Ich komme zum Schluss. Mein Amtsverständnis dürfte deutlich geworden sein. Jedenfalls hat es Konturen gewonnen.Mir geht es um eine Kontrolle der Verwaltung im Interesse der Bürger, aber auch im Interesse der Staatlichkeit des Parlaments und der Verwaltung selbst. Verstöße gegen den Datenschutz müssen geahndet und abge
Das gilt natürlich für den Gesetzgeber, dem der Datenschutzbeauftragte auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen wird. Das gilt aber auch für die Verwaltung, die bei datenschutzrechtlichen Zweifelsfragen beim Datenschutzbeauftragten immer eine Anlaufstelle haben wird. Eine korrekte Verwaltung soll niemals mit den Rodgau Monotones ausrufen müssen: Erbarmen, der Hessische Datenschutzbeauftragte kommt!
Denen, die trotzdem gegen den Datenschutz verstoßen, werde ich dafür umso entschiedener auf die Füße treten. Ich hoffe, ich habe das nicht bereits heute bei irgendjemandem von Ihnen getan, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Prof.Dr.Ronellenfitsch,mir bleibt eigentlich nur,für diese Einführung Danke zu sagen. Ich darf Ihnen alles Gute wünschen, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die heute hier sind, wünsche ich eine gute Zusammenarbeit mit dem neuen Datenschutzbeauftragten. Viel Spaß, kann ich schon fast sagen, okay?
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Aussetzung der Entschädigungsanpassung der Mitglieder des Hessischen Landtags – Drucks. 16/544 zu Drucks. 16/450 –
Zweite Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD und der FDP für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes – Drucks. 16/545 zu Drucks. 16/541 –
Dazu gibt es eine Beschlussempfehlung und einen Bericht des Ältestenrates. Berichterstatter ist Herr Vizepräsident Frank Lortz. – Bitte, Frank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe zuerst den Bericht zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Aussetzung der Entschädigungsanpassung der Mitglieder des Hessischen Landtags, Drucks. 16/490, und dem Änderungsantrag der Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN), Drucks. 16/537.
Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag waren dem Ältestenrat in der 12. Plenarsitzung am 16. September 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ältestenrat hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 16. September 2003 beraten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ihren Änderungsantrag mündlich mit folgendem Wortlaut ergänzt:
Als Nr. 2 a wird eingefügt: In § 1 werden die Worte „1.Oktober 2003“ durch die Worte „1.Juli 2003“ ersetzt.
Nun weise ich Sie darauf hin, dass in Ihrer ausgedruckten Beschlussempfehlung des Ältestenrates beim Wiedergeben des Stimmenverhältnisses eine Unrichtigkeit festgestellt wurde. Die neue Formulierung lautet:
Der Ältestenrat hat zunächst Nr. 1 bis 3 des Änderungsantrags Drucks. 16/537 mit der mündlich ergänzten Nr.2 a mit den Stimmen der Fraktionen der CDU,der SPD und der FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und sodann Nr. 4 des Änderungsantrags mit dem gleichen Stimmenverhältnis abgelehnt.Danach hat der Ältestenrat mit den Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP folgende Beschlussempfehlung gefasst:
Ich trage Ihnen den Bericht und die Beschlussempfehlung des Ältestenrats zu dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der FDP für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes, Drucks. 16/541, vor.
Dieser Gesetzentwurf war dem Ältestenrat in der 12. Plenarsitzung am 16. September 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ältestenrat hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 16. September beraten und ist mit den Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD,des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP zu folgender Beschlussempfehlung gekommen: Der Ältestenrat empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Es sind fünf Minuten Redezeit vorgesehen. Ich bitte um Wortmeldungen. – Das Wort hat der Abg. Kaufmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Früher galt Ehrlichkeit in der Politik – selbst wenn es in einer Auseinandersetzung heftig zuging –
noch als ein Wert, den es zu schützen galt, Herr Reif. Dies ist, wie wir gerade erleben können, leider vorbei.
Die Botschaft der Initiatoren der Diskussion um die Diäten, die wir in dieser Woche gerade erleben – also die Botschaft der CDU-Fraktion –,war:Wir machen auch bei den Abgeordnetenbezügen eine Nullrunde.
Doch das, was Sie heute durchsetzen wollen – lautstark der Kollege Reif, etwas leiser die anderen Kolleginnen und Kollegen –, ist keine ehrliche Nullrunde. Zum einen nehmen Sie die gegen unsere mahnenden Einwände in der letzten Sitzungsperiode des Landtags beschlossene Diätenerhöhung nicht vollständig zurück,
sondern erst ab dem 1. Oktober. Immerhin gibt es ein Vierteljahr lang höhere Bezüge. Zum anderen haben Sie sich in den Beratungen geweigert – da steht die CDU ganz alleine –, die diesjährige Diätenerhöhung auf null zurückzufahren. Sie wollen sie nur aussetzen, damit die erhöhten Diäten ohne weitere Beratung im Landtag, also ganz im Stillen, zum 1. Januar 2005 wieder wirksam werden.
