Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

Stimmen Sie mir zu, dass sich Legasthenie genauso wie Dyskalkulie nicht vollständig ausheilen lässt, sondern dass es sich um eine Teilleistungsstörung handelt, die ein Leben lang bestehen bleibt und durch bestimmte Maßnahmen nur in Teilen verbessert werden kann?

(Abgeordneter Bücking [Bündnis 90/Die Grünen]: Man kann es kompensieren! – Abgeordnete Ahrens [CDU]: Ja, das ist – –.)

Noch einmal: Nach den Rückmeldungen, wie wir bekommen haben, nehmen jedenfalls die Krankenversicherungen diese Position nicht ein, sondern sie sagen, wenn eine solche Bescheinigung ausgestellt wird, gehört das nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen. Das sind die Auskünfte, die wir von den Krankenkassen bekommen haben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Da Sie meine Frage nicht beantwortet haben, möchte ich sie noch einmal wiederholen. Legasthenie und Dyskalkulie bleiben bei den Betroffenen ein Leben lang bestehen

(Zurufe SPD: Nein!)

und können nicht komplett so zurückgeführt werden, dass es hinterher nicht mehr existiert.

(Zuruf SPD: Doch!)

Mir sind solche Fälle jedenfalls nicht bekannt.

(Zurufe)

Deswegen frage ich an dieser Stelle noch einmal nach – –.

Das ist eine Fragestunde! Mensch!

Ich frage deshalb noch einmal nach, ob es aus Sicht des Senats, zu

dem ja auch die Senatorin für Wissenschaft gehört, zwingend notwendig wäre, so etwas immer wieder vorzulegen.

Ich glaube, ich hatte in der Beantwortung der Anfrage darauf hingewiesen, dass wir einmal eine Bescheinigung benötigen und dann mit Kopien gearbeitet wird. Zu der Frage, ob es geheilt werden kann oder nicht, haben Sie eben selbst aus dem Plenum erfahren, dass es da scheinbar unterschiedliche Auffassungen gab. Zum ersten Teil Ihrer Frage glaubte ich jedenfalls beantwortet zu haben, dass wir uns die Information noch einmal von der GKV geholt haben und die GKV diese Auffassung vertreten hat. Ansonsten müsste sich der Versicherte mit der Krankenkasse in einen Konflikt begeben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Nur eine abschließende Bemerkung! Ich hatte nach der Auffassung des Senats gefragt und nicht nach der der gesetzlichen Krankenkassen, denn die steht hier nämlich nicht vor mir!

(Zurufe)

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Mich würde interessieren, ob bei dieser Art der Beeinträchtigung wie auch bei anderen Arten der Beeinträchtigung ein Leistungsanspruch für entsprechende Unterstützung nach dem SGB besteht und gegebenenfalls Mittel der Wiedereingliederungshilfe in Anspruch genommen werden könnten, wenn eigene Mittel nicht vorhanden sind, um eine solche Bescheinigung zu erlangen.

Sofern die einzelnen Voraussetzungen von der jeweiligen Person erfüllt werden, ja!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Also diejenigen, die nicht genügend Geld haben, könnten dann an anderer Stelle, also bei anderen Sozialleistungsträgern und eben nicht bei den Krankenkassen, entsprechende Unterstützungsleistungen beantragen?

Ja!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Wie trägt der Senat zum Erfolg des Budgets für Arbeit bei?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bergmann, Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Frau Kollegin Bergmann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viel Geld steht für Menschen mit Behinderung aus dem im Jahr 2018 in Bundesrecht – § 61 SGB IX – überführten Budget für Arbeit im Land Bremen zur Verfügung, wie viel wird derzeit von diesem Geld abgerufen, und wie viele Anspruchsberechtigte gemäß § 58 SGB IX gibt es im Land Bremen?

Zweitens: Wie bewertet der Senat das Instrument Budget für Arbeit?

Drittens: Was unternimmt der Senat, um das Instrument Budget für Arbeit insbesondere bei den Unternehmen, aber auch bei den Betroffenen bekannter zu machen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Bis zum Jahresende 2017 hat Bremen das Budget für Arbeit als freiwillige Leistung mit einem begrenzten Budget in Höhe von knapp 280 000 Euro für 20 Leistungsberechtigte finanziert. Seit Jahresbeginn 2018 hat bundesweit grundsätzlich jeder Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt einen Rechtsanspruch, das Budget für Arbeit zu nutzen und mit einem Lohnkostenzuschuss in einem Unternehmen zu arbeiten. Das sind in Bremen insgesamt rund 2 200 Personen. Derzeit nehmen 15 Leistungsberechtigte das Budget für Arbeit in Anspruch. Dies entspricht einem Kostenvolumen von rund 200 000 Euro pro Jahr. Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2019 circa 30 Leistungsberechtigte das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen werden.

