Es bleibt allerdings noch im Dunkeln, welche Antworten für Präventionsketten, Elternarbeit und so weiter gefunden werden sollen, und es bleibt auch die Frage offen, wie der Schutz des Kindeswohls aus einem Guss gewährleistet werden soll und wie die Struktur mit zwei Jugendämtern damit korrelieren soll.
Es gibt auch rechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf, das hat der Kollege Dr. Güldner schon gesagt. Die LAG hat ein juristisches Gutachten vorgelegt, die Bedenken müssen gut geprüft werden, und das erfordert Zeit. Ich bezweifle, dass das innerhalb
Es wird deutlich, dass auch der Senat und die Koalition sich nicht ganz darüber im Klaren sind, wie die Abgrenzung der Bereiche Kinder und Jugend rechtssicher und auch inhaltlich fortschrittlich gestaltet werden kann. Wie können zwei Jugendämter nebeneinander existieren, wie kann der Sozialdatenschutz gewahrt und die beabsichtigte Verzahnung trotzdem durchgeführt werden? Wer hat die Fachaufsicht inne? Entstehen nicht durch die Trennung erneute Bruchstellen? Wie ist die Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss? Wie kann der Personalrat einbezogen werden, und wie kann das Ganze rechtssicher gestaltet werden? All diese Fragen sind für uns noch offen.
Der Gesetzentwurf liest sich zunächst einmal wie eine redaktionelle Änderung. Beim genauen Lesen könnten sich durchaus qualitative Einschnitte herausstellen, zum Beispiel bei den Kompetenzen des Jugendhilfeausschusses und des Jugendamtes. Insofern halte ich für uns fest: Wir verschließen uns nicht grundsätzlich der Veränderung und der Absicht, diese Bereiche zusammenzuführen, aber wir stellen Ihnen jetzt keinen Blankoscheck aus. Wir haben Ihnen gesagt, dass noch inhaltliche Konzepte und Antworten auf die vielen Fragen fehlen, insofern enthalten wir uns. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich finden alle das Vorhaben erst einmal richtig, das ist schon einmal eine sehr erfreuliche Entwicklung, aber, Frau Ahrens, heute Morgen findet die erste Lesung statt. Wenn Sie meinen, dass das alles juristisch nicht haltbar ist, dann werden Sie ja vermutlich bis zur zweiten Lesung auch eigene Vorschläge einbringen.
Der Kollege Dr. Güldner hat es vorhin erwähnt, auch wir kennen das Münder-Gutachten, und gern können wir auch in der zuständigen Fachdeputation das Für und Wider noch diskutieren. Die Zusammenführung von Kita und Schule aber prioritär unter dem Aspekt des Kinderschutzes zu diskutieren, das halte ich für nicht richtig, und bitte: Verlieren Sie sich in diesem Zusammenhang auch nicht in der Strukturdebatte! Eine Bildungsbiografie ohne Brüche zu verwirklichen, das ist erst einmal unabhängig davon, ob wir die Jugendhilfe mit hineinnehmen oder nicht. Wir wollen Förderung aus einem Guss, wir wollen einen gemeinsamen Rahmenbildungsplan.
Seit Jahrzehnten gibt es in Deutschland auch eine Diskussion über die Bildungsinstitutionen an sich. Ich möchte auch noch einmal für ein Umdenken plädieren. Auch das Schulsystem ist weitestgehend durchgängiger geworden. Während wir es in Deutschland bis vor einigen Jahren als sehr fortschrittlich angesehen haben, Schüler möglichst früh zu sortieren,
sind wir inzwischen soweit, andere Länder und die Bildungsforschung haben uns gezeigt, dass ein durchgängiges System der erfolgreichere Weg ist. Lassen Sie uns den Weg beschreiten, mehr Förderung aus einem Guss, möglichst lang feste Bezugspersonen, das brauchen wir, meine Damen und Herren, das brauchen die Kinder, und in Bremen besteht, wie wir wissen, eine hohe Quote an Familien, die eine schwierige Ausgangslage haben! Armut und Bildungsferne sind doch zumindest im Bildungssystem möglichst im Sinne der Kinder aufzufangen, um Kindern eine gleiche Chance zu bieten und ihre Bildungsbiografie möglichst erfolgreich zu gestalten.
