Protokoll der Sitzung vom 14.07.2004

Die Landesregierung ist für ganz Hessen zuständig, und was im Süden geht, das muss natürlich auch im Norden möglich sein. Dafür haben Sie die Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Vorschlag des CDU-Abgeordneten Williges, zur Kostendeckung das Schulgeld zu erhöhen, ist völlig indiskutabel.

(Beifall bei der SPD)

Schon heute zahlen die Schüler in Kassel bis zu 180 c monatlich an die Schule, während andere Auszubildende zu Recht eine Ausbildungsvergütung bekommen. Auf 180 c monatlich noch etwas draufzusatteln ist utopisch und für die Schüler und ihre Eltern nicht zu bezahlen.

Derzeit wird die Ausbildung aus dem Topf des Europäischen Sozialfonds bis 2006 gesichert.Dies ist natürlich nur eine Übergangslösung. Hier müssen dauerhafte und verlässliche Regelungen gefunden werden.Dafür sind Sie zuständig.

Die Hessische Landesregierung kann sich hier nicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Daher plädieren wir nachhaltig für unseren Gesetzentwurf. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun Frau Kollegin Schulz-Asche für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Frank Gotthardt (CDU): Sagen Sie doch einfach, dass Sie es auch so sehen!)

Herr Präsident! Auf Anregung von Herrn Gotthardt möchte ich mich den Ausführungen von Frau Hofmeyer weitgehend anschließen. Mir ist tatsächlich nicht klar, worauf die CDU-Fraktion ihre ablehnende Position zu diesem Gesetzentwurf begründet.

Meine Damen und Herren,ich will jetzt nicht noch einmal im Detail auf das eingehen, was gerade schon dargestellt wurde und worum es in diesem Gesetzentwurf geht.Aber wenn wir uns anschauen, dass die Weiterfinanzierung die

ses Ausbildungsberufs im Moment nur mit ESF-Mitteln sichergestellt werden kann und diese Mittel im Jahre 2006 auslaufen, stellt sich natürlich die Frage, wie Sie, Frau Ministerin, in Kassel, in einer Region, in der sowieso schon Ausbildungsplatzmangel herrscht, in Zukunft verfahren wollen, wie in Zukunft in Kassel diese Schule aufrechterhalten werden soll. Ich denke, wenn Sie diesen Gesetzentwurf ablehnen, sollten Sie hier dazu noch einmal Stellung nehmen.

Als Zweites möchte ich dazu sagen: In der Diskussion im Ausschuss haben Sie die Möglichkeit ausgeschlossen, diesen Ausbildungsbereich ins Kultusministerium zu überführen. Das haben Sie rechtlich begründet. Das ist natürlich völlig absurd, denn das dafür ausschlaggebende Gesetz ist das Hessische Schulgesetz, und das können wir ändern. Meine Damen und Herren, der Vorwand, den Sie da angeführt haben, ist keineswegs stichhaltig. Noch dazu muss man sehen, dass im Kultusministerium bereits jetzt einige zweijährige Ausbildungsgänge angesiedelt sind – ich denke an die Chemietechnik, an die Sozialassistenz und die Informationsverarbeitung. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels muss man überlegen, welche Ausbildungsmaßnahmen seitens des Staates unterstützt und gefördert werden müssen.

Wenn wir uns, drittens, anschauen, welche unterschiedlichen Beurteilungen es in der Anhörung gab, dann sehen wir,dass die Schulen eigentlich durchgängig den SPD-Gesetzentwurf begrüßt haben. Wenn man sich genau anschaut, wer das eigentlich abgelehnt hat, dann stellt sich heraus: Das waren alle diejenigen, die Angst haben – die zwar einerseits von den Ausbildungen profitieren, auf der anderen Seite aber unter Umständen in diese Ausbildungen investieren müssten. Das ist die Apothekerkammer, die ganz konkret zur Unterstützung aufgefordert war.Das war aber auch die Landesärztekammer, die in den Ausbildungsbereichen, von denen sie profitiert – beispielsweise bei den MPAs – befürchtet, an den Kosten dieser Ausbildung beteiligt zu werden.

