Wenn jemand 5 000, 8 000 oder 20 000 Stimmen bekommt, dann muss dies natürlich entsprechend berücksichtigt werden. Wenn man sich anschließend die Verteilung anschaut, zum Beispiel bei den Grünen, bei denen es nachher tatsächlich um eine, 2 oder 3 Stimmen ging, dann bin ich mir nicht sicher, ob das nachher nicht eher das Zufallsprinzip ist und nicht zum Beispiel ein Parteitag der Grünen über ein langjähriges Engagement seiner Mitglieder vielleicht auch eher beurteilen kann -
ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident, ich wollte mir nur den zweiten Redebeitrag sparen! -, dass wir dann nicht auch tatsächlich ein Stück weit auf die Erfahrung in den Parteien zurückgreifen sollen oder müssten, bevor man nachher auch irgendwelche Zufallsergebnisse bekommt, nur weil
der Spitzenkandidat überproportional viele Stimmen bekommt. Darüber kann man streiten. Das haben wir auch getan, darüber haben wir aber zumindest bei uns in der Partei eine Mehrheitsentscheidung gefällt, mit der ich zumindest gut leben kann.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir an den Grundsätzen, nämlich dass wir weiter 5 Stimmen haben - da wurde ja auch über 3 diskutiert et cetera -, weiter kumulieren und panaschieren entwickeln. Das trägt den Wünschen der Menschen Rechnung, und das ist ein guter Beitrag gegen Demokratieverdrossenheit. In diesem Sinne werden wir trotz der Kritik an der einen oder anderen Stelle den Entwurf mittragen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stehe hier in Vertretung für Kristina Vogt, die diese Diskussion im Wahlrechtsausschuss entsprechend begleitet hat. Ich muss aber sagen, wir haben in der Fraktion, als auch in der Partei, in den letzten zwei Jahren sehr intensiv darüber diskutiert.
Eine Wahlrechtsänderung ist keine Kleinigkeit. Das muss man sich auch sehr gut überlegen und wir haben Erfahrungen gemacht. Ich möchte eine Bemerkung vorwegschicken, die ich aus der bisherigen Debatte entnommen habe: Mir erschließt sich in keiner Weise, warum ein Partikularinteresse moralisch, politisch oder demokratisch einem Engagement innerhalb der Partei, beziehungsweise einer Parteienlistenaufstellung, überlegen sein soll. Das kann ich aus der Diskussion, aus der Auseinandersetzung, um die es hier geht, in keiner Weise nachvollziehen.
Die Bürgerschaft hat das personalisierte Wahlrecht eingeführt und das personalisierte Wahlrecht wird ja auch bleiben. Es wird weiterhin diese fünf Stimmen geben und das Verhältnis von Listen- und Personenstimmen wird sich ebenfalls nicht ändern. Das, was sich ändert ist selbstverständlich die Tatsache, dass es nicht mehr mit 1 000 oder 2 000 Personenstimmen in der gleichen Wahrscheinlichkeit möglich ist, tatsächlich ein Mandat zu erringen. An der Stelle möchte ich sagen, es ist richtig, wir haben immer noch eine Parteiendemokratie. Für einen Sitz in dieser Bürgerschaft sind 15 000 Stimmen
notwendig. Wenn man einfach ausrechnet, wie viele Stimmen letztendlich auf den Gesamtstimmenanteil dieser bisher 83 Sitze entfallen, dann heißt das, mit einem relativ überschaubaren Stimmenvolumen ist es vollkommen unmöglich in irgendeiner Weise hier ein Mandat zu erringen, sondern es bemisst sich immer am Verhältnis der eigenen Partei. Ich finde es wichtig, das einzubeziehen und dass man diesen Effekt und diese Hemmschwelle höher legt, finde ich durchaus nachvollziehbar.
Ich möchte insbesondere noch auf zwei Aspekte zu sprechen kommen: Bei der Einführung hat eigentlich niemand damit gerechnet, dass das Personenwahlrecht in einer so massiven Weise wahrgenommen werden wird. Insbesondere natürlich bei der SPD, die den höchsten Anteil hatte, war das nachzuvollziehen.
