Protokoll der Sitzung vom 23.03.2004

Ich möchte die Hessische Landesregierung fragen, wie sie sich erklären kann, dass vor kurzem in der Presse zu lesen war, dass es in Hessen überdurchschnittlich viele Schwan

gerschaftsabbrüche gibt. Bringen Sie das mit Ihrem Sozialabbau in Verbindung?

(Lachen bei der CDU)

Dies ist eine Erweiterung der Frage an die Landesregierung. – Frau Ministerin Lautenschläger.

Frau Abg. Pauly-Bender, es lassen sich überhaupt keine Rückschlüsse auf den Zusammenhang ziehen, den Sie hier darzustellen versuchen. Die Schwangerschaftskonfliktberatung wird in Hessen an vielen Stellen außerordentlich gut durchgeführt und von einem sehr breiten Konsens getragen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Fuhrmann, bitte.

Da nun auch Frau Ministerin Lautenschläger geantwortet hat, möchte ich Sie fragen, ob Sie sich von der Formulierung Ihres Kabinettskollegen distanzieren.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Peinlich, solche Fragen! – Gegenruf des Abg.Tarek Al-Wazir (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Peinlich, solche Minister!)

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Abgeordnete, mein Kollege hat das Notwendige dazu gesagt.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abg. Schmitt, SPD-Fraktion.

Frau Ministerin, vielleicht können Sie uns doch noch eine Erklärung dafür geben, warum die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Hessen zugenommen hat. Wie erklären Sie sich das?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Herr Abgeordneter, ich denke, so etwas muss man im Detail sehr genau untersuchen und Vergleiche anstellen.Aus meiner Sicht wäre es fahrlässig,jetzt zu interpretieren,wa

rum und wo die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zugenommen hat. Ich denke, das bedarf einer sehr genauen Begutachtung. In Hessen gibt es ein sehr differenziertes Angebot der Schwangerschaftsberatungsstellen. Man muss sehr genau beobachten, wie sich die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Bundesgebiet insgesamt, aber auch in den verschiedenen Bundesländern entwickelt, bevor Rückschlüsse gezogen werden können.

Frage 165, Herr Abg. Quanz.

Ich frage die Landesregierung:

Was hat sie bisher unternommen, um zu erreichen, dass auf den Schildern am Autobahndreieck der A 7/A 38 in der Gemarkung Friedland und bei dem Abzweig Neu-Eichenberg von der A 38 Hinweise auf die B 27 und die Städte Eschwege und Witzenhausen genannt werden?

Herr Staatsminister Rhiel.

Herr Abgeordneter, das neue Autobahndreieck an der A 7/A 38, das den Namen Drammetal erhalten hat, liegt auf niedersächsischem Gebiet. Für die Anordnung der Beschilderung ist die Bezirksregierung in Braunschweig zuständig.

Wir haben das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gebeten, darauf einzuwirken, dass Ziele im Werra-Meißner-Kreis in der wegweisenden Beschilderung angemessen berücksichtigt werden. Eine Antwort aus Niedersachsen liegt bislang nicht vor.

Bezüglich der Beschilderung im Zuge der A 38 von Osten haben wir uns an das thüringische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur gewandt mit der Bitte, ebenfalls Ziele im Werra-Meißner-Kreis in die wegweisende Beschilderung auf thüringischem Gebiet einzubeziehen. Hierauf wurde uns mitgeteilt, dass die Anhörung zu der Beschilderung der thüringischen Anschlussstelle an der A 38 inzwischen abgeschlossen sei. Eine landesübergreifende Beschilderung hessischer Ziele wurde allerdings abgelehnt. Wegen der bevorstehenden Abstufung der B 80 zur Landesstraße könne, so die Thüringer, eine landesübergreifende Beschilderung mit Fernverkehrswirkung im nachgeordneten Netz nicht befürwortet werden.

An der neuen, in der Gemarkung Neu-Eichenberg auf hessischem Gebiet liegenden Anschlussstelle im Zuge der A 38 sollen die Ziele Neu-Eichenberg, Friedland,Witzenhausen und Bad Sooden-Allendorf in die wegweisende Beschilderung aufgenommen werden.

Zusatzfrage, Kollege Quanz.

Herr Minister, was gedenken Sie in der nächsten Zeit zu tun, damit die Beschilderung am Autobahndreieck Drammetal geändert wird? Die Missverständnisse liegen darin, dass hessische Orte überhaupt nicht auftauchen, sondern lediglich Städte in den neuen Bundesländern genannt werden.

Herr Staatsminister Rhiel.

Auch hier sind wir bereits initiativ geworden, und zwar in Richtung des Bundesverkehrsministeriums in Berlin. Allerdings ist von dort noch keine Antwort an uns ergangen.