Meine Damen und Herren, perspektivisch sind die Gesundheitsberufe und ist die Ausbildung in den Gesundheitsberufen gerade auch vor dem Hintergrund unserer älter werdenden Gesellschaft zentral. Vor dem Hintergrund des Ausbildungsplatzmangels in Hessen ist es nur recht und billig, zu sagen, dass wir in diesen Bereichen mehr staatliche Unterstützung brauchen. Das heißt für uns, dass wir im Kultusministerium zunehmend überlegen müssen,welche berufsbildenden Maßnahmen wir tatsächlich staatlicherseits fördern können.Dies ist in diesem Gesetzentwurf für den Bereich der pharmazeutisch-technischen Assistenten gefordert. Das wird von Ihnen abgelehnt. Ich kann das nicht nachvollziehen. Ich denke, dass wir in zwei Jahren – wenn die ESF-Förderung ausläuft – dieses Thema hier erneut werden diskutieren müssen,weil dann nicht klar sein wird, wie die Weiterfinanzierung dieses Ausbildungsberufs gesichert werden kann.– Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das Wort hat für die FDP-Fraktion der Kollege Rentsch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was die Kolleginnen vor mir gesagt haben, ist in der Sache richtig. Die Ausgangslage für die PTA-Ausbildung in Hessen ist, dass die Landeszuwendungen gekürzt worden sind. Das ist zwar richtig, aber es wurde nicht richtig herausgestellt, dass diese Mittel durch ESF-Mittel kompensiert worden sind. Das ist aber hier festzustellen.

Das aber, was die Kollegin Schulz-Asche gerade ausgeführt hat – nämlich die Frage, warum die Ausbildung von pharmazeutisch-technischen Assistenten im Bereich des Sozialministeriums und nicht im Bereich des Kultusministeriums geregelt ist –, erschließt sich mir auch nicht. Bislang ist mir dazu keine sachlich durchdringende Begründung gegeben worden.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Kordula Schulz- Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sicherlich wäre es an dieser Stelle sinnvoll, seitens der Landesregierung eine planbare Ausbildungsfinanzierung darzustellen.Vor allen Dingen deshalb halte ich eine Verlagerung der Kompetenzen vom Sozial- an das Kultusministerium eigentlich für den richtigen Schritt.

Vor einigen Wochen hatte ich selbst Gelegenheit, mit Herrn Heine, dem Schulleiter der Willy-Brandt-Schule, in der diese Ausbildung durchgeführt wird,zu sprechen.Fakt ist, dass die dort eine ganz hervorragende Arbeit machen. Fakt ist auch, dass das dort ein sehr engagiertes Team ist. Fakt ist auch, dass die Auszubildenden dort ein Schulgeld in nicht geringer Höhe bezahlen.Wenn man einen solchen Ausbildungsplatz belegt, muss man natürlich abwägen, ob es richtig ist, eine rein schulische Ausbildung zu machen, für die man noch etwas bezahlt – oder ob man eine Ausbildung absolviert, bei der man etwas bekommt. Der Vorteil der PTA-Ausbildung ist aber, dass es dort eine fast 100-prozentige Übernahmequote bei den Apotheken in Nordhessen gibt. Insofern ist das eine Abwägung für jeden Einzelnen, ob er diesen Schritt tut und in dieses spätere Berufsbild investiert oder nicht.

Meine Damen und Herren, der Knackpunkt ist aber: Der Vorschlag der SPD, das Gesetz an dieser Stelle zu ändern, und die Begründung der Sozialdemokraten,die sie im vergangenen Plenum und auch im Ausschuss vorgetragen haben, sind meines Erachtens nicht geeignet, der WillyBrandt-Schule zu helfen.

Zunächst einmal halte ich den Gesetzentwurf für deutlich zu unbestimmt. Die Formulierung lautet: „Die Landesapothekerkammer fördert und unterstützt die Ausbildung in den vollschulisch ausgebildeten Berufen, deren Absolventen überwiegend in Apotheken beschäftigt werden.“ Wichtig ist an diesem Punkt, dass die Absolventen „überwiegend in Apotheken beschäftigt werden“ – die Kollegin hat es vorhin ausgeführt. Was ich aber an diesem Gesetzentwurf nicht verstehen kann, ist:Was konkret stellen Sie sich unter „fördern und unterstützen“ vor? Ein Gesetzentwurf soll eigentlich konkrete Sachverhalte regeln und bestimmte Regelungen vorgeben. Das tun Sie meines Erachtens mit diesem Gesetzentwurf in keiner Weise.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb haben wir der Willy-Brandt-Schule vorgeschlagen – und wir haben das auch schon eingeleitet –, dass die Möglichkeit, die jetzt schon besteht, ausgeweitet wird, dass sich nämlich die Apotheken freiwillig an einem Förderkreis für die PTA-Schule beteiligen.Immerhin 100 von den 300 Apotheken in Nordhessen beteiligen sich schon

daran. Wir wollen versuchen, diesen Kreis auszuweiten. Der Bedarf ist da, da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Ob aber dieses Gesetz geeignet ist, das wage ich zu bezweifeln.

