Protokoll der Sitzung vom 12.07.2006

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich bitte Sie ernsthaft, hier nicht solch einen Unsinn zu erzählen.

Ich möchte Ihnen noch etwas sagen. Wir sollten diesen Antrag und die Tatsache, dass es einen Integrationsdezernenten in Frankfurt gibt, der der CDU angehört, als Anlass für etwas nehmen. In Nordrhein-Westfalen gibt es einen Integrationsminister, der der CDU angehört. Auf Bundesebene gibt es eine Integrationsministerin, die der CDU angehört. Die haben inzwischen verstanden, dass die Integrationspolitik mehr als Sprachkurse umfassen muss.Wir sollten das zum Anlass nehmen, ernsthaft darü

ber nachzudenken, wie wir die Probleme lösen können, die es dazu in diesem Land gibt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Die hessische CDU hat mit den drei Mitgliedern der hessischen CDU, die heute zu diesem Thema geredet haben, unfreiwillig einen Offenbarungseid geleistet. Ich sage Ihnen ausdrücklich: Ich freue mich darüber nicht.

(Silke Tesch (SPD): Das war unterirdisch!)

Ich hatte nämlich gedacht, wir wären inzwischen weiter. Ich wünsche Ihnen, dass Sie zu diesem Punkt wirklich ein bisschen weiter kommen, als Sie es während dieser Debatte waren. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Al-Wazir, vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt.

Es ist vorgeschlagen, den Antrag unter Tagesordnungspunkt 47 – das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Aktionsplan Integration“ auch in Hessen, Drucks. 16/5767 –, den Dringlichen Antrag unter Tagesordnungspunkt 70 – das ist der Dringliche Antrag der Fraktion der FDP betreffend rationale Einwanderungspolitik statt Ideologie, Drucks. 16/5803 – sowie den Dringlichen Antrag unter Tagesordnungspunkt 73 – das ist der Dringliche Antrag der Fraktion der CDU betreffend Hessen ist Vorreiter bei der Integration, Drucks. 16/5806 – dem Sozialpolitischen Ausschuss, federführend, und dem Innenausschuss, mitberatend, zu überweisen.

(Axel Wintermeyer (CDU): Ja!)

Erhebt sich dagegen Widerspruch?

(Axel Wintermeyer (CDU): Nein!)

Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 5:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung – Drucks. 16/5752 –

Zur Einbringung erteile ich Herrn Dr. Rhiel das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich kurz fassen. Bei dem Entwurf geht es um ein Gesetz hinsichtlich der Begleichung rückständiger Gebühren, die von den Kraftfahrzeugzulassungsstellen erhoben werden. Für Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer haben wir bereits eine Regelung. Nun wollen wir auch eine Regelung für den Fall schaffen, dass es Rückstände bei den Gebühren gibt.

Wir wollen also schlicht und einfach eine Rechtsgrundlage dafür haben, dass ein Fahrzeughalter bei einer erneuten Zulassung eines Fahrzeugs zunächst gezwungen wird, Rückstände zu begleichen. Bisher entstand den Kraft

fahrzeugzulassungsstellen bei der Eintreibung solcher Rückstände erheblicher Verwaltungsaufwand, der oft in keinem Verhältnis zu den einzutreibenden Gebühren stand.

Das ist ein einfaches Instrument, das sich bei der Kraftfahrzeugsteuer schon als sehr wirksam erwiesen hat. Das wollen wir analog auch für andere Gebührenrückstände einführen. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. – Danke schön.

Herr Dr. Rhiel, vielen Dank. – Als erste Rednerin zur Aussprache hat sich Frau Kollegin Pfaff zu Wort gemeldet. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich kann mich kurz fassen.

Herr Minister Rhiel hat den Gesetzentwurf in erster Lesung eingebracht und dargelegt, welche Ziele mit der gesetzlichen Neuregelung erreicht werden sollen.

Der Gesetzentwurf ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Träger der Zulassungsbehörden finanziell zu entlasten und die Arbeitsbelastung der Vollstreckungsstellen abzusenken, ist aus unserer Sicht ein sehr sinnvolles Anliegen. Es ist daher zu begrüßen.

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens werden wir uns sehr sorgfältig mit dem hier vorgeschlagenen neuen Verfahren zur Eintreibung rückständiger Gebühren befassen. Ebenso werden wir uns eingehend mit den in § 3 vorgesehenen Regelungen hinsichtlich des Führens eines Rückstandsregisters und insbesondere hinsichtlich des Datenübermittlungsverfahrens zwischen den Zulassungsbehörden beschäftigen, und zwar im Hinblick auf die Einhaltung der Regelungen des Datenschutzes. In diesem Sinne werden wir das prüfen und beraten.

Entscheidend für die Bewertung der vorgesehenen Neuregelung ist für uns, dass dies, erstens, zu einer echten Entlastung der Landkreise und der betroffenen Kommunen hinsichtlich entstehender Kosten führen kann. Zweitens wird die Arbeitsbelastung der Vollstreckungsstellen tatsächlich auf das notwendige Maß reduziert.