Insbesondere will ich noch einmal den Aspekt der Sprachförderung hervorheben. Ich glaube, es ist wichtiger denn je, dass wir von Anfang an eine gut und noch besser abgestimmte Sprachförderung haben. Lassen Sie uns bitte gemeinsam konstruktiv an diesem eigentlich von allen Fraktionen gewünschten Vorhaben festhalten und auch gern bis zur zweiten Lesung über den Weg streiten! – Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Güngör, wir sind gar nicht so übermäßig weit auseinander. Ich verstehe, dass Sie Brüche beim Übergang von der Kita in die Schule vermeiden wollen. Ich verstehe, dass Sie die Gutachten, die wir zum Bereich Soziales in den letzten Jahren immer wieder bekommen haben – zuletzt das Gutachten der GISS zum Thema „Integrierte heilpädagogische Tageserziehung“, das schriftlich mit detaillierten Angaben ein vernichtendes Zeugnis in Bezug auf die Schnittstellen Bildung und Soziales ausgestellt hat –, vermeiden wollen.
Das wollen wir als CDU-Fraktion übrigens seit Jahren, deswegen haben wir in der letzten und auch in der vorletzten Legislaturperiode schon Anträge dazu eingebracht, und wir freuen uns, dass es jetzt zu einem ersten Schritt gekommen ist, aber dieser erste Schritt ist halbherzig, denn wo Sie versuchen, das eine zu verändern und zu verbessern – auch in unserem Sinne –, da schaffen Sie neue Schnittstellen. Auch ich habe mich, anscheinend genauso wie Frau Leonida
kis, die eben schon einige Punkte angesprochen hat, mit den Experten, den Praktikern auseinandergesetzt und nachgefragt: Welche neuen Schnittstellenprobleme ergeben sich aus dieser halben Veränderung? Ich möchte Ihnen ein paar nennen.
Es wurde ganz klar gesagt, dass es erhebliche Auswirkungen für diejenigen Kinder haben wird, die wir besonders im Fokus haben müssen, weil das Thema der Kinderarmut in Bremen besonders schwer ist. Auch in Fällen von echter oder vermuteter Kindeswohlgefährdung wird es zu Schwierigkeiten kommen. Das haben mir alle Experten unabhängig voneinander bestätigt, denn für Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von Behinderung bedroht sind, oder für Kinder mit Entwicklungsverzögerung wird es, wenn es zum Beispiel um die Frühförderung geht, neue Schnittstellen geben. Das ist schon ein Konstrukt, bei dem sich drei verschiedene Parteien über ungefähr acht Jahre kaum einigen konnten und bei dem es riesige Schwierigkeiten gab, sodass wir froh sind, dass wir den derzeitigen Stand erreicht haben. Ich erinnere an die Debatten in der vergangenen Legislaturperiode.
Jetzt kommen Sie mit wieder einer neuen Schnittstelle. Das macht nicht nur Angst, sondern die Erfahrungen zeigen ganz klar, dass das in den vergangenen Jahren Probleme bereitet hat und dass damit neue Probleme auf uns zukommen werden.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen. Auch der Bereich des Raumkonzeptes – früher Anpassungskonzept –, also die offene Kinder- und Jugendarbeit, bleibt bei Frau Stahmann. Wenn wir eine bessere Verzahnung von der Schule und gleichzeitig auch der offenen Kinder- und Jugendarbeit wollen, wäre es doch inhaltlich nur logisch, wenn wir beides in eine Ressortzuständigkeit geben.
