Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zwei Bemerkungen. Herr Kollege Hahn hat recht.Wenn wir über die Spielsucht und über Spielsuchtbekämpfung sprechen, ist das von Rechts wegen eine völlig andere Welt als das, was vom Bundesverfassungsgericht immer bei den Sportwetten diskutiert wird.
(Günter Rudolph (SPD): Das ist auch nicht behauptet worden! – Gegenruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP):Von Frau Erfurth!)
In praxi ist das hessische Spielbankrecht seit vielen, vielen Jahren vom Schutzgedanken geprägt. Insofern bedauere ich, dass etwas, was bisher immer übereinstimmend war, jetzt plötzlich ein Problem sein soll. Der wesentliche Ausfluss dieses Schutzgedankens ist, dass wir nur vier Spielbanken in Hessen zugelassen haben und es dort konzentriert haben. Wenn Sie rügen, dass in dem Gesetzentwurf die Bekämpfung der Spielsucht nicht entsprechend dargelegt ist – Frau Kollegin Ypsilanti, das werden Sie sicher alles verfolgt haben –, dann ist das schlicht falsch. Wenn Sie sich § 18 des Gesetzentwurfs ansehen, der ausdrücklich auf den Glücksspielstaatsvertrag verweist,dann sehen
Sie, dass wir das nicht einfach noch einmal oben darüber schreiben müssen. Inhaltlich ist es ohne jede Bedeutung.
Zweiter Punkt. Ich kann es wirklich recht gut übersehen: Die Konzessionserteilungen enthalten eine solche Fülle von Schutzvorschriften,dass wir in Deutschland sicherlich mit an der Spitze dessen liegen, was wir an Auflagen erteilen, bevor überhaupt jemand eine Spielbank betreten kann. Das ist nicht immer im Interesse der Spieler und häufig auch nicht unbedingt von den Veranstaltern erwünscht.Aber das wird seit vielen Jahren so gehalten. Ich habe bisher noch von keiner Seite Kritik daran gehört. Deshalb will ich auch einmal sagen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das machen, geben sich nicht nur große Mühe, sie haben das auch sehr erfolgreich gemacht.
Nächster Punkt. Es tut mir leid, aber es ist nicht auszuschließen, dass das Protokoll dieser Sitzung auch den Sitzstädten zur Verfügung gestellt wird. Dann wird das nachgelesen. Deshalb bitte ich um Entschuldigung, weil ich weiß, wie spät es ist.Aber wir müssen es einmal sagen.
Frau Kollegin, Sie haben eben ausgeführt – ich werde das in kurzen Strichen machen –, die finanzielle Mehrbelastung werde durch diese Lösung allein von den Kommunen oder den Sitzstädten getragen. – Das ist nachweislich falsch. Deshalb muss das auch hier heute noch einmal deutlich gemacht werden. Es geht darum, dass wir nun plötzlich die Situation haben, dass die Spielbanken der Umsatzsteuer unterworfen sind. Kein Mensch wollte das, aber es ist jetzt so. Wenn man 96 % Spielbankabgaben plus 19 % Umsatzsteuer hat, dann bleibt nichts mehr übrig.Also muss man es neu regeln.
Nach dem Gesetzentwurf wird es wie folgt sein:Wir haben 4,1 Millionen c Verminderung des Gemeindeanteils an den Spielbankabgaben. Dafür erhalten allerdings die Gemeinden im Rahmen der erhöhten Umsatzsteuereinnahmen,an denen sie über den Kommunalen Finanzausgleich beteiligt sind, rund 2,6 Millionen c zusätzlich. Diese Mittel sollen, wie bereits in der Begründung des Gesetzentwurfs ausgewiesen, im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs über den Landesausgleichsstock den Spielbankgemeinden zugewiesen werden. Für diese vier Städte ergibt sich im Saldo ein Verlust von 1,5 Millionen c.
Bei dem Land sieht die Sache so aus:Das Land erleidet einen Verlust von 4,9 Millionen c. Das Land erhält Ausgleichszahlungen des Bundes für die erhöhten Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von 2,1 Millionen c. Folglich hat das Land ein Minus von 2,8 Millionen c, und die vier Kommunen haben ein Minus von insgesamt 1,5 Millionen c. Das halte ich für eine faire Lösung.
Niemand von uns wollte das. Aber wenn das Steuerrecht geändert wird und wir die Summe irgendwie miteinander teilen müssen,dann ist es eine angemessene,eine faire Lösung, wenn das Land fast zwei Drittel übernimmt und die vier Kommunen das andere Drittel. Ich habe den Kollegen Karlheinz Weimar gerade noch einmal gefragt:Das ist mit den Kommunen vorkommuniziert. Es ist ihnen erläutert worden.
(Günter Rudolph (SPD):Trotzdem gibt es die Stellungnahme! Sie sollten sie lesen! – Gegenruf des Ministers Karlheinz Weimar: Das haben wir alles gelesen! Das ist auch alles mit den Kommunen abgestimmt!)
Ich glaube, das ist alles in allem eine kluge Maßnahme, und sie verdient auf gar keinen Fall das Verdikt, sie sei nicht kommunalfreundlich.
Meine Damen und Herren, zum Schluss: Ich wünsche mir sehr, dass wir gerade im Spielbankrecht die in Hessen übliche Gemeinschaft wiederherstellen. Ich kann das Haus nur herzlich bitten, diesem klugen Gesetzentwurf zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Innenminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Spielbankgesetz, Drucks. 16/8082 zu Drucks. 16/7654, angelangt.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltung? – FDP-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung angenommen und wird zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen (Hessisches Krankenhausgesetz 2002 – HKHG) – Drucks. 16/8087 zu Drucks. 16/7474 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Oppermann. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schulz-Asche für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
(Michael Boddenberg (CDU): Sie hat ein Manuskript! – Axel Wintermeyer (CDU): Sie kann auch etwas abgeben!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit gebe ich mein Redemanuskript zu Protokoll.
Vielen Dank, Frau Schulz-Asche. – Ich nehme an, der nächste Redner ist Herr Kollege Rentsch für die FDPFraktion.
Frau Präsidentin! Ich habe gerade gesehen, es ist nicht so viel. Das kann ich auch vorlesen. – Nein, ich gebe meine Rede natürlich zu Protokoll.
Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Spies für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei einer so schwerwiegenden Frage muss ich gestehen, ich kann Ihnen keine fertig ausformulierte Rede zu Protokoll geben.
Lassen Sie es mich auf den Punkt bringen: Das Gesetz ist ganz passabel, wir stimmen zu. Die Regierung ist schlecht, wir wählen sie ab. – Glück auf.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Spies. – Für die Landesregierung hat Frau Sozialministerin Lautenschläger das Wort.
Die Bürger in Hessen sind sehr schlau. Sie werden sehr genau nachdenken und diesem Anliegen sicher so nicht folgen.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, damit hat die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen stattgefunden.
Wer diesem Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – CDU und FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz (HessJSt- VollzG) – Drucks. 16/7925 zu Drucks. 16/7785 zu Drucks. 16/7363 –
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7798, und damit in der aus der Anlage zur Drucksache ersichtlichen Fassung, in dritter Lesung anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Klein, für die Berichterstattung. – Der erste Redner ist Herr Kollege Gerling für die CDU-Fraktion. Die Redezeit beträgt zehn Minuten.