Protokoll der Sitzung vom 13.07.2004

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Danach müssen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt werden, auch unter Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft. Ich werde diese schwierigen Planungsschritte nachdrücklich weiterverfolgen und habe meine Verwaltung aufgefordert, spätestens zum Ende des Sommers 2005 das Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Die Zeitabstände sind manchmal erschreckend lang, aber ich denke, die von mir genannten Beispiele zeigen, wie diffizil vorgegangen wird, um zu gerichtsfesten Beschlüsse zu gelangen.

Im südlichen Abschnitt, zwischen Stadtallendorf und der A 5, ist im Zusammenhang mit der Vervollständigung der FFH-Gebietsmeldungen im Herbst 2003 der Herrenwald als FFH-Gebiet erkannt worden. Jetzt muss geprüft werden, ob die A-49-Trasse im Herrenwald FFH-verträglich geführt werden kann oder ob alternative Trassenführungen außerhalb des Herrenwaldes geprüft werden müssen. Dieses soll bis zum Herbst 2004 entschieden werden.

Die Planungen für die Trassenführung im Mittelabschnitt zwischen Schwalmstadt und Stadtallendorf sind weitgehend schon erarbeitet. Der weitere Fortschritt hängt letztendlich von der Fortführung der Planungen im südlichen Abschnitt ab.

Auch bezüglich der A 49 kann ich Ihnen versichern, dass wir mit Nachdruck am Planen sind, um diese wichtigen Achsen möglichst schnell zu realisieren. Wir wissen allerdings, dass im Bundesverkehrswegeplan die A 49 zwar im vordringlichen Bedarf enthalten, aber mit einem Sternchen versehen ist, was bedeutet, dass hier naturschutzfachlich noch einmal speziell geprüft werden soll. Das bedeutet nichts anderes, als dass sich Bundeskabinett und

Bundestag eine eigene Entscheidung hierüber vorbehalten haben.

Zusatzfrage, Herr Abg. Häusling.

Herr Minister, können Sie erläutern, wie eine „Überflughilfe für Fledermäuse“ aussieht? Droht in Zukunft eine Startbahn für Fledermäuse in Nordhessen?

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Ich schlage vor,dass wir Ihnen das im Rahmen eines Ortstermins erläutern. Bis dahin will ich Ihrer Fantasie keine Grenzen setzen.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Zusatzfrage, Herr Abg.Weinmeister.

Herr Staatsminister, wie bewerten Sie die Tatsache, dass sich die rot-grüne Landesregierung Anfang der Neunzigerjahre, als es noch keine FFH-Richtlinie gab, dazu entschlossen hat, die A 49 „qualifiziert“ – wie das damals genannt wurde – in Neuental/Bischhausen enden zu lassen, und dass sie damals die Chance verpasst hat, eine Lücke zu schließen? Wie bewerten Sie es, dass wir dieses Versäumnis heute nicht mehr aufholen können?

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Die Bewertung, die Sie, bezogen auf die A 49, nachfragen, gilt aus meiner Sicht genauso für die A 44. Das wird insbesondere dann deutlich, wenn wir vergleichend bewerten. Wenn Sie sich im bayerisch-fränkischen Raum umschauen und Richtung Thüringen blicken, dann werden Sie sehen, wie schnell die Länder in unserer Nachbarschaft, also insbesondere Bayern und Thüringen, gehandelt haben und dass bereits heute in beiden Ländern wichtige Verkehrsverbindungen fertig gestellt werden, die einen Sog auf die Ansiedlung von Wirtschaftsbetrieben ausüben. Hier sind wir dadurch im Nachteil, dass mit den Planungen zu spät begonnen wurde.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Zusatzfrage, Frau Abg. Pfaff.

Herr Minister, wenn die Planfeststellungsverfahren für die drei genannten Abschnitte im Jahre 2005 eingeleitet werden sollen, können Sie dann heute schon eine Einschätzung geben, wann die Planfeststellungsbeschlüsse für die drei Abschnitte vorliegen werden bzw. wann dort endlich der erste Kilometer gebaut werden kann, nachdem Sie bereits fünf Jahre in der Regierungsverantwortung sind?

