Lassen Sie mich zum Schluss noch eines ganz deutlich klarstellen: Auf die Bedürfnisse von Christinnen und Christen Rücksicht zu nehmen ist keine Abkehr vom säkularen Staat, keine Abkehr von der Trennung zwischen Kirche und Staat, im Gegenteil, aufeinander zuzugehen, aufeinander Rücksicht zu nehmen und
Kompromisse zu finden ist das, was unsere liberale, unsere pluralistische, demokratische und lebenswerte Gesellschaft ausmacht.
Ich finde, genau das ist denen, die vor mir in der SPD-Fraktion das geltende Gesetz gemacht haben, gut gelungen, und deshalb steht es uns gut an, diese Regelung zu entfristen. Den Antrag der FDP wer den wir aus genau diesen Gründen ablehnen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Frau Aulepp hatte schon ge sagt, dass wir im Land Bremen seit 2013 das liberalste Feiertagsgesetz im Bundesvergleich haben, und wir finden, das ist sehr gut so. Unser liberalisiertes Fei ertagsgesetz hat sich bewährt, es ist ein sinnvoller Interessenausgleich. Es regelt einen guten Kompromiss zwischen denen, die sich entscheiden, die christlichen Feiertage – in dem Fall den stillen Feiertag Karfreitag und den Totensonntag – und den weltlichen Feiertag Volkstrauertag angemessen für sich in Ruhe begehen zu wollen, und denen, denen diese Feiertage nicht viel bedeuten oder zumindest nicht so, dass sie ihn in innerer Einkehr verbringen, sondern öffentlich tanzen gehen wollen.
Ein solcher Kompromiss ist ja per se erst einmal nichts Schlechtes, das ist ein Interessenausgleich, und wir finden, er ist ausgesprochen gut gelungen, und des halb möchten wir diesen Kompromiss fortsetzen und das Gesetz entfristen.
In den Überlegungen, wie wir überhaupt mit solchen Interessenausgleichen umgehen, wenn es um Reli gion und Religionsfreiheit geht, ist für uns Grünen immer der kanadische Philosoph Charles Taylor sehr hilfreich, er verwendet den Begriff der liberalpluralistischen Gesellschaft. Die Idee dabei ist, dass es um die Achtung der moralischen Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger und der Religions- und Ge wissensfreiheit der Einzelnen geht. Dabei geht es ihm eindeutig um die Trennung von Kirche und Staat und die gleichzeitige Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Religionen. Das bedeutet aber eben nicht, dass man überhaupt nicht die Menschen schützt, die ihre Religion ausleben wollen, sondern ganz im Gegenteil: Diese Idee garantiert sowohl die positive Religionsfreiheit – jeder darf und soll also seine Religion so frei ausleben, wie er es möchte – als
auch die negative Religionsfreiheit, das heißt, keiner muss irgendeine Religion ausleben. Wir finden, das ist genau das richtige Konzept, und unserer Meinung nach wird dem mit diesem Gesetz auch entsprechend Rechnung getragen. Deshalb finden wir, es ist ein guter Weg, jetzt zu einer Entfristung zu kommen.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dieser Geset zesnovelle im Jahr 2013 ging ein sehr breiter und auch sehr kontroverser gesellschaftlicher Diskurs voraus, in dem wir genau diese Abwägung vorgenommen haben. Das haben wir im Parlament ja nicht einfach so beschlossen und gesagt, dass das jetzt einfach einmal so übergestülpt wird, sondern wir haben es im gesellschaftlichen Konsens, in der Diskussion in dieser Stadt getan. Im Jahr 2013 durfte man dann zum ersten Mal am Karfreitag – Frau Aulepp hat ja schon darauf hingewiesen – zwischen 6 Uhr und 21 Uhr keine öffentliche Tanzveranstaltung besuchen, aber danach so viel, wie man wollte. Aber einmal ehrlich: Wer geht schon vor 21 Uhr in den Club? Bei dem, was ich so mitbekomme, gehen die Menschen erst um 24 Uhr oder um ein Uhr nachts überhaupt öffentlich tanzen, also bedeutet 21 Uhr unserer Mei nung nach keine größere Einschränkung. Es trägt den Bedürfnissen aller Seiten angemessen Rechnung, und wir finden das gut so.