Herr Minister, ich gehe davon aus, dass wir zur weiteren Beratung das Ergebnis und die Stellungnahmen der Regierungsanhörung vorgelegt bekommen.Danach könnten wir die endgültige Bewertung vornehmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Frau Kollegin Pfaff, vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion hat sich nun Herr Kollege Denzin zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin!

(Beifall der Abg. Roland von Hunnius und Hein- rich Heidel (FDP))

Nicht jede Rechtsschöpfung wird von uns begrüßt. Wie Sie wissen, wird auch nicht jede Initiative dieses Ministers von uns begrüßt.Aber einige begrüßen wir doch.Herr Minister, diese gehört dazu.

Ich habe nur eine Frage dazu, die wir in die Ausschussberatung mitnehmen können. Wie kommt es, dass das dadurch zusätzlich zu erzielende Mittelaufkommen schon im Etat veranschlagt ist, obwohl wir jetzt erst den Gesetzentwurf erhalten haben?

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Denzin, vielen Dank. – Nun hat sich Frau Kollegin Erfurth für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir während dieser Plenarsitzung bisher viele streitige Initiativen behandelt haben, liegt uns nun ein Gesetzentwurf vor, der auch aus unserer Sicht sehr sinnvoll ist.

Das Ärgernis wird im Entwurf hinreichend beschrieben. Gerade im Kraftfahrzeugwesen gibt es eine Vielzahl an Menschen, die aufgrund häufigen An-, Ab- und Ummeldens Rückstände anhäufen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstellen müssen dann häufig auch kleinen Beträgen hinterherlaufen. Das muss aufwendig beigetrieben werden. Das ist zeit- und kostenintensiv.

Vor diesem Hintergrund scheint uns der mit dem Gesetzentwurf eingeschlagene Weg der einfache und richtige zu sein. Im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums gibt es eine ähnliche Regelung. Dafür war aber keine Regelung auf Gesetzesebene notwendig. Das konnte verwaltungsintern erfolgen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, soll mit dieser Regelung das nachempfunden werden.Wer ein neues Fahrzeug zulässt, muss zuvor seine Schulden begleichen. Das klingt ziemlich einfach. Das ist auch effektiv. Ich denke, was so einfach klingt, sollten wir auch versuchen, mittels einer gesetzlichen Regelung umzusetzen.

Für eine solche gesetzliche Regelung braucht man aber auch einen Handlungsrahmen. Denn was so einfach klingt, kann durchaus Sprengstoff bergen. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn derjenige, der das Fahrzeug zulässt,nicht der Halter ist.Wir müssen durchaus klären,was diesem Menschen gegenüber, der nicht der Halter dieses Fahrzeugs ist, offenbart wird. In der Regel handelt es sich um den Mitarbeiter eines Autohauses. Denn die Autohäuser übernehmen die Anmeldung häufig als Serviceleistung.

Was wird ihm gegenüber offenbart? Werden ihm gegenüber alle Rückstände aufgelistet? Erhält er also eine detaillierte Liste mit allen Rückständen des Halters des Fahrzeugs? Oder erhält er nur die Auskunft, die Anmeldung könne nicht erfolgen, weil es Rückstände gibt? Ich finde, das sind ein paar Detailfragen, die sicherlich mit einer Anhörung oder während der Beratung im Ausschuss geklärt werden können.

Aus unserer Sicht gibt es also keine unüberwindlichen Hindernisse und nichts, was man nicht klären könnte. Ich

denke, man wird da zu einer einvernehmlichen Lösung kommen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Erfurth, vielen Dank. – Inzwischen hat sich Herr Dr. Lübcke für die CDU-Fraktion noch zu Wort gemeldet. Herr Dr. Lübcke, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Denzin, wir haben eine vorausschauende und weise Landesregierung. Den Redebeiträgen können wir entnehmen, dass es sicherlich richtig war, eine entsprechende Veranschlagung im Entwurf des Haushalts für das Jahr 2007 einzustellen.

Als ich mir den Gesetzentwurf angeschaut habe, habe ich mich gewundert, mit welchen Dingen sich die Landesregierung befassen muss und was alles in einen Rechtsrahmen hineingepresst werden muss. Aber dieses Gesetz muss halt sein.

Ich darf den Mitarbeitern des Ministeriums danken, dass man sich diese Mühe gemacht hat. Man ist auf etwas eingegangen und hat eine Regelung geschaffen, derzufolge Rückstände bis zu einer Höhe von 10 c nicht dazu führen, dass man kein Auto zulassen kann. Ich glaube, der Gesetzentwurf ist bis ins Detail ausgearbeitet.

Im Wesentlichen möchte ich mich aber den Ausführungen der Frau Pfaff und der anderen Vorrednerin und des anderen Vorredners anschließen. Ich glaube, es ist notwendig, ein solches Gesetz zu erlassen.Wir hoffen, dass das in der zweiten Lesung ohne viel Tamtam über die Bühne geht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.