Protokoll der Sitzung vom 27.01.2004

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie bekannt ist, hat das Bundeskabinett Anfang Juli 2003 den Bundesverkehrswegeplan 2003 beschlossen, der jetzt dem Parlament vorliegt. Darin ist der hessische Teil des Neubaus der A 4 zwischen Olpe und Hattenbach dem „weiteren Bedarf“ als neues Vorhaben mit festgestelltem, hohem ökologischen Risiko zugeordnet. Diese Einstufung bedeutet: Es besteht kein Planungsauftrag für dieses Projekt.

Der nordrhein-westfälische Teil des Projekts ist nicht mehr im Bundesverkehrswegeplan 2003 enthalten.

Ich habe mich in meinen Gesprächen mit dem Bundesverkehrsminister über den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2003 nachdrücklich dafür eingesetzt, durch ei

nen Zusatz die Planung für dieses Projekt fortführen zu können. Die Bundesregierung ist diesem Wunsch bisher jedoch nicht gefolgt.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hoffentlich bleibt es dabei!)

Änderungen der Einstufung sind jetzt nur noch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen über das Fernstraßenausbauänderungsgesetz möglich.

Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Heidel.

Herr Wirtschaftsminister, ich frage Sie: Wie viel an Landesmitteln ist die Landesregierung bereit in die Hand zu nehmen, um die von Ihnen eben angesprochenen Vorplanungen auf den Weg zu bringen? In welchem Zeitrahmen besteht nach Ihrer Einschätzung eine Chance, die Vorplanungen abzuschließen, um für eine Verankerung des Projekts im Bundesverkehrswegeplan zu sorgen?

Herr Minister.

In der Region ist ohne Zweifel klar, dass diese Verbindung, der Ausbau der A 4 in Richtung Nordrhein-Westfalen, eine wichtige Relation ist, um den Wirtschaftsraum Nordhessen zusätzlich zu beleben.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ein Blödsinn!)

Ihre persönliche Meinung ist deutlich geworden. – Das haben die Vertreter der Kommunen, die Vertreter der Politik und insbesondere die Vertreter der Wirtschaft auf einem Symposion in Gemünden (Wohra) jüngst noch einmal verdeutlicht.

(Reinhard Kahl (SPD): Handverlesene Einladung!)

Die nordrhein-westfälische Seite sieht dies auch so, jedoch ist sie derzeit dabei, die Planung dieser Verbindung eher auf einem niedrigen Niveau fortzuführen, also nicht auf dem Niveau einer Bundesautobahn, sondern auf dem Niveau einer Bundesstraße. Wir werden diese Planung begleiten, und wir hoffen, dass wir die Lösung, die dringend erforderlich ist, in der einen oder anderen Form realisieren können. Für den Wirtschaftsraum Nordhessen ist dies jedoch eine wichtige Maßnahme, und die Hessische Landesregierung steht zu diesem Vorhaben.

Die zweite Zusatzfrage kommt vom Kollegen Frömmrich.

Herr Staatsminister, wie beurteilen Sie die Machbarkeitsstudie, die vom ehemaligen Verkehrsminister Wissmann, CDU, in Auftrag gegeben worden ist und zu dem Ergeb

nis kommt,dass die Trasse,die Sie gerade befürworten,die eine Ausbauvariante in Form von Bundes- und Umgehungsstraßen vorschlägt, sowohl aus ökologischen als auch aus finanziellen Gründen nicht zu realisieren ist?

Herr Verkehrsminister.

Bei der von mir eben angesprochenen Tagung ist deutlich geworden, dass die Entwicklung im Straßenbau inzwischen vorangeschritten ist, dass insbesondere ökologische Probleme durch technische Baumaßnahmen, durch Ersatz- und Ergänzungsmaßnahmen heute verträglicher gestaltet werden können, als das vor Jahrzehnten der Fall war. Diesen neuen Erkenntnissen sollte durch eine aktualisierte Planung Rechnung getragen werden.

Herr Kollege Kahl, eine weitere Zwischenfrage.

