Protokoll der Sitzung vom 25.09.2007

Wann wird sie endlich dem Wunsch von Eltern, Schulgemeinde und Schulträger folgen und der Umwandlung der Geschwister-Scholl-Schule in Offenbach in eine integrierte Gesamtschule zustimmen?

Frau Kultusministerin.

Herr Abgeordneter, mit Schreiben vom 11. August 2006 hatte der Magistrat der Stadt Offenbach die Umwandlung der Geschwister-Scholl-Schule, einer Haupt- und Realschule mit Förderstufe, in eine integrierte Gesamtschule beantragt. Mit Erlass vom 26.02.2007 wurde der Antrag abgelehnt. Das ist schon ein bisschen her. Eine Umwandlung ist mit der in § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz geforderten zweckmäßigen Schulorganisation nicht vereinbar. Die Stadt Offenbach verfügt über ein insgesamt vollständiges, der Nachfrage und dem Bedarf im Wesentlichen entsprechendes Bildungsangebot. Ein Erfordernis, das gymnasiale Angebot durch Errichtung einer IGS zu erweitern, besteht nicht. Zum anderen würde die Errichtung einer weiteren IGS die bestehenden Haupt- und Realschulangebote im Bestand gefährden. Ich verweise darauf, dass ich zum selben Zeitpunkt mit der Ablehnung an anderer Stelle eine Umwandlung in eine IGS genehmigt habe.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Henzler.

Ich frage die Landesregierung: Wie erklärt sie, dass landauf, landab das Interesse der Eltern an integrierten Gesamtschulen zunimmt und deshalb die Schulträger zunehmend den Antrag auf Umwandlung in eine integrierte Gesamtschule aus kooperativen Gesamtschulen oder auch aus Haupt- und Realschulen stellen?

Frau Staatsministerin Wolff.

Frau Kollegin Henzler, dafür gibt es unterschiedliche Anlässe und Begründungen. Ein Argument ist sicherlich die Entwicklung der Demografie. Viele Vertreter vor Ort beabsichtigen, eine Schule auf jeden Fall aufrechtzuerhalten, und sei es auch durch eine Umwandlung in eine IGS.

Zusatzfrage, Herr Abg.Wagner (Taunus).

Frau Ministerin, könnte Ihre ablehnende Haltung gegenüber der Umwandlung von Schulen in IGSen auch damit zusammenhängen, dass auf dem Bildungskongress der CDU in der letzten Woche laut Medienberichten gesagt wurde, die CDU habe schließlich die IGSen nicht sofort zerschlagen.

Frau Staatsministerin Wolff.

Ich weiß nicht, welche wörtlichen Zitate Sie der Presseberichterstattung entnehmen.Ich stelle nur fest:Es gibt nach wie vor rund 80 IGSen – nicht weniger, sondern etwas mehr als zu meinem Amtsantritt. Damit glaube ich, dass diese Landesregierung in acht Jahren mehr Liberalität nachgewiesen hat als jemals eine andere Landesregierung vorher.

(Beifall bei der CDU)

Zusatzfrage, Herr Abg.Al-Wazir.

Frau Kultusministerin, Sie haben gerade gesagt, in der Stadt Offenbach würde das Angebot der Nachfrage entsprechen. Wie erklären Sie sich dann, dass in diesem Schuljahr 141 Anmeldungen für integrierte Gesamtschulen abgelehnt werden mussten?

Frau Staatsministerin Wolff.

Kollege Al-Wazir, ich habe gesagt: „im Wesentlichen“. Ich habe für eine weitere, nämlich für die Edith-Stein-Schule, eine Umwandlung genehmigt. Es wird jetzt sicherlich zu beobachten sein, wie sich diese Umwandlung insgesamt auf das Gefüge auswirkt. Auch jeder andere Antrag wäre daraufhin zu prüfen, inwiefern er sich auf das weitere Schulgefüge auswirkt und zugleich bedarfsgerecht ist.

