Protokoll der Sitzung vom 16.05.2006

Frau Abg.Apel, bis 1999 wurden neun Anlagen gefördert, in den Jahren 2000 bis 2003 13 Anlagen und in den Jahren

2004 und 2005 ebenfalls 13 Anlagen. Ich sagte, in diesem Jahr hatten wir bis Mitte April Anträge auf Förderung 12 weiterer Anlagen.

Frage 593, Frau Abg.Waschke.

Ich frage die Landesregierung:

Wie sieht die Haftungsregelung aus, wenn eine Lehrkraft zwei Klassen parallel „bei offener Zimmertür“ zu betreuen hat und ein Kind sich dabei in Abwesenheit der aufsichtspflichtigen Lehrkraft verletzt?

Frau Kultusministerin.

Frau Abgeordnete, grundsätzlich ist es zulässig, Schülerinnen und Schüler einer Klasse, deren Lehrerin oder Lehrer nicht anwesend ist, durch die Lehrkraft einer Nachbarklasse mit beaufsichtigen zu lassen. In Klammern füge ich hinzu:Auch hier steht die Absicht, durch das neue Projekt „Verlässliche Schule“ Abhilfe zu schaffen.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei der Aufsicht ist die Erziehung zur Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler ebenso wie das Alter und die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.Gleichzeitig muss die Aufsicht der jeweiligen Situation angepasst werden. Darüber hinaus ist auf möglicherweise bestehende besondere Gefährdungen einzugehen,beispielsweise in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern, in Sport und bei Schulveranstaltungen, die mit besonderen Gefährdungen verbunden sind.

Soweit diese Grundsätze berücksichtigt werden und entsprechend den Grundsätzen der Rechtsprechung dafür gesorgt ist, dass sich die Schülerinnen und Schüler nicht unkontrolliert fühlen, haften Lehrkräfte für diese Verletzungen nicht.Vielmehr sind die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts ebenso wie auf Schulwegen durch die Unfallkasse Hessen mitversichert.

Es kommt Frage 594. Frau Abg. Henzler.

Ich frage die Landesregierung:

Aus welchen Gründen wird der Antrag der Gesamtschule Neustadt im Landkreis Marburg-Biedenkopf auf Umwandlung in eine integrierte Gesamtschule abgelehnt?

Frau Kultusministerin.

Frau Kollegin Henzler, die Gesamtschule in Neustadt – eine kooperative Gesamtschule – hat im Gymnasialzweig in den nach § 144a Schulgesetz in Verbindung mit Art. 6 und 7 des 3. Qualitätssicherungsgesetzes maßgeblichen Schuljahren 2004/05 und 2005/06 den Richtwert jeweils nicht erreicht.

Vor diesem Hintergrund wurde dem Schulträger mit Erlass vom 28.02. mitgeteilt, dass zum neuen Schuljahr der Unterricht in den neu zu bildenden Klassen des Gymnasialzweigs wegen der für dieses eine Schuljahr zu erwartenden vergleichsweise hohen Anmeldezahl ausnahmsweise und nur noch einmal aufgenommen werden darf. Bereits mit Erlass vom 28.12.2005 war dem Schulträger mitgeteilt worden, dass beabsichtigt ist, der beantragten Umwandlung der KGS Neustadt in eine IGS nicht zuzustimmen.

Grund ist die Entwicklung der Schülerzahlen, der Schülermangel im Gymnasium und damit das fehlende öffentliche Bedürfnis nach § 144 Satz 2 des Schulgesetzes. Somit ist die Gesamtschule Neustadt – wie es der Schulträger selbst im Schulentwicklungsplan alternativ ausgewiesen hat – in eine Haupt- und Realschule umzuwandeln. Der Schulträger ist aufgefordert, bis September dieses Jahres eine Fortschreibung vorzulegen.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Henzler.

Frau Ministerin,in der gesamten Region dort gibt es keine integrierten Gesamtschulen. Es besteht also ein öffentliches Bedürfnis, zur Aufrechterhaltung der Schulvielfalt dort ein solches Angebot zu machen? Das würde durchaus dazu führen, dass dort wieder mehr Schülerinnen und Schüler hingehen.

Frau Ministerin.