Wir haben Frau Dr. Bojunga, die Vorsitzende der Landesapothekerkammer, angeschrieben und gebeten, ein gemeinsames Gespräch mit Herrn Heine, dem Schulleiter, und uns zu führen. Wir wollen das gerne begleiten. Ich lade Sie gerne dazu ein. Ich denke, das ist ein wichtiges Thema, an dem wir alle mitarbeiten sollten.Wir wollen sie überzeugen, dass es vielleicht gelingt, dass sie weiter auf die Apotheken in Nordhessen Einfluss nimmt, um diese Zahl von 100 Apotheken deutlich zu toppen. Denn ich gebe Ihnen Recht: Die Apotheken haben zum Großteil ein Interesse daran, dass diese Ausbildung weiterhin stattfindet. Das lässt sich an dieser Stelle nicht negieren.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Aber wir werden dieses Thema weiter behandeln. Wir werden versuchen, eine Lösung herbeizuführen. Ich lade Sie ein, uns dabei zu begleiten, weil wir dieses Thema sehr wichtig finden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP – Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was heißt da „wir“? Sie sind doch gar nicht an der Regierung beteiligt!)

Das Wort hat Frau Abg. Oppermann, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau SchulzAsche, das Ergebnis dieser schriftlichen Anhörung kann nun wirklich niemanden überrascht haben.Dass die PTAs für eine finanzielle Beteiligung sind, kann ich aus deren Sicht auch noch nachvollziehen.

(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mich hat doch nichts überrascht!)

Aber, Frau Hofmeyer, was Sie nicht wissen können – vielleicht, ich weiß es nicht, Sie waren ja letztens in der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses nicht dabei,als wir dieses Thema behandelt haben –:Nehmen Sie einfach einmal zur Kenntnis, Hessen ist neben Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland, das sich an den PTA-Schulen überhaupt finanziell beteiligt. Das tun nur noch Hessen und Nordrhein-Westfalen. Die anderen Bundesländer haben sich entweder längst aus dieser Finanzierung zurückgezogen oder sind auf dem Rückzug. Ich denke, auch hier hat Hessen keinen Nachholbedarf.

(Beifall des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Es dürfte Ihnen ferner bekannt sein, dass alle – ich wiederhole: alle – Apothekerinnen und Apotheker Pflichtmitglieder der Landesapothekerkammer sind, egal, ob sie in der Apotheke, in der Pharmaindustrie oder sonst irgendwo in der freien Wirtschaft beschäftigt sind. Das heißt, alle würden durch ihre Pflichtbeiträge an der Finanzierung der Ausbildung der PTAs beteiligt. Das scheint rechtlich gesehen nicht ganz unproblematisch zu sein, zumal die Landesapothekerkammer keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten auf Strukturen und Kosten der PTA-Schulen hat.

Unausgegoren ist Ihr Gesetzentwurf auch bei der Frage, wo die PTAs beschäftigt sind. Es sind nicht alle in Apotheken beschäftigt. Das heißt, Sie müssten auch bei den anderen Betrieben anklopfen, wenn Sie Geld haben wollen. Wir sagen ganz klar: Ihr Gesetzentwurf zielt auf die Einführung der Ausbildungsabgabe durch die Hintertür. Da machen wir nicht mit – von uns ein klares Nein. – Danke.