Dass die alevitischen Feiertage jetzt mit aufgenommen werden, ist eine Weitung, die wir für ausgesprochen sinnvoll halten. Weil wir für die Entfristung und nicht für die weitere Befristung sind, werden wir Ihren Antrag ablehnen und bitten Sie, dieser Entfristung nun zuzustimmen! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ginge es allein darum, die alevitischen Feiertage hier aufzunehmen, hätte es unseres Änderungsantrags seitens der FDP nicht bedurft, denn wir wollen das auch, das ist richtig, das ist genau ein Ausdruck dessen, wie wir zu Religio sität und Religionsfreiheit stehen, nämlich Religion gleich wertzuschätzen und gleich anzuerkennen und ihre Feiertage entsprechend auch im Sonn- und Feiertagsgesetz zu berücksichtigen.
Ja, es ist richtig, Bremen hat die deutschlandweit liberalste Lösung, was den Schutz der stillen Feier tage angeht. Zugleich ist es eben eine Lösung, die trotzdem im gesellschaftlichen Wandel immer wieder diskutiert werden muss, und wir Freie Demokraten
wollen hier zur Diskussion stellen, die Zeit weiter zu beschränken, nicht gänzlich aufzuheben, sondern weiter zu beschränken, nämlich nur auf die Zeit von 6 bis 17 Uhr.
Um das deutlich zu sagen, wir denken, die Gesellschaft hat sich so weit gewandelt, und wir sind nicht mehr von dem Ideal geprägt, dass es eines gesamtgesell schaftlichen Innehaltens bedarf, dass alle gleichzeitig innehalten und eine Religion ausüben, denn die Gesellschaft ist doch so, Frau Aulepp hat es ja selbst angedeutet: Jeder kann zu Hause tanzen, jeder kann zu Hause ins Internet gehen, jeder kann zu Hause machen, was er will. Insofern gibt es dort so oder so einen Wandel, und wir müssen anerkennen, dass sich hier etwas geändert hat und auch weiter ändern wird. Insofern müssen wir überlegen, was das hier angemessene Maß ist. Wir Liberale sagen, wir wollen ein Sonn- und Feiertagsgesetz, das dem Rechnung trägt und weiter liberalisiert. Dann hätten wir eben ein noch liberaleres und weiter das fortschrittlichste Gesetz, wenn wir sagen würden, wir beschränken diese strengen Feiertagsregelungen nur auf 6 bis 17 Uhr.
Es geht uns nicht um die Vergnügungsindustrie, und es ist uns auch wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden, aber das ist eine Aufgabe, die die Gewerkschaften dann auf Basis dieses neuen Sonn- und Feiertagsgesetzes austarieren und aushandeln können. Das ist nicht etwas, was wir mit einem Sonn- und Feiertagsgesetz vorwegdenken müssen. Deshalb plädieren wir für ein anderes Gesetz, das für die stillen Feiertage 6 bis 17 Uhr vorschreibt. Würden wir so auf das Nötigste beschränken, dann hätten wir wirklich ein fortschrittliches Gesetz und sollten uns dessen rühmen. Sonst werden wir dem Antrag nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab will ich sagen, ich hätte mich gefreut, wenn wir die Debatte geführt hätten, nachdem wir nach der ersten Lesung auch den betroffenen Körperschaften die Gelegenheit gegeben hätten, dazu Stellung zu nehmen. Dazu kommt es jetzt nicht, wir debattieren es heute, ohne deren offizielle Stellungnahme schon zu kennen, aber wir ahnen ja, weil wir Gespräche geführt haben, wie sie voraussichtlich aussehen wird.
Die CDU-Fraktion wird sowohl dem Teil zustimmen, der sich mit der Anerkennung der alevitischen Feiertage befasst, als auch der Entfristung der jetzt geltenden Regelung zustimmen.
