Die Vorstellung ist im Bereich des Möglichen.Aber es gehört zur Aufgabe der vernünftigen Abwägung, die Interessen des Landes und des Kreises, aber auch der Region miteinander in Übereinstimmung zu bringen.
Wie beurteilt die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Erfolg der Deutschförderung in Vorlaufkursen für Schulanfänger?
Frau Kollegin Kölsch, das stellt sich zum einen dadurch dar, dass eine größere Zahl von Kindern in die erste Klasse eingetreten ist, früher als jemals zuvor. Wir hatten bisher 20 % Zurückstellungen bei Kindern nicht deutscher Herkunft. Diesmal sind praktisch alle eingeschult worden, und nach den bisherigen Berichten aus dem Unterricht mit sehr großem Erfolg.
Ich denke auch, dass die erste Runde der Vorlaufkurse im letzten Jahr bewirkt hat, dass die Akzeptanz bei den Eltern gleich hoch geblieben ist, d. h. sich verfestigt hat, und es jetzt wieder deutlich über 90 % der Eltern sind, die Ja sagen zum Vorlaufkurs für ihre Kinder. Das Ergebnis ist, dass weitere 700 Kinder zusätzlich im Vorlaufkurs sind. Seit dem 1. November sind etwa 5.400 Kinder in 679 Kursen. Die Zahl der Kurse hat sich also gegenüber dem letzten Jahr deutlich erhöht. Damit können wir für diese Kinder von echten Bildungschancen reden und damit auch von der Chance, gleichmäßiger entsprechend den Begabungen, die sie haben, und nicht aufgrund der Sprachkenntnisse, die sie nicht haben, in die verschiedenen Bildungsgänge eingestuft und befähigt zu werden, den entsprechenden Bildungsabschluss zu machen.
Wahl der Mitglieder für die 12. Bundesversammlung zur Wahl der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten
Meine Damen und Herren, nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung wählt der Landtag die auf das Land Hessen entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten der Fraktionen. Nach Mitteilung des Bundesministers des Innern entfallen auf das Land Hessen 43 zu wählende Mitglieder.
Nachdem nunmehr die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Schreiben vom 22. März 2004 einen gemeinsamen Wahlvorschlag, Drucks. 16/2086, und die Fraktionen der CDU und der FDP mit Schreiben vom 23. März 2004 einen gemeinsamen Wahlvorschlag, Drucks. 16/2098, vorgelegt haben, stimmen wir heute nur über zwei Wahlvorschläge ab.
Die Drucksachen mit den Wahlvorschlägen der Fraktionen liegen Ihnen vor. Alle Wahlvorschläge sind unterschrieben beim Präsidenten eingegangen. Darauf will ich hinweisen, weil die Kanzlei hier als Unterzeichner steht.
Nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten hat jeder Abgeordnete eine Stimme. Wie mit den Fraktionen abgesprochen, erfolgt die Wahl offen. Der offenen Abstimmung wird nicht widersprochen? – Dann können wir so verfahren.
Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 16/2086 der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön.
Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 16/2098 der Fraktionen der CDU und der FDP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank.Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme?
Damit stelle ich fest, dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben 55 Abgeordnete zugestimmt.
Meine Damen und Herren, da alle Abgeordneten anwesend sind, ergibt sich aufgrund der Auszählung nach d’Hondt eine Pattsituation hinsichtlich des letzten zu verteilenden Sitzes.Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet nach § 4 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung bei gleichen Höchstzahlen das vom Präsidenten des Landtags zu ziehende Los.Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Die Verwaltung hat zwei verschlossene Umschläge vorbereitet. In dem einen befindet sich ein Blatt mit der Aufschrift:
Der letzte zu verteilende Sitz entfällt auf die Liste der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Meine Damen und Herren, der guten Ordnung halber lasse ich den zweiten Umschlag von den Schriftführern öffnen und mitteilen, was auf dem Blatt steht. Hier auf dem Blatt steht – was jetzt nicht mehr gilt –: Der letzte zu verteilende Sitz entfällt auf die Liste der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Damit klar ist, dass alles korrekt war.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, somit entfallen durch das nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung zwingend vorgeschriebene Verfahren nach d’Hondt auf die Liste von CDU und FDP 26 Plätze, auf die Liste der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17 Plätze. Das sind insgesamt 43 Plätze.