Es hatte niemand damit gerechnet. Das hat aber natürlich auch eine gewisse soziale Selektivität des Wahlrechts beinhaltet. Im Viertel und in der Neustadt werden eher weniger Personenstimmen abgegeben, aber dafür mehr für Kandidatinnen und Kandidaten, die sich im so genannten Mittelfeld befinden. Das war bei beiden Wahlen eins-zu-eins nachzuvollziehen. Eine gut informierte Mittelschicht beeinflusst die personelle Zusammensetzung des Parlaments weit stärker, als es ihr nach der Stimmenstärke eigentlich zusteht. Das ist ein Effekt, den wir falsch finden. Das muss man mit reflektieren.
Der besondere Hebel, den die bisherige Regelung dann auch noch verschafft hat, ist, dass der Frauenanteil gesenkt wurde. Wir haben im Gleichstellungsausschuss schon nach der ersten Wahl im Jahr 2013 - also relativ früh - eine Anhörung durchgeführt um diesen Effekt zu beleuchten. Wir haben jemanden eingeladen, der das für die gesamte Bundesrepublik reflektiert und analysiert hat. Bayern und Baden-Württemberg haben schon lange ein Kumulieren und Panaschieren, insbesondere auf der kommunalen Ebene.
Überall war derselbe Effekt zu verzeichnen. Es hört sich nicht viel an, aber er liegt immer zwischen 1,5 und zwei Prozent, dass es letztendlich bedeutet, dass durch dieses Kumulieren und Panaschieren
der Frauenanteil gesenkt wird. Das hat, meine Damen und Herren, ganz einfache Gründe: Die Ressourcen von Frauen, die Communities und Ähnliches, sind männerzentriert ausgerichtet. Das ist kein Bremischer Effekt. Das ist ein Effekt, den es selbstverständlich überall gibt. Deswegen hat Frankreich letztendlich über Parität nachgedacht und diese Beeinflussung schon bei der Listenaufstellung der Parteien vorgenommen. Auch das ist etwas, was wir immer wieder diskutieren. Wir haben damals gesagt, der Frauenanteil wird sinken und 2015 hat es sich, ehrlich gesagt, noch einmal sehr viel krasser bewahrheitet. Das Argument zu sagen, das liege daran, dass die FDP beziehungsweise die AfD hier im Parlament sind, ist einfach Unsinn. Für den Bundestag mag das zutreffen, die haben allerdings kein Personenwahlrecht. Das muss man auch sehen. Hier, in diesem Parlament, ist dieser Effekt dadurch nicht erreicht worden. Er ist einzig und allein darin begründet, dass Männer vorgewählt werden in einer exorbitanten Weise und dass bei der Nachrückregelung ebenfalls Männer nachgerückt sind. Das muss man auch mit einbeziehen. Das kann man aus frauenpolitischer Sicht schon allein aus der Perspektive nicht unterstützen.
Ich halte das Wahlrecht für ein lebendiges Instrument und wir müssen sehen, welche Effekte es hat. Ich finde diese beiden Aspekte mit der sozialen und frauenpolitischen Analyse wichtig. Wir müssen uns demnächst noch einmal ansehen, wie sich das auswirkt. Dann wird sich herausstellen, wie letztendlich die Konsequenzen aussehen und dann werden wir sehen, wie wir weiter damit umgehen. Das finde ich wichtig.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns das Wahlgesetz in der neuen Fassung sehr genau angeschaut. Ich werde dem heute zustimmen aus folgenden Gründen: Einmal, trotz der fehlenden Heilungsmethoden, wir haben darüber heute schon einiges gehört, aber auch dass der Anteil von ungültigen Stimmen, wahrscheinlich durch die Vermischung mit zwei Wahlen nicht sinken wird,
muss, denke ich, hingenommen werden. Auch dass weiterhin fünf Stimmen zu vergeben sind, statt drei, finden wir nicht so gut, denn das wäre eine messbare Größe für die Wahlhelfer, die eine Woche lang zählen müssen, die ihre Arbeit erleichtert. Merkwürdig ist der Hinweis in dem Bericht des Ausschusses zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes, dass irgendwelche Abgeordnete gewissermaßen ihren Herzschlag nicht ganz zügeln konnten. Die Befindlichkeiten von irgendwelchen Kandidaten haben sicherlich keinen Einfluss auf das Bremische Wahlgesetz und dürfen keinen Raum haben. Nur weil man ungeduldig ist, ob man in das Parlament kommt oder nicht, das ist nun wirklich keine Entscheidungsgrundlage.
