Protokoll der Sitzung vom 13.07.2004

Sie beginnt mit Herrn Kollegen Pighetti zum Thema Heinrich-von-Kleist-Schule,Wiesbaden. Bitte schön.

Meine Frage geht an Staatsministerin Wolff:

In der Wiesbadener Presse war von einer Zusage Ihrerseits für die Wiesbadener Heinrich-von-Kleist-Schule zu lesen. Meine Frage: Welche Art von Zusage wurde für diese Schule gegeben – erstens keine feste Zusage, zweitens ein Schulversuch in Anlehnung an die §§ 14 und 23 des Hessischen Schulgesetzes, drittens ein Konzept als Versuchsschule oder viertens ein Konzept als Reformschule?

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Metz simst schon wieder, weil ihr keine Ahnung habt!)

Herr Pighetti, eine Zusatzfrage? – Richtig, jetzt kommt die Frau Ministerin.

Herr Kollege, ich bin gerne bereit,Ankreuztests zu beantworten.

Zunächst einmal liegt von der Schule immerhin ein Konzept vor. Das nährt die Hoffnung, dass wir an dieser Schule pädagogisch Neues erarbeiten können und dass das auch den Trend für andere Schulen gleicher Art bilden könnte. Deswegen haben wir in der Tat zugesagt, in Anlehnung an zwei bestehende Paragraphen – aber nicht in klarer Zuordnung –, nämlich die genannten § 14 und § 23 Abs. 8, dies als Schulversuch in der Hoffnung in Aussicht zu stellen, dass wir aus dem pädagogischen Konzept, das die Schule erarbeitet hat, Übertragenswertes gewinnen können.

Herr Pighetti, eine Zusatzfrage.

Ich habe die Zusatzfrage: Welche Auswirkungen hat das für die Lehrerzuweisung an diese Schule, und welche Arten sonstiger Förderungen werden für diese Schule zu erwarten sein?

Frau Staatsministerin Wolff.

Herr Kollege, das wird in Vorbereitung auf das demnächst beginnende Schuljahr zu befinden sein. Dann ist auch mit Sicherheit das Konzept der Schule weiterentwickelt in der Schule verankert. Daraus wird man die Höhe der Förderung ablesen können. Sie entnehmen meiner Formulierung, dass an Förderung gedacht ist.

Jetzt eine Frage des parlamentarischen Geschäftsführers der GRÜNEN, Herrn Kaufmann, an den Herrn Ministerpräsidenten.

Ich frage die Landesregierung – vertreten durch den Ministerpräsidenten –:

Warum hat die Landesregierung so viel Angst vor der Regierungsbefragung, dass sie sie durch die Regierungsfraktion hat abschaffen lassen?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Herr Ministerpräsident.

Herr Abgeordneter, für die Landesregierung gibt es keine angenehmere Form des Schutzes vor unangenehmen Fragen, als darauf hinweisen zu können, dass sie so überraschend kommen, dass man eine schriftliche Antwort geben müsse. Insofern kann ich überhaupt nicht erkennen, warum Sie den Glauben haben, die Regierung habe ein Interesse daran, dass die Regierungsbefragung abgeschafft werde. Es ist eine Frage der Organisation des Parlaments und seine Angelegenheit. Ich bin nicht befugt, hier als Abgeordneter zu sprechen. Wenn ich das dürfte, würde ich allerdings darauf hinweisen, dass ich nicht glaube, dass der Erkenntnisgewinn der Versuche, die wir gemacht haben, es rechtfertigen würde, die Beantwortung der schriftlichen Fragen, wie wir sie bisher haben, aufzugeben. Aber das ist meine Meinung als Abgeordneter. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, als Regierung ist es mir egal. Sie entscheiden, wie Sie uns fragen. Sie kriegen in jedem Fall eine Antwort.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Das verändert Ihre Fraktion!)

Herr Abg. Kaufmann.

Herr Ministerpräsident, muss ich aus Ihrer Antwort schließen, dass Sie so wenig Einfluss auf die CDU-Fraktion haben, dass Sie die Regierungsmeinung nicht durchsetzen konnten?

(Heiterkeit)

Herr Ministerpräsident.

Herr Abgeordneter, Sie können, müssen und sollen daraus schließen,dass ich weiß,dass es unterschiedliche Aufgaben gibt, und dass ich sehr großen Wert darauf lege – im Gegensatz zu Regierungen, die ich auf dieser Bank schon erlebt habe –, dass Regierungsarbeit von Entscheidungen über Baumaßnahmen bis Geschäftsordnung zu trennen ist, einerseits die Verantwortung der Regierung für die Ausführung und andererseits die Verantwortung des Parlaments für die Gestaltung der Arbeitsweise der Abgeordneten, und dass der eine nicht versucht, dem anderen etwas vorzuschreiben. Damit leben wir sehr gut und werden das auch in Zukunft so tun.

