Protokoll der Sitzung vom 25.11.2003

(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die rechtliche Aussage habe ich eindeutig im ersten Satz gemacht. Die inhaltliche Aussage ist, dass ein sehr großer Unterschied inhaltlich dadurch besteht, dass damals Lehrerinnen und Lehrer aus der Beamtenschaft herausgehoben abgestraft worden sind.

(Zuruf von der SPD:Wie bitte?)

Die Frage ist damit erledigt.

Frage 107, Herr Abg. Riege, SPD-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung:

Wann ist im Bund-Länder-Ausschuss mit dem Abschluss der Verhandlungen zur Novellierung des Schornsteinfegergesetzes zu rechnen?

Herr Staatsminister Rhiel.

Herr Abgeordneter, Herr Präsident, seit Beginn dieses Jahres werden Überlegungen zur Novellierung des Schornsteinfegergesetzes im Bund-Länder-Ausschuss – dieser Ausschuss heißt: Schornsteinfegerrecht – behandelt. Die Novellierungsbestrebungen haben jedoch eine bedeutsame Wendung dadurch erhalten, dass die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland inzwischen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, weil nach ihrer Auffassung bestimmte Vorschriften des Schornsteinfegergesetzes gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Im Hinblick auf diese grundlegenden Bedenken wird sich der Bund-Länder-Ausschuss im Dezember erneut mit der Novellierung befassen. In diesem frühen Stadium lässt sich aber noch nicht absehen, wann der Bund-LänderAusschuss zu einem Abschluss kommen wird.

Zusatzfrage, Herr Kollege Riege.

Herr Minister, gibt es Hinweise darauf, dass dieses Vertragsverletzungsverfahren gewisse Fristen vorschreibt, in denen die Novellierung erfolgt sein muss?

Herr Minister Rhiel.

Die Sitzungen sind so terminiert – ich sagte bereits: im Dezember –, auch hinsichtlich des gesamten Verfahrens, dass es in dem zeitlichen Rahmen, der von der EU vorgegeben ist, erledigt sein wird.

Ich rufe Frage 108 auf. Frau Kollegin Henzler, FDP-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung:

Werden die zentralen Abschlussprüfungen der Bildungsgänge Haupt- und Realschule in der Form gestellt, dass die Schülerinnen und Schüler aus landeseinheitlichen Aufgabenstellungen Wahlmöglichkeiten bei der Beantwortung einzelner Teilaufgaben erhalten?

Frau Staatsministerin Wolff.

Frau Kollegin Henzler, in Anlehnung an die Praxis in anderen Bundesländern mit zentralen schriftlichen Abschlussprüfungen werden die landesweit einheitlichen verbindlichen Abschlussprüfungen in Hessen Wahlmöglichkeiten enthalten, und zwar zwischen kompletten Aufgabenformaten. Wahlmöglichkeiten bestehen in den Fächern Mathematik und Deutsch im Bildungsgang der Realschule. Hier haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit,zwischen verschiedenen Aufgabenstellungen zu wählen. Bei den schriftlichen Prüfungen für die Hauptschule wurde aus pädagogischen Gründen auf die Wahlmöglichkeit für die Schülerinnen und Schüler verzichtet, um dort eine Überforderung auszuschließen. Hier entscheidet die Schule über die Auswahl.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Henzler.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass es mehrere gleichwertige Aufgabenpakete geben wird, aus denen die Schulen ein komplettes Paket entnehmen können,das ihren inhaltlichen Schwerpunktsetzungen entspricht?

Frau Ministerin Wolff.

Genau das war der Kern der Aussage.

Frage 109, Frau Kollegin Henzler.

Ich frage die Landesregierung:

In welcher Weise wird sie die Besonderheiten der Schulform „Kooperative Gesamtschule“ bei der geplanten

Schulzeitverkürzung des gymnasialen Bildungsgangs berücksichtigen?

Frau Kultusministerin.

Frau Henzler, die bestehenden kooperativen Gesamtschulen mit Gymnasialklassen ab der Jahrgangsstufe 5 unterscheiden sich in Bezug auf ihre inhaltliche Gestaltung nicht von den Gymnasien. Eine unterschiedliche Behandlung bei Einführung des achtjährigen gymnasialen Bildungsgangs ist daher nicht notwendig.

