Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die öffentlichen Register, in die jedermann Einsicht nehmen kann, erfüllen wichtige Funktionen im Wirtschaftsleben und im Rechtsverkehr. Das gilt ganz besonders für das Handelsregister. Potenzielle Geschäftspartner und auch Gläubiger auf der Suche nach ihrem Schuldner können zumindest Basisinformationen über ein Unternehmen, seine geschäftlichen Aktivitäten und die handelnden Personen einholen. Im Zeitalter des Internets ist es in der Tat nahe liegend, dass diese Informationen auch elektronisch abgerufen werden können. Ab dem 01.01.2007 muss das Handelsregister auch elektronisch geführt werden. Es ist aus unserer Sicht ohne Weiteres vernünftig, dass sich die Bundesländer auf ein einheitliches Internetportal verständigt haben, das in Nordrhein-Westfalen beim Amtsgericht Hagen geführt werden soll.Wir erleben im Augenblick z. B. beim Nichtraucherschutz und in anderen Zusammenhängen einen durch die Föderalismusreform motivierten Rückfall in die Kleinstaaterei. Ich bin froh, dass in diesem Bereich einmal der umgekehrte Weg gegangen wird.
Das gemeinsame Internetportal eröffnet den Zugriff auf die Daten aller Handelsregister,die bundesweit bei Amtsgerichten geführt werden. Das beschleunigt den Informationsfluss ungemein. „Zeit ist Geld“, sagt der Volksmund. Gerade in Wirtschaftsabläufen wird das immer stärker von Bedeutung. Insoweit ist das elektronische und zentral einsehbare Handelsregister auch ein Schritt – Frau Hofmann hat es schon gesagt – zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
Der Staatsvertrag, den wir hier zu behandeln haben, schafft hierfür die Rechtsgrundlagen und ist aus unserer Sicht auch durchaus zu begrüßen. Im Staatsvertrag und in der Dienstleistungsvereinbarung werden die Einzelheiten über den Datenaustausch, die Gebührenerhebung, die
In der Tat hat uns der Bundesgesetzgeber nicht viel Zeit gelassen.Am 15.11. dieses Jahres wurde das Bundesgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Staatsvertrag war offensichtlich parallel dazu vorbereitet worden. Sonst hätte er nicht zeitnah, zwei Wochen später, bereits unterschrieben werden können. Wir haben jetzt nicht mehr so furchtbar viel Zeit.Aber ich denke, der Landtag sollte mit seiner Zustimmung den Weg für das gemeinsame Registerportal frei machen, das in der Sache durchaus Sinn macht.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach den Ausführungen meiner Vorredner kann ich es an dieser Stelle für meine Fraktion kurz machen. Die Modernisierung schreitet voran, Gott sei Dank auch bei den Registern, wie dem hier vorliegenden Vorschlag zum Handelsregister.Wir halten es als FDP-Fraktion für folgerichtig, den vorliegenden Staatsvertrag und die damit verbundene Dienstleistungsvereinbarung im Hause zu beschließen. Es ist schon gesagt worden, dass vor allem die darin geregelte zentrale Anmeldung zum Registerportal sowie die zentrale Erhebung von Gebühren und deren zentrale Vollstreckung eine schnellere Abwicklung der Vorgänge rund um das Handelsregister gewährleisten. Wir werden nicht nur einen schnelleren und leichteren Zugang zum Handelsregister bekommen, sondern, damit verbunden, vor allem auch eine weit größere und schnellere Transparenz. Dies geht Hand in Hand mit einem Weniger an Bürokratie
und wird sich daher sowohl für die Länderhaushalte als auch für die Nutzerinnen und Nutzer mit einer preiswerteren Gebührenstruktur verbinden lassen. Vor diesem Hintergrund ist es auch gut, Herr Minister, dass der Staatsvertrag so gestaltet ist, dass wirklich nur die Kernpunkte im Staatsvertrag geregelt werden, während in der gleichzeitig abzuschließenden Dienstleistungsvereinbarung die technischen und organisatorischen Einzelheiten vorgesehen werden, sodass hier eine Anpassung an die weiter voranschreitenden Modernisierungseffekte ganz einfach und unproblematisch möglich ist.
Gleichzeitig möchte ich angesichts des engen Zeitrahmens, der hier schon geschildert worden ist, auch mein Lob für die gute Vorbereitung aussprechen, die offensichtlich parallel zum Gesetzgebungsverfahren im Bundestag geleistet worden ist. Wir als FDP-Fraktion sehen keinerlei Probleme, diesen Staatsvertrag noch in dieser Plenarsitzung mit einem positiven Votum zu versehen, auch wenn es zugegebenermaßen ein sehr knapper Zeitrahmen ist. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst mit etwas Fachfremdem beginnen
das war frech –, indem ich dem Justizminister sehr herzlich dazu gratuliere, dass er heute ein Jahr im Amt ist und eben, wie ich finde, eine sehr ordentliche Bilanz als Justizminister gezogen hat.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Weihrauch!)
