Protokoll der Sitzung vom 25.01.2005

Herr Minister, darf ich Sie bitten, dass Sie in das Mikrofon fast hineinbeißen?

(Minister Wilhelm Dietzel: Das ist ein bisschen schwierig!)

Sie sind doch Ernährungsminister.

(Heiterkeit – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Wie in das Würstchen bei der Grünen Woche!)

Herr Abg. Häusling, bei dem angesprochenen Forschungsprojekt handelt es sich um ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt der Biologischen Bundesanstalt Darmstadt in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Hessen-Forst – Forsteinrichtung, Information, Versuchswesen – in Hann. Münden. Forschungsgegenstand ist die Bekämpfung des Waldmaikäfers mit Produkten des Pilzes Beauveria brongniartii. Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt läuft seit 2002 und ist mittelfristig bis etwa 2008/10 angelegt. Jährlich wurden und werden Mittel in Höhe von 10.000 c benötigt, die aus dem laufenden Budget des Landesbetriebes unabhängig von Entschädigungsleistungen finanziert werden.

Keine Zusatzfrage. – Dann rufe ich Frage 321 auf. Herr Abg. Holler, CDU.

Ich frage die Landesregierung:

In welchem Umfang wird das Medienforschungsprojekt der Universität Kassel mit jugendlichen Strafgefangenen im Rahmen des Programms „ENTIMON“ fortgesetzt?

Herr Minister der Justiz.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahre 2005 wird das Medienforschungsprojekt der Gesamthochschule Kassel in einem Umfang von bis zu 33.000 c fortgesetzt.

Keine Zusatzfrage. – Ich rufe Frage 322 auf. Herr Abg. Häusling.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie die ökologischen und ökonomischen Aussagen in dem Infoblatt des Centralen Agrar-Rohstoff-Marketing- und Entwicklungs-Netzwerks (C.A.R.M.E.N.) vom 13. September 2004 zum Thema „Heizen mit Getreide“ vor dem Hintergrund, dass sie eine Bundesratsinitiative starten will, um das Verheizen von Getreide zukünftig in Kleinfeuerungsanlagen zu ermöglichen?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Häusling, im Informationsblatt von C.A.R.M.E.N. wird das unterschiedliche Emissionsverhalten beim Verbrennen von naturbelassenem Holz und Getreide vergleichend gegenübergestellt.Da die Verbrennungstechnik für Getreide derzeit noch nicht dem hohen Entwicklungsstand von Holzfeuerungsanlagen entspricht, sieht die Landesregierung ein großes Entwicklungspotenzial für die Optimierung der Getreideverbrennung. Die Bundesratsinitiative der Landesregierung zur Erweiterung des Brennstoffkatalogs in der 1. BImSchV um Getreide zielt folglich darauf ab, die Hersteller von Verbrennungsanlagen zu motivieren, die notwendigen Entwicklungsarbeiten zeitnah anzugehen.

Das Informationsblatt C.A.R.M.E.N. zeigt auf, dass es aus landwirtschaftlicher Sicht sinnvoller ist, Energiepflanzen, z. B. Energiegetreide, auf Stilllegungsflächen anzubauen. Diese Lösung stellt insoweit für die Landwirtschaft und damit auch für die ländlichen Räume eine Chance dar, sich positiv weiterzuentwickeln.

Die ethischen Bedenken beziehen sich danach allein auf die Nahrungsmittelgetreide, nicht auf so genanntes spezielles Energiegetreide, das extra für diesen Zweck gezüchtet wurde. Das Infoblatt weist zusätzlich auf diesen Sachverhalt hin.

Zusatzfrage, Herr Kollege Häusling.

Herr Minister, gibt es einen einzigen Ofen, der die Anforderungen der BImSchV einhält? Meines Wissens gibt es derzeit keine Feuerungstechnik, die die Grenzwerte einhält. Man kann sich vorstellen, was passiert, wenn Sie ein Stück Holz anzünden oder Ihr Müsli anzünden.

(Zurufe von der CDU: Frage!)

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg.Häusling,Sie wissen wie ich,dass zugelassen ist, in Anlagen über 100 kW Getreide zu verbrennen. Das ist in den letzten Jahren bei Problemgetreide auch geschehen. Mir ist eine Unterlage zugeleitet worden von einem Hersteller aus Nordrhein-Westfalen, der bei einer 40-kWAnlage die Abgaswerte inzwischen einhält. Andere Hersteller sind mir nicht bekannt.Aber vor dem Hintergrund wollen wir diesen Antrag im Bundesrat stellen, dass wir nämlich große oder vielleicht auch mittelständische Unternehmen gewinnen wollen, sich mit dieser Technik zu beschäftigen und sie weiterzuentwickeln.

Zusatzfrage, Herr Kollege Al-Wazir.