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin Lautenschläger, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Sozialpolitischen Ausschuss ist durchaus ein Grundkonsens darüber deutlich geworden, dass die Notwendigkeit gesehen wird, dass die PTA-Schulen dauerhaft abgesichert sind. Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, aber man muss sagen, trotz Kürzungen sind durch Umschichtungen von ESF-Mitteln die PTA-Schulen dauerhaft abgesichert. Wir haben in diesem Bereich konstant hohe Schülerzahlen, die wiederum eine Ausbildung machen und in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Frau Oppermann hat bereits deutlich gemacht, ein Großteil der anderen Bundesländer hat sich längst aus der Förderung von PTA-Schulen zurückgezogen. Wir haben uns entschieden,dass wir in der Förderung geblieben sind und sogar andere Mittel umgeschichtet haben, um das dauerhaft sicherzustellen.

Die Einschätzung, dass die PTA-Schulen für uns nach wie vor eine große Rolle spielen, hängt damit zusammen, dass die Auszubildenden im Grundsatz in gesicherte Arbeitsplätze hineingehen. Eine qualifizierte Ausbildung kann gesichert werden, und hohe Schülerzahlen machen dies deutlich. Die Beratung hat gezeigt, dass es keinen Grundkonsens gibt, dass eine gesetzliche Verpflichtung der Landesapothekerkammer geschaffen werden sollte, um PTAAusbildung dauerhaft zu finanzieren. Eine gesetzliche Verpflichtung über das Heilberufgesetz erscheint uns deshalb nicht der richtige Weg und wird nach wie vor abgelehnt. Die ablehnende Haltung der Landesapothekerkammer und des Hessischen Apothekerverbandes als den eigentlich betroffenen Adressaten,sowie in der Anhörung auch von den übrigen Heilberufskammern geäußert, wurde noch einmal durch die Anhörung verdeutlicht.

Bekanntermaßen – das wurde schon festgestellt – besteht gerade für die Angehörigen in den Heilberufskammern eine Zwangsmitgliedschaft. Würde der Kammer auferlegt, für alle Mitglieder im Kammerhaushalt Beträge für die Ausbildungsförderung zu zahlen, könnten gegebenenfalls die Mitglieder mit Erfolg gegen einen solchen Bescheid klagen, die von der Ausbildung nicht profitieren. Wir halten es für den richtigen Weg, dass weiterhin eine freiwillige Förderung in diesem Bereich stattfindet, was von einem großen Teil von Apothekern heute schon geleistet wird.

Die Kammer hätte im Übrigen auch keinerlei Möglichkeit, wenn sie verpflichtet wäre, wiederum auf die Struktur und Kosten der Ausbildung Einfluss zu nehmen. Das ist nach dem Heilberufsgesetz festgeschrieben und gerade keine Kammeraufgabe. Es wäre zu befürchten, dass eher ein neuer Bürokratieaufwand stattfindet und möglicherweise in anderen Kammersystemen genau das eingeführt

werden sollte, was nicht einmal die Intention des SPDAntrags war.

Es bleibt festzuhalten, dass durch die Umschichtung von Mitteln im Landeshaushalt dauerhaft die PTA-Ausbildung in Hessen gesichert ist, wir eines der wenigen Bundesländer sind, die sich nicht aus der Förderung der Schulen zurückgezogen haben, und wir davon ausgehen können, dass weiterhin – ob in Nordhessen oder in Südhessen – eine qualitativ hochwertige Ausbildung in den PTA-Schulen sichergestellt wird, die Schülerzahlen konstant auf hohem Niveau bleiben und der Übergang in ein gesichertes Arbeitsverhältnis stattfindet.

Ich will betonen, wichtig ist in diesem Bereich, dass nicht nur die Kammern von dieser Ausbildung profitieren, sondern in vielfältiger Weise andere Unternehmen.Wenn Sie heute die Pharmaindustrie ansprechen, wird allein daran deutlich, wie unsinnig es ist, das über Kammerbeiträge zu finanzieren. Es gibt ein Instrument. Es funktioniert in Hessen. Das wollen wir so beibehalten.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine Wortmeldungen vor. Dann schließe ich die Aussprache, und wir stimmen über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung ab.

Wer dem Gesetzentwurf der SPD zum Heilberufsgesetz, Drucks. 16/2499, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen – eine positive Abstimmung. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden ist.

Ich darf den Tagesordnungspunkt 8 aufrufen:

Große Anfrage der Abg. Hartmann, Hofmeyer, Rudolph, Schaub, Waschke (SPD) und Fraktion betreffend Kommunalleasinggeschäfte – Drucks. 16/2190 zu Drucks. 16/327 –