Die Gewählten sind in der Reihenfolge der Listen gewählt. Die jeweils folgenden Namen sind Ersatzmitglieder. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass den gewählten Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der 12. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten am 23. Mai 2004 im Laufe der Plenarsitzung ein Schreiben überreicht wird. Dieses Schreiben enthält die Annahmeerklärung zur Wahl als Mitglied der 12. Bundesversammlung. Ich darf Sie bitten, wie Sie auch dem Schreiben entnehmen können, diese Annahmeerklärung innerhalb von zwei Tagen ausgefüllt an die Kanzlei des Hessischen Landtags zurückzureichen.
Die von Ihnen erbetenen Daten sind nach § 4 Abs. 6 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung dem Präsidenten des Bundestags durch die Kanzlei des Landtags zu übermitteln. Sobald Ihre Erklärung bei der Kanzlei des Landtags eingegangen ist, erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen zur Vorbereitung Ihrer Reise nach Berlin.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen – Drucks. 16/2050 neu –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen, auch Regionalisierungsstaatsvertrag genannt, vor.
In den einzelnen Bundesländern bestehen derzeit in unterschiedlicher Rechtsform Toto- und Lottounterneh
men,deren Erträge dem jeweiligen Land zufließen.In den letzten Jahren sind zunehmend gewerbliche Spielevermittler aufgetreten, die im ganzen Bundesgebiet die Einsätze gesammelt und dann in einem Bundesland diese Einsätze abgegeben haben, sodass es zu erheblichen Verzerrungen des Aufkommens an den Lotterieeinsätzen gekommen ist. Ich sage in Klammern noch dazu: Dies hat auch dazu geführt, dass die einzelnen Bundesländer bzw. die Lotto- und Totounternehmen versucht haben, sich wechselseitig gewerbliche Spielevermittler abzuwerben, wie das beispielsweise bei Faber zwischen NordrheinWestfalen und Niedersachsen der Fall gewesen sein soll. – Ich bin da etwas vorsichtig.
Die Hessen haben diese Ungleichgewichtigkeit in der Entwicklung immer wieder zur Sprache gebracht, weil wir diese gewerbliche Spielevermittlung nicht im Sinne des Toto- und Lottoblocks in Deutschland gesehen haben. Wir hatten keine oder nur vereinzelt gewerbliche Spielevermittler, die in Hessen ihre Einsätze abgegeben haben, während die anderen Bundesländer relativ hohe Einnahmen von diesen Geldern, die die gewerblichen Spielevermittler eingeworben hatten, für sich gutschreiben konnten.
Wir haben deshalb darauf gedrängt, dass unter den Ländern eine Vereinbarung stattfindet, die dieses nivelliert, damit wieder der ursprüngliche Zustand, nämlich die Begrenzung des Lotteriewesens auf die einzelnen Bundesländer und damit die Zuführung der Einsätze an die einzelnen Bundesländer, erreicht werden kann.
Wir haben deshalb einen Staatsvertrag abgeschlossen, der dem Hessischen Landtag zur Zustimmung vorgelegt wird. Dieser Staatsvertrag legt fest, wann eine gewerbliche Spielevermittlung vorliegt und wie das Regionalisierungsverfahren ablaufen wird. Das wird auch Gegenstand in den zuständigen Fachausschüssen sein.
Ich kann Ihnen nach der überschlägigen Rechnung sagen, im Jahre 2002 hätte das bei diesem neuen vereinbarten Schlüssel dem Land Hessen rund 11 Millionen c zusätzlich gebracht. In dem Betrag ist die Lotteriesteuer enthalten, die noch in den Länderfinanzausgleich eingeht. Dennoch liegt der Betrag im hohen einstelligen Millionenbereich, sodass dieser Vertrag für uns außergewöhnlich günstig ist. Da wir derzeit, soweit bekannt, keine gewerblichen Spielevermittler in Hessen haben, wird sich dieser Trend fortsetzen, und es ist mit erheblichen Mehreinnahmen des Landes Hessen respektive erst einmal der Lotteriegesellschaften zu rechnen.Hessen wird erstmals für das zweite Halbjahr 2004 Ausgleichszahlungen zur Fälligkeit am 30. Juni 2005 erhalten.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf nach Art. 103 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen. – Ich danke Ihnen.