Dies läuft – das ist ein ganz wichtiger Punkt – unseren gemeinsam beschlossenen und im Gesetz festgelegten Prinzipien grundsätzlich zuwider, denn wir alle wollten doch ein transparentes und öffentliches Verfahren, gestützt auf eine objektive Bewertung der tatsächlichen Entwicklung der Einnahmen der Menschen im Hessenland durch das Statistische Landesamt. Mit einer nur befristeten Aussetzung, wie Sie sie jetzt beschließen wollen, konterkarieren Sie dieses Verfahren,weil Sie die Ergebnisse einer solchen Bewertung durch das Statistische Landesamt für die nächste Erhöhung, die Sie jetzt schon programmieren, gar nicht einbeziehen können.
Wir dagegen stehen – erfreulicherweise nicht mehr allein, sondern unterstützt von SPD und FDP – für eine echte Nullrunde durch eine Änderung der Beträge im Abgeordnetengesetz ein.
Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf dieser Fraktionen zu. Im Ältestenrat haben Sie mit Ihrer Mehrheit die Ablehnung empfohlen. Ich fürchte fast, Sie werden ihn heute abschließend ablehnen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, obwohl unsere gleich lautende Formulierung von den Kolleginnen und Kollegen der beiden genannten Fraktionen nicht mitgetragen wurde. Schwamm drüber. Unser Ziel ist ein gemeinsames, nämlich die tatsächliche Zurücksetzung auf die alten Beträge.
Die Uneinsichtigkeit der CDU scheint sich bis zum bitteren Ende fortzusetzen, was bedeutet, dass Sie heute nur die Aussetzung abschließend beschließen. Ich sage ganz klar und deutlich: Rechtzeitig vor dem Auslaufen dieser Aussetzung werden zumindest wir GRÜNE dafür sorgen, dass sich der Landtag erneut mit der Frage befasst,aus der vorübergehenden Aussetzung der Erhöhung doch noch eine endgültige Zurücksetzung der Beträge zu machen.
Deshalb wäre es besser – Herr Kollege Lortz,stimmen Sie mir da nicht zu? –, wenn Sie heute sagten: Okay, dann machen wir es gleich richtig,denn nur so kommen wir im Jahr 2005 wieder dahin, dass wir den Bericht haben, ihn bewerten können, dann im Landtag eine offene Diskussion führen und anschließend entscheiden, ob und in welcher Weise die Bezüge der Abgeordneten verändert werden sollen.
Genau das macht der Gesetzentwurf für die achte Gesetzesänderung des Abgeordnetengesetzes. Deshalb wäre es überhaupt kein Problem, wenn wir alle dieser Beschlussempfehlung zustimmten, denn dann könnte das Haus in dieser Frage wieder einmal einen gemeinsamen Willen bekunden.
Gerade die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion sind diejenigen, die immer wieder beschwören, dass man das tun und sich über diese Frage nicht auseinander bringen lassen sollte. Das wäre übrigens auch für das Ansehen der Politik bei den Bürgerinnen und Bürger in diesem Land kein schlechter Weg. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind uns in diesem Hause parteiübergreifend einig, dass eine noch so gemäßigte Diätenerhöhung nicht in die finanzielle Landschaft Hessens passt. Der Unterschied ist nur, dass die Oppositionsfraktionen dieses Hauses ehrlich sein und eine echte Nullrunde beschließen wollen.Wir konnten die CDU-Fraktion im Ausschuss leider nicht davon überzeugen.
Herr Kollege Kaufmann, ich muss mich Ihren etwas resignativen Ausführungen anschließen: Wir werden es wohl nicht mehr schaffen, die CDU-Fraktion in dieser Lesung davon zu überzeugen, lieber eine echte Nullrunde zu beschließen, wie sie der Gesetzentwurf von FDP und SPD vorsieht. Ich schließe daraus, dass Sie die Maßstäbe, die Sie jetzt an sich und damit für uns alle anlegen, nämlich dass es am Ende des Jahres ein automatisches Aufholen der alten Basis gibt,dann auch an andere Institutionen anlegen werden, die Sie momentan mit Sparbeschlüssen überziehen.
Ich darf daran erinnern, dass wir heute Morgen, teilweise sehr emotional, über den Hochschulpakt, ein Kernstück der hessischen Bildungspolitik in den letzten Jahren, gesprochen haben.Auch hier wird – der Minister hat es dargestellt – eine Absenkung der Basis vorgenommen. Er hat von einem „Überrollen des Haushaltsansatzes“ gesprochen, das an und für sich nicht vereinbart war. Wir als FDP-Fraktion werden sowohl in diesem einen als auch in allen anderen Fällen sehr genau darauf gucken, ob für die Fortschreibung des Hochschulpakts in dem darauf folgenden Jahr die Basis auch automatisch zum Ende des Jahres wieder angehoben wird oder ob Sie den Institutionen, anders als sich selbst, eine echte Nullrunde präsentieren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.