fortlaufend nach Maßgabe zu berichten, wenn einem Verfahren wegen der Art oder des Umfangs der Beschuldigung, wegen einer Person oder der Stellung eines Beteiligten oder aus sonstigen Gründe eine besondere Bedeutung zukommt,
insbesondere wenn es voraussichtlich parlamentarische oder sonstige politische Gremien oder die Öffentlichkeit beschäftigen wird.
Es kann doch nicht infrage gestellt werden, dass das hier festgelegt und somit Recht und Gesetz ist. Das von Ihnen heute inszenierte Gezänk mit Mutmaßungen, Unterstellungen und Böswilligkeiten ist der beste Beweis dafür, dass Sie völlig neben der Sache liegen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss und darf für meine Fraktion klipp und klar feststellen:Das Justizministerium hat nach Recht und Gesetz dem Fall entsprechend gehandelt. Es hat durch das Ministerium der Justiz keine Einflussnahme auf den Verlauf der Ermittlungen, die gestern immerhin in die Erhebung der Anklage gegen Frau Härtel mündeten, gegeben. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die rechtlichen Grundlagen für die Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften, wie sie in Hessen und in sämtlichen anderen Bundesländern seit etwa 50 Jahren gelten, sind bereits von meinem Vorredner sehr zutreffend dargestellt worden. Ich möchte den Juristen von Rot-Grün wirklich sehr herzlich empfehlen – ich bin offenbar ein unverbesserlicher Idealist –,
endlich einmal die Gesetzeslage zur Kenntnis zu nehmen, möglicherweise vorher die Erlasse durchzugehen und das Gerichtsverfassungsgesetz zu lesen.
Wenn Sie damit Probleme haben, biete ich Ihnen an, Ihnen durch Fachbeamte – oder auch durch mich persönlich – zusätzliche Informationen zukommen zu lassen.
Diese Frage liegt mir schon sehr lange am Herzen. Kann es sein, dass Sie dieses Landesparlament mit einem juristischen Repetitorium verwechseln?
Verehrte Frau Kollegin Hofmann, ich habe immer gedacht,dass eine rechtspolitische Sprecherin mit einem Minimum an Rechtskenntnissen ausgestattet sei. Das habe ich bei Ihnen bisher noch nicht gefunden.
Ich möchte zunächst einmal etwas zum Sachverhalt sagen. Ich habe das heute Vormittag in einem anderen Zusammenhang ausgeführt. Das gilt eben nicht nur für Juristen, sondern auch für Parlamente: Wir sollten zunächst einmal sehen, dass wir uns dort, wo der Sachverhalt bzw. die Rechtslage unstreitig ist, miteinander verständigen, statt auf eine inhaltslose Weise gegeneinander zu polemisieren.
Deshalb muss ich Ihnen sagen: Sie ignorieren völlig die rechtsstaatliche Praxis der Berichtspflichten von Staatsanwaltschaften in Deutschland – nicht nur in Hessen, sondern in ganz Deutschland – und gehen deshalb an der justiziellen Lebenswirklichkeit vorbei.
Meine Damen und Herren, es besteht kein Zweifel, dass das hier in Rede stehende Verfahren die notwendigen Voraussetzungen für eine Berichtspflicht erfüllt. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Hanau verpflichtet – das hat sie im Übrigen mehrfach unaufgefordert getan –,dem Generalstaatsanwalt und auch dem Ministerium zu berichten.
Dann will ich ein Weiteres hinzufügen: Es gehört auch zur Normalität des Handelns eines Ministeriums, dass es in solchen Fällen Rechtserörterungen mit der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft durchführt. Nachdem mir dazu berichtet worden ist, darf ich dazu sagen, dass – nach diesen Erörterungen sowohl bei der Generalstaatsanwaltschaft als auch im Ministerium – die Staatsanwaltschaft Hanau in freier Entscheidung so entschieden hat, wie sie es getan hat. Es hat also keine Anweisung gegeben.
