstitute in kommunaler Hand, mit dem wir uns ernsthaft auseinandersetzen müssen.

Ernsthaft auseinandersetzen – das machen wir im Controllingausschuss – müssen wir uns auch mit der Frage: War die Situation, in der wir uns im Frühjahr dieses Jahres befanden, wirklich unvermeidbar? Ist man von der Höhe der Forderungen der EZB, der Wertberichtigungen vollständig überrascht worden? Hätte man es früher ahnen können? Hätte man nicht eigentlich im Vorfeld eine andere Form von Risikobetrachtung machen müssen?

Folgende Hauptfrage hat sich mir im Zuge der Debatten und der Berichte im Controllingausschuss gestellt – eine Antwort habe ich noch nicht: Hätte man sich nicht zu einem Zeitpunkt, als klar wurde, dass ab 1. Januar 2017 verschärfte Beihilferichtlinien in Kraft treten – das ist nicht erst seit gestern bekannt –, auch wenn man eingeschätzt hätte, dass man es wahrscheinlich nicht braucht, trotzdem auf den Fall, dass ein Worst case eintritt, vorbereiten müssen? Die Landesbank hat das getan und verschiedene Worst-case-Szenarien ausprobiert, das habe ich auch gelernt, gute und schlechte –

(Glocke)

ich komme zum Ende! –, wobei selbst diese Worst-caseSzenarien von der Realität übertroffen worden sind. Meines Erachtens liegt eine gewisse Verantwortung darin, dass eine solche Handlungsoption zu diesem Zeitpunkt nicht ausgelotet worden ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Eckhoff.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde auch, dass heute ein trauriger Tag ist, weil im Endeffekt die Trennung Bremens von seiner Landesbank beschlossen wird, wo wir doch in den letzten Jahren – durchaus auch, nachdem 2008 die Bankenkrise aufgeploppt war – stolz waren, dass wir uns eine gewisse Zeit nicht den Pleiten, Pech und Pannen anderer Landesbanken haben anschließen müssen.

Nun hat uns aber die Schiffskrise eingeholt. Ich will nicht alle Debatten, die wir in diesem Jahr zu diesem

Thema geführt haben, wiederholen; sie kommen aber heute zu diesem Abschluss. Diejenigen, die heute dem Staatsvertrag zustimmen, stimmen auch dem Ende der Beteiligung Bremens an der Bremer Landesbank zu. Dies muss jedem deutlich sein. Wir als CDU-Fraktion werden dem Staatsvertrag nicht zustimmen. Wir haben das beim letzten Mal deutlich gemacht. Ich will es nicht an jedem Tag wiederholen, aber doch einige Punkte aufzählen.

Erstens finden wir es völlig unbefriedigend, dass in den Verhandlungen mit Niedersachsen keine Arbeitsplatzgarantie abgegeben wurde. Wer sich vor ein paar Wochen im „Weserkurier“ das Interview mit dem neuen Vorstand durchgelesen hat, stellte fest, dass der Abbau von Arbeitsplätzen vermutlich noch stärker sein wird, als es in den Debatten bisher angekündigt wurde. Nicht nur das Schiffsportfolio, sondern auch die gesamten Bereiche der erneuerbaren Energien, zumindest im internationalen Bereich, werden vermutlich in Hannover zusammengezogen. Wir reden dort nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, von Fragen, wo man in Verwaltung und so weiter bei der Zusammenführung von zwei Unternehmen ohnehin einspart, sondern von Kompetenz, die es an diesem Bankenstandort in Bremen gab; zukünftig wird es sie nicht mehr geben. Ich denke, dass dies gerade auch im Bereich der erneuerbaren Energien eine Auswirkung hat.