Die Wahlbeteiligung ist deswegen in einigen Stadtteilen geringer, weil sich viele Leute abgehängt fühlen. Ich denke, das ist auch ein Effekt, der hier noch nicht erwähnt wurde, das Auftauchen neuer Parteien insgesamt, aber vor allem auch das Auftauchen der AfD erhöht die Wahlbeteiligung, gerade in abgehängten Stadtteilen. Insofern fühlen wir uns da auch verpflichtet, einen anderen Ton anzuschlagen als etablierte Parteien und ziehen neue Wählerscharen an. Steigende Wahlbeteiligungen bei einer Beteiligung der AfD sind gang und gäbe und nachgewiesen.
Den Wahltermin finden wir nun wirklich sehr charmant, herzlichen Dank! Das terminlich mit der EUWahl zusammen zu legen, bei dem Gegenwind, den Sie alle dort erfahren werden. Am EU-Wahltermin liegt uns das sehr nahe, das mit einem sehr schönen, für uns sehr günstigen Wahlausgang in der EU-Wahl zusammen zu legen. Das finden wir gut und unterstützen das voll.
Ein Wort zu den Bedenken der Demokratieinitiative. Sollte wirklich einmal ein völlig personalisiertes Wahlrecht in Gang gesetzt werden - und überraschend viele von unseren AfD-Mitgliedern haben sich vor vielen Jahren für das neue Wahlgesetz eingesetzt - stehen wir dem sicher nicht entgegen, sondern würden uns gern daran beteiligen. Jetzt aber geht es um einen konkreten Vorschlag und dem werden wir zustimmen. Es geht nicht um Hypothesen, wie wir das in der Zukunft ausgestalten. Wir können uns da sicher eine wesentliche Stärkung des Personenwahlrechts vorstellen, in einer erneuten Diskussion über die nächsten Jahre. Fürs Erste aber teilen wir in diesem konkreten Fall die Bedenken der Initiative nicht, und werden deswegen in Erwartung eines hervorragenden Wahlkampfes und einer lustigen Debatte, gerade im
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Besucher! Auch die Gruppe Bürger in Wut möchte sich kurz zum neuen Wahlrecht äußern. Wir finden die Zusammenlegung der Landtagswahl und der Europawahl nicht nur aus organisatorischen Gründen richtig, sondern auch aus Kostengesichtspunkten, allerdings muss natürlich eine zügige Auszählung gewährleistet sein. Wie wir alle wissen, haben die letzten Auszählungen so lange gedauert, dass es kaum zu glauben war, dass es sich um eine Wahl in einem Bundesland handelt.
Die Listen zu stärken hält die BIW für einen nicht sinnvollen Schritt und für einen Schritt zurück. Wenn man sich den Begriff Demokratie ansieht, dann geht man von der Herrschaft des Staatsvolkes aus, und das Staatsvolk ist mündig. Ich sage einmal, der Wähler weiß, was er wählt, und wenn er die Listen stärken will, dann wird er die Partei, die Liste, wählen und nicht eine Person.
Ich finde, der Wähler weiß, was er macht, und er kennt inzwischen auch die Auswirkungen. Wenn der Wähler jetzt nur zu 100 Prozent für die Liste stimmen würde, würde darüber auch keine Person über eine Personenstimme in die Bürgerschaft kommen. Die BIW fordert getrennte Abstimmung, genauso wie die FDP. - Danke schön!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch ein paar Worte zu der bisher gelaufenen Debatte! Ich habe mir die ganze Zeit schon überlegt, wie ich es möglichst sensibel so ausdrücke, dass meine Abneigung gegen derartige Stellungnahmen nicht ganz so deutlich wird, aber, liebe Kollegin Wendland, wer mit den Begriffen „elitäre Parteiklüngel“ und „elitäre Parteizirkel“ arbeitet, die original AfDSprache sind, und dann die Wahlbeteiligung und die Politikverdrossenheit als Phänomen bemüht, der muss sich doch fragen lassen, ob nicht der Populismus eben doch ganz unterschiedliche Gesichter hat und nicht nur das eine.