Herr Staatsminister, interpretiere ich Ihre Antwort auf die erste Frage dahin gehend, dass Sie von der Idee, auch als Nahrungsmittel nutzbares Getreide als Brennstoff zu benutzen,Abstand nehmen?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Al-Wazir, ich denke, wir sollten uns insgesamt über diese Frage unterhalten. Wir sollten uns auch über Weizen unterhalten. Aber in erster Linie geht es mir darum, dass wir z. B. im Jahr 2002 Probleme hatten, das Pilzgetreide unterzubringen,das als Sondermüll entsorgt werden musste, dass wir darüber hinaus Bruchgetreide, Kornkäfer, Mutterkorn usw. entsorgen können.

Ich denke, dass man viel aus dieser Diskussion um die ethischen Fragen der Getreideverbrennung herausnehmen kann, wenn wir z. B. Triticale einsetzen – das ist eine Kreuzung aus Roggen und Weizen, die zur menschlichen Ernährung nur schwer eingesetzt werden kann – und wenn wir in der Lage sind, diese Pflanze so weiterzuzüchten, dass sie sich zur Getreideverbrennung rechnet.

Herr Kollege Häusling, Ihre letzte Frage.

Herr Minister, bis jetzt haben Sie nur davon geredet, dass es Ihnen darum ging, Partien zu entsorgen, die nicht zu verwerten sind. Zielt Ihre Bundesratsinitiative darauf ab, dass Sie jetzt Getreide anbauen lassen wollen, um es zu verheizen?

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Häusling, ich denke, auf die Frage Ihres Fraktionsvorsitzenden habe ich entsprechend geantwortet. Es geht zum einen um das Problemgetreide, das mit hohen Kosten als Sondermüll entsorgt werden muss. Zum anderen müssen wir uns über Energiepflanzen unterhalten. Dazu gehört die Frage, ob man Triticale zu einer Energiepflanze weiterentwickeln kann.

(Beifall der Abg.Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Letzte Frage in dieser Runde, Herr Abg. Heidel.

Herr Staatsminister, ich frage Sie: Ist Ihnen bekannt, dass Getreideverbrennung zum einen eine alternative Art der Flächenstilllegung ist und zum anderen nur das fortsetzt, was in früheren Jahren der Hafer als Energieträger in der Landwirtschaft war? Ist Ihnen drittens bekannt, dass die derzeitigen Nahrungsmittelpreise es rein rechnerisch hergeben, Getreide als Energieträger einzusetzen und nicht als Nahrungsmittel? Muss man sich da nicht Gedanken um die Nahrungsmittelpreise machen?

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann ist das Getreide zu billig und nicht das Öl zu teuer!)

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Heidel, ich unterstütze Sie bei Ihrer Ansicht.

(Beifall bei der FDP – Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn man einen Preisvergleich herbeiführt, dann kann man im Augenblick davon ausgehen, dass 1 l Heizöl etwa 45 bis 50 Cent kostet, in größeren Mengen vielleicht etwas weniger. Bei Holzpellets liegen wir bei 35 Cent umgerechnet auf 1 l Heizöl, und bei Getreide bei 25 Cent. Von daher würde es sich schon rechnen.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Genau!)

Ich rufe Frage 323 auf. Frau Abg. Schulz-Asche.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die Werbung für einen Ionen-Armreif aus Edelstahl mit Goldüberzug für 39 c der Firma Vitalform, der angeblich über schmerzlindernde Kräfte gegen Kreuzschmerzen, Hüftschmerzen, Migräne, Rheuma, Kopfschmerzen und andere Schmerzen verfügt?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Abgeordnete,grundsätzlich sind solche Produkte bekannt. Häufig wird ihnen eine günstige Wirkung auf das allgemeine Wohlbefinden sowie auf das Immunsystem zugeschrieben. Grundsätzlich ist es natürlich immer die persönliche Entscheidung eines Bürgers,solche Armreifen zu erwerben.

Produkte, denen eine Linderung von Schmerzen zugeschrieben wird, sind als Medizinprodukte einzustufen. Hier ist der Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter verpflichtet, ein Konformitätsbewertungsverfahren nach den entsprechenden EU-Richtlinien durchzuführen, das neben einer Reihe anderer Aspekte auch eine klinische Bewertung erfordert. Der erfolgreiche Abschluss eines solchen Verfahrens wird durch die CE-Kennzeichnung des Produktes dokumentiert.

Soweit der Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Inverkehrbringer oder Hersteller entsprechender Produkte, die als Medizinprodukte einzustufen sind, bekannt werden, überprüft sie regelmäßig das Inverkehrbringen. Im vorliegenden Fall liegen uns keine detaillierten Angaben zum Inverkehrbringen oder zum Hersteller, noch eine genaue Produktbeschreibung vor. Insofern kann das konkrete Produkt nicht bewertet werden. Falls wir noch weitere Informationen haben, können sie Ihnen gerne zur Verfügung gestellt werden.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller.

Ist der Hessischen Landesregierung bekannt, dass die Berliner Verbraucherzentrale bereits Klage gegen die Firma Vitalform wegen irreführender Werbung eingereicht hat?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.