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das hat er jetzt wirklich nicht verdient! – Weitere Zurufe)
Meine Damen und Herren, das Registerportal wird den Wirtschaftsstandort Deutschland in der Tat weiter stärken. Wir werden damit mehr Transparenz und Effizienz erreichen. Insofern kann ich mich meinen Vorrednern in der Debatte anschließen.
Liebe Kolleginnen Hofmann und Beer, lieber Kollege Jürgens, wir würden uns wünschen, dass Sie diese angemessene Anerkennung,die Sie dem Justizminister bei diesem Tagesordnungspunkt haben zuteil werden lassen, in Zukunft auch auf andere Bereiche der Justizpolitik erstrecken.
In diesem Sinne hoffen wir auf eine gute Beratung,die wir hoffentlich am Donnerstag beenden können. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr.Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nur, wenn es gerechtfertigt ist! Das ist meistens nicht der Fall!)
Wir überweisen diesen Gesetzentwurf nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Rechtsausschuss. – Dem widerspricht niemand. Dann ist das entschieden.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2006 (Nachtragshaushaltsgesetz 2006) – Drucks. 16/6635 zu Drucks. 16/6201 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend weitere Reduzierung der Nettoneuverschuldung – Drucks. 16/6692 –
Die Abstimmung über die Einzelpläne findet vereinbarungsgemäß erst nach dem Ende der Beratung statt. Wie Sie der Anlage zu Tagesordnungspunkt 6 entnehmen können, beträgt die Gesamtredezeit zehn Minuten pro Fraktion, wobei es keine Begrenzung der Redezeit des einzelnen Redners bzw. der einzelnen Rednerin gibt. Das heißt, jede Fraktion kann sich die ihr zustehende Redezeit nach ihrem Geschmack aufteilen. Ich möchte die jeweiligen Einzelpläne jetzt nicht aufrufen und erteile zunächst dem Berichterstatter, dem Kollegen Weinmeister, das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. Die Beschlüsse, die der Haushaltsausschuss dem Plenum zu den Einzelplänen zu fassen empfiehlt, können Sie in der Beschlussempfehlung nachlesen. Ich möchte hier nicht jeden Einzelplan vorlesen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 115. Plenarsitzung am 21. November 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/6546, wurde dem Haushaltsausschuss am 4. Dezember 2006 vom Präsidenten des Hessischen Landtags überwiesen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2006 eine kursorische Lesung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Ebenfalls in der Sitzung am 6. Dezember 2006 hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP den zuvor genannten Beschluss gefasst. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Herr Abg. Marco Pighetti für die Fraktion der SPD das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Einbringung des Nachtragshaushalts für das Jahr 2006 haben wir Karlheinz Weimar so begeistert wie schon lange nicht mehr erlebt. Er sprach von den schönen Zeiten in der Arbeit eines Finanzministers, von der wirklich gewordenen Trendwende, vom Turnaround bei der Verschuldung und von einer geradezu hervorragenden Entwicklung für das Land Hessen. Die Superlative klangen derart gut, dass man schon glauben musste, etwas verpasst zu haben.
Man musste jeden Augenblick den Ausruf „Neuverschuldung null“ erwarten. Aber weit gefehlt: 880 Millionen c neue Schulden, und das in Karlheinz Weimars Superjahr 2006. Das sollte jedoch nicht die einzige Verwirrung bleiben. Der Herr Finanzminister hat nämlich weiter ausgeführt, die zentrale Ursache dafür, dass Hessen bei der
Neuverschuldung wieder Boden unter den Füßen habe, bestehe in den umfangreichen Sparanstrengungen der Landesregierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, einen klareren Beleg als diesen Nachtragshaushalt kann es gar nicht dafür geben, dass sich ein Haushalt auch ohne eigenes Zutun verbessern kann.
(Michael Boddenberg (CDU): Haben Sie irgendeiner Sparmaßnahme zugestimmt? Außer Geldausgaben haben Sie nichts vorgeschlagen!)
Herr Boddenberg, derzeit sind es rund 900 Millionen c Mehreinnahmen.Wir hören, dass sich das sogar noch verbessern wird.Das ist zumindest zu erwarten.Davon gehen rund 100 Millionen c an die Kommunen. 300 bis 350 Millionen c sind für den Länderfinanzausgleich vorgesehen. Die Neuverschuldung wird also aufgrund der Mehreinnahmen um 450 Millionen c geringer ausfallen. Diesen 450 Millionen c stehen sage und schreibe 2,6 Millionen c an Einsparungen im Vollzug und an anderer Stelle gegenüber. Deshalb kann man eigentlich nur klar festhalten: Dieser Nachtragshaushalt ist wirklich kein Beleg für erfolgreich durchgeführte Sparmaßnahmen, ganz bestimmt nicht.
Räumen wir mit einer weiteren Behauptung auf.Der Herr Finanzminister hat hier erklärt, dieser Haushaltsplanentwurf sei so verfassungsgemäß, dass man sich nur freuen könne.