Das verächtlich machen von uns allen hier als elitäre Parteiklüngel - wobei eigentlich gemeint ist, dass auf der Basis des Grundgesetzes, unserer Verfassung, die Parteien von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes einen wesentlichen Gestaltungsauftrag der Politik in diesem Lande bekommen haben - kann ja wirklich nicht das Ziel einer Debatte über die Frage von mehr Demokratie oder weniger Demokratie sein.
Wegen mehr Demokratie würde ich gern noch einmal auf das Jahr 2006 zurückkommen. Im Jahr 2006 haben viele meiner Freundinnen und Freunde der grünen Partei selbst auf der Straße gestanden und Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt, und das völlig zu Recht, und ich finde, alle Versuche, jetzt den Kern des Sinnes dieser damaligen Änderung des Wahlgesetzes zu verändern, haben wir auch aus vollstem Herzen abgelehnt. Das Wahlgesetz hat die starre Listenaufstellung und die Möglichkeit, mit einer Stimme eine Liste nur komplett wählen zu können oder eben nicht, komplett verändert.
Ich habe vorhin ausgeführt, dass wir jetzt 5 Stimmen haben, die wir frei, quer durch alle Listen, quer durch alle Personen, auf diesem Wahlzettel verteilen können, und diese Errungenschaft soll auch verteidigt werden gegen alle, die versuchen würden, sie zu der damaligen Zeit zurückzudrehen. Ich bin sehr froh, dass meine Partei da ganz klar hinter dem steht, was sie damals für die Unterstützung des Volksbegehrens und der Verabschiedung des entsprechenden Wahlgesetzes getan hat, das dann hier zum ersten Mal im Jahr 2011 einen Effekt hatte, den sie nach wie vor für richtig hält, und dass sie dies verteidigt, weil das ein sehr wichtiger Schritt in der Demokratie unseres Stadtstaates war. Daran soll sich auf keinen Fall etwas ändern.
Jetzt zu der Frage, ob es eine wesentliche Änderung ist und welchen Effekt es hat, wenn nun diese Zuteilungsarithmetik geändert wird! Wenn ich einmal versuche, es nicht so kompliziert zu erklären, sondern einfacher, dann sage ich den Leuten, es werden jetzt die Personen gewählt, die mehr Personenstimmen bekommen haben, während im alten Wahlrecht, also vor der Änderung, auch Leute über Personenstimmen gewählt wurden, die weniger Personenstimmen bekommen haben, der Kollege Tschöpe hat es erklärt. Es gab ja sogar eine Wahl davor, bei der der Kollege Böhrnsen, ich glaube, fast 200 000 Stimmen hatte, aber wegen
der Arithmetik über die Listenstimme in die Bürgerschaft gekommen ist, aber die 200 000 Personenstimmen dann letztendlich die Zusammensetzung der Fraktion extrem mit beeinflusst haben. Das kann man so wollen, das kann man so sehen und auch so beibehalten, aber man kann auch sagen, ich gebe Personen eine Stimme, und je mehr Stimmen aus der Bevölkerung diese Person dann bekommt, desto mehr Chancen hat sie, dann auch in die Bürgerschaft einzuziehen.
Es stimmt übrigens nicht, was hier jemand gesagt hat - ich glaube, der Kollege Hilz war es -, dass beim letzten Mal alle, die vorn auf den Listen standen, auch die meisten Personenstimmen bekommen haben. Das ist keineswegs der Fall, das war sehr unterschiedlich. Da gab es welche mit sehr vielen Personenstimmen, da gab es aber auch welche mit wenigen, und die würden jetzt auch nicht über die Personenstimmen in die Bürgerschaft kommen, sondern es würden durchweg die in der Liste mit den meisten Personenstimmen hineinkommen, und jemand, der auf Platz 2, 3 oder fünf 5 sonst irgendwo war und wenig Personenstimmen bekommen hat, müsste auch jetzt die Liste bemühen, um dann im Nachhinein über die Liste in der sozusagen zweiten Wahl hineinzukommen. Das war also keineswegs so, und das ist auch logisch, weil wir jetzt ja eine Mischung haben zwischen der persönlichen Bekanntheit und Popularität einzelner Kandidatinnen und Kandidaten und der Stellung, die diese Kandidatinnen und Kandidaten in ihrer Partei haben, weswegen sie von dieser Partei auf einen bestimmten Platz der Liste gesetzt werden. Das ist diese Mischung, die wir heute haben.
