Im Wesentlichen möchte ich mich aber den Ausführungen der Frau Pfaff und der anderen Vorrednerin und des anderen Vorredners anschließen. Ich glaube, es ist notwendig, ein solches Gesetz zu erlassen.Wir hoffen, dass das in der zweiten Lesung ohne viel Tamtam über die Bühne geht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU sowie der Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Roland von Hunnius (FDP))
Herr Kollege Dr. Lübcke, vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt.
Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 5 – das ist der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung, Drucks. 16/5752 – nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Heilberufegesetzes – Drucks. 16/5753 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat zum Ziel, die seit der letzten Novellierung des Heilberufsgesetzes im Jahr 2004 eingetretenen Entwicklungen des Rechts der Europäischen Union und des Bundesrechts zu berücksichtigen.
Ich denke, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit können wir die Details im Ausschuss diskutieren. Es geht sowohl um Telematik im Gesundheitswesen, wo Rechtsänderungen nachvollzogen werden müssen,als auch um das AMG, wo bestimmte Rechtsgrundlagen neu geschaffen werden mussten.Ich hoffe,wir können das im Ausschuss im Detail besprechen.
Vielen Dank, Frau Lautenschläger, für die Einbringung. – Nun hat sich Frau Kollegin Schulz-Asche für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Fünf Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Ministerin Lautenschläger hat schon darauf hingewiesen, dass es hier vor allem um die Anpassung an EU-Recht geht, insbesondere in den ersten Teilen. Letztlich bleibt eigentlich nur die Frage, warum es nicht zeitnäher – –
Gut, wir sind die Ersten. Ich habe damit auch kein Problem. Eigentlich geht es da um Selbstverständlichkeiten.
In dem Bereich, wo es um neue hessische Regelungen geht, sollten wir, denke ich, bei einigen Punkten noch einmal genauer hinsehen. Einige sind auf Wunsch der Kammern zustande gekommen. Diese erscheinen mir unproblematisch. Bei den Versorgungswerken sind mir allerdings die hier getroffenen Regelungen nicht ganz nachvollziehbar. Darüber sollten wir im Ausschuss noch einmal sprechen.
Auch hatten wir einige Anfragen von Bürgern zu den Berufsbezeichnungen. Diese sollten wir auch noch einmal genau betrachten. Vielleicht ist es auch möglich, dass wir anhand der Stellungnahmen aus der Anhörung – diese hatten wir schon zum Teil bekommen – diese Bereiche noch einmal genauer betrachten.
Eine grundsätzliche Bemerkung: Auch hier wird wieder eine Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes vorgesehen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass diese Verlängerung, ohne dass eine vernünftige Evaluation der Wirksamkeit eines Gesetzes vorgelegt wird, was ja der Anspruch bei der Befristung von Gesetzen war, hier zum soundsovielten Male erfolgt. Ich denke, dass es gerade in einem Bereich wie der Gesundheitsversorgung und angesichts der Bedeutung, die der Gesundheitsversorgung in Zukunft zukommt, angemessener wäre, tatsächlich einmal gesetzliche Vorschriften und Verwaltungsvorschriften auf ihre Wirksamkeit, auf ihre Effektivität genauer zu überprüfen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schulz-Asche. – Als nächster Redner hat Herr Kollege Dr. Spies für die SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir freuen uns, dass die Erfolgsgeschichte „Telematik und elektronische Gesundheitskarte“ der rot-grünen Bundesregierung nun auch in Hessen ihren Niederschlag findet, und wir freuen uns, dass die Neuregelungen der rot-grünen Bundesregierung zum Arzneimittelrecht nunmehr ebenfalls in Hessen umgesetzt werden.
Die Frage der Versorgungswerke, die ebenfalls in diesem Gesetzentwurf angesprochen wurde, verführt allerdings zumindest zu einer sehr viel grundsätzlicheren Debatte, insbesondere aufgrund der Richtung, die dieses Vorhaben nimmt. Ich denke aber, dass wir angesichts der Zeit und der klimatischen Verhältnisse diese Debatte in der Anhörung und im Ausschuss führen können und sie möglicherweise im Rahmen einer späteren Lesung, wenn der Gesetzentwurf zur Entscheidung ansteht, hier noch einmal vertiefen können.
Deswegen werden wir einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss zur weiteren Beratung selbstverständlich gern zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Spies. – Nun hat sich für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Oppermann zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben schon gehört, dass die Änderung des Heilberufsgesetzes durch bundespolitische Neuregelungen notwendig ist, aber auch dadurch,dass Änderungsvorschläge,die uns die Heilberufskammern zum Berufsgerichtsverfahren und zur Weiterbildung aufgegeben haben, hier aufgegriffen werden. Ebenso sind EU-Richtlinien zur Anerkennung der Berufsqualifikation umzusetzen.
Sie merken schon, das ist ein echtes Gesetz für Feinschmecker. Lassen Sie uns die Details im zuständigen Ausschuss diskutieren. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Oppermann. – Für die FDPFraktion erteile ich nun Herrn Kollegen Rentsch das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! So schnell kann man leider diese Debatte nicht führen, Frau Kollegin Oppermann. Das Thema hat schon viele Tiefen. Die Frau Ministerin will ein Grundsatzreferat.
Aber ich will es aufgrund unseres guten kollegialen Miteinanders bei den Aussagen der Vorredner belassen. Sie haben alles Wichtige zu diesem Thema gesagt. Damit möchte ich schließen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit hat die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes, Drucks. 16/5753, stattgefunden.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Verkündungsgesetzes – Drucks. 16/5760 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute ein Viertes Gesetz zur Änderung des Verkündungsgesetzes vor. Die derzeit geltende Regelung tritt nach § 12 mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.
Die Verfassung des Landes Hessen regelt nur die Verkündung von Gesetzen, nicht die Verkündung von Rechtsverordnungen.Deswegen bedarf es einer entsprechenden gesetzlichen Regelung.
Der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, hat redaktionelle, sprachliche und sachliche Änderungen zum Inhalt, die aber, glaube ich, nicht so erheblich sind, dass ich jetzt den Landtag durch eine lange Rede strapazieren möchte. Ich gebe meine Einbringungsrede zu Protokoll.
Vielen Dank, Herr Banzer. – Als erste Rednerin der Fraktionen hat sich nun Frau Kollegin Hofmann für die SPDFraktion zu Wort gemeldet. Fünf Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich darf Sie alle schon im Vorfeld sozusagen entlasten. Ich werde die fünf Minuten Redezeit nicht voll ausschöpfen.
In der Tat ist das vorgelegte Verkündungsgesetz, das die amtliche Bekanntgabe von Normen in den entsprechenden – –
In der SPD-Fraktion herrscht doch erhebliche Unruhe. Ich möchte bitten, dass Sie wenigstens Ihrer eigenen Rednerin aufmerksam zuhören. – Vielen Dank.
In der Tat ist das vorgelegte Verkündungsgesetz im Prinzip unspektakulär und beinhaltet im Wesentlichen sprachliche und redaktionelle Änderungen, klarstellende Änderungen im Gesetzestext. Ich möchte nur einige wenige Beispiele nennen.