Zu Frage zwei: Der Senat begrüßt das Budget für Arbeit als Regelleistung ausdrücklich. Damit wird

es zu bundesweit einheitlichen Voraussetzungen Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt und damit ein gesteigertes Maß an Teilhabe und Inklusion geben. Das Wunsch- und Wahlrecht wird somit auch auf den ersten Arbeitsmarkt ausgeweitet.

Zu Frage drei: In einem Beirat zum Budget für Arbeit sind einerseits jene Akteure vertreten, die sich in Gesprächen mit Arbeitgebern um passgenaue Aufträge für die Werkstätten bemühen, andererseits sind dort die Fachdienste vertreten, die im Auftrag des Integrationsamtes für Menschen mit Behinderungen in Unternehmen Arbeitsplätze ausmachen und die Beschäftigten dort unterstützen. Ziel des Beirats ist es, Anforderungen an Arbeitsplatzangebote und Budgetnehmer zu harmonisieren.

Die Öffentlichkeit ist durch Pressearbeit im Januar 2018 über das Budget für Arbeit in Kenntnis gesetzt worden, zudem haben Landesteilhabebeirat und Werkstätten interessierte Eltern informiert. Aktuell wird ein Informationsblatt entwickelt, das in der zweiten Jahreshälfte 2018 veröffentlicht werden soll. Die bisherigen Praxiserfahrungen werden ausgewertet und in weitere Maßnahmen zur Aufklärung über das Budget für Arbeit einfließen. – So weit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gab es auch Informationen von Selbsthilfevereinen, die sich um Menschen mit Beeinträchtigungen kümmern, und wie wurden diese Informationen dort in Anspruch genommen?

Die Verbände haben in Bremen über das Angebot informiert. Wir haben jetzt nicht beim SelbstBestimmt Leben e. V. einzeln abgefragt, was letztendlich zum Vertragsabschluss geführt hat, aber ich gehe davon aus, dass die Trägerlandschaft in Bremen, auch die Lebenshilfe und verschiedene andere Einrichtungen, darüber informiert haben. Im Augenblick ist ja die Nachfrage noch überschaubar. Wir hoffen, dass sich dieses Angebot herumspricht, dass die Arbeitgeber positive damit Erfahrungen sammeln und wir weitere Alternativen zur Werkstattbeschäftigung eröffnen können.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es sind ja jetzt nur wenige Fälle. Wissen Sie, aus welchen Bereichen der Beeinträchtigungen die Leute kommen, die dieses Budget für Arbeit schon in Anspruch nehmen?

Nein, das haben wir nicht extra erhoben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es ist ja immer gut, wenn man über positive Beispiele berichten kann, sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Betroffenen und Anspruchsberechtigten. Wäre es nicht eine Idee, einmal unter den 15 Leistungsberechtigten zu schauen, ob welche von ihnen als positive Botschafter für dieses positive Programm unterwegs sein könnten, und diese dann auch mit in die Öffentlichkeitsarbeit einzubeziehen? Das fände ich persönlich auch gut.

Das wird das Amt für Integration bestimmt mit einbeziehen, und wir geben diese Anregung auch noch einmal gern weiter; aber das ist ja der übliche Weg: Tue Gutes und rede darüber!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das Budget für Arbeit hat ja immer nur eine begrenzte Laufzeit und soll dann ausgelöst werden, sage ich einmal. Können Sie uns einmal einen Einblick darüber geben – ich glaube, das läuft zwei Jahre –, wie sich es dann für die Menschen verhält, die es Anspruch genommen haben, wie viele in ein festes Arbeitsverhältnis dort übernommen wurden?

Das können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, aber wir werden auf die Arbeitgeber zugehen. Ich wünsche mir natürlich, dass nach einer staatlichen Förderung dann auch eine Förderung durch die Arbeitgeber erfolgt, weil man positive Erfahrungen sammeln konnte. Das werden wir dann wie verabredet in der Deputation berichten, um eine Bilanz ziehen zu können. Wir hatten ja auch schon in der Deputation darüber gesprochen, ob es nicht Sinn machen würde, das Budget von vornherein höher zu veranschlagen. Ich denke, auch mit dieser Frage – da gab es ja eine hohe Bereitschaft, und ich sehe sie auch im politischen Raum, da noch weitere Schritte zu gehen – wollen wir uns auch noch einmal in der Fachdeputation befassen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.