Insofern wollen wir – das habe ich eben bereits gesagt, aber vielleicht ist es im Laufe der Debatte nicht ganz klar geworden –, dass der komplette Bereich, den Frau Dr. Rose im Sozialressort verantwortet, mit hinüber zu Bildung geht, denn dann haben wir nicht nur einen Torso übergeben, sondern den kompletten Bereich. Davon erhoffen wir uns, dass die Schnittstellenprobleme, so wie Sie es wollen, zumindest habe ich Sie so verstanden, tatsächlich gelöst werden.
Jetzt komme ich auch noch einmal auf das Gutachten von Herrn Professor Münder zu sprechen. Wenn Sie sich das durchlesen, finden Sie, dass er sagt, dass die mit Ihrem Gesetzentwurf in Bremen geplante Regelung der bundesgesetzlichen Vorgabe des Paragrafen 69 Absatz 3 SGB VIII widerspreche und nicht haltbar sei. Das ist eine ziemlich deutliche Aussage. Er fährt in dem Gutachten fort und schreibt, damit bestehe seiner Auffassung nach kein Spielraum, eine Regelung zu treffen, wie sie nunmehr in Bremen beabsichtigt sei. Wenn Sie sich das Gutachten wirklich durchgelesen haben und wissen, dass er diese Schwierigkeiten nicht sieht, wenn der komplette Bereich
übergeht, dann, meine Damen und Herren, frage ich gar nicht, was wir an dieser Stelle noch lange prüfen müssen. Warum geben wir dann nicht den gesamten Bereich hinüber?
Abschließend will ich darauf hinweisen, dass mit Berlin ein Land existiert, das tatsächlich den kompletten Bereich Bildung übergeben hat. Auch andere Kommunen haben sich auf den Weg gemacht. Ich gebe Frau Leonidakis an der Stelle recht. Andere Länder haben anderthalb Jahre gebraucht, um die entsprechenden Gesetzentwürfe vorzubereiten. Sie haben das relativ schnell getan. Die Frage ist, warum wir nicht auf die Erfahrungen der anderen Kommunen zurückgreifen. Vielleicht erhalten wir zwischen der ersten und der zweiten Lesung in den entsprechenden Gremien auch darüber noch eine Synopse, damit wir Fehler, die andere gemacht haben, nicht wiederholen und damit für die Kinder und Jugendlichen – das ist für mich als Politikerin der springende Punkt – eine echte Verbesserung eintritt und wir nicht durch Flickschusterei noch mehr Schnittstellenprobleme schaffen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich würde gern etwas zu zwei, drei angesprochenen Problemen sagen.
Das eine ist das Problem der Zeit. Es ist ja ein Unterschied, ob man eine solche Veränderung innerhalb einer Legislaturperiode macht und damit möglicherweise sehr viel mehr Zeit hat, oder ob sich, wie jetzt, die Ressortbereiche schon verändert haben und wir eine Rechtsgrundlage für das Ressort, das jetzt zuständig ist, brauchen, um alle behördlichen Handlungen durchführen zu können, von einzelnen Bescheiden bis hin zu Erlassen. Natürlich braucht eine Behörde eine gesetzliche Rechtsgrundlage, auf der sie arbeitet. Sie muss spätestens dann, wenn im Winter das Zulassungsverfahren für das neue Kindergartenjahr gestartet wird, gegeben sein. Deswegen ist der Oktober eigentlich schon sehr spät. Es gab auch Pläne, das schon im September noch schneller durchzuziehen. Ich bin sehr dafür gewesen, dass wir uns wenigstens diese Wochen nehmen, um das noch einmal eingehend zu prüfen, aber eine Rechtsgrundlage für das Ressort, das jetzt zuständig ist, braucht man, damit es arbeiten, handeln und Bescheide erstellen kann. Das wollen Sie doch wahrscheinlich nicht negieren.
