Sie beginnt mit Herrn Kollegen Pighetti zum Thema Heinrich-von-Kleist-Schule,Wiesbaden. Bitte schön.
In der Wiesbadener Presse war von einer Zusage Ihrerseits für die Wiesbadener Heinrich-von-Kleist-Schule zu lesen. Meine Frage: Welche Art von Zusage wurde für diese Schule gegeben – erstens keine feste Zusage, zweitens ein Schulversuch in Anlehnung an die §§ 14 und 23 des Hessischen Schulgesetzes, drittens ein Konzept als Versuchsschule oder viertens ein Konzept als Reformschule?
Zunächst einmal liegt von der Schule immerhin ein Konzept vor. Das nährt die Hoffnung, dass wir an dieser Schule pädagogisch Neues erarbeiten können und dass das auch den Trend für andere Schulen gleicher Art bilden könnte. Deswegen haben wir in der Tat zugesagt, in Anlehnung an zwei bestehende Paragraphen – aber nicht in klarer Zuordnung –, nämlich die genannten § 14 und § 23 Abs. 8, dies als Schulversuch in der Hoffnung in Aussicht zu stellen, dass wir aus dem pädagogischen Konzept, das die Schule erarbeitet hat, Übertragenswertes gewinnen können.
Ich habe die Zusatzfrage: Welche Auswirkungen hat das für die Lehrerzuweisung an diese Schule, und welche Arten sonstiger Förderungen werden für diese Schule zu erwarten sein?
Herr Kollege, das wird in Vorbereitung auf das demnächst beginnende Schuljahr zu befinden sein. Dann ist auch mit Sicherheit das Konzept der Schule weiterentwickelt in der Schule verankert. Daraus wird man die Höhe der Förderung ablesen können. Sie entnehmen meiner Formulierung, dass an Förderung gedacht ist.
Jetzt eine Frage des parlamentarischen Geschäftsführers der GRÜNEN, Herrn Kaufmann, an den Herrn Ministerpräsidenten.
Warum hat die Landesregierung so viel Angst vor der Regierungsbefragung, dass sie sie durch die Regierungsfraktion hat abschaffen lassen?
Herr Abgeordneter, für die Landesregierung gibt es keine angenehmere Form des Schutzes vor unangenehmen Fragen, als darauf hinweisen zu können, dass sie so überraschend kommen, dass man eine schriftliche Antwort geben müsse. Insofern kann ich überhaupt nicht erkennen, warum Sie den Glauben haben, die Regierung habe ein Interesse daran, dass die Regierungsbefragung abgeschafft werde. Es ist eine Frage der Organisation des Parlaments und seine Angelegenheit. Ich bin nicht befugt, hier als Abgeordneter zu sprechen. Wenn ich das dürfte, würde ich allerdings darauf hinweisen, dass ich nicht glaube, dass der Erkenntnisgewinn der Versuche, die wir gemacht haben, es rechtfertigen würde, die Beantwortung der schriftlichen Fragen, wie wir sie bisher haben, aufzugeben. Aber das ist meine Meinung als Abgeordneter. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, als Regierung ist es mir egal. Sie entscheiden, wie Sie uns fragen. Sie kriegen in jedem Fall eine Antwort.
Herr Ministerpräsident, muss ich aus Ihrer Antwort schließen, dass Sie so wenig Einfluss auf die CDU-Fraktion haben, dass Sie die Regierungsmeinung nicht durchsetzen konnten?
Herr Abgeordneter, Sie können, müssen und sollen daraus schließen,dass ich weiß,dass es unterschiedliche Aufgaben gibt, und dass ich sehr großen Wert darauf lege – im Gegensatz zu Regierungen, die ich auf dieser Bank schon erlebt habe –, dass Regierungsarbeit von Entscheidungen über Baumaßnahmen bis Geschäftsordnung zu trennen ist, einerseits die Verantwortung der Regierung für die Ausführung und andererseits die Verantwortung des Parlaments für die Gestaltung der Arbeitsweise der Abgeordneten, und dass der eine nicht versucht, dem anderen etwas vorzuschreiben. Damit leben wir sehr gut und werden das auch in Zukunft so tun.
Manchmal ist es sehr schade, dass nicht der Präsident gefragt werden kann. Ich antworte demnächst in der Geschäftsführerbesprechung.
Was gedenkt die Landesregierung in Anbetracht Besorgnis erregender Studien, nach denen bereits jeder achte Bundesbürger Opfer so genannten Stalkings geworden ist – so die „FAZ“ vom 12.07.2004 –, gegen derartige Verhaltensweisen zu unternehmen, und wie schätzt die Landesregierung die Chancen der Umsetzung einer entsprechenden Initiative ein?
Frau Kollegin Ziegler, es ist bekannt, dass die Landesregierung am letzten Freitag eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel eingebracht hat, dass ein entsprechender § 241a
in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Wenn Sie danach fragen, wie ich die Durchsetzungsmöglichkeiten einschätze, dann kann ich nur sagen: Nach einer Diskussion in der Justizministerkonferenz vor knapp vier Wochen in Bremerhaven kann ich feststellen, dass das Gros der anwesenden Justizminister diese Initiative mit großem Interesse aufgenommen hat. Ich gehe davon aus, dass nach einer rechtlichen Beratung im Rechtsausschuss des Bundesrates anschließend das Plenum des Bundesrates mehrheitlich für eine solche Bundesratsinitiative votieren wird. Es wird zum Schluss auf den Bundestag und seine Mehrheit ankommen. Ich will hinzufügen, dass ich etwas überrascht bin, dass die Bundesjustizministerin mit einer heutigen Presseerklärung zu diesem Thema leicht auf Distanz geht, obwohl aus meiner Sicht unabweisbar ist, dass hier eine Gesetzeslücke geschlossen werden muss.
Frau Staatsministerin Lautenschläger, welche Kriterien hat die Landesregierung erarbeitet, um zu entscheiden, welche hessischen Kommunen am Optionsmodell teilnehmen sollen, und wurden die Kriterien den Kommunen mitgeteilt?
Frau Abg. Schulz-Asche, ich habe alle Landräte und Oberbürgermeister nach Beschlussfassung über das Gesetz eingeladen, um die weitere Vorgehensweise gemeinsam zu besprechen.Wir haben in dieser Besprechung festgelegt, dass die Anträge bereits bis zum 15.08. bei uns eingereicht werden sollen,damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Anträge besteht.Wir haben vereinbart, dass Kriterien wie Personalausstattung, Räumlichkeiten, bisheriges Konzept und innovative Elemente eine Rolle spielen müssen. Aber zum Schluss, je nachdem, wie viele Anträge vorliegen, die diese Kriterien erfüllen, kann z. B. auch die regionale Verteilung eine weitere Rolle spielen.
Kann ich aus Ihrer Antwort schließen, dass damit nicht automatisch festgelegt ist, dass die derzeit an dem JobOFFENSIV-Einsatz teilnehmenden Kommunen im Auswahlverfahren als Modellregion weitergeleitet werden?
Wann wird das Gesetz zur Änderung der Zuständigkeitsgrenzen bzw. Bezirke der Amtsgerichte eingebracht werden?
In einer Ausschussvorlage des Rechtsausschusses vom 22. Juni schreiben Sie, dass die Umsetzungsplanung wohl abgeschlossen sei. Danach soll Witzenhausen vollständig in das Amtsgericht Eschwege eingegliedert werden. Sieht das Gesetz genau diese Lösung vor, oder besteht noch eine Chance als Zweigstelle?