(Beifall bei der CDU)

Manchmal ist es sehr schade, dass nicht der Präsident gefragt werden kann. Ich antworte demnächst in der Geschäftsführerbesprechung.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Genau!)

Meine Damen und Herren, die nächste Frage, Frau Kollegin Ziegler-Raschdorf, zum Thema Stalking.

Ich frage Herrn Staatsminister Dr. Christean Wagner:

Was gedenkt die Landesregierung in Anbetracht Besorgnis erregender Studien, nach denen bereits jeder achte Bundesbürger Opfer so genannten Stalkings geworden ist – so die „FAZ“ vom 12.07.2004 –, gegen derartige Verhaltensweisen zu unternehmen, und wie schätzt die Landesregierung die Chancen der Umsetzung einer entsprechenden Initiative ein?

Herr Staatsminister Dr. Christean Wagner.

Frau Kollegin Ziegler, es ist bekannt, dass die Landesregierung am letzten Freitag eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel eingebracht hat, dass ein entsprechender § 241a

in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Wenn Sie danach fragen, wie ich die Durchsetzungsmöglichkeiten einschätze, dann kann ich nur sagen: Nach einer Diskussion in der Justizministerkonferenz vor knapp vier Wochen in Bremerhaven kann ich feststellen, dass das Gros der anwesenden Justizminister diese Initiative mit großem Interesse aufgenommen hat. Ich gehe davon aus, dass nach einer rechtlichen Beratung im Rechtsausschuss des Bundesrates anschließend das Plenum des Bundesrates mehrheitlich für eine solche Bundesratsinitiative votieren wird. Es wird zum Schluss auf den Bundestag und seine Mehrheit ankommen. Ich will hinzufügen, dass ich etwas überrascht bin, dass die Bundesjustizministerin mit einer heutigen Presseerklärung zu diesem Thema leicht auf Distanz geht, obwohl aus meiner Sicht unabweisbar ist, dass hier eine Gesetzeslücke geschlossen werden muss.

Nächste Frage, Frau Kollegin Schulz-Asche, zum Thema Optionsgesetz.

Ich frage die Landesregierung:

Frau Staatsministerin Lautenschläger, welche Kriterien hat die Landesregierung erarbeitet, um zu entscheiden, welche hessischen Kommunen am Optionsmodell teilnehmen sollen, und wurden die Kriterien den Kommunen mitgeteilt?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Abg. Schulz-Asche, ich habe alle Landräte und Oberbürgermeister nach Beschlussfassung über das Gesetz eingeladen, um die weitere Vorgehensweise gemeinsam zu besprechen.Wir haben in dieser Besprechung festgelegt, dass die Anträge bereits bis zum 15.08. bei uns eingereicht werden sollen,damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Anträge besteht.Wir haben vereinbart, dass Kriterien wie Personalausstattung, Räumlichkeiten, bisheriges Konzept und innovative Elemente eine Rolle spielen müssen. Aber zum Schluss, je nachdem, wie viele Anträge vorliegen, die diese Kriterien erfüllen, kann z. B. auch die regionale Verteilung eine weitere Rolle spielen.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Kann ich aus Ihrer Antwort schließen, dass damit nicht automatisch festgelegt ist, dass die derzeit an dem JobOFFENSIV-Einsatz teilnehmenden Kommunen im Auswahlverfahren als Modellregion weitergeleitet werden?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Das können Sie daraus schließen.

Nächste Frage, Kollege Quanz, zum Thema Amtsgerichtsgrenzen.

Frage an Herrn Dr.Wagner:

Wann wird das Gesetz zur Änderung der Zuständigkeitsgrenzen bzw. Bezirke der Amtsgerichte eingebracht werden?

Herr Staatsminister Dr.Wagner.

Nach der Sommerpause.

Herr Kollege Quanz.

In einer Ausschussvorlage des Rechtsausschusses vom 22. Juni schreiben Sie, dass die Umsetzungsplanung wohl abgeschlossen sei. Danach soll Witzenhausen vollständig in das Amtsgericht Eschwege eingegliedert werden. Sieht das Gesetz genau diese Lösung vor, oder besteht noch eine Chance als Zweigstelle?

Herr Staatsminister Dr.Wagner.

Es wird nicht als Zweigstelle in diesem Gesetzentwurf aufgeführt werden.

Nächste Frage, Kollege Boddenberg, an Herrn Staatsminister Rhiel.