Ich finde, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir diesem Beschluss unserer Landesmitgliederversammlung hier heute folgen, ist selbstverständlich. Wir werden diese Wahl, glaube ich, sehr gut auswerten, sehr gut schauen, welchen Effekt diese Änderung hatte und nach allen Seiten auch demokratietheoretisch bewerten, wie es jetzt beim nächsten Mal gelaufen ist. Ich finde, dass wir dann nach der nächsten Bürgerschaftswahl dieses Thema noch einmal aufrufen sollten, um zu sagen, war es so richtig, hat es vielleicht Effekte gebracht, die wir so nicht wollten, ist es in eine ganz andere Richtung gegangen, und müssen wir dieses ganze Wahlsystem noch einmal korrigieren. Das werden wir aber erst sehen, wenn wir wissen, welchen Effekt die Änderung haben wird, die wir heute beschließen werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Ausschussmitglieder! Ich bin einigermaßen enttäuscht von dem, was Sie da entwickelt haben mit der Maßgabe, Wahlbeteiligung zu stärken und die Demokratie in Bremen zu stärken. Wir alle wissen, die Wahlbeteiligung in Bremen war historisch gering. Was mich als Neuling in dem Geschäft damals bei der Bürgerschaftswahl 2015 besonders irritiert hat, war die hohe Zahl der ungültigen Stimmen. Einige von Ihnen werden es wissen, wir haben damals, weil wir vermuteten, dass es zu Fehlauszählungen gekommen ist, Einsicht verlangt in die Wahlzettel in Bremerhaven, und uns wurde diese Einsicht gewährt für die ungültigen Stimmen. Bevor wir dort hingegangen sind, war meine Vermutung, vielleicht ist unser Wahlsystem zu kompliziert mit diesen fünf Stimmen und den Personenstimmen und dem Panaschieren und Kumulieren, sodass sich die Leute überfordert fühlen und es deshalb zu dieser hohen Anzahl ungültiger Stimmen kommt.
Mein Eindruck war ein anderer. In den Stimmzetteln, die ich gesehen habe - ich kann es in Worten hier nicht wiederholen, das wäre nicht parlamentsgerecht -, standen Beleidigungen: Ich wähle keinen von euch, ich wähle Charlie Brown; macht das unter euch aus. Aus diesen Stimmzetteln schrie mir mit dem Ton der Verzweiflung entgegen, wir hassen euch, wir glauben nicht, dass ihr uns vertretet. Das waren Leute, die nicht zu faul waren, zur Wahl zu gehen. Sie sind zum Wahllokal gegangen, haben abgestimmt, aber sie haben auf Wahlzettel geschrieben: Niemand von euch ist für uns wählbar, weil ihr uns nicht vertretet, weil ihr das unter euch ausmacht, und weil wir in unserem Demokratiebedürfnis hier nicht wahrgenommen worden sind. Das hat mich erschreckt. Es hat mich auch erschreckt, wie viele Stimmen das waren, die ich stapelweise gehabt habe. Ich weiß, dass aus Ihren Fraktionen auch Einsicht genommen wurde in Bremerhaven, und wenn Sie einmal in sich gehen, Sie werden auch solche Stimmzettel gesehen haben.
Es ist so, die Wahlbeteiligung und Anzahl der ungültigen Stimmen haben etwas damit zu tun, dass viele Menschen in Bremerhaven nicht das Gefühl haben, dass die Bürgerschaft hier für sie in irgendeiner Weise tätig ist und für sie etwas Positives bewirkt. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass in der Tat hier keine positiven Ergebnisse für Bremen gebracht werden. Unsere Bildungspolitik und un