Ich will mit Ihnen nicht in eine Diskussion darüber eintreten, was liberal oder am liberalsten ist. Ich glaube, dass unsere Gesellschaft auch schon vor diesem Gesetz liberal gewesen ist, und eine libe rale Gesellschaft verträgt es grundsätzlich auch, an bestimmten Tagen im Jahr innezuhalten und Ruhe einkehren zu lassen. Das ist kein Widerspruch, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ja, wir reden über den Karfreitag, das ist ein ho her, viele sagen, einer der beiden höchsten christ lichen Feiertage, die wir kennen, aber ich will für die CDU-Fraktion gleichzeitig sagen, trotzdem ist das für uns, wenn wir heute darüber diskutieren, keine Glaubensfrage. Niemand ist, weil er Christ ist, aufgerufen, gegen dieses Gesetz zu stimmen, und niemand, der kein Christ ist, kann sagen, er müsse auf jeden Fall für dieses Gesetz stimmen, weil das Heil und das Verständnis dieses Tages aus christlicher Überzeugung eben nicht davon abhängig ist, ob es ein stiller Feiertag ist oder nicht. Trotzdem will ich als überzeugter Christ für mich persönlich, aber auch für viele aus meiner Fraktion sagen, wir hätten uns schon gewünscht, dass dieser Tag, der Karfreitag, in Deutschland und auch in Bremen und Bremerhaven auch in Zukunft ein stiller Feiertag geblieben wäre, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wir leben in einer Welt, in der viele Menschen Orien tierung suchen und sich bedroht fühlen und verängs tigt sind, insbesondere auch durch den Einfluss, den vielleicht andere Religionen auf unsere Gesellschaft ausüben. Ja, es stimmt, unsere Verfassung schützt die Religiosität genauso wie die Nichtreligiosität, aber es bleibt dabei, nicht nur in der Präambel des Grundgesetzes, sondern eben auch wenn wir darü ber reden, was die Würde des Menschen ausmacht, was unsere grundlegenden Überzeugungen sind, was unsere Grundrechte sind, die wir schrankenlos gewähren, was unsere Menschenrechte und Grund überzeugungen sind, dann leiten sie sich schon aus unserem christlichen Bild eines Menschen her. Zu diesem Bild gehört für mich und viele in dieser Stadt, in diesem Land und auch in meiner Fraktion eben auch, dass es bestimmte Tage gibt, an denen wir dem Trubel des Alltags eine Absage erteilen.
Ja, jeder kann zu Hause tanzen, wie er möchte, vom Tango der Kollegin Bergmann bis zum Rap, überhaupt kein Thema, aber ich glaube, es geht am Ende ja nicht darum, ob jemand tanzt oder wo er tanzt, son dern es geht eigentlich darum, ob wir das, was wir bisher in Deutschland, in Bremen und Bremerhaven eigentlich immer geschützt haben, nämlich dass wir Tage haben, an denen wir Einkehr halten, an denen wir auch der Menschen gedenken, die beispielsweise unter Verfolgung und Not leiden, an die Verstorbenen
und an die Kranken denken, weiterhin schützen, also an Tagen festhalten, die dem Innehalten und eben auch der inneren Ruhe gelten. Renke Brahms hat recht, wenn er den Karfreitag als stillen Feiertag verteidigt. Er sagt – ich zitiere –, es gehe heute vor allem um die Frage, welche gemeinsamen Auszeiten sich eine Gesellschaft gönne.
Kirchlich gesehen erinnert natürlich der Karfreitag an den Kreuztod von Jesus Christus, das ist für die überzeugten und gläubigen Christen ein ganz wich tiger Tag, aber die Kirche selbst und auch ich haben diesen Tag nie nur als einen religiösen Feiertag ver standen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es auch nicht darum, jemanden zu zwingen oder anzuhalten, diesen Tag als christlichen Feiertag zu feiern, sondern einfach als einen Tag, den wir in der Vergangenheit in einer langen Geschichte der Tradition unserer Gesellschaft gemeinsam genutzt haben, um an die Opfer dieser Welt zu denken, an Tod, Leid und Ungerechtigkeit. Das waren die The men, die den Karfreitag in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer bestimmt haben, und zwar nicht nur in den Kirchen und nicht nur für die Menschen, die sich der christlichen Religion verbunden fühlen.