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Verehrte Frau Pfaff, über die A 49, Stichwort: Herrenwald, haben wir schon vor 15 Jahren diskutiert. Ich kann mich noch sehr lebendig daran erinnern. Damals war ich Regierungspräsident in Mittelhessen, und wir haben die Trassenführung durch den Herrenwald besprochen. In den Jahren danach ist nichts geschehen. Das sind verlorene Jahre, wie eben deutlich geworden ist.

Ich denke, es wird nicht so sehr darauf ankommen, dass wir bei der A 49 zügig mit dem Planfeststellungsverfahren vorankommen. Vielmehr wird es darauf ankommen, dass erst die Frage des Trassenverlaufs im dritten, also im südlichen Abschnitt, Richtung A 5, geklärt wird. Davon hängt nämlich der zweite Abschnitt ab. Vor allem aber wird es darauf ankommen, dass Bundesregierung und Bundestag dieses Sternchen beseitigen, dass also auch Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das scheint mir der größte Engpass zu sein, und darauf bezogen kann ich hier keine Antwort geben.

Die letzte Zusatzfrage, Frau Kollegin Pfaff.

Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass dieses Sternchen nichts anderes bedeutet als genau das, was Sie jetzt tun: eine vertiefte Umweltverträglichkeitsprüfung auf den Vorgaben der FFH-Richtlinie vorzunehmen? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie genau das eingeleitet. Es bedeutet also überhaupt keinen Zeitverzug im Genehmigungs- und Planungsverfahren.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Oder sehen Sie das etwa anders?

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Sehr geehrte Frau Abg. Pfaff, das sehe ich genau andersherum. Die Prüfung, die wir derzeit durchführen, sowie das daran anschließende Planfeststellungsverfahren erfolgen nach allen Regeln der Kunst, nämlich nach Maßstab der Gesetze, wie sie derzeit vorliegen und gelten. Damit sind sämtliche Prüfkriterien abgehandelt, und es bedarf keiner weiteren vertieften naturschutzfachlichen Prüfung. Dies ist lediglich ein Instrument vorgeschobener Art, um diesen Straßenbau möglichst noch einmal zu stoppen. Aber wir werden dafür kämpfen, dass dies nicht geschieht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

So, jetzt kommt die letzte Frage in der mündlichen Fragestunde. Frage 224, Frau Abg. Schulz-Asche.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Konsequenzen hat das Sozialministerium infolge der Empfehlungen des Rechnungshofs 2003 hinsichtlich der überhöhten Personalausgaben beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (z. B. fehlerhafte Eingruppierungen, überhöhte Zulagen) sowie hinsichtlich der Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung zur Entwicklung einheitlicher Maßstäbe für die Kürzung von ärztlichen Honoraren bei Abrechnungsunstimmigkeiten (z. B.Abrechnung von mehr als 24 Stunden pro Tag) bisher gezogen?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Abg. Schulz-Asche, da der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Hessen bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen hat, sind von der Rechtsaufsicht in diesem Falle keine weiter gehenden Maßnahmen zu veranlassen.

Was die Personalkosten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen betrifft,so hat das Landesprüfungsamt einen Vorschlag zur Zulagenvielfalt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen gemacht. Soweit es bisher schon möglich war, wurde dem von der Kassenärztlichen Vereinigung Rechnung getragen. Dabei ist zu beachten, dass natürlich nicht alle Zulagen, die der Rechnungshof kritisiert hat, sofort abgebaut werden konnten. Es gilt aber die Vorgabe für die Landesstelle und für die Bezirksstellen, dass zukünftig lediglich noch Funktions- und Leistungszulagen gewährt werden können. Darüber hinaus ist bei neuen Zulagen jeweils eine Widerrufsmöglichkeit vorgesehen. Die arbeitsrechtlichen Vorgaben erlauben es jedoch nicht, bereits bestehende Zulagenregelungen abzuändern oder gar in massivem Umfang zurückzuführen.

Was die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen betrifft, so dreht es sich um zwei verschiedene Sachverhalte.