öffentlicher Belange, Personalräte, Elternvertreter, der Jugendhilfeausschuss – alle Gremien, die es gibt – schon die Einladungen zu diversen Sitzungen in den nächsten Wochen erhalten. Alle Träger haben die entsprechenden Informationen. Natürlich werden sie beteiligt. Selbstverständlich wird nichts ausgelassen, was in einem Beteiligungsverfahren eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorgesehen ist. Sie alle kommen zum Zug.
Das Ganze hat elf Seiten. Man kann es schaffen, sich das anzueignen. Die komplizierten Rechtsprobleme werden sowieso von Verfassungsjuristen in der einen oder anderen Art behandelt. Dabei geht es wirklich um das Grundgesetz und unsere Bremer Landesverfassung. Sehr viel mehr steht in dem Gesetzentwurf schließlich nicht.
Schließlich möchte ich noch zu einem Punkt der Kollegin Ahrens etwas sagen, nämlich zu der Frage, ob wir mehr hätten machen sollen, ob wir also den restlichen Bereich von Kinder und Jugend hätten mit übergeben sollen. Sie sagen einfach, es würde weniger Schnittstellen und weniger Probleme geben, wenn wir mehr gemacht hätten. Man kann es genau umgekehrt sehen: Wenn man eine noch größere Operation unternommen hätte, wäre das Ganze sehr viel komplexer und komplizierter geworden. Deswegen hat man sich jetzt erst einmal für eine begrenzte Maßnahme entschieden. Man hat gesagt, hier sind die Kitas mit dem, was mit den Kitas zusammenhängt, und da sind die Schulen. Das führen wir jetzt erst einmal zusammen. Wir versuchen erst einmal, das hinzubekommen, dann sehen wir weiter.
Sie wären aber wahrscheinlich auch bei den Kritikern gewesen, die dann gesagt hätten: Warum macht ihr denn alles auf einmal und nicht Schritt für Schritt?
Insofern sind wir davon überzeugt, Kitas – jeder weiß, was Kitas sind – und Grundschulen – jeder weiß, was Grundschulen sind – in einem Ressort zusammenzuführen. Diese Aufgabe ist schwer genug. Sie ist aber sehr pragmatisch und konkret. Von daher hat sich die Koalition diese politische Zielrichtung für diese Wahlperiode vorgenommen. – Vielen Dank!
Gesetzes zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vor. Ich möchte mich zunächst bei Herrn Dr. Güldner für die anerkennenden Worte für die Kolleginnen und Kollegen bei uns im Hause bedanken, insbesondere für das Referat 23. Sie werden diese Aufgabe unverwandt fortsetzen, dann im Hause von Claudia Bogedan, die eine sehr kompetente Senatorin ist und Lust auf diese Aufgabe hat. Diesem Bereich kann gar nichts Besseres passieren, als bei jemandem aufgehoben zu sein, der diese Aufgabe mit Verve annimmt, so wie wir das in den vergangenen vier Jahren gern begleitet haben. Wir haben eine Übergabe mit den Kolleginnen und Kollegen gemacht. Ich sehe den Bereich dort in den besten Händen.
Es ist klar: Am schönsten wäre ein Ressort, in das wir alle Themen packen, denn dann hätte man ja gar keine Schnittstelle mehr. Man muss aber auch einmal selbstkritisch sagen: Was Frau Ahrens vorgetragen hat, das schaffen wir manchmal auch in einem Ressort.
Man ist für ein bestimmtes Thema zuständig. Das hat also gar nichts mit unterschiedlichen Ressorts zu tun, sondern das hat, denke ich, damit zu tun, ob wir richtig nach außen kommunizieren, wer wofür zuständig ist, und ob die Menschen wissen, an wen sie sich in welcher Lebenslage wenden müssen.
Frau Ahrens, wir kennen einander gut. Ich verstehe auch etwas von der Thematik. Auch ich sehe Probleme, ich denke, die sehen alle Fachleute. Herr Münder ist ein Mann von Gewicht. Er hat maßgeblich am SGB VIII mitgeschrieben.