Frage 166, Herr Abg. Irmer, CDU-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie die Ergebnisse der Evaluation der Lehrerausbildung an der Universität Frankfurt?

Herr Staatsminister Corts.

Herr Abg. Irmer, die Ergebnisse dieser Evaluation entsprechen den Mängellisten, auf denen die mittlerweile sehr zahlreichen Empfehlungen zur Lehrerbildung aufbauen. Hier wird noch einmal festgestellt, dass die Verantwortung für die Lehramtsstudierenden offenbar nicht hinreichend ernst genommen wird.

In der Studie kommt sehr deutlich zum Ausdruck,dass die Lehramtsstudierenden als „Studierende zweiter Klasse“ angesehen werden,die zeitliche und inhaltliche Koordination der Veranstaltungen verbessert werden muss und im Bereich der Lehrertätigkeit praktisch keine Forschungen stattfinden. Vonseiten der zuständigen hessischen Ministerien, des HMWK und des HKM, ist dieser Reformbedarf in der Vergangenheit regelmäßig angemahnt worden.

Der von der Landesregierung vorgestellte Entwurf für ein hessisches Lehrerbildungsgesetz gibt eine zielgerichtete Antwort auf die erkannten Mängel der Lehrerausbildung und den bekannten Reformbedarf. Wir werden den Reformprozess der Universität Frankfurt mit Aufmerksamkeit begleiten. Ich sehe in ihm zugleich einen wichtigen Prüfstein für die verantwortungsvolle Nutzung der den Hochschulen eingeräumten Autonomie.

Zusatzfrage, Herr Kollege Siebel.

Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang den Vorschlag des Präsidenten der Universität Frankfurt, in den Entwurf für ein Lehrerbildungsgesetz eine Öffnungsklausel aufzunehmen, die der Gesetzentwurf momentan nicht vorsieht?

Herr Staatsminister Corts.

Er hat mir das vorgetragen,und wir haben verabredet,das morgen früh miteinander zu erörtern. Es gibt noch keine abschließende Entscheidung dazu.

Frage 168, Herr Abg.Williges, CDU-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Maßnahmen ergreift sie, um den Einsatz von Telearbeit in hessischen Unternehmen voranzubringen, und wie werden die Entwicklungsmöglichkeiten eingeschätzt?

Herr Staatsminister Rhiel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch dieses Thema war ein Schwerpunkt auf dem diesjährigen Stand des Landes Hessen auf der CeBIT.Das schließt nahtlos an viele Aktivitäten an, die seit einigen Jahren in meinem Hause begonnen und weitergeführt werden.

Bereits in den Jahren von 1997 bis 1999 wurde im Rahmen der Aktionslinie „Hessen-Teleworking“ eine Vielzahl von Telearbeitsprojekten durchgeführt, um die Praktikabilität dieser neuen Formen zu testen. Seit 1999 werden kleine und mittlere Unternehmen in Hessen bei der Einführung von Telearbeit unterstützt, da bereits damals das Angebot an potenziellen Telearbeitern enorm hoch war, das Angebot von Arbeitgeberseite jedoch noch sehr gering.

Das Land unterstützt die Bemühungen zur Schaffung von mehr Telearbeitsplätzen zum einen durch Beratungsleistungen, die allen hessischen Unternehmen offen stehen, zum anderen seit 2002 durch das Förderprogramm „Einrichtung von Telearbeitsplätzen in Ziel-2-Gebieten“. Hier wird die konkrete Schaffung von Telearbeitsplätzen finanziell unterstützt. Unternehmen erhalten 50 %, kommunale Verwaltungen sogar bis zu 75 % der Einrichtungskosten.

Bislang wurden mehr als 30 Telearbeitsplätze direkt gefördert. Darüber hinaus wurden durch Beratungsleistungen mehr als 300 weitere Telearbeitsplätze, überwiegend in Nord- und Mittelhessen – außerhalb des Ziel-2-Fördergebietes –, geschaffen. In Zusammenarbeit mit regionalen Partnern wird versucht, die Chancen dieser innovativen,

zukunftsfähigen Arbeitsform noch weiter zu vergrößern. Durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit findet mittlerweile eine bessere Wahrnehmung dieser Aktionen auch in den Medien statt.

Hessen hat durch sein Engagement für diese innovative Arbeitsform eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern übernommen. Gemeinsame länderübergreifende Projekte sind hier erstrebenswert und werden im Länderarbeitskreis „Informationswirtschaft, Telekommunikation und Post“ positiv bewertet.

Seit dem Januar 2004 ist die Aktionslinie „Hessen-Teleworking“ in das neue Informationsportal www.hessenit.de integriert. Dort wird das Thema mobile Arbeitsformen im Zusammenhang mit neuen Übertragungstechniken wie z. B. UMTS vorgestellt.