Protokoll der Sitzung vom 23.03.2004

Ich frage die Landesregierung:

Wieso hat sie die Förderung nach § 23 Finanzausgleichsgesetz für Einrichtungen für Mädchen im Jahr 2004 eingestellt – dies betrifft unter anderem Wildwasser Wiesbaden –, obwohl die Förderung zum Teil bereits seit 16 Jahren erfolgt und dringender Bedarf an diesen Einrichtungen besteht? Diese Einrichtungen konnten sich nicht um andere Finanzierungsmöglichkeiten kümmern.

Frau Staatsministerin Lautenschläger, Sie haben das Wort.

Frau Abg. Fuhrmann, den Erläuterungen zum Haushaltsplan des Jahres 2000 zum Kommunalen Finanzausgleich kann man entnehmen, dass eine dauerhafte Förderung von Mädchenprojekten grundsätzlich nicht mehr zugelassen ist. Die Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalen Finanzausgleich ist streng auf die per Gesetz und durch den Haushaltsplan eröffneten Zwecke beschränkt. Seither sind lediglich Zuweisungen für Modellprojekte zulässig. Für Projekte für Mädchen hat die Landesregierung für eine Übergangsfrist eine Ausnahme ermöglicht. Aus meiner Sicht war es sehr sinnvoll, diese Übergangsfrist einzurichten. Bei Modellprojekten ist es aber so, dass sie nach einer gewissen Zeit auslaufen. Das wurde den örtlichen Jugendämtern entsprechend mitgeteilt.

Frau Kollegin Fuhrmann stellt eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, in der Tat wurden die Bemerkungen zum § 23 Finanzausgleichsgesetz von Ihnen geändert.Dementsprechend können Projekte für Mädchen praktisch aus diesem Topf nicht mehr gefördert werden. Gefördert werden können ausschließlich noch Modellprojekte.Aus dieser Rubrik heraus wurden aber seit 16 Jahren Einrichtungen wie z.B.Wildwasser Wiesbaden gefördert.Wir werden uns doch sicherlich darin einig sein, dass das sinnvolle Projekte sind, die jetzt komplett wegbrechen.

Da muss noch das Fragezeichen folgen. – Frau Ministerin Lautenschläger, Sie haben das Wort.

Frau Abg. Fuhrmann, ich denke, es ist deutlich geworden, dass Projekte für Mädchen als Modellprojekte aus dem Kommunalen Finanzausgleich gefördert werden können. Dies waren auf alle Fälle sinnvolle Projekte. Modellprojekte haben es aber an sich, dass sie nach einer gewissen Zeit abgeschlossen sind.Wenn die Förderung aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs erfolgt ist, dann muss die kommunale Seite anschließend entscheiden,ob sie das Modellprojekt für erfolgreich hält und ob sie das Projekt in die Verantwortung ihres Bereichs überführen will, ob sie das Modell also weiterführen will oder nicht.

Wir haben mit der im Jahr 2000 gefundenen Regelung die Möglichkeit geschaffen, immer wieder neue Modellprojekte zustoßen. Diese werden später einer Überprüfung unterzogen. Man muss dann schauen, ob die kommunale Seite bei Erfolg des Projekts bereit ist, dieses fortzuführen.

Vielen Dank. – Herr Kollege Boddenberg von der CDUFraktion hat eine Frage, die die Werbung für Ausbildungsplätze in Hessen betrifft. Herr Kollege Boddenberg, bitte schön, Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

Was unternimmt sie zurzeit, um für Ausbildungsplätze in Hessen zu werben?

(Lachen bei der SPD – Michael Siebel (SPD): Das ist unter Ihrem Niveau, Herr Kollege! Sie können mehr!)

Herr Staatsminister Rhiel.

Herr Abgeordneter, die Werbekampagne, die in diesem Jahr begonnen wurde, schließt unmittelbar an die erfolgreiche Werbekampagne des letzten Jahres an.

(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bedenkt man, dass zu Beginn des Ausbildungsjahres 2003 eine Differenz von 13.000 Ausbildungsplätzen bestand, am Jahresende dagegen nur noch von 2.000 – das ist immer noch zu hoch, aber dahinter steht eine erhebliche Leistung –, kann man mit Fug und Recht sagen, dass die Bereitschaft der Unternehmen, auszubilden, mit einer sehr positiven Kampagne einherging, an der sich auch viele Mitglieder des Hessischen Landtags beteiligt haben.

(Beifall bei der CDU)

Auch in diesem Jahr wird die Kampagne anlaufen, gemeinsam mit der Landesregierung, der VhU und den Kammern. Die Gewerkschaften haben es trotz Einladung am letzten Punkt doch nicht geschafft, mit dabei zu sein. Dazwischen steht leider das Thema Ausbildungsplatzabgabe, das auch in dieser Situation zeigt, dass eine solche Abgabe nur Sprengsatz beinhaltet und nichts konstruktiv beiträgt.

(Beifall bei der CDU – Wortmeldung des Abg. Ar- min Klein (Wiesbaden) (CDU))

In diesem System der Regierungsbefragung hat nur der Fragesteller ein Nachfragerecht.

(Armin Klein (Wiesbaden) (CDU): Sie könnten doch einmal eine Ausnahme machen!)

Wir diskutieren bereits darüber.

