Protokoll der Sitzung vom 02.05.2007

Wie wird sie den von „Kyrill“ geschädigten Kommunen in Hessen helfen?

Herr Umweltminister.

Herr Abg. Bender, bei der Bewältigung der Schäden durch den Sturm „Kyrill“ vom 18. Januar dieses Jahres erhalten die Kommunen in Hessen von Beginn an beratende und operative Unterstützung durch den Landesbetrieb Hessen-Forst und die örtlich zuständigen Forstämter.

Die Sofortmaßnahmen wurden unverzüglich eingeleitet, die Aufarbeitung und die Vermarktung des Sturmwurfholzes koordiniert, Nasslagermöglichkeiten geschaffen.

Die Wiederaufforstung der Sturmwurfflächen erfolgt in der Regel im Frühjahr 2008. Auch hier werden die kommunalen Waldbesitzer von Hessen-Forst im Rahmen der forsttechnischen Leitung und des forsttechnischen Betriebes intensiv unterstützt.

Zusatzfrage, Herr Abg. Bender.

Herr Minister, die Privaten werden durch ein Förderprogramm unterstützt. Womit begründet die Landesregierung die Ungleichbehandlung von kommunalen Waldbesitzern und dem Großprivatwald?

Herr Staatsminister.

Herr Abg. Bender, wir haben uns entschieden, hier den Privatwald intensiv zu fördern, denn wir glauben, dort sind die Schäden am schwierigsten zu überwinden.

Wir sind aber auch der Meinung, dass unser Angebot durch Hessen-Forst an die kommunalen Wälder ein interessantes Angebot ist.Der Markt ist anders als 1989,als wir „Wiebke“ und „Vivian“ hatten, und als 1999, als „Lothar“ über unseren südlichen Landesteilen wütete. Der Markt nimmt das Holz auf, sodass wir davon ausgehen, dass zumindest die Kommunen, die von Hessen-Forst betreut werden, bei Fichte den gleichen Preis erzielen wie im vergangenen Jahr, bei den anderen Holzarten sogar steigende Preise. Daher können die Kommunen dies verkraften.

Weitere Zusatzfrage,Abg. Bender.

Herr Minister, hat die Hessische Landesregierung bei dieser Entscheidung die Kommunalen Spitzenverbände beteiligt, und wie war deren Stellungnahme?

Herr Staatsminister.

Herr Abg. Bender, soweit ich weiß, gab es ein Gespräch des Finanzministers mit unserem Hause, in dem wir uns über diese Sofortmaßnahmen im Umfang von etwas über 8 Millionen c geeinigt haben.Wir haben uns auch darauf geeinigt, wohin diese Mittel der Größenordnung nach gehen sollen, also in den privaten Bereich.

Ob eine Beteiligung der kommunalen Verbände stattgefunden hat, kann ich Ihnen im Augenblick nicht sagen.

Danke sehr. – Zusatzfrage,Abg. Heinrich Heidel.

Herr Minister, liegen der Landesregierung Zahlen vor, wie sich die Schäden im Privatwald, im Kommunalwald und auf Hessen-Forst aufteilen, die durch „Kyrill“ entstanden sind, wo gibt es, Ihrem Wissen nach, die größten Schäden bei Einzelkommunen, und wie hoch sind sie?

Herr Staatsminister.

Herr Abg. Heidel, die Zahlen für die Privaten und die Kommunen müsste ich Ihnen nachliefern.Vom Grundsatz

her ist es aber so, dass etwa 50 % der Schäden im staatlichen Wald festzustellen waren, 25 % im Kommunalwald und 25 % im Privatwald.

Danke sehr. – Weitere Zusatzfragen gibt es nicht.

Frage 744, Abg. Zeimetz-Lorz.

Ich frage die Landesregierung:

Gibt es bereits erste Erfahrungen mit den Fingerabdruckscannern, die zeigen, dass man sie bei der öffentlichen Vorstellung zu Recht als Leuchtturmprojekt bezeichnete?

Herr Innenminister.

Frau Kollegin, ich will zunächst auf zwei Umstände hinweisen, die mir besonders wichtig erscheinen.

Zum einen ist jede Identitätsfeststellung natürlich ein Eingriff in die Grundrechte der Menschen. Wenn man vergleicht, wie lange das früher gedauert hat – mit Abrollen, Fingerfarbe und Ähnlichem mehr –, und heute sieht, dass das in wenigen Sekunden durch Auflegen auf eine Glasplatte erfolgt, so ist das schon wirklich eine Revolution.

Das Zweite ist: Dadurch, dass wir das mobil verwenden, können wir diese Identifikationsmöglichkeiten überall einsetzen. Damit sind wir wesentlich schneller.