Der Rechnungshof kritisiert zum einen das Fehlverhalten einzelner Ärzte, das materiell zulasten der übrigen Ärzte geht, und zum anderen, dass diesem Fehlverhalten der Kassenärztlichen Vereinigung nicht entgegengetreten wird. Hier besteht Handlungsbedarf, und dem wird durch das Ministerium nachgegangen. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz müssen bis zum 01.01.2007 die Abrechnungsmodalitäten bei der vertragsärztlichen Versorgung neu geregelt werden. Bereits im Jahr 2004 ist erstmals ein mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgestimmter Honorarverteilungsmaßstab anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird seitens des Ministeriums darauf geachtet, dass einem eventuellen Fehlverhalten einzelner Ärzte durch die KVH konsequent nachgegangen wird.

Davon zu trennen ist der Sachverhalt, dass aufgrund der in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehenden Budgetierung der Gesamtvergütung seitens der Vertragsärzte durchaus Leistungen zu erbringen sind,die nur stark reduziert vergütet werden.In diesen Fällen handelt es sich nicht um ein Fehlverhalten, sondern die Vertragsärzte sind verpflichtet, alle medizinisch notwendigen Leistungen zu erbringen, unabhängig davon, wie und ob sie diese vergütet bekommen. Wenn uns solche Einzelfälle angezeigt werden, handelt das Ministerium entsprechend und geht den Einzelfällen nach.

Zusatzfrage, Frau Schulz-Asche.

Frau Ministerin, vielen Dank für diese Beantwortung des zweiten Teils meiner Frage. Ich möchte noch auf den ersten Teil zurückkommen. Darin ging es um überhöhte Personalausgaben in Höhe von 3 Millionen c, die vor allem auch den Versicherten der Krankenkassen und den Ärzten aufgelastet wurden. Der Rechnungshof hat Ihnen vorgeworfen, rechtsaufsichtlich nicht ausreichend reagiert zu haben. Jetzt haben Sie gesagt, es hätte dieses Problem nicht gegeben. Welche Maßnahmen haben Sie denn ergriffen, um die rechtsaufsichtlichen Maßnahmen zu verbessern und die festgestellten Mängel abzustellen?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Abg. Schulz-Asche, bezüglich des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Hessen habe ich nicht festgestellt, dass es keine Probleme gegeben habe, sondern dass inzwischen nicht mehr durch die Rechtsaufsicht einzugreifen ist, da intern die erforderlichen Verfahren eingeleitet worden sind.

Um den Sachverhalt nochmals darzustellen:Aufgrund anonymer interner Hinweise hat der Verwaltungsrat des MDK eine Sonderprüfung der personalwirtschaftlichen Vorgänge im MDK Hessen veranlasst. Diese Sonderprüfung erfolgte durch das Landesprüfungsamt. Dabei wurden bei einzelnen Mitarbeitern Zulagengewährungen und Eingruppierungen festgestellt, die einer umfassenden Prüfung bedurften. Daraufhin hat der MDK Hessen arbeitsgerichtliche Verfahren und staatsanwaltschaftliche

Ermittlungsverfahren initiiert, die bisher noch nicht alle abgeschlossen werden konnten.Das heißt,es konnte noch nicht jeder Einzelfall abschließend beurteilt werden.

Bereits am 04.08.2003 erfolgte eine ausführliche Vorstellung der neuen Strategie- und Organisationskonzepte des MDK Hessen durch den Hauptgeschäftsführer.

All das trägt dazu bei, dass momentan keine weiteren aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Es gibt keine Zusatzfragen. – Dann schließe ich die Fragestunde ab.

(Die Fragen 237, 238, 241, 242, 245, 246, 248 und die Antworten der Landesregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 229 bis 233, 239, 240, 243, 244 und 249 bis 253 sollen auf Wunsch der Fragestelle- rinnen und Fragesteller in der nächsten Frage- stunde beantwortet werden. Die Frage 247 wurde vom Fragesteller zurückgezogen.)

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1 b. Ich eröffne die

Regierungsbefragung

Sie beginnt mit Herrn Kollegen Pighetti zum Thema Heinrich-von-Kleist-Schule,Wiesbaden. Bitte schön.