Die bestehenden kooperativen Gesamtschulen mit Förderstufe bilden erst ab der Klasse 7 Gymnasialklassen. Eine Schulzeitverkürzung mit Verlagerung der Stunden einer Jahrgangsstufe der Mittelstufe auf die übrigen Stufen ist analog der ersten Gruppe nicht möglich. Daher wird für diese Schulen durch Änderung des Hessischen Schulgesetzes eine Lösung gefunden. Nähere Einzelheiten können derzeit noch nicht genannt werden,da die Planungen für das Schuljahr 2005/2006 noch nicht abgeschlossen sind.

Zusatzfrage, Frau Abg. Henzler.

Habe ich das richtig verstanden, dass den kooperativen Gesamtschulen, die reine kooperative Gesamtschulen sind, mit Förderstufen der Klassen 5 und 6, mit einer Schulgesetzänderung auch eine Änderung ihrer Form bevorsteht, oder können sie so verbleiben, wie sie sind?

Frau Ministerin Wolff.

Frau Kollegin, exakt dazu sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Es bedarf aber in beiden Fällen einer schulgesetzlichen Änderung.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Wagner.

Frau Ministerin, gilt für Sie nach wie vor als Grundsatz Ihrer Schulpolitik, dass Vielfalt des schulischen Angebotes auch heißt:Vielfalt des Angebots aller Schulformen?

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Frau Ministerin Wolff.

Es ist selbstverständlich nach wie vor das Ziel, dass die Vielfalt bestehen bleibt und überhaupt nicht eingeschränkt wird. Es geht nur darum, den achtjährigen Bildungsgang an Gymnasien in einer Weise zu gestalten, dass z. B. das Problem des Beginns der zweiten Fremdsprache sinnvoll organisiert wird. Zum Zweiten gilt es, das Prinzip der Durchlässigkeit insoweit weiterzuentwickeln, dass auf jeden Fall auch der Durchstieg zwischen den Schulformen und die Anschlussmöglichkeiten innerhalb der Schulform gewahrt sind.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Henzler.

Frau Kultusministerin, gibt es Pläne bei der kooperativen Gesamtschule, die Eingangsklassen hat, die den Bildungsgang also auch verkürzen kann, für diese Eingangsklassen Mindestjahrgangsbreiten vorzugeben?

Frau Ministerin.

Frau Kollegin Henzler, unabhängig von dieser unmittelbaren Entscheidung über die künftige Organisationsform der kooperativen Gesamtschule in Bezug auf das achtjährige Abitur werden wir, wie dem Regierungsprogramm zu entnehmen ist, Schulgrößen in den kritischen Blick nehmen müssen, insbesondere bei den weiterführenden Schulen.

Letzte Zusatzfrage, Frau Kollegin Hinz.

Nachdem wir durch die Antworten mehr Unklarheit als Klarheit haben, wüsste ich gerne, wann sich die Landesregierung für die Modelle entscheidet, wann die Schulgesetzänderung auf den Weg gebracht wird, damit sich die Schulträger und die Schulen darauf vorbereiten können.

Frau Staatsministerin Wolff.

Die Schulträger und die Schulen werden sich lange auf das Schuljahr 2005/2006 vorbereiten können. Denn wir beabsichtigen, die Schulgesetzänderung Anfang des neuen Jahres in den Geschäftsgang, die Beratung und die Anhörung zu geben.

Frage 110, Herr Abg. Milde, CDU-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung:

Wie entwickelt sich die Zahl der an Diabetes Erkrankten in Hessen, und was unternimmt sie in diesem Bereich?

Frau Sozialministerin Lautenschläger.

Die Zahl der an Diabetes mellitus erkrankten Menschen steigt auch in Hessen kontinuierlich an. Die Auswertung einer repräsentativen Stichprobe von Versicherten der Ortskrankenkassen zeigt, dass eine halbe Million Menschen in Hessen behandelt werden. Dazu kommen noch die Fälle, die bisher nicht erkannt sind. Die Landesregierung hat einen Diabetesbeirat einberufen, der zum einen Behandlungsmethoden – auch das, was jetzt in den vereinbarten Disease-Management-Programmen ist – aufarbeitet und die Landesregierung in diesen Bereichen weiter berät, wenn es um Vorsorge geht. Denn Überernährung und Bewegungsmangel sind nach wie vor die Hauptursachen.