Herr Minister Dietzel, wie stehen Sie denn zu dem Erpressungsversuch? Gegenwärtig wird versucht, mit der Verbesserung der Schweinehaltung gleichzeitig eine Verschlechterung der Legehennenhaltung durchzusetzen. Ich frage dies auch vor dem Hintergrund, dass Sie sich für die Zirkustiere so einsetzen.
Frau Abg. Hammann, die Hessische Landesregierung hat sich im Agrarausschuss nicht mit Änderungsanträgen her
vorgetan. Im Rahmen der Diskussion über die Änderung der Schweinehaltungsverordnung hat es Änderungsanträge von Sachsen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gegeben, aber keinen Änderungsantrag aus Hessen.
Herr Staatsminister, teilen Sie die Auffassung, dass die Bundesregierung bereits vor längerer Zeit solche Untersuchungen hätte in Auftrag geben müssen?
Herr Abg.Dietz,wir haben uns bei der letzten Agrarministerkonferenz über dieses Thema zugegebenermaßen auch heftig unterhalten. Es wurden zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Zum einen wurde die Tierärztliche Hochschule Hannover beauftragt. Von dort wurde ein vorläufiges Ergebnis vorgelegt. Das endgültige Ergebnis soll im kommenden Frühjahr vorgelegt werden.
Auch die Bundesregierung hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Ich weiß aber nicht, wann dieses Gutachten vorliegen wird.Wir werden dann beide Gutachten nebeneinander legen und über sie diskutieren.
Die Fragestellung ist für mich aber eine andere. Die Bundesregierung scheint diese „ausgestalteten Käfige“ von vornherein abzulehnen. Sie forciert dies deswegen nicht weiter.
Ist es zutreffend,dass der Freilandversuch mit gentechnisch veränderten Äpfelbäumen in Sachsen, der vom BundesVerbraucherschutzministerium untersagt wurde, vom gleichen Ministerium zuvor noch als „empfehlenswert“ charakterisiert wurde?
Herr Abg.Wintermeyer, das ist richtig. Es ist auch richtig, dass das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Er
nährung und Landwirtschaft die zu seinem Ressortbereich gehörende Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen gebeten hat,das Genehmigungsverfahren für den Freisetzungsversuch mit gentechnischen veränderten Apfelbäumen ruhen zu lassen. Hierzu muss die Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen die zuständige Genehmigungsbehörde für gentechnische Freisetzungen – das ist das Robert-Koch-Institut – entsprechend auffordern, was nach Kenntnis der Landesregierung bis dato nicht geschehen ist.
Es ist weiterhin festzustellen, dass in einem Papier dieses Ministeriums, das den Namen „Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau ohne Antibiotika“ trägt und das aus dem Februar 2003 stammt, im Abschnitt „Forschung“ unter „Maßnahmen“ ausgeführt wird:
12. Grundlagen für gentechnische Arbeiten sowie die Entwicklung gentechnisch veränderter Pflanzen durch Transformation mit Resistenzgenen.
Als durchführende Stelle wird dort dann das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft angegeben.
Ich habe noch eine Zusatzfrage. Sie richtet sich an den Herrn Minister.Angesichts des Verhaltens des Bundesministeriums für Verbraucherschutz usw. ist folgende Frage an Sie zu stellen: Inwieweit kann man sich angesichts dieses ideologisch motivierten Meinungsumschwungs noch auf Zusagen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zur Unterstützung von Feldversuchen verlassen?
Herr Abg. Wintermeyer, ich kritisiere auch diese Meinungsänderung des Bundesministeriums;denn ich glaube, dass wir hier eine Möglichkeit haben, Krankheitserreger wie Feuerbrand, Apfelschorf oder Apfelmehltau durch gentechnisch veränderte Obstbaumsorten zu bekämpfen. Das sollte weitergeführt werden.
Herr Minister, halten Sie es grundsätzlich für sinnvoll, Freisetzungsversuche durchzuführen, solange noch keine gesetzliche Grundlage besteht, wie z. B. jüngst der Vorschlag aus Sachsen-Anhalt, wo ein großtechnischer Versuch stattfinden soll? Wie bewerten Sie das?
Herr Abg. Häusling, ich denke, dass man in diesem Bereich weiter forschen sollte, auch unter Begleitung der Bundesanstalt. Sie wissen auch, dass am Standort Quedlinburg auf 0,2 ha ausgepflanzt werden soll und am Standort Pillnitz auf 1 ha. Ich denke, dass diese Versuche vorangetrieben werden sollten.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, wann die Bundesregierung die Gentechnikrichtlinie der EU auf Deutschland umsetzen wird?
(Die Fragen 123 und 126 bis 128 und die Antworten der Landesregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 115 bis 122, 124, 125 und 129 sollen auf Wunsch der Fragestellerinnen und Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)
Ich will nur noch einmal darauf hinweisen: Gemäß der Versuchsvereinbarung für dieses Verfahren hat jeder Fragesteller noch eine Zusatzfrage – und das war es dann – und kein anderer. Ich sage das nur, weil das von hier oben auch schon einmal fehlerhaft gehandhabt wird. Es ist ein Versuch, da muss man ständig neu sagen, wie es geht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Darauf kann ich ausführlich und auch sehr aktuell berichten, weil sich die Justizministerkonferenz vor kurzem sehr umfangreich mit dem Betreuungsrecht beschäftigt hat.Ausgangslage ist die Tatsache, dass wir in den letzten Jahren seit Einführung des neuen Betreuungsrechts bundesweit mit einer riesigen Kostenlawine zu kämpfen haben. Ich nehme nur einmal die hessischen Zahlen. In den letzten sechs Jahren haben sich die Kosten, ausgewiesen im hessischen Haushaltsplan, von 7 Millionen c pro Jahr auf inzwischen fast 30 Millionen c pro Jahr gesteigert.
Zweitens wird kritisch festgestellt, dass sich das gesamte Verfahren wahnsinnig bürokratisch entwickelt hat. Drittens wird kritisiert, dass auch das Abrechnungsverfahren der Kosten der Betreuer in hohem Maße bürokratisch ist. Ich habe mir vor wenigen Tagen von einem zuständigen Gericht vortragen lassen, dass es dort einen etwas längeren Rechtsstreit über die Frage gibt, ob die Betreuung des kranken Hundes eines Betreuten in den Betreuungsaufwand des Betreuers hineinfalle.
Deshalb gibt es eine entsprechende Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz in enger Absprache mit dem Bundesjustizministerium, und es gibt jetzt einen neuen Gesetzentwurf, der in diesen Wochen durch die Justizminister, A- und B-Länder übergreifend, in den Bundesrat eingebracht werden soll. Dieser Gesetzentwurf sieht eine erheblich unbürokratischere Verfahrensweise vor. Insbesondere sollen Vorsorgevollmachten vorgesehen werden, die ein umständliches amtsgerichtliches Verfahren ersetzen. Im Übrigen sollen auch stärker als bisher Familienangehörige als Betreuer eingesetzt werden.
Sie haben von einer Kostenexplosion gesprochen. Ich habe hier Zahlen vorliegen.Trifft es zu, dass die Ausgaben von ca. 15 Millionen DM, also 7,7 Millionen c, im Jahre 1996 auf 29 Millionen c im Jahre 2002 gestiegen sind?