Deswegen bleibt es für mich ein Fehler, dass wir den ersten Schritt gegangen sind, nämlich die Feiertags ruhe aufzugeben, die so populistisch, sage ich einmal, als Tanzverbot umschrieben wird, aber eigentlich viel mehr ist als das Verbot zu tanzen, nämlich das Gebot, innezuhalten, nachdenklich zu sein, über sich, die Welt, unsere Werte gemeinsam nachzudenken und derer zu gedenken, die nicht in dem Wohlstand und dem Reichtum von Freiheit und Europa leben wie wir. Die Feiertagskultur eines Landes sagt auch viel über das Land selbst aus. Ich hätte mir gewünscht, dass wir an dieser Stille festgehalten hätten, unabhängig davon, ob das liberal ist oder nicht, es hat unsere Gesellschaft in der Vergangenheit ausgezeichnet.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die christlichen Kirchen in Bremen ihre noch bei der ersten Lesung der befristeten Regelung geäußerten Bedenken gegen die Regelung zurückgestellt haben und sagen, lieber dieses Gesetz als ein noch schlimmeres à la FDP, um das einmal so zu formulieren. Wir schließen uns diesem Votum an. Wir wollen als CDU-Fraktion nicht päpstlicher sein als der Papst und nicht christlicher als unsere Kirchen, aber ich bleibe dabei, ich glaube, unsere Gesellschaft begeht einen Fehler, wenn sie sich von solchen Traditionen, die unsere Gesellschaft über Jahrzehnte geprägt haben und ihr gutgetan haben, ohne Not verabschieden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben hier einen Gesetzentwurf vorliegen, der zwei Dinge regelt, die eigentlich gar nichts miteinander zu tun haben. Im ersten Punkt geht es um die alevitischen Feiertage, die nun auch als religiöse Feiertage definiert wer den und an denen die Angehörigen dieser Religion vom Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten müssen, an religiösen Veranstaltungen und Versammlungen teilzunehmen und auch Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreit werden können.
Die Aleviten sind eine große Minderheit in der Türkei, die seit Jahrzehnten unterdrückt und verfolgt werden. Aktuell geht das AKP-Regime auch massiv gegen Aleviten vor: Fernsehsender wurden abgeschaltet, und alevitische Journalisten sitzen ohne Anklage in den Gefängnissen in der Erdogan-Regimes.
Das Land Bremen hat mit der Alevitischen Gemeinde einen Staatsvertrag zur Anerkennung bestimmter Rechte geschlossen, in dem eine enge Zusammenar beit zwischen dem Land Bremen und der Alevitischen Gemeinde vereinbart worden ist und auch eine Re gelung zu den religiösen Feiertagen gehört. Es gibt im Bremischen Sonn- und Feiertagsgesetz bereits Regelungen zu den jüdischen Feiertagen und auch zu islamischen Feiertagen, und deshalb begrüßen wir es auch sehr, dass nun die alevitischen Feiertage hinzukommen. Das sehen wir als die richtige Kon sequenz aus dem Staatsvertrag, und das können wir voll und ganz unterstützen.
Auch wenn ich jetzt vielleicht einen kleinen Fehler machen werde: Wir sollten uns vielleicht auch daran gewöhnen und versuchen, auch die Feiertage aus zusprechen, um die es dann eigentlich geht, denn das sind der Aschura-Tag, der Hizir-Lokmasi- und der Newroz-Tag, die wir nun als Feiertage einführen werden.
Im zweiten Punkt des Gesetzentwurfs geht es um die sogenannten stillen Feiertage und darum, dass die Regelungen über das sogenannte Tanzverbot nun entfristet werden sollen. Das bedeutet aus unserer Sicht, dass die Einschränkungen von Tanzveranstal tungen an stillen Feiertagen, wie beispielsweise dem Karfreitag, auch in den nächsten Jahren weiterhin gelten. Das lehnt die LINKE ab.
Konkret geht es auch nicht nur um Tanzveranstal tungen, sondern um Sportveranstaltungen sowie alle möglichen Veranstaltungen in der Öffentlich keit, bei denen – Zitat – „der ernste Charakter des Feiertages nicht gewahrt bleibt“ und deswegen am
Volkstrauertag und am Totensonntag von 6 Uhr bis 17 Uhr und am Karfreitag von 6 Uhr bis 21 Uhr jeg liches öffentliche Vergnügen in dieser Art und Weise verboten ist. Sie erinnern sich wahrscheinlich alle auch an die Debatte über die Osterwiese, also über Vergnügungsveranstaltungen wie eine Kirmes, zu der die Leute gehen wollen und es große Probleme deshalb gibt. Viele Leute sagen, dass sie auch am Karfreitag zur Osterwiese gehen möchten und da nicht durch den Staat eingeschränkt sein wollen. Es gibt hier also ein staatliches Verbot, das den ernsten Charakter zweier christlicher Feiertage eigentlich vor guter Laune schützen soll.