Frau Kollegin Henzler, das kann der Schulträger uns auch erneut vortragen, wenn er es möchte.Allerdings weise ich darauf hin, dass in der Definition der integrierten Gesamtschule im Hessischen Schulgesetz steht, dass darin alle drei Bildungsgänge integriert und in einer Zusammenführung organisiert sein müssen. Dies ist die Voraussetzung für die Genehmigung und für den Nachweis des öffentlichen Bedürfnisses.

Frage 595, Herr Abg. Heidel.

Ich frage die Landesregierung:

Wie steht sie zur Einholung eines Rechtsgutachtens zu der Frage, inwieweit die Verwendung lebender, voll flugfähiger Enten bei der Ausbildung und Prüfung von Jagdge

brauchshunden mit dem Beschluss des VGH Kassel vom 6. November 1996 vereinbar ist?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Heidel, die Einholung eines solchen Rechtsgutachtens dient der nochmaligen Prüfung des damaligen Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes sowie weiterer Urteile aus anderen Bundesländern. Außerdem soll dadurch herausgefunden werden, ob und inwieweit die Verwendung lebender Enten zur Ausbildung von Jagdhunden mit dem Tierschutz und dem Jagdrecht überhaupt vereinbar ist – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass mittlerweile der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen worden ist.

Nächste Frage, Frage 596, Herr Abg. Denzin.

Ich frage die Landesregierung:

Wann beabsichtigt sie, nach Einführung der Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in Neubauten – im Juni 2005 – Ausführungsbestimmungen zu erlassen, bzw. wann hat sie das getan?

Herr Staatssekretär Abeln aus dem Ministerium für Wirtschaft,Verkehr und Landesentwicklung.

Die Regelung im Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung, in dem die Rauchwarnmeldepflicht eingeführt worden ist, ist eindeutig. Dort heißt es, in Neubauten gibt es die Pflicht,Wohn- und Schlafräume,Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils einem Rauchwarnmelder auszustatten.

Zum Zweiten sind Rauchwarnmelder Bauprodukte. Für diese gibt es DIN-Normen. Einschlägig ist hier die DINNorm 14676, Ausgabe März 2003. Die neuen technischen Anforderungen sind in der DIN EN 14604, Fassung Oktober 2005, geregelt. Rauchwarnmelder mit diesem CEZeichen werden also in Zukunft auf den Markt kommen.

Bei der nächsten Änderung der Handlungsempfehlungen werden wir dies aufnehmen. Ausführungsbestimmungen in dem Sinne, in dem Sie fragen, wird es nicht geben. Die Situation ist klar und eindeutig geregelt. Mehr Regulierung als unbedingt notwendig brauchen wir nicht.

Zusatzfrage, Herr Kollege Denzin.

Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Rauchmelder seit In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung installiert wurden?

Herr Staatssekretär.

Nein, das ist mir im Moment nicht bekannt.

Für Zusatzfragen erteile ich zunächst Herrn Denzin und dann Herrn Frömmrich das Wort.

Wie stellt die Landesregierung sicher, dass diese Rauchmelder tatsächlich installiert werden?

Herr Staatssekretär Abeln.

Erstens vertrauen wir auf die Selbstverpflichtung der Eigentümer in Neubauten. Zweitens wird sich versicherungsrechtlich sicher ein gewisser Druck ergeben, diese Rauchmelder einzuführen.Wir gehen ebenso wie die hessischen Feuerwehren davon aus, dass die Eigentümer von dieser Notwendigkeit überzeugt sein werden. Eine behördliche Kontrolle bei Neubauten ist nicht vorgesehen.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Frömmrich.

Wie bewertet die Landesregierung, dass die FDP, insbesondere Herr Denzin, bei der Einführung dieses Gesetzes das Ganze als überflüssig und zu bürokratisch bewertete, jetzt aber Ausführungsbestimmungen und Kontrollen fordert?

Herr Staatssekretär Abeln.

Die Landesregierung antwortet auf Fragen. Bewertungen von politischen Äußerungen sind hier nicht meine Aufgabe.

(Beifall des Abg. Michael Denzin (FDP))

Dann kommen wir zur Frage 597. Frau Abg. Ravensburg.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Kinder wurden im Haushaltsjahr 2005 durch Mittel im Rahmen von Maßnahmen zur Unterstützung des Erwerbs der deutschen Sprache bei Kindern im Kindergartenalter ohne ausreichende Deutschkenntnisse gefördert?

Frau Sozialministerin Lautenschläger.