Ich rufe den Kollegen Dietz zum Thema Energiesparcontracting auf.

Wie schätzt die Landesregierung aktuell das Interesse von Kommunen ein, sich am Energiesparcontracting zu beteiligen?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Dietz, wir beschäftigen uns mit dem Thema Contracting schon seit mehreren Jahren. Auch die Vorgängerregierung hat dies schon getan.Wir glauben,dass es ein gutes Instrument ist, das aber zugegebenermaßen nicht bei allen Gebäuden angewendet werden kann. Bei großen Gebäuden kann es sich mit Einsparungen von über 100.000 c rechnen. Um die Kommunen darauf hinzuweisen, sind wir seit Jahren dabei, hessenweit Informationsveranstaltungen durchzuführen. Wir gehen davon aus, dass die Kommunen vermehrt Interesse am Energieeinsparcontracting haben und es entsprechend umsetzen.

Frage des Kollegen Kahl zum Thema Gewerbesteuer.

Herr Finanzminister Weimar, ich frage Sie:

Welche Position im Rahmen der Gemeindefinanzreform vertritt die Landesregierung, das so genannte Weimar-Modell oder die vor kurzem geäußerte Position des Wirtschaftsministers, dass die Gewerbesteuer keine Zukunft hat?

(Gerhard Bökel (SPD): Oder keine von beiden?)

Herr Finanzminister.

Wir vertreten nach wie vor das von Ihnen freundlicherweise so genannte Weimar-Modell. Allerdings ist es berechtigt, darauf hinzuweisen, dass durch die Entwicklung in Berlin eine generell sehr deutliche Abkehr von der klassischen Gewerbesteuer stattfindet, was mittlerweile offensichtlich bei den Kommunalen Spitzenverbänden zunehmend Resonanz findet. Ich beobachte diese Situation dort sehr aufmerksam; denn wenn schon die Beteiligten nicht mehr wünschen, dass man für ihre Position kämpft, dann ist es vielleicht sinnvoll, irgendwann einmal zu akzeptieren, dass die Realitäten anders sind.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Sehr richtig, Herr Weimar! Das habe ich immer schon gesagt!)

Herr Kollege Kahl.

Herr Finanzminister, kann ich also davon ausgehen, dass es derzeit in der Landesregierung keine abgestimmte Position ist, dass die Gewerbesteuer abgeschafft werden soll?

Herr Staatsminister Weimar.

Davon können Sie nicht ausgehen.Wenn der Wirtschaftsminister darauf hinweist, dass sich in dieser Frage Positionsveränderungen ergeben, wo eine Entwicklung weg von der klassischen Gewerbesteuer stattfindet, dann ist das vom Sachverhalt her eine richtige Feststellung. Aber darüber hinaus befindet sich unser Modell nach wie vor nicht im Geschäftsgang, weil es derzeit keinen Geschäftsgang gibt.

Ich darf Ihnen abschließend zu dieser Frage sagen: Es ist merkwürdig, dass Sie immer die Landesregierung fragen, wie sie dazu steht. Denn wenn ich es richtig sehe, wäre die Änderung der Gewerbesteuer eine Sache der Bundesregierung, die bitte schön irgendwann einmal einen Vor

schlag auf den Tisch legen soll, der für alle akzeptabel ist. Denn einer der wesentlichen Punkte,warum die ganze Sache bis zum letzten Vermittlungsausschuss nicht geklappt hat, war die Tatsache, dass die Bundesregierung sich gescheut hat, einen Entwurf vorzulegen. Man hat dann eine Arbeitsgruppe oder Ausschüsse eingesetzt, die am Ende nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen sind. Ich sage einmal in Klammern: möglicherweise auch nicht kommen konnten angesichts der heterogenen Zusammensetzung.Also wäre es Sache der Bundesregierung, einen entsprechenden Vorschlag zu machen. An der Diskussion über den Vorschlag werden wir uns dann wieder gerne beteiligen. Aber verwechseln Sie die Rollen nicht. Wenn in Berlin die dortige rot-grüne Regierung uns die Regierungsgeschäfte übergibt, werden wir es intern vernünftig diskutieren und schnell regeln.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Nächste Frage, Frau Kollegin Hartmann, betreffend Staatsvertragsänderung im Hinblick auf Regionalplanung und Regionale Planungsversammlungen.

Ich frage die Landesregierung:

Beabsichtigt sie die Unterzeichnung eines Staatsvertrages, der im Rahmen einer Änderung der Regionalplanung im Raumordnungsverband Rhein-Neckar den Austritt des Kreises Bergstraße aus der Regionalen Planungsversammlung Südhessen ermöglichen würde?

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Frau Abgeordnete, diese Thematik ist mir bekannt, auch die Intention des Landkreises Bergstraße. Die Landesregierung hat sich dazu noch keine abschließende Meinung gebildet.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Frau Kollegin Hartmann.

Kann sich die Landesregierung vorstellen, dass künftig eine einstufige Regionalplanung und Regionalentwicklung für eine Teilregion Hessens in einem außerhessischen Regionalverband durchgeführt wird?

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Die Vorstellung ist im Bereich des Möglichen.Aber es gehört zur Aufgabe der vernünftigen Abwägung, die Interessen des Landes und des Kreises, aber auch der Region miteinander in Übereinstimmung zu bringen.