Letzte Frage, Herr Al-Wazir.

Frau Kultusministerin, ist Ihnen bekannt, dass von den 567 Schülern der besagten Schule nur 100 aus dem Stadtteil selbst kommen, 467 aus der Kernstadt nach Bieber pendeln und damit wirklich davon gesprochen werden kann, dass die meisten Schülerinnen und Schüler dort nicht ihrem Erstwunsch entsprechend sind? Könnte das ein Grund dafür sein, warum letztes Jahr 39 % diese Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben?

Frau Staatsministerin Wolff.

Die Schlussfolgerung halte ich für sehr verwegen. Die würde ich gerne unter anderen Gesichtspunkten länger untersuchen. Wir haben ein Gesamtgefüge, das zu betrachten ist. Dazu gehören die Formen von Haupt- und Realschulen in der Beeinflussung durch Umwandlungen. Dazu gehört der Bedarf an integrierten Gesamtschulen. Dies muss in eine in sich stimmige Schulentwicklungsplanung gebracht werden. Dort steht dem Schulträger künftiges Handeln frei.

Frage 824, Herr Abg. Dr. Jürgens.

Ich frage die Landesregierung:

Trifft es zu,dass die LUSD an den Schulen für Erwachsene nach der Eingabe der Daten der – durchweg volljährigen – Schüler regelmäßig eine Fehlermeldung erstellt, wenn niemand als „erziehungsberechtigt“ eingetragen ist?

Frau Staatsministerin Wolff.

Herr Kollege Dr. Jürgens, die Frage ist mit dem Unterton des Lächerlichmachens gestellt. Ich will darauf aufmerk

sam machen: In der LUSD besteht die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, Eltern bzw.Ansprechpartner – nehmen Sie diese Übersetzung – zu erfassen, die in Notfällen informiert werden können bzw. über die eine erforderliche schriftliche Kommunikation erfolgen soll. Mögliche Rollen sind hier Vater, Mutter, Eltern, sonstige Kontaktpersonen, Pflegeeltern, Vor- und Amtsvormund. Zur Unterstützung der Anwender wird bei fehlendem Eintrag von Ansprechpartnern ein Hinweis in der Aufgabenliste erzeugt,der als „erledigt“ oder „ignorieren“ gekennzeichnet werden kann. Entgegen der ursprünglichen Anforderung aus dem Fachfeinkonzept liegt derzeit ein Änderungsantrag der Schulen für Erwachsene vor, der die Erzeugung dieses Listeneintrages unterbinden soll. Die Realisierung steht kurz bevor.

Zusatzfrage, Herr Dr. Jürgens.

Ist Ihnen bekannt, dass bei erwachsenen Schülerinnen und Schülern, aber auch bei anderen erwachsenen Personen Eltern keine Berechtigung mehr haben, dass es Vormünder gar nicht mehr geben kann und Amtsvormünder auch nicht?

(Minister Karlheinz Weimar:Tolle Frage!)

Frau Staatsministerin Wolff.

Insbesondere bei dem Letzten ist mir nicht erfindlich, wie Sie darauf kommen. Im Sinne meiner ersten Nebenbemerkung ist es sicherlich sinnvoll, dass auch bei erwachsenen Personen ein Ansprechpartner zur Verfügung steht – nicht, um ihm Noten oder Fehlzeiten mitzuteilen, sondern um wichtige persönliche Nachrichten zu überbringen.

(Minister Karlheinz Weimar: So kann man sich mit Fragen selbst lächerlich machen!)

Frage 825, Frau Abg. Sorge.

Ich frage die Landesregierung:

Aus welchen Gründen bezieht das Stipendienprogramm zur Entlastung ehrenamtlich engagierter Studierender von Studiengebühren weder politisches Engagement noch Engagement in der studentischen Selbstverwaltung ein?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abg. Sorge, die Hessische Landesregierung fördert das Ehrenamt auf vielfältige Art und Weise, seit 1999 aus

gesprochen erfolgreich, zuletzt mit der Einführung der Ehrenamtskarte. Die gibt es nicht nur im Lande Hessen, sondern darüber hinaus. Thüringen hat sich ein Beispiel am Lande Hessen genommen. Ein weiteres Bundesland wird folgen.

