Die Zahl der an Diabetes mellitus erkrankten Menschen steigt auch in Hessen kontinuierlich an. Die Auswertung einer repräsentativen Stichprobe von Versicherten der Ortskrankenkassen zeigt, dass eine halbe Million Menschen in Hessen behandelt werden. Dazu kommen noch die Fälle, die bisher nicht erkannt sind. Die Landesregierung hat einen Diabetesbeirat einberufen, der zum einen Behandlungsmethoden – auch das, was jetzt in den vereinbarten Disease-Management-Programmen ist – aufarbeitet und die Landesregierung in diesen Bereichen weiter berät, wenn es um Vorsorge geht. Denn Überernährung und Bewegungsmangel sind nach wie vor die Hauptursachen.
Frau Ministerin, wie verträgt sich die gerade von Ihnen beschriebene Bedeutung, die die Landesregierung dem Diabetesproblem zumisst, mit der Tatsache, dass in Ihrem vorliegenden Haushaltsentwurf für 2004 die Mittel für die Gesundheitsprävention und damit auch für diesen Bereich in erheblichem Umfang gestrichen werden?
Frau Abg. Schulz-Asche, gerade für Diabetes gibt es bestimmte Programme und vor allem die Aufgabe der Krankenkassen sowie eine Zusammenarbeit bei der Präventionsarbeit, der Aufklärung. Im Rahmen dieser Arbeit wird die Landesregierung beim speziellen Problem Diabetes, das bekannterweise eine Volkskrankheit ist, noch zusätzlich vom Diabetesbeirat beraten.
Andere Abgeordnete als der Fragesteller dürfen nur eine Zusatzfrage stellen. Es müsste also jemand anderes fragen. Der Fragesteller selbst stellt keine Zusatzfrage. Damit ist die Frage erledigt.
Frau Kollegin Kölsch, der „IT-Lehrplan Geschichte“ versteht sich zunächst als eine umfangreiche Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer zum vorliegenden Lehrplan Geschichte in der Sekundarstufe I. Er spricht alle Lehrerinnen und Lehrer der drei Bildungsgänge gleichermaßen an und ist, bedingt durch seine Konzeption und die stetige Pflege, immer aktuell, ausbaubar und auch flexibel verwendbar.
Für die Unterrichtenden ist er eine nicht zu unterschätzende, arbeitserleichternde Hilfestellung. Es werden an den Lehrplan angepasste Materialien so zusammengestellt, dass Unterrichtsthemen sowohl inhaltlich vertiefend als auch in der notwendigen Breite vorgestellt werden. Insgesamt kann man sagen, dass dadurch bei angemessenem Vorbereitungsaufwand ein sehr schülerorientiertes Arbeiten möglich ist.
Darüber hinaus bietet diese Art der Handreichung die Möglichkeit, weitere Medien einzubinden. So haben z. B. Fachzeitschriften und Fachverlage ein großes Interesse daran, in diesen Internetauftritt eingebunden zu sein. Dementsprechend bieten sie ihre Kooperation an.
Frau Ministerin, findet es die Landesregierung nicht Besorgnis erregend, dass die Vorteile des IT-Lehrplans Geschichte offenkundig noch nicht einmal den Abgeordneten der Regierungsfraktion bekannt sind?
Herr Abg. Wagner, ich bin der Abgeordneten der Regierungskoalition außerordentlich dankbar dafür, dass sie mir die Gelegenheit geboten hat, das auch Ihnen zu vermitteln.
Ist sie der Auffassung, dass mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) der Nutzung der BiomassePotenziale ausreichend Rechnung getragen wird?
Herr Abg. Dietz, die vorgesehene Erhöhung der Einspeisevergütung für Anlagen zur Nutzung von Biomasse halte ich für nicht ausreichend. Die vorgesehene kürzere Dauer von 15 Jahren für die Zahlung der Vergütung ist einer intensiveren Nutzung der Biomasse-Potenziale nicht zuträglich. Insbesondere ist im Augenblick auch noch strittig, was die Referenzmengen für die Biomasse sein sollen. Das ist noch nicht entschieden. Ich befürchte, dass diese Unsicherheit dazu führen wird, dass es zu keinem relevanten Anstieg des Baus von Biogas- und Biomasseanlagen kommen wird.
Herr Minister, wie bewerten Sie es, dass Teile Ihrer Partei das Erneuerbare-Energien-Gesetz als einen Subventionstatbestand ansehen? Sehen auch Sie nicht darin vielmehr eine Chance für den ländlichen Raum?