Herr Minister, in der letzten Legislaturperiode hat sich diese Landesregierung kritisch bis distanziert zu diesem Vorhaben geäußert, zumal sich der Ministerpräsident vor Ort in der Form ausgedrückt hat. Was sind denn die konkreten Gründe der Landesregierung,dass sie sich jetzt positiv für die Planung dieses Autobahnabschnitts ausspricht?

Herr Minister.

Herr Abgeordneter, der Grund liegt auf der Hand: Es ist die Entwicklung, vor der wir stehen, die bereits Platz gegriffen hat, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung der EU.

Die Verkehrswege aus dem Osten und Mittelosten Europas, vor allem aus den Beitrittsländern, in den westlichen Teil Europas werden insbesondere auf der Basis von LKWs – also Logistik- und Gütertransporten – diesen Raum durchqueren. Bereits jetzt zeigt es sich, dass die vorhandenen Straßen- und Wegeverbindungen hierfür zu gering dimensioniert sind, mit den entsprechenden Konsequenzen, die wir alle täglich erleben.

Wollen wir, dass wir gerade aus der Erweiterung der EU, aus diesem neuen Wirtschaftsraum, aus dem Austausch von Gütern und Dienstleistungen auch wirtschaftlichen Erfolg haben und daran partizipieren? Dann brauchen wir dringend diese Verkehrsinfrastruktur, und die A 4 gehört dazu.

Herr Kahl, bitte.

Meine Zusatzfrage. Herr Minister, ich möchte ganz konkret nachfragen, da die Planungskosten für diesen Teil der A 4 erheblich sind: Sollen die von der Landesregierung vorfinanziert werden, oder gehen die zulasten von Straßenbaumaßnahmen wie beispielsweise Ortsumgehungen?

Herr Minister.

Bei dem ohnehin knappen Budget für Straßenbaumaßnahmen kann eine solche Planung nicht aus diesem Budget entnommen werden. Ein Planungsauftrag, um den wir gekämpft haben und zu dem es parlamentarische Initiativen gibt, muss das Planungsbudget mit umfassen, es muss also eine Erweiterung des Budgets erfolgen.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Bevor ich zur nächsten Frage komme, darf ich auf der Besuchertribüne unsere frühere Kollegin Frau Silvia Hillenbrand herzlich begrüßen: Frau Bürgermeisterin, herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Frage 139, Herr Abg. Rhein, CDU-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie den Umstand, dass Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen in Deutschland straflos ist?

Herr Minister der Justiz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist nicht hinnehmbar, dass in Deutschland straffrei Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen betrieben werden darf. Durch das 34. Strafrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 2002 hat der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung die Strafbarkeit der Sympathiewerbung aufgehoben. Hierdurch wird eine Verstärkung der Bekämpfung der terroristischen Vereinigungen konterkariert. Außerdem werden den Strafverfolgungsbehörden entscheidende Ermittlungsansätze zum Eindringen in terroristische Netzwerke genommen.

Wer war jetzt zuerst? – Okay, Frau Kollegin Hofmann, bitte schön.

Herr Justizminister, wie können Sie sich erklären, dass in der Sachverständigenanhörung zu § 129a Abs. 3 StGB die

Mehrheit der Sachverständigen erklärt hat, dieser Tatbestand spiele in der täglichen Praxis so gut wie keine Rolle?

Herr Justizminister.

Natürlich gibt es auch bei Sachverständigen Überzeugungen,die ich nicht teile.Ich finde,es liegt auf der Hand,dass wir Demokraten alle ganz entschieden und entschlossen als Staat dafür eintreten müssen,

(Beifall des Abg.Volker Hoff (CDU))

dass eine Sympathiewerbung für Terroristen strafbar bleiben muss.Dann interessieren mich auch irgendwelche Voten von angeblichen Experten nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Herr Abg. Dr. Jürgens.

Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass sich die Frage des Abg. Rhein erübrigt hätte, wenn er die Presseerklärungen aus ihrem Hause ausreichend lesen würde? Denn dort stand genau das Gleiche drin.

Herr Minister der Justiz.

Erstens habe ich natürlich das Frageverhalten von Abgeordneten überhaupt nicht zu kommentieren. Aber ich sage Ihnen ganz freimütig, ich freue mich darüber, dass der Abg. Rhein dieses wichtige Thema hier noch einmal aufgegriffen hat.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)