Beides ist in der Tat eine Revolution gegenüber dem, was es vorher gab.

In einer dritten Bemerkung will ich Ihnen zwei Beispiele vortragen.

Während der Fußballweltmeisterschaft haben wir das an 36 Geräten im Pilotverfahren eingesetzt. Dabei konnten wir im Rahmen von 543 Anfragen 89 Treffer erzielen und entsprechende Personen – die entweder mit Haftbefehl gesucht wurden oder zur Fahndung ausgeschrieben waren – ermitteln und dingfest machen.

Nach dem Verlauf der Pilotphase haben wir in Hessen ab dem 01.03.2007 weitere knapp 200 Geräte eingesetzt und dabei in einem Zeitraum von knapp sechs Wochen 1.676 Treffer erzielt. Diese Treffer sind deshalb so interessant, weil dabei unter anderem auch Zweifelsfälle geklärt werden konnten – in denen jemand einen Pass vorgelegt hat, der z. B. gefälscht war oder der zwar echt, aber verfälscht worden war.

Die gemeinsame „Ermittlungsgruppe Ausländerrecht“ hat auf diese Weise 45 Personen identifiziert,die per Haftbefehl gesucht wurden, die mit falschen Papieren ausgestattet waren und nach juristischer Abarbeitung in ihr Heimatland abgeschoben werden konnten.

Im Ergebnis ist das eine außerordentlich wirksame Maßnahme, die – das will ich abschließend noch einmal sagen – die Menschen bei der Identifikation kaum mehr beeinträchtigt, aufgrund modernster Technik in maximal einer

Minute aber eine sichere Identifikation und damit polizeiliches Handeln ermöglicht.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Zeimetz-Lorz.

Gibt es Polizeibehörden in anderen Bundesländern, die dieses Fast Identification System bereits einsetzen?

Herr Staatsminister.

Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Hamburg und mit Baden-Württemberg, mit denen wir das POLAS-Abfragesystem entwickelt haben, beginnen die Polizeibehörden beider Länder jetzt mit dem Einsatz dieses Systems. Hessen war das erste Land, das dieses System eingesetzt hat.Wir haben es auf der CeBIT vorgestellt,und praktisch alle Ländern haben Kooperationswünsche geäußert. Ich gehe davon aus, dass dieses System sukzessive überall in Deutschland eingeführt wird.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Zeimetz-Lorz.

Noch eine kurze Frage: Kam es im Zusammenhang mit dem Einsatz der Scanner schon zu spektakuläreren Verhaftungen und der Ergreifung von Straftätern?

Herr Staatsminister.

Frau Kollegin, das Spektakuläre einer Verhaftung hängt immer an deren medialer Verwertung. Es gibt einen Fall, wo wir einen Serientäter mithilfe dieses Systems zweifelsfrei ermitteln konnten. Er konnte trotz vieler Ausweise, die er bei sich trug, einwandfrei identifiziert werden. Es handelt sich um eine Person, die schon vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten war und mit mehreren Haftbefehlen gesucht wurde. Das war sicherlich spektakulär.

Frage 745, Abg. Lothar Quanz.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Gründe führten zur Ablehnung des Antrags des Kreises Hersfeld-Rotenburg, an den beruflichen Schulen in Bebra zum Schuljahr 2007/2008 ein berufliches Gymnasium einzurichten?

Frau Kultusministerin.

Herr Kollege Quanz, in § 144a Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes wird, wie Sie wissen, für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe oder eines beruflichen Gymnasiums eine Jahrgangsbreite von mindestens 80 Schülerinnen und Schülern zur Bedingung gemacht. Bei großzügiger Zählung der Anmeldungen für das geplante berufliche Gymnasium in Bebra kamen jedoch nur 67 mögliche Schülerinnen und Schüler zusammen, sodass eine Einrichtung nicht gestattet werden konnte.

Da zudem in Sontra und Heringen die gymnasialen Oberstufen in ihrem Bestand wegen zu geringer Jahrgangsbreiten gefährdet sind – dort ist eine Jahrgangsbreite von durchschnittlich mindestens 50 Schülerinnen und Schülern vorgeschrieben –, gab es ein weiteres Argument gegen eine Neueinrichtung, da sonst eine zusätzliche Konkurrenzsituation für diese beiden Oberstufen entstanden wäre.

Zusatzfrage, Herr Kollege Quanz.

Frau Ministerin, ist es richtig, dass in der Presse Zahlen veröffentlicht wurden, aus denen sich ergibt, dass weit über 90 Anmeldungen vorgelegen haben, dass das Schulamt dann aber entsprechend aussortiert hat?