Deswegen ist die zum Wintersemester 2007/08 einsetzende Stipendienregelung für ehrenamtlich Tätige ein weiterer Schritt auf diesem seit 1999 konsequent beschrittenen Weg. Auch diese Art der Förderung unterliegt dem von der Landesregierung in allen Politikbereichen durchgehaltenen Prinzip der Evaluation. Diese wird für das Stipendienprogramm schon zum nächsten Semester erfolgen.

Bei der Stipendienregelung hat sich die Hessische Landesregierung zunächst auf das bürgerschaftliche Engagement in den Jugendverbänden konzentriert, die in großer Zahl im Hessischen Jugendring vertreten sind. Dort engagierte Studentinnen und Studenten nehmen unverzichtbare Aufgaben für unser Gemeinwesen wahr. Das gilt auch für das Engagement in den Kirchen, im Sport, bei den Feuerwehren, beim Katastrophenschutz und den Hilfsorganisationen, die ebenfalls von der Stipendienregelung erfasst werden. Aber, wie schon gesagt, es erfolgt eine Evaluation bereits zum nächsten Semester, um sich dann über die Ergebnisse dieser Evaluation Gedanken machen zu können und möglicherweise zu einer Veränderung der Stipendienregelung zu kommen, wenn die Ergebnisse dies nahelegen.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Sorge.

In welcher Art und Weise wurden die nach meiner letzten Mündlichen Frage ad hoc über eine Pressemitteilung bekannt gegebenen Stipendien den Studierenden, die ehrenamtlich tätig sind, überhaupt mitgeteilt, sodass sie sich darauf bewerben können? Denn die Bewerbungsfristen laufen zurzeit schon.

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abg. Sorge, ich gehe davon aus, dass Sie selbst wissen, dass es keine Reaktion auf Ihre Mündliche Frage gewesen ist, sondern die Stipendienregelung Gegenstand eines Antrags der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag gewesen ist. Seit dieser Zeit sind die Gedanken und die konzeptionellen Arbeiten an dieser Stelle vorangetrieben worden. Aus diesem Grunde ist auch über die Kenntnis der ehrenamtlichen Tätigkeit in den einzelnen Verbänden eine entsprechende Zuteilung in Form von Kontingenten, die aber untereinander verschiebbar sind, vorgenommen worden.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Beer.

Herr Staatsminister Grüttner, nun wissen Sie selbst auch, dass Sie mit dieser Kontingentierung nur einen kleinen Bruchteil der ehrenamtlich Engagierten in unserer Gesellschaft, auch bei den Studierenden, erfassen. Was hat Sie bewogen, solche Kontingentierungen vorzunehmen, statt es der Autonomie der Hochschulen zu überlassen, welches die in ihren Augen am meisten ehrenamtlich engagierten Studierenden sind?

(Unruhe)

Herr Staatsminister, einen Augenblick, bitte. Ich möchte, dass Ihnen alle zuhören. – Bitte schön.

Frau Abg. Beer, ich habe in der Antwort auf die Frage von Frau Kollegin Sorge gesagt, dass wir diese Stipendienregelung schon zum nächsten Semester evaluieren werden. Wenn es Vorschläge aus dem Hessischen Landtag gibt,die für die Evaluation wichtig sind, werden wir sie gerne entgegennehmen.

Zusatzfrage, noch einmal Frau Kollegin Sorge.

Welche Kriterien gibt es, nach denen die Stipendien kontingentiert vergeben werden, teilweise mit zwei Stipendien pro Organisation? Nach welchen Kriterien werden sie vergeben? Werden diese Kriterien auch den Landtagsabgeordneten mitgeteilt?