Es hat keine Anweisung des Generalstaatsanwalts gegeben, es hat keine Anweisung des Staatssekretärs gegeben. Dazu will ich einmal Folgendes sagen: Der Staatssekretär ist der erste Beamte seines Ministeriums. Er hat deshalb, wie bereits schon gesagt worden ist, nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, in solchen besonderen Ermittlungsverfahren auch entsprechende sachliche Gespräche mit den nachgeordneten Dienstbehörden zu führen.
Ich halte das schon für etwas infam, hier sozusagen zu unterstellen – wenn nicht schon der Wagner selbst, obwohl Sie mir das auch unterstellen –, dass der Staatssekretär hier Unrecht getan und eingegriffen hätte.
Meine Damen und Herren, ganz abgesehen davon freue ich mich darüber, dass wir hier einen Staatssekretär haben, der mit so hoher juristischer Kompetenz und mit so hoher Erfahrung auch als Leitender Oberstaatsanwalt seine Dienstaufsichtspflichten ordnungsgemäß wahrnimmt.
Jetzt komme ich zu einem sehr ernsthaften Teil meines Beitrags. Herr Kaufmann, Sie haben – in der nicht mehr sehr gewöhnungsbedürftigen Art und Weise, wir kennen das ja inzwischen in all den Jahren aus Ihrem Munde – versucht, aus einem völlig korrekten Vorgang einen Skandal zu machen.
(Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Wie schön, Herr Wagner, dass Ihnen das völlig fremd ist! Vier Jahre lang haben Sie nichts ausgelassen!)
Sie haben vor vier Jahren versucht, über die LOStA-Tagung Verdächtigungen auszustreuen. Das alles kennen wir. Aber wissen Sie, Herr Kaufmann, was ich schon für ungewöhnlich halte? Dass Sie hier unterstellen, da hätte es eine Sonderbehandlung – wörtliches Zitat Kaufmann – gegeben. Sie unterstellen mit anderen Worten, dass die Staatsanwaltschaft sich anweisen ließe, hier eine Sonderbehandlung im Verfahren Härtel vorzunehmen. Das ist eine Beleidigung der hessischen Staatsanwälte.
Die Staatsanwälte sind genauso wie wir alle Recht und Gesetz verpflichtet. Die Staatsanwälte sind auch Ihrem Amtseid verpflichtet. Sie haben mit dieser beleidigenden Behauptung unterstellt, dass die Staatsanwälte ihren Amtseid gebrochen hätten. Davor verwahre ich mich mit allem Nachdruck.
Meine Damen und Herren, dann komme ich zum letzten Punkt. Auch hier treibt mich immer noch ein Rest von Hoffnung, dass die Opposition vernünftig wird. Sie machen einen Vorgang, der nach Recht und Gesetz abgelaufen ist, zum Gegenstand einer beleidigenden und diffamierenden Kampagne gegen die Regierung und die Staatsanwälte.
(Petra Fuhrmann (SPD): Davon müssen Sie gerade sprechen! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie müssen einmal Ihre alten Reden nachlesen!)
Das macht ausgerechnet die Fraktion, deren früherer Justizminister in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen ein Mitglied der rot-grünen Landesregierung den ermittelnden Staatsanwalt abgelöst hat.
Es gehört schon unglaublich viel Unverfrorenheit dazu, angesichts dieser rot-grünen Vergangenheit uns hier irgendetwas anhängen zu wollen.
Über diese Unverfrorenheit staune ich immer wieder aufs Neue. Ich habe aber nicht das Gefühl, dass Sie hier resozialisierungsfähig wären.
Ich habe nicht das Gefühl, dass Sie sich aus dem Schaden, den Sie sich selbst zufügen – es nimmt Ihnen ja keiner mehr diese Skandalisierung ab –, lernen und endlich aufhören, zu diffamieren.