Ich kenne eine solche Bewertung der Bundestagsfraktion nicht. Möglicherweise haben Sie auf diese abgezielt. Wir in Hessen haben uns ganz eindeutig für die Nutzung der Biomasse entschieden. Wir haben in unser Regierungsprogramm hineingeschrieben, dass wir den Anteil, der sich aus der Nutzung von erneuerbaren Energien, z. B. Biogas und Biomasse, ergeben soll, bis zum Jahre 2015 auf 15 % erhöhen wollen. Wir wollen die Erreichung dieses Ziels in Hessen finanziell unterstützen.
Herr Minister, welche Vorschläge zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes würden Sie machen, damit Ihre Vorhaben besser verwirklicht werden könnten?
Herr Abg. Grumbach, ich habe mich in die auf Bundesebene geführte Diskussion nicht eingemischt. Ich glaube, wir müssen unseren hessischen Beitrag leisten.Wir sollten die Diskussionen aufnehmen und das in Hessen entsprechend fördern. Ich habe im Rahmen der Beantwortung einer anderen Frage bereits gesagt, dass wir 2,4 Millionen c zur Förderung der Nutzung der Biomasse und des Biogases mit dem Haushalt des Jahres 2004 zur Verfügung stellen wollen. Ich denke, das ist unser Beitrag zur Erhöhung des Anteils dieser Energiearten.
Wie bewertet sie die Entscheidung des Bundesrats, die Legehennenhaltung in „ausgestalteten Käfigen“ zu erproben?
Herr Abg.Dietz,der Bundesrat hat bisher noch keine entsprechende Entscheidung getroffen. Über diese Frage wird erst in der Plenarsitzung am 28. November 2003, also am kommenden Freitag, abgestimmt werden.
Bisher hat sich lediglich der Agrarausschuss des Bundesrats mit diesem Thema beschäftigt. Die Hessische Landesregierung wird sich in Übereinstimmung mit anderen Landesregierungen in der Sitzung des Bundesrats dafür aussprechen, dass die Erprobung neuer Haltungssysteme forciert wird. Dazu muss die Bundesregierung durch Rechtsverordnung die notwendigen Voraussetzungen zur Einführung von Prüfverfahren für Haltungssysteme schaffen. Um den zukünftigen Nutzern solcher Haltungssysteme Zeit zur Betriebsumstellung zu geben, wird eine zweijährige Übergangsfrist für die Nutzer herkömmlicher Käfighaltung nach dem In-Kraft-Treten dieser Rechtsverordnung gefordert.
Bei dieser Vorgehensweise kann insbesondere nicht von einer einfachen Rückkehr zur klassischen Legebatterie die Rede sein. Vielmehr ist es so, dass die wissenschaftlichen Untersuchungen hinsichtlich tiergerechter Haltungssysteme noch nicht abgeschlossen sind. Es bedarf der Möglichkeit, Haltungseinrichtungen zu erproben, in
denen die Legehennen ihre angeborenen Verhaltensweisen ausüben können und in denen dem Schutz der Gesundheit der Legehennen Rechnung getragen werden kann.
Vorläufige Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover zeigen die derzeit bestehenden Probleme bei alternativen Haltungsverfahren auf.
Herr Minister, können Sie erläutern, was ein „ausgestalteter Käfig“ eigentlich ist? Gibt es darin Einzelappartements für die Hühner?
Herr Abg. Häusling, ich gehe davon aus, dass Sie wissen, was ein „ausgestalteter Käfig“ ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, würde ich Ihnen vorschlagen, zum Vorsitzenden des Verbands der hessischen Geflügelhalter zu fahren. Dies ist Herr Strauß. Er hat einen der sechs Modellbetriebe, in dem „ausgestaltete Käfige“ erprobt werden.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage gestellt: Was braucht ein Huhn? – Ein Huhn braucht einen Scharrraum. Ein Huhn braucht eine Sitzstange und ein Legenest. In diesen Käfigen sind immerhin 16 Hennen in einem Großkäfig zusammen. Die Ergebnisse dieses Versuchs sollten abgewartet werden.
Herr Minister Dietzel, wie stehen Sie denn zu dem Erpressungsversuch? Gegenwärtig wird versucht, mit der Verbesserung der Schweinehaltung gleichzeitig eine Verschlechterung der Legehennenhaltung durchzusetzen. Ich frage dies auch vor dem Hintergrund, dass Sie sich für die Zirkustiere so einsetzen.